Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
aktiendealer

SEPA-Lastschriftmandat bei kontaktlosem Zahlen?

Empfohlene Beiträge

aktiendealer
· bearbeitet von aktiendealer

Ich war gestern bei Rossmann und habe etwas mit Karte zahlen wollen.

 

Es kommt heutzutage nur noch selten vor aber ich wurde aufgefordert auf dem Bildschirm des Kartenterminals zu unterschreiben.

 

Es war mir noch nie bewusst aber durch die Unterschrift erteilt man ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung). Das stand nämlich auf dem Bildschirm.

 

Jetzt frage ich mich wie es ist wenn man kontaktlos per RFID zahlt und NICHT unterschreiben muss? So ist es ja meistens.

 

Dann hat man kein SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnet. Wieso dürfen die dann etwas von meinem Konto abbuchen? 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 23 Minuten von aktiendealer:

Dann hat man kein SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnet. Wieso dürfen die dann etwas von meinem Konto abbuchen? 

 

Tun „sie“ (der Händler) doch gar nicht. Lies die Geschäftsbedingungen deiner Bank bezüglich der Girocard.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
aktiendealer
vor einer Stunde von chirlu:

 

Tun „sie“ (der Händler) doch gar nicht. Lies die Geschäftsbedingungen deiner Bank bezüglich der Girocard.

Habe mal auf meinen Kontoauszug geschaut. Kontaktloses Bezahlen erscheint tatsächlich nicht als SEPA-Lastschrift sondern als "Kartenzahlung".

 

Warum man allerdings eine SEPA-Lastschrift macht, wenn man unterschreibt, ist mir ein Rätsel. Könnte man ja auch als "Kartenzahlung" verbuchen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev

Jedes Zahlverfahren hat andere Gebühren-Konditionen, manche mit Mindestgebühr und/oder prozentualen Anteil.

Wenn Rossmann bei jeder Zahlung am Tag, nur 1 cent spart, kommt da einiges zusammen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 50 Minuten von aktiendealer:

Warum man allerdings eine SEPA-Lastschrift macht, wenn man unterschreibt, ist mir ein Rätsel. Könnte man ja auch als "Kartenzahlung" verbuchen.

Eine ELV-Lastschrift ist juristisch betrachtet keine Kartenzahlung. Die Plastikkarte wird nur dazu genutzt, um deine Kontodaten zu erhalten. Elektronisches Lastschriftverfahren: alles über die ELV Zahlung - ELV online & offline.

Selbstverständlich macht der Händler das nur, wenn es für ihn unterm Strich günstiger als das andere Verfahren (Girocard) ist.

 

vor 50 Minuten von aktiendealer:

Habe mal auf meinen Kontoauszug geschaut. Kontaktloses Bezahlen erscheint tatsächlich nicht als SEPA-Lastschrift sondern als "Kartenzahlung".

Das ist dann keine Lastschrift.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 44 Minuten von aktiendealer:

Warum man allerdings eine SEPA-Lastschrift macht, wenn man unterschreibt, ist mir ein Rätsel. Könnte man ja auch als "Kartenzahlung" verbuchen.

 

Die Bank weiß doch gar nicht, dass du „mit Karte bezahlt“ hast. Du hättest Rossmann ja auch ganz ohne Karte deine Bankverbindung nennen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Für den Kunden sieht es sehr einfach aus. Wenn er bezahlen will, hält er seinen Karte gegen ein Lesegerät. Manchmal muss er eine PIN eingeben, manchmal eine Unterschrift leisten - und manchmal gar nichts machen. Und schon ist die Zahlung erfolgt.

 

In Wirklichkeit ist es viel komplizierter. Je nachdem, ob man im Inland oder im Ausland ist und mit welcher Karte man bezahlen will, passieren ganz unterschiedliche Dinge. Unterschiedliche Zahlungsdiesntleister werden beauftragt und das Geld fließt auf unterschiedliche Art vom eigenen Konto zum Händler. Für den Händler werden je nach Verfahren unterschiedliche Gebühren fällig. Es gibt auch Unterschiede, wer haftet, wenn die Zahlung platzt. Und der Kunde hat unterschiedliche Stornierungsmöglichkeiten.

 

Wenn wir uns rein auf Online-Zahlungen im Inland mit der Girokarte beschränken, dann gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das elektronische Lastschriftverfahren ELV mit Unterschrift
  2. Das PIN-Verfahren mit Eingabe einer PIN
  3. Das PIN-Verfahren ohne Eingabe einer PIN (meistens beschränkt auf max. 50 €)

Im folgenden Artikel werden einige Aspekte der unterschiedlichen Online-Zahlungsmöglichkeiten mit Girocard beleuchtet: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/kartenzahlung-der-abschied-von-der-unterschrift-15754106.html. Der Artikel ist von 2018 - das meiste dürfte aber auch heute noch zutreffend sein. Für den Kunden dürfte jedenfalls das ELV-Verfahren am besten sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 25 Minuten von chirlu:

Die Bank weiß doch gar nicht, dass du „mit Karte bezahlt“ hast. Du hättest Rossmann ja auch ganz ohne Karte deine Bankverbindung nennen können.

Genau. Es gibt Smartphone-Apps, bei denen an der Kasse eine Lastschrift ausgelöst wird, ohne dass dafür eine Bankkarte notwendig wäre. Beispiele: Lidl Pay, Payback Pay, Kaufland Pay

 

vor 24 Minuten von stagflation:

Für den Kunden dürfte jedenfalls das ELV-Verfahren am besten sein.

... jedenfalls solange die Lastschrift nicht mangels Kontodeckung zurückgebucht wird. Dann wird's richtig teuer.

 

vor 24 Minuten von stagflation:

Wenn wir uns rein auf Online-Zahlungen im Inland mit der Girkoarte beschränken, dann gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das elektonische Lastschriftverfahren ELV mit Unterschrift
  2. Das PIN-Verfahren mit Eingabe einer PIN
  3. Das PIN-Verfahren ohne Eingabe einer PIN (meistens beschränkt auf max. 50 €)

4. Zahlung über das Co-Badge-Verfahren (Maestro, V-Pay, Mastercard Debit, Visa Debit), weil das Händlerterminal keine Girocard-Zahlungen verarbeiten kann oder diese gesperrt sind. Letzteres gibt es z.B. bei internationalen Hotelketten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...