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Valueanalyst

Welche Informationen hat die Verwahrstelle und die Fondsgesellschaft (Restriktionen/Fristen/Eigentumsnachweis bei Immo- Aktienfonds)

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Valueanalyst

Hallo zusammen,

 

leider waren die Antworten meiner Bank sehr unterirdisch. Gerne hätte ich zum Verständnis und einer Abwicklung die Möglichkeiten und Restriktionen beim An- und Verkauf von Immofonds und im Todesfall verstanden.

Ich gehe von den folgenden und üblichen Restriktionen aus: Bei Anschaffung / Kauf vor dem 1.1.2013 besteht keine Kündigungsfrist bei der Rückgabe an die Fondsgesellschaft (Festpreisgeschäft), sofern 30Teur nicht überschritten werden, wobei sich vom 1.1.13-21.7.13 die Rückgabefrist auf 1J. erhöht, aber grundsätzlich die first-in first-out-Methode angewendet wird? Sämtliche Fondsanteile wurden von einer Person gekauft und es fanden Depotüberträge ohne Gläubigerwechsel statt, die Anschaffungsdaten sind also im Depot beim Übertrag vermerkt und für Bank und Kunde ersichtlich. Abgeltungssteuer nach Anschaffung >31.12.2008.

 

Folgenden Fragen zur Verwahrung und Abwicklung:

 

1.) Ist in der Verwahrstelle der Eigentümer der Immofondsanteile vermerkt bzw. ist für die Fondsgesellschaft einsehbar wer gerade Miteigentümer des Sondervermögens ist oder könnte heimlich jemand den Markt über die Börse leerkaufen?

2.) Was passiert, wenn jemand verstirbt und die Bankverbindungen sind nicht oder nur zum Teil bekannt? Bei Häusern kann der Besitzer des Sondervermögens abgefragt werden, kann also auch eine Abfrage der Eigentümer von Fondsanteilen auf Antrag stattfinden?

3.) Bei der Veräußerung über die Fondsgesellschaft der Banken wird eine Kündigungsfrist von 1J. angezeigt. Die Bank verlangt trotz einer über zweijährigen Verwahrungsdauer und der hinterlegter Anschaffungsdaten vor 2012 einen Kaufnachweis, ob KEIN Gläubigerwechsel stattgefunden hat und widerspricht damit m.E. ihren eigenen Vorgaben, da beim Depotübertrag genau diese Abfrage schon stattgefunden hat. Bei einem Gläubigerwechsel wären m.E. neue Kaufdaten hinterlegt oder hat jeder Bruchstückanteil eine ID und ist anonüm?

4.) Kann eine falsche Haltefristübermittlung über die Fondsgesellschaft im Rahmen der Verkaufsorder von der Fondsgesellschaft noch zeitnah oder von meiner Bank korrigiert werden?

5.) Kann eine Übertragung der Fondsanteile an die Fondsaugebende Bank den bürokratischen Aufwand für einen zukünftigen einfacheren Verkauf reduzieren da dort die Daten vorliegen?

6.) Wie verhält es sich bei Aktienfonds die vor 2008 gekauft wurden und die Anschaffungsdaten ebenfalls hinterlegt sind beim steuerfreien Verkauf (bis 100k). Kommen hier Probleme beim zwischenzeitigem Depotwechsel auf einen zu wenn die Anschafuungsdaten soweit richtig hinterlegt sind?

7.) Wie lange kann die Bank die Transaktionen/Depotwechsel und Belege als Nachweis zur Verfügung stellen? Bei der Fondsdepotbank sind dies bspw. nur 5J.?

 

Sorry für die blöden Fragen, aber mittlerweile ist der Support der online-Banken so dermaßen schlecht erreichbar oder inkompetent, dass einem schwindelig wird.

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stagflation

Das sind viele Fragen, viele Annahmen und alles ist völlig unkonkret. Ich glaube, dass weder wir, noch Deine Bank Dir darauf zufriedenstellende Antworten geben können.

 

Probiere es doch mal andersherum. Schreibe, welches konkrete Problem Du hast - und poste alle notwendigen Details, die erforderlich sind, um die Frage zu beantworten.

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chirlu
vor 1 Stunde von Valueanalyst:

Was passiert, wenn jemand verstirbt und die Bankverbindungen sind nicht oder nur zum Teil bekannt?

 

Wenn es um inländische Banken geht, kannst du das Finanzamt fragen; die bekommen eine Meldung. Im Ausland hilft es nur, alle Banken anzufragen – die Verbände geben da teilweise Unterstützung (Etiketten mit allen Adressen und so).

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Valueanalyst

Danke erstmal für die Rückmeldung. Wie schon bemerkt kommt jetzt ein Erwachen aus alter Zeit mit viel Wirrwarr. Ausland ist erstmal unkritisch bzw. leer, aber gut zu wissen!
Vielleicht mal der konkrete Fall bzw. das auslösende Problemzitat:

 

------ ZITATANFANG-----------
"Als depotführende Stelle sind wir - unabhängig von den steuerlichen Anschaffungsdaten - verpflichtet, für Ihren Bestand die anlegerbezogene Haltedauer nachzuhalten. Diese Haltedauer wird uns bei einem Wertpapierübertrag nicht übermittelt. Daher hinterlegen wir grundsätzlich den Tag des Einganges bei uns als Anschaffungszeitpunkt. Um den tatsächlichen Anschaffungszeitpunkt zu hinterlegen, reichen Sie uns bitte eine Bestätigung Ihrer abgebenden Bank über die anlegerbezogene Haltedauer ein. Für Anteile, die seit 01.01.2013 erworben wurden, gelten eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.  Für Anschaffungen zwischen dem 01.01.2013 und dem 21.07.2013 gilt gemäß AnsFuG für jeden Anleger ein institutsunabhängiger Freibetrag von 30.000 Euro pro Fonds und Halbjahr (01.01. bis 30.06. und 01.07. bis 31.12.). In diesem Rahmen sind Anteilsrückgaben gegenüber der Fondsgesellschaft ohne Kündigung börsentäglich möglich. Für die Rückgabe von Fondsanteilen über den Freibetrag hinaus benötigen wir das folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail-Anhang: "
------ZITAT ENDE---------

 

 

Das Problem ist die Deutsche Bank/Postbank und ggf. die Vorbanken, die Bearbeitungsdauer bzw. die ausbleibenden Antworten bei der Postbank/DB-Katastrophe:

Die Immofonds sind bei vielen Banken gekauft, da es leider automatische Wiederanlagen gab und man wieder durch Zukäufe glattgestellt hat (ca. 5% der Anteile). Ein wenig Bankhopping, Schenkung an Sohnemann von Opa was und am Ende eine Depotzusammenführung und die Historienbelegung wird anstrengend. Alles zig Jahre her. Es wurde immer darauf geachtet, dass die Anschaffungsdaten richtig übertragen und hinterlegt wurden. Bei den vor 2009 gekauften Aktienfonds gab es nie Neukäufe aber Überträge.

 

Mein Unverständnis ist, wann die steuerlichen Daten von den Haltedaten überhaupt abweichen können und warum die Haltefrist nur mit 1 Jahr in der Order bestätigt wird? Der Sofortverkauf an die Fondsgesellschaft war in jedem Fall beim Testverkauf nicht möglich, Storno ging nicht, auf die Haltezeit wurde ich angeblich bei der Order hingewiesen. Egal, es waren nur 1000Eur auf die ich jetzt 1J. warten muss. Die Alt- und Gemischtanteile bei der jetzigen Bank liegen dort gut 2J., aber man kann mir ja scheinbar unterstellen, dass es einen Bruch in der Haltedauer geben kann und damit Anschaffungsdaten bis jetzt ungleich der Haltedauer ist? Daher ist ein Sofortverkauf nicht möglich (s.Zitat). Wie komme ich jetzt zeitnah an das Geld und werde die Mistanlagen mit Minirenditen schnell los außer über die Börse mit -15%? 

 

Konkrete Fallfrage:
Sind die steuerlichen Anschaffungsdaten vor 2014 und ich bleiben pro Fonds unter 30T€ im Verkaufsvolumen kann ich GRUNDSÄTZLICH mit 1J. Haltefrist verkaufen (first-in first-out)?

Sind die steuerlich Anschaffungsdaten nach 2013 hinterlegt, habe ich ohnehin 2J. Wartezeit, kann die aber nicht gezielt verkaufen, sondern erhalte 2 Kündigungstermine wenn ich ALLE Anteile kostenlos über Festpreisgeschäft in 1 Order veräußere?

Gibt es da Fallstricke, denn die letzte Order ist ja entgegen den Aussagen des Bankmitarbeits anders gelaufen.

 

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chirlu
vor 7 Minuten von Valueanalyst:

Mein Unverständnis ist, wann die steuerlichen Daten von den Haltedaten überhaupt abweichen können

 

Zum Beispiel bei einer Schenkung. Steuerlich tritt der Empfänger in die alte Position ein, aber die Haltefrist beginnt neu.

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Zum Beispiel bei einer Schenkung. Steuerlich tritt der Empfänger in die alte Position ein, aber die Haltefrist beginnt neu.

O.k., das stimmt allerdings, Mist, also FAZIT:

 

1.) Also verliert man bei einer Schenkung nach 2013 die Sofortoption auch wenn man länger als 2J. Eigentümer war und muss unter 30T€ bleiben?

2.) Also verliert man bei Depotüberträgen ohne lückenlose Nachweise bis zum Ursprungskauf die Sortkaufoption und fällt in die Jahresfrist, wenn man unter 30T€ bleibt?

3.) Was passiert, wenn man bei 2 Depots verkauft und in Summe ohne lückenlose Nachweise bis zum Ursprung Anteile aus 2012 verkauft? Geht das?

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