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PKV für Kind

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mmz

Hallo zusammen,

 

nach längerem stillen Mitlesen denke ich, dass ich nun auch einmal euren Rat gebrauchen könnte. Vorab vielleicht ein paar Informationen zur Gesamtkonstellation:

Alter: 36 (ich) + 34 (meine Frau), unser erstes Kind ist unterwegs

Beruf: Beide Angestellt, ich arbeite in der Industrie, meine Frau ist im öffentlichen Dienst angestellt

Gehälter: Ich verdiene ca. 120 000 € / Jahr, meine Frau ca. 50 000 € / Jahr (demnächst Elterngeld für 2 Jahre)

Ich bin in der PKV versichert (Signal Iduna Exklusiv), meine Frau in der GKV. Dementsprechend scheidet eine Familienversicherung aus und wir müssen das Kind entweder privat versichern oder separat in der GKV. Uns erscheint es sinnvoll (sowohl im Hinblick auf die medizinische Versorgung als auch finanziell), auch unser Kind in der PKV zu versichern (mein Arbeitgeberzuschuss ist noch nicht ausgeschöpft).

 

Vielleicht noch ein paar Details zur Historie: Ich war bis zum Berufseinstieg schon in der PKV (Signal Iduna Komfort bisex). Anschließend war ich für 3 Jahre gesetzlich versichert und hatte währenddessen eine Anwartschaft auf eine private Vollversicherung im Tarif SI Komfort (bisex). Aufgrund von wirklich schlechten Erfahrungen bei der Arztsuche in der Großstadt und auch aufgrund von etwas "Druck" seitens des SI-Vertreters bin ich dann, als ich nach der Promotion meine erste "richtige" Stelle angetreten habe und die entsprechende Gehaltsgrenze überschritten habe, wieder in die PKV gewechselt. Ob die Entscheidung im Nachhinein klug war oder nicht, weiß ich nicht. Bisher sind meine Erfahrungen positiv, aber ich denke die dicken Beitragserhöhungen stehen mir noch bevor. Wie auch immer, die Entscheidung wurde getroffen (vor 5,5 Jahren) und ein Wechsel in die GKV ist für mich momentan nicht möglich. Als ich wieder in die PKV gewechselt bin, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich gewesen, da ich in einen höherwertigen Tarif (Exklusiv bisex anstatt Komfort) gewechselt bin und außerdem eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde, für die keine Anwartschaft bestand. Im Rahmen der Aufarbeitung meiner Gesundheitshistorie zum Abschluss einer BU-Versicherung ist mir einige Jahre später dann aufgefallen, dass ich evtl. die vorvertragliche Anzeigepflicht (unabsichtlich) verletzt habe. Ich habe mich damals einfach nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt, stand (gefühlt) unter Zeitdruck und der Versicherungsvertreter hat auch nicht so sehr auf die Details geachtet, sodass ich die Angaben zu Arztbesuchen zwar grob beschrieben habe (z.B. allgemein "Beschwerden" eines speziellen Organs) aber keine medizinischen Details genannt habe. Außerdem habe ich in meiner Patientenakte vom Hausarzt dann gelesen, dass dieser eine Schilddrüsenunterfunktion diagnostiziert hat - mir hat er allerdings nur gesagt, ich solle darauf achten, mich jodhaltig (insb. Speisesalz) zu ernähren. Der Arztbesuch und die Untersuchung der Schilddrüse inkl. dem TSH-Wert sind zwar aufgeführt, aber die Unterfunktion (die bei einer erneuten Untersuchung im vergangenen Jahr auch nicht mehr vorhanden war) habe ich nicht genannt.

 

Das sind jetzt vermutlich viel zu viele Details und eine verbindliche Beratung zu diesem Thema müsste ich wohl auch separat einholen. Wie auch immer, hinsichtlich der Versicherung unseres Kindes stellen sich bei mir einige Fragen:

 

1. Die Signal Iduna muss den Nachwuchs ja ebenfalls ohne Risikozuschläge versichern. Mal angenommen, bei mir wird aus irgendwelchen Gründen die Verletzung der VVA festgestellt - kann die Versicherung dann nachträglich auch den Versicherungsvertrags meines Kindes kündigen (da ja auch mein Vertrag u.U. schon rechtswidrig zustande gekommen ist, sodass die Vorraussetzungen für den Kontrahierungszwang rückwirkend gar nicht mehr gegeben sind)?

 

2. Wenn eine Verletzung der VVA festgestellt wird, hätten ich und mein Kind dann ein Anrecht auf eine Weiterversicherung im Tarif Komfort, für den ich ja die Anwartschaft hatte? Bzw. ist evtl. sogar der Exklusiv möglich, da es bei der Signal Iduna nach 3 Jahren eine Wechseloption (auch in höhenwertige Tarife) ohne Gesundheitsprüfung gibt? Dann wäre die Verletzung der VVA ja irrelevant, außer für die Krankentagegeldversicherung.

 

3. Ist es möglich ein Neugeborenes nach den entsprechenden Untersuchungen (U2?) bei einem anderen Versicherer zu versichern? Ist das evtl. sogar sinnvoll, da es aus eurer Sicht relevante Lücken in der Versorgung im Tarif Exklusiv der SI gibt? Hat evtl. sogar jemand von euch Empfehlungen für einen Makler?

 

Ich weiß, dass das zum Teil recht spezifische Fragen sind, aber hier im Forum sind ja einige Experten unterwegs. Ich würde selbstverständlich auch für eine entsprechende verbindliche Beratung bezahlen, allerdings finde ich es schwer im Bereich PKV eine Anlaufstelle zu finden. Bei meinen bisherigen Versuchen (zur Lösung des Problems meines eigenen Versicherungsschutzes), bin ich dann über vielversprechende Werbung zu "Honorarberatern" letzten Endes doch wieder bei Versicherungsmaklern gelandet. Falls jemand Tipps hierzu hat, nehme ich die auch sehr gerne entgegen!

 

Vielen Dank schonmal im Voraus für das Durchlesen meines Beitrags und die Antworten!

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slowandsteady
vor 11 Stunden von mmz:

Wie auch immer, die Entscheidung wurde getroffen (vor 5,5 Jahren) und ein Wechsel in die GKV ist für mich momentan nicht möglich.

Zu den PKV Fragen kann ich nichts sagen, aber du kannst leicht in die GKV zurück durch Teilzeit in Elternzeit. Ist dann ggf nicht optimal bzgl. Maximierung des Elterngeldes, aber mit zB 2 Monaten Teilzeit 40% dürftest du wieder pflichtversichert sein.

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B2BFighter
vor 12 Stunden von mmz:

Hallo zusammen,

 

Wie auch immer, die Entscheidung wurde getroffen (vor 5,5 Jahren) und ein Wechsel in die GKV ist für mich momentan nicht möglich. Als ich wieder in die PKV gewechselt bin, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich gewesen, da ich in einen höherwertigen Tarif (Exklusiv bisex anstatt Komfort) gewechselt bin und außerdem eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde, für die keine Anwartschaft bestand. Im Rahmen der Aufarbeitung meiner Gesundheitshistorie zum Abschluss einer BU-Versicherung ist mir einige Jahre später dann aufgefallen, dass ich evtl. die vorvertragliche Anzeigepflicht (unabsichtlich) verletzt habe.

Der Versicherer hat bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung wie Abrechnungsbetrug das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Heißt die Signal kann den Versicherungsvertrag mit der Begründung arglistiger Täuschung anfechten. Mit der Anfechtung gilt der Vertrag von Beginn an nichtig. Diese vollständige Aufhebung des Vertrages hätte zur Folge, dass das Kind niemals bei der PKV versichert hätte werden dürfen und auch abgewickelt würde, da Privatversicherte Kinder und Jugendliche nur über einen Elternteil ihren Versicherungsschutz in der PKV erlangen können.

 

vor 59 Minuten von slowandsteady:

Zu den PKV Fragen kann ich nichts sagen, aber du kannst leicht in die GKV zurück durch Teilzeit in Elternzeit. Ist dann ggf nicht optimal bzgl. Maximierung des Elterngeldes, aber mit zB 2 Monaten Teilzeit 40% dürftest du wieder pflichtversichert sein.

Guter Hinweis! Das ist eine Möglichkeit. Ich würde daher eine freiwillige Versicherung über die GKV für das Kind anstreben.

Sofern die Rückkehr in die GKV über die Teilzeit Elterngeld gelingt, kann das Kind sogar kostenlos in die Fami.

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Peter Wolnitza

Nur kurz:

 

Das Thema mit der Schilddrüse würde ich erstmal als relativ undramatisch einsortieren. Unter der Annahme, dass es weder vorsätzlich noch arglistig war, in Verbindung mit der Tatsache, dass es "nur" um eine Erhöhung

eines bestehenden Schutzes ging, wird der Versicherer - so er denn Kenntnis von erlangt - max. einen kleinen Risikozuschlag auf den "besseren" Leistungsumfang verlangen können - wobei hier vermutlich auch die Fristen schon rum sind, 

in denen der Versicherer das Fass aufmachen könnte - (muss man schauen, was in der Arztakte notiert ist)

Sehe ich als unkritisch an.

 

Zum Thema Kinderversicherung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1. Checken, welcher Versicherer versichert Kinder auch alleine (machen nicht alle und da gibts ein paar kleine Fallstricke zu beachten)

2. Vorbereiten und unmittelbar nach Geburt prüfen, ob beim Wunschversicherer eine Annahme möglich wäre, dann ggfls. dort Antrag stellen

3. Wenn keine Möglichkeit, dann den Zwerg im Rahmen der Kontrahierung innerhalb von 2 Monaten ab Geburt bei der SI versichern.

 

Über die anderen Fragen brauchst Du Dir m.E. keine Gedanken zu machen.

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Peter Wolnitza

 

vor 25 Minuten von B2BFighter:

Der Versicherer hat bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung wie Abrechnungsbetrug das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Heißt die Signal kann den Versicherungsvertrag mit der Begründung arglistiger Täuschung anfechten. Mit der Anfechtung gilt der Vertrag von Beginn an nichtig. Diese vollständige Aufhebung des Vertrages hätte zur Folge, dass das Kind niemals bei der PKV versichert hätte werden dürfen und auch abgewickelt würde, da Privatversicherte Kinder und Jugendliche nur über einen Elternteil ihren Versicherungsschutz in der PKV erlangen können.

 

Uiuiui .. da werden aber Kaliber aufgefahren... sorry .. erstmal langsam den Sachverhalt aufdröseln..

 

vor 12 Stunden von mmz:

Versicherungsvertreter hat auch nicht so sehr auf die Details geachtet, sodass ich die Angaben zu Arztbesuchen zwar grob beschrieben habe (z.B. allgemein "Beschwerden" eines speziellen Organs) aber keine medizinischen Details genannt habe.

Niemand verlangt von einem Versicherungsnehmer/Antragsteller, dass er dem Versicherer die medizinische Diagnose liefert .. am Besten noch mit ICD-10 Code als Anhang.

Der VN hat die Fragen, die der Versicherer in Textform stellt seinem Kenntnisstand nach offensichtlich wahrheitsgemäss beantwortet. "Da war etwas" und somit dem Versicherer auch die Möglichkeit gegeben, den Sachverhalt durch Nachfragen entsprechend zu klären.

 

Hier geht es um eine Schilddrüsenproblematik, die auch in den letzten 5 Jahren der PKV Versicherungszeit offensichtlich keine Probleme bereitet hat (Sonst hätte der Versicherer bei entsprechend eingereichten Abrechnungen schon längst interveniert)

Zudem hätte der Versicherer bei Kenntnis des Sachverhaltes auch NIE eine Ablehung ausgesprochen, sondern allenfalls (Wenn überhaupt) das Thema mit einem minimalen Risikozuschlag erledigt. Dieser RZ hätte sich im vorliegenden speziellen Fall auch nur

auf evt. Besserleistungen des neuen (unisex)  im Vergleich zum alten (bisex) bemessen dürfen.

 

Es gibt also überhaupt keinen Grund, hier irgendwelche Horrorszenarien an die Wand zu malen.

 

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Kastor

Volle Zustimmung zum Beitrag von @Peter Wolnitza:

Er hat kurz erklärt, dass ein Risikozuschlag nur für die Mehrleistung gegenüber der in der Anwartschaft versicherten Tarife infrage gekommen wäre.

 

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass du, @mmz, den geänderten Vertrag bei einem Vertreter der Gesellschaft abgeschlossen hast; dieser ist dabei "Auge und Ohr" des Versicherers.

Zitat

"Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen." [§ 20 Satz 1 VVG]

"Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; (...)" [§ 21 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz VVG]

 

@B2BFighter: Ich hätte es besser gefunden, wenn du von solch einem Beitrag Abstand genommen und lieber nichts geschrieben hättest.

 

Zu den Fragen von dir, @mmz:

ad 1.: Nein, wenn deine Versicherung im Zeitpunkt der Ausübung des Kontrahierungszwangs drei Monate besteht, dann ist die Nachversicherung gegeben. Der Vertrag des Kindes wird nicht ex tunc nichtig.

 

ad 2.: Am Vertrag deines Kindes wird sich nichts ändern.

 

ad 3.: Es gibt viele Versicherer, die Kinder auch selbständig versichern, z.B. die Barmenia, SDK, Debeka, ARAG, Alte Oldenburger, Hallesche, R+V, um nur einige zu nennen. Die häufigste Bedingung ist, dass ein Elternteil selbst privat versichert ist und einen private Pflegepflichtversicherung besteht. Das U-Heft mit U1 und U2 ohne Befund wollen quasi alle Versicherer sehen.

 

Ich habe mir die Tarif der Signal Iduna im vergangenen Jahr angesehen. Was mich selbst davon abgehalten hat, war die volle Heilmittelerstattung nur im Falle "schwerer Krankheiten", Kieferorthopädie nur bis zum 21. Lebensjahr, vollständige Kostenübernahme dabei erst nach Behandlungsabschluss, Rooming-In nur bis 10 Jahren, ambulante Behandlung nur innerhalb der GOÄ-Grenzen. Außerdem möchte ich keine Versicherung, bei der ich im Zahnbereich quasi wie in der GKV ein Bonusheft pflegen muss.

Zudem haben mir die Bedingungen des Gesundheits- und Verhaltensbonus nicht zugesagt. Hat ein Kind eine Weißkittelhypertonie [ist also aufgeregt, wenn es beim Arzt ist], fällt man quasi schon raus.

 

Ja, ich kann Makler empfehlen, die den Kunden ernst nehmen, sich kümmern und mit denen ich bereits zusammenarbeitete. Persönlich, ohne dass wir miteinander zu tun hatten, habe ich den Eindruck, dass auch @Peter Wolnitza aus diesem Holz geschnitzt ist.

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stagflation
vor 12 Minuten von Kastor:

Ja, ich kann Makler empfehlen, die den Kunden ernst nehmen, sich kümmern und mit denen ich bereits zusammenarbeitete. Persönlich, ohne dass wir miteinander zu tun hatten, habe ich den Eindruck, dass auch ... aus diesem Holz geschnitzt ist.

Ist das wirklich notwendig?

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Kastor

Die Forumsuser nach ihrer Meinung gefragt. Ich hätte auch antworten können, dass du, @stagflation, mich schon das letzte Mal dafür kritisiert und mir Werbung unterstellt hattest. Das ist aber mitnichten der Fall. (Ehrlich gesagt hatte ich mich daran erinnert, als ich den Satz schrieb, aber ich stehe dazu.)

Daher die Frage an dich: Ist das wirklich notwendig?

 

Wenn sich jemand Mühe gibt und detailliert auf Fragen korrekt antwortet, dann hinterlässt das bei mir einen guten Eindruck.

Ansonsten habe ich nur einen Vergleich angestellt: Die Makler, die ich persönlich empfehlen kann, sind so bemüht, wie Peter seine Beiträge verfasst ("aus diesem Holz geschnitzt"). Für wen sollte ich also Werbung machen? Ich habe keine Namen genannt.

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 4 Stunden von Peter Wolnitza:

 

Uiuiui .. da werden aber Kaliber aufgefahren... sorry .. erstmal langsam den Sachverhalt aufdröseln. Es gibt also überhaupt keinen Grund, hier irgendwelche Horrorszenarien an die Wand zu malen.

vor 3 Stunden von Kastor:

Volle Zustimmung zum Beitrag von @Peter Wolnitza:

Er hat kurz erklärt, dass ein Risikozuschlag nur für die Mehrleistung gegenüber der in der Anwartschaft versicherten Tarife infrage gekommen wäre.

@B2BFighter: Ich hätte es besser gefunden, wenn du von solch einem Beitrag Abstand genommen und lieber nichts geschrieben hättest.

 

 

 

Korrekt. War übertrieben und würde wohl so nicht eintreten. Sorry

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Calippo

Denkt auch dran, dass ein privatversichertes Kind kein "Kindkrank" bekommt, je nach Tarifvertrag heisst dann Kindergartenrotz auch schnell mal Überstunden abbauen oder unbezahlten Urlaub nehmen, wenn Oma oder Opa nicht in die Betreuung einspringen können. 

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Kastor

Vielleicht noch als Ergänzung, @mmz:

Wenn du dein Kind bei der SI nachversichern möchtest, wird es dich nicht treffen. Für mich war es ein Punkt, warum ich sie nicht nahm. Die SI prüft Diagnosen nicht manuell, sondern mit "Aktuarmed".

Siehe: https://risk-consulting.de/referenzen/

 

Da kommt dann so etwas bei raus:

Zitat

"Risikozuschlag aufgrund einmaliger, ausgeheilter Bronchitis:

Exklusiv Plus 0 30%

Prime 30%

PVN 30%

Der Risikozuschlag ist mit Attest noch überprüfbar: Diese (sic!) sollte Angaben zur Diagnose, Art und Umfang der Therapie und Prognose enthalten."

[Es sei angemerkt, dass die Pflegepflichtversicherung (PVN) bei Kindern eines privat versicherten Elternteil nicht nötig ist. Aber es war eben eine Standardantwort.]

 

Die ARAG, SDK und Barmenia hatten eine Annahme ohne Erschwernis in der Risikovoranfrage in Aussicht gestellt. Die Hallesche ordnet RVAen zwar auch mit einem Risikotool ein, aber so ein Ergebnis hast du normalerweise nicht, sofern es sich ein Risikoprüfer zumindest ansieht. Es wurde dann auch nicht die SI.

 

Kinderkrankentage? Das gibt es neuerdings auch in der PKV in einigen Tarifen; es wird eine Geldleistung gezahlt, sodass man unbezahlten Urlaub nehmen könnte.

 

Freiwillig zurück in die GKV? Nein, lieber nicht. Auch nicht mit zwei, drei oder vier Kindern. Wer sich beim Hausarzt ins Wartezimmer setzen muss, nur um eine Überweisung zum Facharzt zu holen, wird das verstehen. Oder derjenige, der im Erwachsenenalter kieferorthopädische Leistungen benötigt.

Bei einem Eintrittsalter von 30 bzw. 31 bleibt genug Zeit, Alterungsrückstellungen anzusammeln.

 

Wie gesagt, Maklerempfehlungen nur via persönlicher Nachricht. Da du erst zwei Beiträge hast, könntest du hier die Freischaltung anfragen: 

 

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yuser
vor einer Stunde von Kastor:

Auch nicht mit zwei, drei oder vier Kindern.

Wenn er die ca. 800 Euro Beitrag im Monat oder mehr alleine für 4 Kinder dann zahlen kann (ohne AG Zuschuss jetzt mal)… solche Aussagen sind immer schnell getroffen, wenn man die Party nicht bezahlen muss… 

vor einer Stunde von Kastor:

Oder derjenige, der im Erwachsenenalter

Sind das wirklich viele? Ich denke die Betrachtung ist dann doch etwas komplexer

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Okabe
vor 8 Stunden von yuser:

Wenn er die ca. 800 Euro Beitrag im Monat oder mehr alleine für 4 Kinder dann zahlen kann (ohne AG Zuschuss jetzt mal)… solche Aussagen sind immer schnell getroffen, wenn man die Party nicht bezahlen muss…

Wird Zeit, dass Kinder nicht mehr kostenlos mitversichert sind. Soll eben stattdessen das Kindergeld erhöht werden, um das auszugleichen, wenn es gesellschaftlich gewünscht ist. Ansonsten setzt das nur falsche Anreize.

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Kastor
vor 9 Stunden von yuser:

solche Aussagen sind immer schnell getroffen, wenn man die Party nicht bezahlen muss…

Disclaimer: Ich bezahle die „Party“.

Du auch? Oder was willst du damit sagen?

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slowandsteady
Am 20.11.2023 um 23:42 von mmz:

Gehälter: Ich verdiene ca. 120 000 € / Jahr, meine Frau ca. 50 000 € / Jahr (demnächst Elterngeld für 2 Jahre)

Elterngeld gibt es nicht 2 Jahre, du meinst vermutlich Elternzeit.

 

Noch ein Negativpunkt deiner PKV ist, dass in dieser Konstellation (Frau Hausfrau, Mann Großverdiener) dein Einkommen den GKV-Beitrag der Frau erhöht, zumindest in dem Zeitraum in dem die Frau noch in Elternzeit ist, aber kein Elterngeld mehr bekommt. In diesem Fall muss deine Frau, weil du PKV-Gutverdiener bist, nicht nur den Mindestbeitrag, sondern sogar mehr Beitrag zahlen, im Worst Case bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze. Wärst du GKV freiwillig versichert, dann wäre sie kostenlos familienversichert. Siehe hier für Details: tk.de/resource/blob/2065876/3d9015e506d5dc8fccd4747ec281c605/beratungsblatt-beitraege-ehegatteneinstufung-data.pdf

Man kann die GKV-Beiträge der Frau natürlich zahlen, man sollte nur wissen, dass das dann auf einen zukommt. Generell ist PKV teuer, wenn die Frau länger als 12 Monate "Hausfrau" bleiben will.

 

Ich kann @mmz nur raten VOR der Geburt zu planen, ob man als Familienvater in der PKV bleiben will oder nicht. Nach der Geburt hat man nämlich keine Zeit und Lust mehr für Krankenkassenmistbürokratie... Reihenfolge Kind, Hochzeit, PKV->GKV in wenigen Monaten kann ich jedenfalls nicht empfehlen, habs gerade hinter mir ;)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

  

Am 20.11.2023 um 23:42 von mmz:

Uns erscheint es sinnvoll (sowohl im Hinblick auf die medizinische Versorgung als auch finanziell), auch unser Kind in der PKV zu versichern (mein Arbeitgeberzuschuss ist noch nicht ausgeschöpft).

Bzgl. medizinische Versorgung kann man sich streiten (Stichwort: Reha/Psyche/Krankengeld/...) - finanziell dürfte PKV mit Kind fast immer teurer sein, zumindest wenn die Frau daheim bleibt und/oder man mehr als 1 Kind will.

Am 20.11.2023 um 23:42 von mmz:

3. Ist es möglich ein Neugeborenes nach den entsprechenden Untersuchungen (U2?) bei einem anderen Versicherer zu versichern?

Ich kann nicht für PKV-Vollversicherung sprechen, aber bei der Barmenia gehen zumindest Pflegetagegeld und der PKV-Optionstarif "Barmenia Mehr Optionen" sofort ab Geburt (Gesundheitsfragen natürlich trotzdem), die Kinderinvalidität (die ich nicht abgeschlossen habe) hingegen erst min. 6 Wochen nach Geburt. Falls ihr noch früh genug in der Schwangerschaft seid, macht es ggf. Sinn, eine Pflegetagesgeldversicherung für Mann oder Frau abzuschließen, das ist falls das Kind behindert auf die Welt kommt nämlich Gold wert wegen dem Kontrahierungszwang. Fraglich ist aber, ob das noch klappt rechtzeitig.

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Kastor
· bearbeitet von Kastor
vor 56 Minuten von slowandsteady:

Elterngeld gibt es nicht 2 Jahre, du meinst vermutlich Elternzeit.

Das ist nicht richtig. Möglich sind z. B. zwei Monate Basiselterngeld für den Zeitraum des Mutterschutzes plus weitere 20 Monate Elterngeld Plus.

Während des Bezugs von Elterngeld bleibt die GKV als dann beitragsfreie Einzelversicherung bestehen.

vor 44 Minuten von slowandsteady:

finanziell dürfte PKV mit Kind fast immer teurer sein, zumindest wenn (…) und/oder man mehr als 1 Kind will.

PKV für den arbeitenden Ehepartner plus 2 Kinder ist in der Regel billiger als der GKV-Höchstbetrag.

 

Als Optimierung von Kosten und Nutzen könnte man natürlich den Kindertarif der HanseMerkur nehmen und den MehrOptionen der Barmenia abschließen, um den (guten) Gesundheitszustand zu sichern.

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Kastor
vor 26 Minuten von slowandsteady:

Falls ihr noch früh genug in der Schwangerschaft seid, macht es ggf. Sinn, eine Pflegetagesgeldversicherung für Mann oder Frau abzuschließen, das ist falls das Kind behindert auf die Welt kommt nämlich Gold wert wegen dem Kontrahierungszwang.

Bei (fast) allen Versicherern wird inzwischen die Frage gestellt, ob man werdende Mutter oder Vater ist. Entweder erreicht man drei Monate Vorversicherungszeit nicht (Beispiel: Hallesche) oder der Schutz ist sehr eingeschränkt (Beispiel: ICD-Liste der Inter).

Der Kontrahierungszwang ist dadurch nichts mehr wert.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 10 Stunden von Kastor:

Disclaimer: Ich bezahle die „Party“.

Du auch? Oder was willst du damit sagen?

Du hast doch dazu geraten, auch mit 2 oder 3 oder 4 Kindern nicht zurück in die GKV zu gehen. Wenn DU das mit 4 Kindern bezahlen kannst heißt es ja nicht automatisch dass MMZ es auch (nachhaltig!) kann… deshalb meinte ich: solche Ratschläge sind schön und gut aber bezahlen muss es MMZ (können). 
 

Ja, ich bezahle die Party auch für 2 Kinder. Aber die jeweils knapp 38 Euro im Monat für einen Quotentarif mit 20% sind mir de facto egal. 

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chirlu
vor 46 Minuten von Kastor:

Der Kontrahierungszwang ist dadurch nichts mehr wert.

 

Doch, wenn man eine Pflegeversicherung schon vor der Schwangerschaft hat. Sei es nun, weil man entsprechend vorausplant, oder einfach, weil man die Versicherung ohnehin für sich selbst hat.

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Kastor

Ich würde es nicht erwägen, @yuser, das ist korrekt. Ich betrachte dabei nicht nur den AG-Zuschuss, sondern auch die steuerliche Absetzbarkeit (meist 76-85 %). Die Kosten-Nutzen-Relation erachte ich für mich als günstig.

 

Beispielsweise ist ein Retainer oder eine Glattflächenversiegelung bereits eine kieferorthopädische, selbst zu tragende Leistung. Damit möchte ich beispielhaft anführen, dass auch im Erwachsenenalter KFO häufig vorkommen kann.

 

vor 1 Minute von chirlu:

Doch, wenn man eine Pflegeversicherung schon vor der Schwangerschaft hat.

Der Ausgangssatz, auf den ich mich bezog, war jedoch:

vor einer Stunde von slowandsteady:

Falls ihr noch früh genug in der Schwangerschaft seid, macht es ggf. Sinn, eine Pflegetagesgeldversicherung für Mann oder Frau abzuschließen, (…)

Das geht bei den Unternehmen, die gute Tarife anbieten, nicht mehr.

Sofern wir noch genauer eintauchen, müsste ich noch ergänzen, dass erst mit der Kenntnis der Schwangerschaft - in der Regel ärztlich festgestellt - die Antragsfrage nach der Elternschaft zu bejahen ist. Es bliebe also noch ein kurzes Zeitfenster nach der Empfängnis.

 

Bei bereits bestehenden Pflegetagegeldversicherungen ist der Kontrahierungszwang natürlich von Nutzen - mit Ausnahme der erwähnten Inter für Vertragsschlüsse nach dem 31.05.2022.

Siehe: https://makler.inter.de/avb-qualicare/

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Okabe

Da kann man nur sagen: hättet ihr wohl lieber nicht geheiratet. ;-)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 6 Stunden von Kastor:

PKV für den arbeitenden Ehepartner plus 2 Kinder ist in der Regel billiger als der GKV-Höchstbetrag.

Aber nicht bei "Premium-Tarifen" bzw nicht bei Eintritt in PKV mit zB 30 nach dem ersten Jobwechsel. Wenn ich das mal in den Allianzrechner werfe, kommt bei mir 610€/Monat für "Aktimed Best 90" raus inkl 10% SB, max 500€. Dazu dann nochmal 200/Kind (Premiumtarif) und wir sind bei 2 Kindern bei 1010/Monat, schon mehr als die GKV mit 970 oder so. Dazu kommt die Steuerliche Absetzbarkeit, nochmal 42% auf die 20% die man nicht absetzen kann, sind nochmal ca 80€/Monat Nachteil für PKV. Dann noch Selbstbehalt im Worstcase 1500/Jahr und man ist deutlich drüber. Mit Beitragsrückerstattung etc. kann auch PKV vorne sein, aber ein Selbstläufer ist das bei weitem nicht. Mein PKV-Tarif war zuletzt 680/Monat (inkl Pflegeversicherung).

 

Dazu fehlt dann eigentlich auch noch Krankentagegeld (bei GKV inkludiert) und BU für die PKV-Beitrage (bei GKV weniger nötig weil Beitrage sinken) und dann wird es vollends unrentabel... Kann man sich gönnen, aber schönrechnen kann man sich nicht nur die PKV, sondern auch den GKV Höchstbeitrag ;)

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Okabe
vor 4 Stunden von slowandsteady:

Dann noch Selbstbehalt im Worstcase 1500/Jahr und man ist deutlich drüber

Im worst case braucht man die Premiumleistung ja. Für den Vergleich müsste man dann aber in der GKV diese Premiumleistung zum Teil selbst zahlen. Das wird sicher wesentlich teurer.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 10 Stunden von slowandsteady:

und wir sind bei 2 Kindern

Jetzt mach das nochmal mit 4 Kindern, das ist es was ich weiter vorne meinte 

 

vor 5 Stunden von Okabe:

Das wird sicher wesentlich teurer.

Die Frage ist in welchem Betrachtungszeitraum. Der GKV Beitrag skaliert ja mit nach unten, auch nach 6 Wochen bei Ende der Lohnfortzahlung… Stationärer Zusatz bei mir 28€ im Monat, ambulanter Kostenerstattungstarif knapp 100 Euro im Monat… bei GKV-Beitrag 0 wenn’s skaliert sieht die Welt schon anders aus…

 

Schwierig, Flexibilität kostet. Aber PKV dauerhaft „billiger“, das kannst glaub sicher ausschließen. Individuelle Entscheidung, das Ding muss nachhaltig und dauerhaft bezahlt werden können - ob mit oder ohne Job, ob krank oder gesund. 

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