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akmas

Zuzahlungen durch Partner während Elternzeit

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akmas

Hallo,
ich bin derzeit in der Konstellation, das ich voll berufstätig bin, meine Frau aber noch voraussichtlich 1-2 Jahre in Elternzeit sein wird. Die Elterngeldzahlung wird aber im März enden. Ich habe zwei Fragen dazu:

 

1. sie hat einen Riestervertrag und natürlich die gesetzliche Rente. Kann ich Zuzahlungen in Ihre Verträge steuerlich geltend machen? Wir sind verheiratet, sie hat keine Einnahmen.

 

2. Ich bin in der PKV versichert, sie war vor der Elternzeit pflichtversichert. Im Elterngeldbezug ist die GKV ja beitragsfrei. Wenn die Elternzeit endet, werden GKV-Beiträge fällig, die sich an meinem Einkommen bemessen. Aber was ist in der verlängerten Elternzeit, wenn schon kein Elterngeld mehr bezahlt wird? Bleibt sie beitragsfrei?

 

ich würde mich sehr freuen, falls sich jemand damit auskennt. Viele Grüße ;)

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chirlu
vor 14 Minuten von akmas:

Kann ich Zuzahlungen in Ihre Verträge steuerlich geltend machen? Wir sind verheiratet

 

Das ist eine seltsame Frage. Werdet ihr nicht zusammen veranlagt?

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akmas

Doch. Also lautet die Antwort ja. Wollte nur sicher gehen.

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chirlu
vor 40 Minuten von akmas:

Also lautet die Antwort ja.

 

Und die Frage lautet: Können wir Zuzahlungen …

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Kastor
vor 1 Stunde von akmas:

Im Elterngeldbezug ist die GKV ja beitragsfrei. Wenn die Elternzeit endet, werden GKV-Beiträge fällig, die sich an meinem Einkommen bemessen. Aber was ist in der verlängerten Elternzeit, wenn schon kein Elterngeld mehr bezahlt wird? Bleibt sie beitragsfrei?

siehe hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862

Zitat

Soweit Sie vor der Elternzeit pflichtversichert waren, bleibt Ihre Mitgliedschaft erhalten, solange Sie Elterngeld beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Für das Elterngeld sind keine Beiträge zu zahlen und es wirkt sich auch nicht erhöhend auf aus anderen Rechtsgründen bestehende Beitragspflichten aus. Damit sind Sie in der Regel während der Elternzeit beitragsfrei versichert, wenn Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erzielen.

 

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akmas
vor 23 Minuten von chirlu:

 

Und die Frage lautet: Können wir Zuzahlungen …

Schon richtig. Danke! 
 

Dann mal anders gefragt. Sie hat den Condor C70 als Riester, beide Kinderzulagen gehen in ihren Vertrag. Gesetzliche Rente gehen aktuell nur die Kindererziehungszeiten rein.

 

Sollten wir dann eher in die Rente oder in den Riester zuzahlen? Wir reden von 2-300 € monatlich. Keine Unsummen.

vor 12 Minuten von Kastor:

Danke Kastor ^_^

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chirlu
vor 1 Minute von akmas:

Sollten wir dann eher in die Rente oder in den Riester zuzahlen?

 

Natürlich in die gesetzliche Rentenversicherung. Zahlungen in Riester über das für die Förderung erforderliche Minimum lohnen sich nie.

 

Eine andere Frage ist, inwieweit sie überhaupt die Möglichkeit zu freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung hat. Am ehesten wohl als Nachzahlung für Zeiten der schulischen Ausbildung, z.B. das 17. Lebensjahr.

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satgar
vor 8 Minuten von akmas:

Wir reden von 2-300 € monatlich. Keine Unsummen

So viel geht in Riester ja gar nicht, maximal 2.100 im Jahr inkl. der Zulagen.

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akmas

Ich hatte gedacht, man könnte einfach in die Rente einzahlen und mehr Rentenpunkte zu generieren. Ich bin im Versorgungswerk, da geht das.

 

Dann werden wir uns wohl mal beraten lassen ;) 

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