Quasan Dezember 4, 2023 Hallo zusammen, wie geht ihr bei der Einrichtung des Freistellungsauftrages für die Besteuerung der Vorabpauschale 2024 vor? Die Besteuerung erfolgt ja zum 01.01.2024. Grundlage für die Besteuerung liefern die Kursgewinnen in 2023. Gerade auch wenn es in 2023 zu Transaktionen kam, z.B. durch einen Sparplan ist es schon rel. aufwändig die Vorabpauschale im Vorfeld zu ermitteln, um den Freistellungsauftrag entsprechend einzurichten. Ich überlege daher, einfach einen so hohen Betrag zu wählen, dass es ziemlich sicher ausreichen wird. Den Betrag würde ich kann nach Abrechnung der Vorabpauschale auf den Wert der Vorabpauschale herabsetzen. Ich würde dadurch zeitweise vermutlich auf allen Banken/Broker verteilt einen höhere Freistellungsaufträge als den Sparerpauschbetrag haben. Ist das in der Praxis ein Problem oder interessiert eigentlich nur, dass ich am Jahresende nicht mehr als den Sparerpauschbetrag durch Freistellungsaufträge berücksichtigt habe? Wie geht ihr praktisch mit der Besteuerung der Vorabpauschale um? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 4, 2023 vor 14 Minuten von Quasan: Ist das in der Praxis ein Problem? Nein, aber du musst dir bewusst sein, dass es rechtlich nicht korrekt ist (ähnlich wie das Ignorieren der roten Fußgängerampel nachts um 3, wenn die Straße völlig frei ist). Manche können das nicht über sich bringen. vor 15 Minuten von Quasan: Ich überlege daher, einfach einen so hohen Betrag zu wählen, dass es ziemlich sicher ausreichen wird. Warum nicht einen, bei dem es sicher ausreichen wird – ohne ziemlich? Zum Beispiel Stückzahl am Jahresende mal Kurs vom Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7 (und ggf. nochmals mal 0,7 oder mal 0,85 für die Teilfreistellung). Damit liegst du in keinem Fall drunter, du überschätzt nur im Fall von unterjährigen Käufen und von Kursgewinnen unter 1,785%. vor 20 Minuten von Quasan: Wie geht ihr praktisch mit der Besteuerung der Vorabpauschale um? Ich habe ohnehin schon ausreichende Freistellungsaufträge bzw. Verlusttöpfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quasan Dezember 4, 2023 · bearbeitet Dezember 4, 2023 von Quasan vor einer Stunde von chirlu: Warum nicht einen, bei dem es sicher ausreichen wird – ohne ziemlich? Ja, ziemlich war ein unnötiges Füllwort So wie von dir beschrieben, würde ich das dann auch machen. vor einer Stunde von chirlu: Nein, aber du musst dir bewusst sein, dass es rechtlich nicht korrekt ist Damit kann ich leben, man hat aber ja seine Steuer-ID jeweils hinterlegt. Mir ist nicht ganz klar, ob die Freistellungsaufträge auch dem Finanzamt gemeldet werden und ob das sich dann ggf. beschwert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hicks&Hudson Dezember 4, 2023 · bearbeitet Dezember 4, 2023 von Hicks&Hudson vor 2 Stunden von Quasan: Ich überlege daher, einfach einen so hohen Betrag zu wählen, dass es ziemlich sicher ausreichen wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Vorabpauschale Anfang 2024 der erste Posten sein wird, der den Freistellungsauftrag im Jahr 2024 tangiert. Wieso sich also die Mühe machen und da wunder was herumrechnen ? Setze ihn einfach auf das Maximum (1000 Euro/2000 Euro) und fertig. Wenn dann spätestens um den 10. Januar herum das Spielchen vorbei und klar ist, wie hoch dein Freistellungsauftrag durch die Vorabpauschale belastet wurde, passt du ihn wieder an. Fertig. In der Hinsicht muss man dankbar sein, dass das Thema sofort in der ersten Januar-Woche erledigt wird. Wäre es viel später im Jahr, würde es viel komplizierter werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Dezember 4, 2023 · bearbeitet Dezember 4, 2023 von BigSpender09 vor 5 Minuten von Hicks&Hudson: Wieso sich also die Mühe machen und da wunder was herumrechnen ? na genau deswegen: vor 1 Stunde von chirlu: Nein, aber du musst dir bewusst sein, dass es rechtlich nicht korrekt ist falls man auch anderswo schon FSA erteilt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 4, 2023 vor 19 Minuten von Quasan: Mir ist nicht ganz klar, ob die Freistellungsaufträge auch dem Finanzamt gemeldet werden Nein, nur die letztlich tatsächlich freigestellten Beträge. vor 3 Minuten von BigSpender09: falls man auch anderswo schon FSA erteilt hat. Genau darum geht es ja. Ich empfehle, die Beiträge vor dem Antworten zu lesen. vor 2 Stunden von Quasan: Ich würde dadurch zeitweise vermutlich auf allen Banken/Broker verteilt einen höhere Freistellungsaufträge als den Sparerpauschbetrag haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Dezember 4, 2023 vor 7 Minuten von chirlu: Genau darum geht es ja. Ich weiß. Ich hab es aber auch noch mal allgemein formuliert, weil H&H diese Konstellation in seiner Empfehlung anscheinend gänzlich nicht berücksichtigt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hicks&Hudson Dezember 4, 2023 · bearbeitet Dezember 4, 2023 von Hicks&Hudson vor 34 Minuten von chirlu: Nein, nur die letztlich tatsächlich freigestellten Beträge. So ist es. Wer nachlesen will: hier Wäre es anders und das Finanzamt müsste allen Leuten an die Gurgel gehen, welche ihre Freistellungsaufträge "zu großzügig" verteilt haben, hätten die ganz schön viel zu tun. Was glaubt ihr, wie viele Freistellungsaufträge bei ehemaligen, nicht mehr benutzten Konten/Banken herumschlummern? vor 23 Minuten von BigSpender09: Ich weiß. Ich hab es aber auch noch mal allgemein formuliert, weil H&H diese Konstellation in seiner Empfehlung anscheinend gänzlich nicht berücksichtigt hat. Ja, wer rechtlich einwandfrei handeln will, muss bei (mehreren Depots/Banken) natürlich darauf achten, dass er nicht überall einfach 1000 oder 2000 € eingibt. Selbst wenn es aber vorübergehend so wäre, juckt dies das Finanzamt überhaupt nicht. Laut einem Gespräch mit meinem Finanzamt wäre es sogar kein Drama, wenn man versehentlich (!!) innerhalb des Jahres ein wenig zu viel freistellt, solange man es nachher mit der Steuererklärung wieder korrigiert. Man kann sich auch wegen jeder Pupserei in die Hosen machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quasan Dezember 4, 2023 vor 5 Minuten von Hicks&Hudson: Laut einem Gespräch mit meinem Finanzamt wäre es sogar kein Drama, wenn man versehentlich (!!) innerhalb des Jahres ein wenig zu viel freistellt, solange man es nachher mit der Steuererklärung wieder korrigiert. Ja, das habe ich mich auch gefragt. Letztlich wird ja durch die Steuererklärung "abgerechnet". Aber natürlich sollte man das nicht absichtlich machen, weil man sich damit ja schon eine Steuerstundung erschleicht. Aber umgekehrt ist es eben auch manchmal so: Ich habe ein Depot auf meinen Namen und kann da höchstens 1.000 Euro Freistellungsauftrag hinterlegen, obwohl ich verheiratet bin. Das führt dazu, dass ich Steuern auf alle Erträge über 1.000 Euro zahlen muss. Die muss ich mir dann über die Steuererklärung zurückholen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 4, 2023 vor 9 Stunden von Quasan: Gerade auch wenn es in 2023 zu Transaktionen kam, z.B. durch einen Sparplan ist es schon rel. aufwändig die Vorabpauschale im Vorfeld zu ermitteln, um den Freistellungsauftrag entsprechend einzurichten. Wenn Du es vorher nicht ausrechnen kannst: wie willst Du es dann hinterher ausrechnen? Um zu überprüfen, ob Deine Bank richtig gerechnet hat? Oder willst Du hinterher gar nicht überprüfen, ob Deine Bank richtig gerechnet hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 4, 2023 vor 7 Stunden von BigSpender09: Ich weiß. Ich hab es aber auch noch mal allgemein formuliert, weil H&H diese Konstellation in seiner Empfehlung anscheinend gänzlich nicht berücksichtigt hat. OK, habe ich jetzt verstanden. vor 6 Stunden von Quasan: Ja, das habe ich mich auch gefragt. Alle Details zum Vorgehen des Finanzamts (und auch zur streng rechtlichen Betrachtung): vor 14 Minuten von stagflation: Wenn Du es vorher nicht ausrechnen kannst: wie willst Du es dann hinterher ausrechnen? Vor dem 29. Dezember liegen noch nicht alle Daten vor, um es definitiv auszurechnen (eventuelle Käufe/Verkäufe bis dahin, Jahresschlusskurse). vor 15 Minuten von stagflation: Oder willst Du hinterher gar nicht überprüfen, ob Deine Bank richtig gerechnet hat? Man kann sich auch mit einer Überschlagsrechnung begnügen … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 4, 2023 vor 13 Minuten von chirlu: Vor dem 29. Dezember liegen noch nicht alle Daten vor, um es definitiv auszurechnen (eventuelle Käufe/Verkäufe bis dahin, Jahresschlusskurse). Das ist ein iterativer Prozess. Anfang Dezember kann man eine erste Version aufstellen. Man setzt die Kurse von Anfang Dezember ein. Damit kann man in der Regel schon recht gut abschätzen, wo man landen wird. Am 31.12. aktualisiert man mit den tatsächlichen Schlusskursen. Ich gebe aber zu, dass es für B&H Anleger einfacher ist, als für Daytrader. Bei letzteren kann sich bis Ende Dezember noch viel verändern. Glücklicherweise handeln Daytrader eher selten mit Fonds, so dass sie keine Vorabpauschalen berechnen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Dezember 4, 2023 vor 23 Minuten von chirlu: Man kann sich auch mit einer Überschlagsrechnung begnügen … Ich prüfe auch gerne nach ob die Bank alles richtig rechnet. Aber bei diesem Thema ist mir das einfach den Aufwand nicht wert. Letztlich ist es ja auch recht unwichtig. Falls die Pauschale zu hoch angesetzt ist dann zahle ich eben jetzt etwas mehr Steuern. Das wird ja bei einem späteren Verkauf wieder angerechnet. Andere Erträge muß ich auch sofort versteuern. Also das Thema juckt mich nun nicht wirklich. Interessieren würde mich nur wie, wo und wie sicher die versteuerte Pauschale gespeichert wird und ob es bei Depotüberträgen Probleme geben kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 4, 2023 vor 2 Stunden von SlowHand7: Falls die Pauschale zu hoch angesetzt ist dann zahle ich eben jetzt etwas mehr Steuern. Das wird ja bei einem späteren Verkauf wieder angerechnet. Wo ich dem Braten am wenigsten traue... B&H Anleger der in 30 Jahren dann beginnt seine Positionen nach und nach aufzulösen... In der Zeit vielleicht noch 2-3 Brokerwechsel... Wer ist dann nachweispflichtig für die gezahlten Vorabpauschalen? Richtig - der Steuerpflichtige da er etwas geltend macht, dass die Steuerlast senkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quasan Dezember 4, 2023 vor 4 Stunden von stagflation: Oder willst Du hinterher gar nicht überprüfen, ob Deine Bank richtig gerechnet hat? Man bekommt keine genaue Aufschlüsselung nach Tranchen sondern nur die Gesamthöhe der Vorabpauschale zu sehen? Es wäre ja ein netter Service der Banken/Broker, das pro Tranche aufzuschlüsseln, also zumindest für alles vor 2023 und dann für alles, was 2023 unterjährig gekauft wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noch_Neu_Hier Dezember 4, 2023 vor 11 Stunden von Quasan: Aber umgekehrt ist es eben auch manchmal so: Ich habe ein Depot auf meinen Namen und kann da höchstens 1.000 Euro Freistellungsauftrag hinterlegen, obwohl ich verheiratet bin. Das führt dazu, dass ich Steuern auf alle Erträge über 1.000 Euro zahlen muss. Die muss ich mir dann über die Steuererklärung zurückholen... Ist das wirklich so? Bei der ING konnte ich Anfang des Jahres die vollen 2000€ angeben, obwohl alles auf meinen Namen läuft. Meine Frau hat für den Fall der Fälle eine Vollmacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neon0406 Dezember 4, 2023 vor 14 Stunden von Quasan: Hallo zusammen, wie geht ihr bei der Einrichtung des Freistellungsauftrages für die Besteuerung der Vorabpauschale 2024 vor? Die Besteuerung erfolgt ja zum 01.01.2024. Grundlage für die Besteuerung liefern die Kursgewinnen in 2023. Gerade auch wenn es in 2023 zu Transaktionen kam, z.B. durch einen Sparplan ist es schon rel. aufwändig die Vorabpauschale im Vorfeld zu ermitteln, um den Freistellungsauftrag entsprechend einzurichten. Ich überlege daher, einfach einen so hohen Betrag zu wählen, dass es ziemlich sicher ausreichen wird. Den Betrag würde ich kann nach Abrechnung der Vorabpauschale auf den Wert der Vorabpauschale herabsetzen. Ich würde dadurch zeitweise vermutlich auf allen Banken/Broker verteilt einen höhere Freistellungsaufträge als den Sparerpauschbetrag haben. Ist das in der Praxis ein Problem oder interessiert eigentlich nur, dass ich am Jahresende nicht mehr als den Sparerpauschbetrag durch Freistellungsaufträge berücksichtigt habe? Wie geht ihr praktisch mit der Besteuerung der Vorabpauschale um? Für 10.000 € kann man ca. 35 € als Vorabpauschale ansetzen (insofern er im Plus steht) Kann man also leicht abschätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 4, 2023 Für die Vorabpauschale würde ich 10.000 € x 2,55 % x 0,7 = 178,50 € ansetzen... Du meinst vermutlich die Steuer, die dann fällig wird: 178,50 € *0,26375 , evtl. noch Teilfreistellung 30% oder 15%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quasan Dezember 4, 2023 vor einer Stunde von Noch_Neu_Hier: Ist das wirklich so? Vielleicht nicht bei allen Brokern/Banken. Das weiß ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sraL Dezember 5, 2023 · bearbeitet Dezember 5, 2023 von sraL EDIT: beitrag von stagflation überlesen somit hinfällig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag