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Bolanger

Erfahrung mit Inkasso-Büros

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Bolanger

Hallo,

 

hat hier jemand Erfahrungen mit Inkasso-Büros als Auftraggeber, also privater Gläubiger gemacht?

 

In meinem Fall ist das Thema gerichtlich geklärt und es liegt ein vollstreckbarer Titel vor. Zahlungsaufforderungen sind unbeantwortet verstrichen.

 

Nun könnte ich einen GV losschicken, der beim Schuldner anklingelt und vor Ort feststellt, dass nichts zu holen ist. Ich weiß aber, dass es noch Bankkonten gibt und auch Krypto-Bestände von nicht unerheblichem Wert. Freilich kenne ich die Wallet-Adressen nicht. Von einem Inkasso-Büro erhoffe ich mir mehr Ehrgeiz bei der Eintreibung der Forderungen, habe aber auch meine Zweifel, dass ggf. doch nur nach Schema F vorgegangen wird und nur 2-3 Briefe geschickt werden und das wars. Inkasso-Aufträge von Privatpersonen scheinen nicht gerade beliebt zu sein bei Inkasso-Büros.

 

Ich bin mal wieder für jeden Tipp und Hinweis dankbar.

 

 

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Cando
· bearbeitet von Cando

Direkte Erfahrung habe ich nicht, aber warum sollte ein Inkassobüro mehr erreichen können als ein mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteter Gerichtsvollzieher? 
 

In meiner Wahrnehmung werden Inkassobüros vor allem tätig, wenn Forderungen noch nicht gerichtlich festgestellt wurden. Ihr wesentliches Druckmittel ist der Hinweis auf ein andernfalls zu erwartendes Gerichtsverfahren, durch das weitere Kosten entstehen. Das wäre in der geschilderten Situation völlig hinfällig. Wenn der Schuldner nicht will, antwortet er dem Inkassobüro genauso wenig wie Dir. 
 

Wenn schon ein Vollstreckungstitel vorliegt, ist die Zwangsvollstreckung m.E. der effektivere Weg. Der Gerichtsvollzieher kann dem Schuldner eine Vermögensauskunft abverlangen. Eine wahrheitswidrige Auskunft wäre eine Straftat. Das ist schon ein gewisser Hebel. Im besten Fall ist dann im nächsten Schritt die Pfändung von Forderungen (Bankkonto, Kryptos) möglich.

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kaaa

Willst du in diese Schiene? 

 

 

 

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Jeremy Siegel

Meine persönlichen Erfahrungen zu diesem Themenkomplex:

 

Die erste Frage sollte sein, ob sich das Eintreiben der Forderung überhaupt lohnt. Oder ob man nicht einfach einen Schlussstrich zieht. Und das Geld abschreibt.

 

In diesem Fall ist die Forderung ja bereits tituliert. Und laut Threadstarter auch rechtskräftig. Daher geht es nur noch um die Frage ob und wie die Forderung vollstreckt werden soll. Das kann man auch selber machen.

 

Gerichtsvollzieher beauftragen mit Antrag auf Abgabe einer Vermögensauskunft. Um mal zu prüfen welche Daten dabei herauskommen. Wenn bekannt, kann man auch den Lohn vom Arbeitgeber pfänden lassen.

 

Auf gut Glück kann man auch die Banken am Wohnort des Schuldners anschreiben und denen auf Verdacht mit der titulierten Forderung einen Antrag auf Kontopfändung zustellen lassen.

 

Hartnäckigkeit zahlt sich beim Forderungsmanagement aus. Einfach immer wieder mal den GV beauftragen. Sei es zur Vermögensauskunft oder eine andere Art der Zwangsvollstreckung. Merkt der Schuldner, dass der Gläubiger es ernst meint, dann knickt er oft doch noch ein. Und zahlt.

 

Das alles ist für eine Privatperson natürlich ein sehr hoher Aufwand. Daher eben die Prüfung ob sich die Beitreibung der Forderungen lohnt. Wenn man aber sein Geld wieder holen will, dann würde ich einen auf Zwangsvollstreckung spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Was dann aber auch wieder Gebühren kostet.

In Deutschland ist es schwierig und mühselig sein Geld von zahlungsunwilligen Schuldnern zurück zu erhalten. Der Gesetzgeber steht da eindeutig auf der Seite der Schuldner. Und macht dem ehrlichen Gläubiger das Leben schwer.

 

Das ist eine Realität, die man bei jedem Geschäft ob privat oder beruflich stets berücksichtigen sollte.

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fgk

Inkasso lohnt sich nur im Massengeschäft und bei entsprechender Erfolgsquote auf vorgerichtliche Inkassobriefe.

Im falle der gerichtlichen Titulierung müssen zusätzlich Anwälte eingeschaltet werden, für die Langzeitüberwachung im Inkasso danach sind Provisionen in der Größenordnung 50% üblich.

 

Hier gibt es offensichtlich bereits einen Titel, deshalb per Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen und ggf. das Vermögensverzeichnis beantragen. Noch besser wäre Drittschuldnerpfändung bei Arbeitgeber und Bank, falls bekannt.

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chirlu
vor 12 Stunden von Cando:

In meiner Wahrnehmung werden Inkassobüros vor allem tätig, wenn Forderungen noch nicht gerichtlich festgestellt wurden. Ihr wesentliches Druckmittel ist der Hinweis auf ein andernfalls zu erwartendes Gerichtsverfahren, durch das weitere Kosten entstehen.

 

Ja. Ich wurde mal von einem Inkassobüro aufs Korn genommen, weil ich angeblich bei einem Unternehmen noch Zahlungsrückstände haben sollte (einen Vertrag mit denen hatte ich vorher gekündigt). Ich glaube, dass nichts mehr offen war, aber es war nicht vollkommen ausgeschlossen.

 

Das Büro hat mir also genau solche Briefe geschickt mit ausführlichen Rechnungen, was bisher schon für deren Tätigkeit angefallen sein sollte und was alles noch an Kosten hinzu käme, wenn sie einen Mahnbescheid beantragen müssten, was sie bei nicht sofortiger Zahlung tun würden. Weniger ausführlich war der Anlass erläutert („Nach Angaben unserer Mandantschaft schulden Sie ihr noch X Euro“).

 

Ich habe erst einmal nicht reagiert. Sie haben mehr Briefe geschickt, dass sie nun aber wirklich gerichtlich mahnen würden, und aber nächste Woche ganz bestimmt allerwirklichst. :rolleyes: Auf meinen Anrufbeantworter haben sie auch gesprochen mit ähnlichem Inhalt.

 

Irgendwann habe ich ihnen doch geantwortet: Ich würde ja vielleicht eine Zahlung in Betracht ziehen, wenn sie mir darlegen würden, wofür eigentlich genau. Eine Rechnungskopie oder ähnliches hätte mir ja gereicht, damit hätte ich prüfen können, ob ich die Leistung wirklich bekommen und nicht vielleicht schon bezahlt hatte.

 

Peng – Schweigen im Walde, es kam absolut nichts mehr von denen. Kein Brief, kein Anruf und ganz bestimmt kein Mahnbescheid. Falls da wirklich etwas offen gewesen sollte, ist es inzwischen längst verjährt.

 

Auf Grund dieser Erfahrung habe ich nicht unbedingt die höchste Meinung von Inkassobüros. Sie scheinen mehr auf Leute abzuzielen, die wenig rechtliche Ahnung haben und bei einem offiziösen Schreiben in Panik geraten.

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Holgerli

Ist es nicht so, dass Inkasso-Unternehmen die Forderungen nicht eher aufkaufen für einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung, sodass der ursprünglich Fordernde hinterher garnicht mehr der Eigentümer der Forderung ist?

 

Meine ganz persönliche Geschichte mit Inkassounternehmen: Mir wurde die Telekom-Rechnung zu Zeiten wo noch die komplette Kontonummer auf der Rechnung stand geklaut und jemand ist mit meinem Namen aber anderer Adresse Shopping gegangen. Die meisten Betrugsfälle waren gleich sichtbar durch direkte Abbuchung. Nur ein größerer deutscher Versandhändler hat sich wohl auf Kauf auf Rechnung eingelassen. Das Inkassounternehmen hat dem dann gut 10 Monate später die Forderung abgekauft und dann die Recherche Betrüger-Adresse in Bayern -> Mein damaliger, da schon aufgelöster Zweitwohnsitz in Bayern -> Mein Erstwohnsitz in NRW hinbekommen. Ich hatte dann die Rennerei weil mehere Shops keine vernünftige Verifikation des Käufers hinbekamen und ein Laden dann die Forderung noch an ein schmieriges Inkassounternehmen abgedrückt hat, was mir mit Schufa-Eintrag etc. gedroht hat.

 

Nein, ich habe auch keine gute Meinung von Inkassobüros.

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fgk
· bearbeitet von fgk

Das gibt es auch, wäre eine Art Factoring. Normalerweise werden Inkassounternehmen aber nicht auf eigene Rechnung tätig, sondern treiben für den Auftraggeber ein und verdienen dabei an den Inkassogebühren.

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Bolanger

Hallo,

 

wie ist denn der Ablauf einer Kontopfändung? Läuft das auch über den Gerichtsvollzieher oder schickt man selbst den Titel zur Bank und bittet um Überweisung?

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chirlu

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fgk

Mittlerweile gibt es dafür ein standardisiertes Formular: https://justiz.de/service/formular/dateien/gewoehnliche_geldforderungen.pdf

 

Der Antrag wird beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt. Mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher beim Drittschuldner wird er wirksam.

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cjdenver

Aber jeder Schuldner der halbwegs was drauf hat hat schon längst ein Konto irgendwo im Ausland um nicht so leicht gepfändet werden zu können...

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fgk

Das würde man dann über das Vermögensverzeichnis erfahren.

wahrscheinlicher ist allerdings ein Pfändungsschutzkonto bei einer deutschen Bank, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor
Am 21.12.2023 um 07:05 von Bolanger:

Hallo,

 

hat hier jemand Erfahrungen mit Inkasso-Büros als Auftraggeber, also privater Gläubiger gemacht?

 

In meinem Fall ist das Thema gerichtlich geklärt und es liegt ein vollstreckbarer Titel vor. Zahlungsaufforderungen sind unbeantwortet verstrichen.

 

Nun könnte ich einen GV losschicken, der beim Schuldner anklingelt und vor Ort feststellt, dass nichts zu holen ist. Ich weiß aber, dass es noch Bankkonten gibt und auch Krypto-Bestände von nicht unerheblichem Wert. Freilich kenne ich die Wallet-Adressen nicht. Von einem Inkasso-Büro erhoffe ich mir mehr Ehrgeiz bei der Eintreibung der Forderungen, habe aber auch meine Zweifel, dass ggf. doch nur nach Schema F vorgegangen wird und nur 2-3 Briefe geschickt werden und das wars. Inkasso-Aufträge von Privatpersonen scheinen nicht gerade beliebt zu sein bei Inkasso-Büros.

 

Ich bin mal wieder für jeden Tipp und Hinweis dankbar.

 

 

Es kommt wie immer darauf an, wie sicher Du bist, dass etwas zu holen ist, wie detailliert deine Informationen zum

Schuldner und dessen Verhältnissen sind und über welche Höhe die

Forderung lautet.  Es gibt schon ausgeklügelte Inkassostrategien.
 

Eine titulierte Forderung kannst Du verkaufen, je frischer desto besser der Preis. Allerdings keine zu hohen Erwartungen haben. Es sind aber auch andere Modelle möglich - mit Beteiligung des Inkassounternehmens bei erfolgreicher Beitreibung. Über welchen Nennwert reden wir hier?

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 12 Stunden von fgk:

Das würde man dann über das Vermögensverzeichnis erfahren.

Weil das der Schuldner angibt... :rolleyes:

 

Hast du praktische Erfahrungen mit dem Thema oder spekulierst du dir das nur in der Theorie zusammen?

 

Meine Erfahrung ist - den zuständigen GV direkt anrufen, da merkt man recht schnell ob was zu holen ist oder nicht. Meist nämlich nicht, und die GVs suchen auch nicht Arbeit sondern sind gut ausgelastet sodass die sich kein Bein ausreißen.

 

Da lob ich mir die "High Court Sheriffs" (HCEOs), die werden erfolgsabhängig bezahlt und haben auch wirklich Interesse. 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 57 Minuten von cjdenver:

Weil das der Schuldner angibt... :rolleyes:

Muss er nicht- das macht die Bank im Rahmen des FATCA-Abkommens von sich aus einmal jährlich zum 31.7. mit Angabe des Vermögens.

Das Finanzamt ist ja neugierig.

Nur wird die Infos der Gläubiger nicht bekommen, der Gerichtsvollzieher kann AFAIK nur deutsche Konten erfragen.

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cjdenver
vor 4 Stunden von B.Axelrod:

Nur wird die Infos der Gläubiger nicht bekommen, der Gerichtsvollzieher kann AFAIK nur deutsche Konten erfragen.

Genau so ist es, der GV kann nur die Kontenabfrage beim Bundeszentralamt durchführen, die beinhaltet meines Wissens aber nur Institute in Deutschland und somit nur deutsche Kontoverbindungen.

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