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Wandersmann

Rürup sinnvoll?

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satgar
vor 5 Minuten von BlindesHuhn88:

warum wird in der Auszahlphase von der privaten ETF Lösung eigentlich auch die 42% vom Ergebnis abgezogen und nicht die 70% Freistellung und 26,375% Kap Steuer verwendet? oder hab ich da was überlesen bzw. verstehs nicht? 

Wird hier nicht Rürup und private ETF Vorsorge verglichen? 

Es ist von einer privaten Rentenversicherung die Rede. NICHT von einer eigenen ETF Lösung über das Depot.

 

Sondern Privat-Fondspolice vs. Rürup-Fondspolice.

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BlindesHuhn88
vor 34 Minuten von satgar:

Es ist von einer privaten Rentenversicherung die Rede. NICHT von einer eigenen ETF Lösung über das Depot.

 

Sondern Privat-Fondspolice vs. Rürup-Fondspolice.

ah okay. und warum nimmt man den 3. Fall nicht auch mit rein? wäre interessant was mit Selbstverwaltung rauskommt :) 

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satgar
vor 24 Minuten von BlindesHuhn88:

ah okay. und warum nimmt man den 3. Fall nicht auch mit rein? wäre interessant was mit Selbstverwaltung rauskommt :) 

Weil es da an sich erstmal keine lebenslange Verrentung gibt, sondern diese selbst zu planen ist.

 

Außerdem ist das ja die übliche Diskussion zwischen Privatrente und ETF eigenlösung. Das wurde im Forum aber schon ausreichend genug durchgekaut.


Privatrente vs Rürup ist schon anspruchsvoll genug ;)

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Caveman8
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Nicht „ein erheblicher Teil“, sondern alles. Restlos alles. Das ist auch mathematisch völlig offensichtlich, denn a*(1−0,42)*r = a*r*(1−0,42). Dabei ist vollkommen egal, wie hoch der Ausgangswert a und die Rendite r sind. Normale und nachgelagerte Besteuerung des Erwerbseinkommens unterscheiden sich im Ergebnis nicht.

 

Der Unterschied zwischen Rürup und „normaler“ fondsgebundener Rentenversicherung besteht allein darin, dass bei Nicht-Rürup zusätzlich die Verzinsung während der Rentenphase (pauschal) steuerpflichtig ist, während sie bei Rürup steuerfrei ist. Und dieser Steuerabzug beläuft sich bei den hiesigen Annahmen immer auf 8,4% (20%*42%). Egal, ob der Anlagebetrag oder die Rendite oder die Laufzeit größer oder kleiner waren.

 

Die Rendite in der Anspar-/Aufschubphase ist bei beiden gleichermaßen steuerfrei.

Ich verstehe was du meinst und das scheint mir zum größten Teil richtig außer:

 

“…während sie bei Rürup steuerfrei ist.“

 

Steuerfrei ist sie bei der Rürup ja nicht. Sie wird ja komplett inklusive der Einlage versteuert. Ob jetzt zu Beginn vor der Verrentung oder monatlich die Rente ist ja egal. 
 

Ich glaube das am Ende beide Seiten richtig liegen. Ohne Steuervergünstigung müsste man die Rürup wie im „Basisszenario“ berechnet mit dem voll versteuerten Ertrag der Rentenversicherung vergleichen. Da ergibt sich natürlich ein Zinseszinseffekt. 
 

Durch die pauschale Versteuerung in der Rentenversicherung egalisiert sich dieser Effekt allerdings und schrumpft auf den Effekt „Ertragswert x Steuersatz“ zusammen. 
 

Ich poche nicht auf die Bezeichnung „Zinseszins“. Ich komme auch mit „Steuervorteil“ klar. In jedem Fall verstehe ich nun eure Argumente und kann ausschließen etwas übersehen zu haben. 

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chirlu
vor einer Stunde von Caveman8:

Steuerfrei ist sie bei der Rürup ja nicht. Sie wird ja komplett inklusive der Einlage versteuert.

 

Jajajajajajajajajaja. Ich hätte mich echt nicht schon wieder auf diese Diskussion einlassen sollen, denn ich wusste ja genau, was wieder passieren würde.

Am 10.9.2025 um 16:13 von chirlu:

Genau, bei Rürup sind Kursgewinne einfach steuerfrei. (Und jetzt werden wieder Leute kommen, die es nicht verstehen und sagen, da fällt doch 42% Steuer auf die Auszahlung an. Lasst es einfach!)

 

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Caveman8

Weil deine Aussage zur Steuerfreiheit einfach falsch ist. Klar kommt da immer Gegenwehr :-*

 

Aber gut, ich habe was ich brauche und über die Begrifflichkeiten muss ich nicht weiter streiten :thumbsup:

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vanity

Zur Veranschaulichung des Prinzips der nachgelagerten Besteuerung:

 

Als Beispiel:

Bei Steuersatz 40% (sowohl in der Einzahl- als auch in der Auszahlphase):

 

- Investiert werden netto 60' (bei brutto 100' und deshalb -40' Steuererstattung)

- Der Wert der Investition verdoppelt sich von 100' auf 200' bis zur Auszahlung

- Rückgezahlt werden netto 120' (von brutto 200' und 80' Steuer davon ab)

 

Also kann die Verdoppelung der investierten Summe vollständig und ohne Abzüge vereinnahmt werden -> Kursgewinne sind steuerfrei.

 

Allgemein:

Geom. Rendite (nach Steuer) der Investition

r =(Netto-Auszahlung / Netto-Einzahlung) ^ (1 / n) - 1     (allg. Definition)

= ((A (1- t) / E (1 - t)) ^ (1 / n) - 1                                        (A = Auszahlung brutto, E = Einzahlung brutto)

= (A / E) ^ (1 / n) - 1                                                            (Geom. Rendite (vor Steuer))

Da ist kein Platz für den Steuersatz t, der kürzt sich raus. Die Rendite brutto = Rendite netto, also steuerfrei.

 

(würde mich wundern, wenn chirlu das nicht schon irgendwann vorgerechnet hätte)

 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 10 Stunden von vanity:

Also kann die Verdoppelung der investierten Summe vollständig und ohne Abzüge vereinnahmt werden -> Kursgewinne sind steuerfrei.

Danke dir für die Rechnung. Mir ist das das Thema grundsätzlich klar. Die Bezeichnung der steuerfreien Kursgewinne ist aber falsch. 
 

Richtig ist: Die nachgelagerte Besteuerung ENTSPRICHT einer steuerfreien Vereinnahmung der Kursgewinne. Sie ist es aber nicht.
 

Real werden Steuern auf den Kursgewinn an den Staat abgeführt. Es geht hier also um einen Streit über die Begrifflichkeit. Ich finde das sollte man auch zukünftig bei ähnlichen Rückfragen direkt einbringen. Ansonsten werden wir hier jährlich die selben Diskussionen führen und jeder meint im Recht zu sein. Hilft niemandem weiter. 

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PEOPLES
Am 11.9.2025 um 03:57 von satgar:

Ich nehme an, neben einer fondsgebundenen Rüruprentenversicherung wird hier eine fondsgebundene Privatrentenversicherung unterstellt.

Nein. Ein ETF-Sparplan im Mantel einer Rürup vs ETF-Sparplan in Eigenregie. Es gibt ja Rürups ohne Beitragsgarantie.

 

Offensichtlich ist der Begriff "Förderung" in dem Zusammenhang irreführend und das Argument des "Hebels", weil man absolut höhere Ansparsummen erzielen kann, auch falsch. Die nachgelagerte Besteuerung frisst das in Teilen wieder auf. Ich wollte das mal mit konkreten Zahlen verstehen. 

 

Infos im Netz sind nicht sooo leicht zu bekommen, da nahezu alles von irgendwelchen Versicherungsmakler kommt und selbst "neutrale" Podcasts laden sich als Primärquelle dann Makler ein. Da wird halt viel palavert und meist ist wenig konkretes dabei. 

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satgar
vor einer Stunde von PEOPLES:

Nein. Ein ETF-Sparplan im Mantel einer Rürup vs ETF-Sparplan in Eigenregie. Es gibt ja Rürups ohne Beitragsgarantie.

 

Offensichtlich ist der Begriff "Förderung" in dem Zusammenhang irreführend und das Argument des "Hebels", weil man absolut höhere Ansparsummen erzielen kann, auch falsch. Die nachgelagerte Besteuerung frisst das in Teilen wieder auf. Ich wollte das mal mit konkreten Zahlen verstehen. 

 

Infos im Netz sind nicht sooo leicht zu bekommen, da nahezu alles von irgendwelchen Versicherungsmakler kommt und selbst "neutrale" Podcasts laden sich als Primärquelle dann Makler ein. Da wird halt viel palavert und meist ist wenig konkretes dabei. 

Ok, dann muss man bitte mal genau sein, was hier jeder meint. Alle Varianten haben erstmal keine Garantie, wenn man diese nicht einbaut:

 

Fondspolice Rürup

Fondspolice Privat

ETF-Depotlösung

 

Alle haben Ihre spezifischen Eigenheiten. Da hier auch bei der Privatrente immer von einem Rentenfaktor gesprochen wurde, ging ich natürlich davon aus, das Privatpolicce mit Rüruppolice verglichen werden, weil beide 1zu1 eine lebenslange Verrentung bieten, was das ETF Depot nicht darstellen kann.

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PEOPLES

Hast du natürlich recht, war mir nicht so klar, als ich den Beitrag verfasst hatte. Ich hatte den Rentenfaktor quasi "analog" zur Entnahmerate gesetzt, wobei ein RV von 30 ja rund 3.6% jährlicher Entnahme entspricht. 

 

 

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