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Cuba_Libre

PKV für neugeborenes Kind

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Cuba_Libre

Hallo zusammen,

 

wir stehen aktuell vor de Frage, wie wir unsere Tochter privat versichern Die Rahmendaten:

Meine Frau ist Beamtin und privat bei der SDK versichert.

Ich selbst bin privat als Angestellter bei der Barmenia versichert.

Ende letzten Jahres kam unsere Tochter gesund zur Welt.

 

Wir möchten Sie, auf Grund der Beihilfe, privat bei meiner Frau mitversichern.

Wichtig ist uns ein möglichst leistungsstarker Tarif. Innerhalb der ersten zwei Monate haben wir die Möglichkeit der Nachversicherung im SDK Tarif meiner Frau.

 

Eine erste Recherche hat ergeben, dass es nun schon leistungsstärkere Tarife gibt. Gezielt möchten wir einen Beamtentarif der Barmenia

  • Genau-Für-Sie 2-Bett 20 (Dies müsste der richtige Tarif sein, da 80% Beihilfe?)
  • Genau-Für-Sie 1-Bett
  • Genau-Für-Sie Ergänzung Plus

 

Es würde eine Gesundheitsprüfung stattfinden, die erste Untersuchungen (U1, U2, U3) waren jedoch alle unauffällig.

Spricht etwas dagegen, die Versicherung der Tochter über einen anderen Anbieter abzuschließen, als die Versicherung der Frau? Wichtig ist, dass trotzdem die Beihilfe möglich ist.

 

Vielen Dank vorab für die Antworten!

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Kastor
vor 45 Minuten von Cuba_Libre:

Innerhalb der ersten zwei Monate haben wir die Möglichkeit der Nachversicherung im SDK Tarif meiner Frau.

Nicht bei ihrem, sondern auch bei deinem Versicherer. Sofern der gewünschte Tarif keine höheren Leistungen vorsieht als dein/ihr bestehender, sogar ohne Gesundheitsprüfung.

vor 46 Minuten von Cuba_Libre:

Wichtig ist, dass trotzdem die Beihilfe möglich ist.

Deswegen gibt es spezielle Beamtentarife für die 17 Dienstherren.

 

Wie wäre es denn, bei der Barmenia anzufragen, ob der Wunschtarif im Rahmen der Nachversicherung möglich ist? Du hast über deinen eigenen nichts geschrieben.

Generell ist die Nachversicherung immer vorzuziehen, falls möglich, da erst gar keine Diskussion über die vorvertragliche Anzeigepflicht aufkommen kann.

 

In jedem Fall: zügig vorgehen. Der Zwei-Monats-Zeitraum ist sehr kurz.

 

Zudem würde ich daran denken, den Tarif Mehr Optionen abzuschließen, sodass der Gesundheitszustand der Tochter gesichert werden kann, falls sie sich im Erwachsenenalter selbst privat versichern möchte/kann.

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Peter Wolnitza
vor einer Stunde von Kastor:

Zudem würde ich daran denken, den Tarif Mehr Optionen abzuschließen, sodass der Gesundheitszustand der Tochter gesichert werden kann, falls sie sich im Erwachsenenalter selbst privat versichern möchte/kann.

Ist m.E. nicht notwendig. Änderung oder Wegfall der Beihilfe bedeutet Anpassungsrecht durch entsprechende Tarife. Zudem gilt der OT hier nur für 10 Jahre.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von Cuba_Libre:

Es würde eine Gesundheitsprüfung stattfinden,

Sehe ich erstmal nicht so, das Kind kann ebenso über die PKV des Vaters versichert werden, ohne Gesundheitsprüfung.

 

Ziel ist es ja, den besseren Versicherungsschutz bei der Barmenia zu bekommen, trotzdem aber die Beihilfeleistungen weiter in Anspruch nehmen zu können:

Daher Zwei Fragen, die Du mit der Beihilfestelle bzw. der Barmenia abklären solltest:

1. Barmenia  fragen, ob Kind auch über Kontrahierungszwang (=Ohne Gesundheitsprüfung) versichert werden kann, wenn Mutter die Versicherungsnehmerin/Beitragszahlerin wird.

2. Vorher bei der Beihilfestelle nachfragen und auf schriftlicher Antwort bestehen, ob Kind auch Beihilfe erhält, wenn der nichtbeihilfeberechtigte Vater der Versicherungsnehmer wird. 

 

Hab zwar zu beiden Fragen eine Meinung, bin mir aber nicht sicher genug, um eine klare Empfehlung zu geben.

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chirlu

Zu 2: Sehe da kein Problem, und hat jedenfalls die niedersächsische Beihilfestelle in den 00er Jahren auch nicht gesehen.

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Herr-Herbert
2 hours ago, Cuba_Libre said:

Eine erste Recherche hat ergeben, dass es nun schon leistungsstärkere Tarife gibt. Gezielt möchten wir einen Beamtentarif der Barmenia

  • Genau-Für-Sie 2-Bett 20 (Dies müsste der richtige Tarif sein, da 80% Beihilfe?)
  • Genau-Für-Sie 1-Bett
  • Genau-Für-Sie Ergänzung Plus

Es würde eine Gesundheitsprüfung stattfinden, die erste Untersuchungen (U1, U2, U3) waren jedoch alle unauffällig.

Spricht etwas dagegen, die Versicherung der Tochter über einen anderen Anbieter abzuschließen, als die Versicherung der Frau? Wichtig ist, dass trotzdem die Beihilfe möglich ist.

 

Mir haben Makler (n=3) ausnahmslos Barmenia mit den von dir genannten GK20, GB, G2B20, EP als derzeit beste Versicherungsoption für Nachwuchs genannt.

Beihilfeberechtigung kann man sich kurz vorab von der Personalabteilung bestätigen lassen, nur um sicher zu gehen.

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 9 Stunden von chirlu:

Zu 2: Sehe da kein Problem, und hat jedenfalls die niedersächsische Beihilfestelle in den 00er Jahren auch nicht gesehen.

Wie angedeutet, vermute ich das auch so. Bin mir allerdings nicht sicher, ob nicht irgendwo in der 128. Verästelung eines Beihilfeparagrafen (welches Bundesland?) da irgeneine Bestimmung schlummert, die da von irgendeinem, mit Pollunder und Ärmelschonern ausgestattetem Menschen hervor gezerrt wird und das Vorhaben (Vater versichert Tochter) blockiert. :o

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Kastor
vor 10 Stunden von Peter Wolnitza:

Zudem gilt der OT hier nur für 10 Jahre.

Bitte in die Bedingungen schauen. Die 10-Jahres-Frist beginnt erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres und der Vertrag kann zum Fristablauf bei bestehender GKV weiter verlängert werden. Hast du es mit dem GO verwechselt?

 

vor 10 Stunden von Peter Wolnitza:

Änderung oder Wegfall der Beihilfe bedeutet Anpassungsrecht durch entsprechende Tarife.

Das steht aber nicht in den Versicherungsbedingungen (Teil II, TB/KK 13) und ist kein Automatismus - es wird erst durch die Tarifbedingungen möglich (Teil III, B. 4. h), Druckstück K5252).

 

vor 10 Stunden von Peter Wolnitza:

1. Barmenia  fragen, ob Kind auch über Kontrahierungszwang (=Ohne Gesundheitsprüfung) versichert werden kann, wenn Mutter die Versicherungsnehmerin/Beitragszahlerin wird.

Auch hier lohnt wieder ein Blick in Teil II, TB/KK 13, § 2 Abs. 2 Satz 2. Es besteht nur die Voraussetzung, dass ein Elternteil beim Versicherer versichert sein muss. Es besteht nicht die Pflicht, dass das versicherte Elternteil VN wird.

Die Abwicklung via Vater als VN ist nur aus praktischen Gründen einfacher, da dann der bestehende Vertrag ergänzt wird und Rechnungen über den bestehenden Account eingereicht werden können.

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chirlu
vor 4 Stunden von Kastor:
vor 15 Stunden von Peter Wolnitza:

Änderung oder Wegfall der Beihilfe bedeutet Anpassungsrecht durch entsprechende Tarife.

Das steht aber nicht in den Versicherungsbedingungen (Teil II, TB/KK 13) und ist kein Automatismus

 

Es ist eine gesetzliche Regelung (§ 199 Abs. 2 VVG).

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Bergfried

Die Frage nach den Barmenia PKV Tarifen für Beamte und dem MEHR OPTIONEN Tarif interessiert mich auch und ich habe hier mal ein paar Fragen und Konstellationen durchgespielt:

  • Wenn der Vater den MEHR OPTIONEN (MO) Optionstarif (OT) der Barmenia bereits hat, verliert er ihn dann, wenn das Kind per Kontrahierungszwang "nachgezogen" werden könnte? Nein, oder?
  • Wenn das Kind über den Kontrahierungszwang innerhalb von 2 Monaten erst in den MEHR OPTIONEN Optionstarif und dann mit diesem OT in die PKV Vollversicherung der Barmenia wechselt, kann das Kind dann den MEHR OPTIONEN OT trotzdem behalten (also PKV Voll + OT)?
  • Könnte das Kind, wenn es den MEHR OPTIONEN Optionstarif der Barmenia ab Geburt in eine PKV Vollversicherung umwandelt (und fortan keinen OT mehr dort hat) und z. B. ab dem Studium oder eher danach in die GKV wechselt, die PKV Vollversicherung in einen Optionstarif umwandeln? Oder kann man dann nur eine kleine oder große Anwartschaft draus machen? Ich vermute Letzteres.
  • Unabhängig vom Kind: Könnte der Vater, wenn er mit dem MEHR OPTIONEN Optionstarif der Barmenia irgendwann selbst in die PKV Vollversicherung der Barmenia wechselt, trotzdem den MEHR OPTIONEN Tarif behalten?

Meine Fragen zielen darauf ab: Wie können sich Barmenia-MO-Versicherte möglichst viele Spielräume und möglichst viel Flexibilität offenhalten?

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yuser
· bearbeitet von yuser

Hier die Bedingungen, Punkt D.:

Bedingungen

 

Und auch Punkt A…. Am besten komplett lesen… 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
Am 24.1.2024 um 08:27 von Kastor:

Bitte in die Bedingungen schauen. Die 10-Jahres-Frist beginnt erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres und der Vertrag kann zum Fristablauf bei bestehender GKV weiter verlängert werden. Hast du es mit dem GO verwechselt?

Moin, nö, hab ich nicht verwechselt. Hatte einfach den Passus mit 21 nicht mehr auf dem Schirm und hatte um kurz vor 22 Uhr nach einem stressigen Tag keine Motivation mehr, das nach zuschauen. Da hast Du also völlig Recht: 10 Jahresfrist beginnt mit 21.

Ändert aber nichts an meiner Aussage, dass der "MehrOptionen" in der geschilderten Konstellation überflüssig ist. Siehe nächster Punkt -> Wenn Wegfall Beihilfe, dann kann ggfls. immer noch in Mehr Optionen umgestellt werden. Gerade letztes Ende letzten Jahres in einem Fall so praktiziert. Auch wenn es bei Kids nur 5.- € im Monat sind: Es ist nicht notwendig, wäre quasi Hosenträger und Gürtel gleichzeitig.

EDIT: wäre sogar noch zu überprüfen, ob das überhaupt möglich ist: MehrOptionen und gleichzeitig Beihilfe- oder Voll-KV bei der Barmenia.

Zitat

Das steht aber nicht in den Versicherungsbedingungen (Teil II, TB/KK 13) und ist kein Automatismus - es wird erst durch die Tarifbedingungen möglich (Teil III, B. 4. h), Druckstück K5252).

Steht aber in den TB bei jedem Beihilfe-Grund-Tarif der B. so drinne - in Bezug auf KT sogar eine der wenigen Gesellschaften, die das auch geregelt hat, ein ggfls. großer Vorteil gegenüber vielen anderen mit B im Namen. Zusätzlich steht es im Gesetzestext (Danke @chirlu , war mir gar nicht bewusst, wieder was dazu gelernt)

Zitat

Auch hier lohnt wieder ein Blick in Teil II, TB/KK 13, § 2 Abs. 2 Satz 2. Es besteht nur die Voraussetzung, dass ein Elternteil beim Versicherer versichert sein muss. Es besteht nicht die Pflicht, dass das versicherte Elternteil VN wird.

Die Abwicklung via Vater als VN ist nur aus praktischen Gründen einfacher, da dann der bestehende Vertrag ergänzt wird und Rechnungen über den bestehenden Account eingereicht werden können.

Wie gesagt, habe das auch so gesehen, war mir nur nicht sicher genug, um da mal eben so eine Empfehlung/Einschätzung  raus zu hauen.

 

Also: Wieder was dazu gelernt und ein paar Unklarheiten beseitigt bekommen. Thx.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 6 Stunden von Peter Wolnitza:

MehrOptionen und gleichzeitig Beihilfe- oder Voll-KV bei der Barmenia.

Ist es nicht, steht in den Bedingungen. Link oben, Punkt A. 

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Peter Wolnitza
vor 1 Stunde von yuser:

Ist es nicht, steht in den Bedingungen. Link oben, Punkt A. 

Sehe/ lese  ich zwar ganz genauso. Man könnte aber immerhin den Versuch wagen, zu argumentieren, dass ja zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Vollversicherung (oder Beihilfergänzung) noch gar nicht besteht. Es heisst ja: Wer kann versichert werden?
Noch spitzfindiger: Erst OT abschliessen, drei Wochen später Voll-KV (ohne OT zu ziehen) 

Andere Versicherer sprechen an ähnlichen Stellen von "Versicherungsfähig". Wäre hier evtl. eindeutiger, weil mit Zustandekommen der Voll-KV das Recht erlischt, im OT versichert zu sein.

Deswegen mein EDIT oben. 

Kann ja sein, dass jemand das mal mit der B. ausdiskutieren mag ... Menschen haben unterschiedliche Hobbies ... :D:huh: 

 

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yuser
vor 1 Stunde von Peter Wolnitza:

Menschen haben unterschiedliche Hobbies

:D In der Tat. 
Ein Versuch wäre es wert.

 

Da meine Kinder beihilfekonform bei der Debeka versichert sind stellt sich das Problem bei mir nicht, ich konnte den Optionstarif für beide abschließen (mit etwas Diskussion, ohne Arztattest bzw. Brief war der Risikoprüfer irgendwie nicht so kooperativ wie ich das gerne wollte - im Endeffekt aber dann doch glatt angenommen). Die Diskussion könnte deshalb „spannend“ werden ;-)

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Cuba_Libre

Hallo zusammen,

 

vielen Dank schon mal für die vielen Antworten und Anregungen.

Kurzes Update:

Eine Nachversicherung über meinen Barmenia Tarif (Angestellter-Tarif) ist möglich, allerdings dann eben nur für meinen Tarif. Da wir die Beihilfe nutzen wollen (und den Barmenia Beamten Tarif) läuft aktuell die Risikoprüfung.

Parallel haben wir einen Antrag bei der Beihilfe gestellt.

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JimKnopf

Also bei mir konnte ich bei der Barmenia über die Nachversicherung durchaus meinen Sohn in einen äquivalenten Beihilfetarif ohne Risikoprüfung versichern, obwohl ich einen Angestelltentarif dort habe. Kann mich auch nicht erinnern, das ich dazu was bei der Beihilfe beantragt hätte. Meine Frau ist Beamte und bei der Debeka versichert.

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