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Pascal_84

Alten Union Investment Rentenfonds auflösen oder nicht?

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Pascal_84
· bearbeitet von Pascal_84
kleine Ergänzung

Hallo und guten Abend,

 

eine (ein paar) Fragen an versierte Anleger, die vielleicht ähnliches schon gemacht haben.

 

Ich überlegen meinen 14 jahre laufenden Union Investment fonds (RiesterVertrag)- aktuell im Vorsorge Produkt DE000A1C81G1 aufgehoben, aufzulösen, da die jährlichen Gebühren von über 2% sowie die 5% für neuanlagebeträge jeden monat im vergleich zu etfs unverschämt teuer sind meiner meinung nach.

 

Was ist hier alles zu beachten?

 

Die Situation ist wie folgt: Der Fond steht in Summe trotz der Gebühren fast 90% im Plus im verhältniss zu den einzahlungen, was durchaus ordentlich ist (größter Anteil msci world ähnlich aufgestellt, bisschen anleihen), der vertrag besteht seit 15 Jahren, ich müsste ein paar Zulagen aus den ersten jahren zurückzahlen, aber selbst danach ist das plus immer noch bei ca 85%. 

Ich habe in manchen beiträgen gelesen, das ich den Zugewinn ab 12 Jahre Vertrag nicht versteuern müsste, was mich fast schon wundert, ganz sicher bin ich aber nicht ob das wirklich so läuft.

 

Meine Fragen sind:

 

1.) Weiß jemand ob das tatsächlich nach 12 Jahren steuerfrei ist? Die google ergebnisse sind sehr widersprüchlich

2.) Falls ich es versteuern muss, kann ich evtl. Verlustvortrag aus anderen Wertpapier Geschäften gegenverrechnen?

3.) Ich habe ebenfalls gelesen, das man teilweise die Steuervorteile rückrechnen lassen muss - wisst ihr auch dazu was?

4.) Kennt jemand sinnvolle Alternativen? Kann man den aktuellen Stand in einen ETF Vertrag mit deutlich besseren Konditionen übertragen, gerne bei einen anderen Anbieter etc

 

Mein Plan wäre im Prinzip, falls punkt 4 unattraktiv oder unmöglich ist, das Geld bei Auflösung einfach in einen mix aus mehreren günstigen ETFs zu stecken, die 2% Verwaltungsgebühr pro Jahr sind aus heutiger Sicht meiner Meinung nach einfach unverschämt, die Performance insgesamt war eigentlich ok mit 90%, aber wäre wohl ohne die Gebühren erheblich besser geworden. Vernünftige ETFs haben heute gebühren von ca 0,05 - 0,2% ohne Ausgabeaufschlag.

 

Danke für eure Hilfe.

 

Pascal

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chirlu

Wie wäre es, wenn du erst einmal das Produkt nennst, um das es geht? Der Begriff „Zulagen“ weist auf Riester hin; aber wer weiß, ob du solche Begriffe richtig verwendest.

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Pascal_84

Danke-  ja  es geht um einen Riestervertrag.

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Neon0406
· bearbeitet von Neon0406

nur eine ganz spontane Antwort von mir.

 

Auch wenn ich kein Fan von Fonds bin, bei finanzen.net habe ich mal kurz gegoogelt, der hat eine TER von 1,45% teuer im Vergleich zu einem ETF, aber es gibt schlimmere Fonds.

 

Ich würde den Sparplan einstellen aber dann liegenlassen und ab sofort einen ETF regelmäßig besparen. Was man hat, das hat man. 

 

Nachtrag: Das mit dem Riestervertrag habe ich gerade erst gelesen, auch wenn es Dich nicht betrifft, der ist nicht pfändbar, wer weiß, was in Zukunft mal passiert.

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hilflos

wenn du Riester kündigst, musst du die Zulagen und Steuerersparnis zurückzahlen (wird gleich vom Anbieter abgezogen) und den Gewinn versteuern.(bei der Steuererklärung). Die 12 Jahre gelten nur bei Lebensversicherungen und bei Riester nicht,  Verlustvortrag sollte greifen. Wenn sich Riester bei dir lohnt ist die Union Profirente sicher einer der besseren.

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satgar
vor 12 Minuten von hilflos:

Die 12 Jahre gelten nur bei Lebensversicherungen und bei Riester nicht, 

Da bin ich mir nicht 100% sicher. @chirlu hatte hinsichtlich der Besteuerung von Riester im Forum auch Mal etwas geschrieben, was mich auch verdutzt hatte. Ich hab da was im Hinterkopf, dass es da eine Besonderheit gibt. Vielleicht kann er dazu nochmal was sagen.

 

Ansonsten hast du hinsichtlich "Rückzahlung Steuern und Rückzahlung Zulagen" natürlich vollkommen Recht.

 

@Pascal_84 Dein Threadtitel ist übrigens falsch, da es sich nicht um einen Rentenfonds handelt. Es ist ein aktiv gemanagter Mischfonds mit Aktien- und Anleihen. 

 

Du findest zu dem Thema Uni Profi Rente und Uni Global Vorsorge auch einige Artikel bei Stiftung Warentest. Schau dir deren Seite Mal dazu an.

 

Dein Ergebnis finde ich jetzt aber keine Katastrohe für eine Riesterrente. Ich würde es wohl behalten.

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chirlu

Wenn die 84 im Nutzernamen der Jahrgang ist, ist es sowieso nichts mit 62/12.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 7 Stunden von hilflos:

Die 12 Jahre gelten nur bei Lebensversicherungen und bei Riester nicht,  [..]

Doch, die 62/12-Regel gilt auch für Riester, d.h. der Vertrag muss mind. 12 Jahre laufen und man muss das Alter von 62 Jahren erreicht haben. Dann kann man auch kündigen und den halben Gewinn (nach Abzug von Zulagen und Steuerersparnis) mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Minuten von moonraker:

die 62/12-Regel gilt auch für Riester

 

Ja. Was nur für Versicherungen gilt, ist die pauschale Teilfreistellung von 15%; die gibt es bei Fondssparplänen nicht.

 

Aber wie gesagt:

vor 4 Stunden von chirlu:

Wenn die 84 im Nutzernamen der Jahrgang ist, ist es sowieso nichts mit 62/12.

 

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alsuna

Zwischen "weiter besparen" und "kündigen" gibt es auch noch die Option "beitragsfrei stellen".

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 18 Stunden von alsuna:

Zwischen "weiter besparen" und "kündigen" gibt es auch noch die Option "beitragsfrei stellen".

Ja, und das ist in vielen Fällen besser als kündigen. :thumbsup:

 

Außerdem gäbe es noch die Optionen "nur noch den Minimalbeitrag einzahlen" und "Riester-Vertrag wechseln".

 

Was die beste Lösung ist, ist individuell sehr unterschiedlich. Eine allgemeingültige Empfehlung kann man nicht geben.

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Pascal_84

Danke für die Infos 

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