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SmithA

Verlust nicht im Verrechnungstopf - Verkaufsgebühren höher als Restwert - Steuerliche Behandlung?

Empfohlene Beiträge

mique
· bearbeitet von mique
vor einer Stunde von chirlu:

… würdest du dich damit schlechter stellen, weil es Aktienverluste würden.

 

Wenn ich @Attila richtig verstanden habe, wäre es in seinem Fall egal, weil er sowieso vorhat, irgendwann mindestens 70.000€ Aktiengewinn mit den beim FA festgestellten 50.000€ Aktienverlusten zu verrechnen. Und ob die noch dazukommenden -6.500€ jetzt als Aktien- oder Sonstige- gesehen werden, sollte dann auch keine Rolle spielen…

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Attila

Ja, im Prinzip wird am Ende hoffentlich das gleiche rauskommen. Das Geld sofort im Verlust Topf wäre mir lieber, aber wird auch so. Ich habe noch ne depot Leiche, die werde ich dann nächstes Jahr ausbuchen lassen und hoffe, dass dieser Verlust dann direkt im Topf landet.

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Attila

Ich habe bei der comdirect nochmal nachgehakt. Anbei die Antwort:

 

Die Anrechnung ist zur Zeit auf Bankenebene noch nicht möglich. Bitte verwenden Sie zur Anrechnung beim Finanzamt die Kaufabrechnung der Wertpapiere.

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