orschiro Februar 9, 2024 Hallo zusammen, wir hatten bisher für unsere Kinderdepots lediglich Freistellungsaufträge hinterlegt. Jetzt habe ich hier im Forum allerdings mehrmals gelesen, dass man auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen kann, damit die Kinder noch mehr Gewinne steuerfrei realisieren können. Das macht ja völlig Sinn. Spricht aber auch etwas gegen (Nachteile) die Nichtveranlagungsbescheinigung oder ist das quasi die uneingeschränkte Empfehlung bei Kinderdepots? Dazu konnte ich bisher nichts finden. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Februar 9, 2024 · bearbeitet Februar 9, 2024 von BigSpender09 vor 28 Minuten von orschiro: damit die Kinder noch mehr Gewinne [ohne Abgabe eine Steuererklärung] steuerfrei realisieren können. siehe Ergänzung. Das wäre dann auch der Nachteil, wenn man sie nicht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Februar 9, 2024 · bearbeitet Februar 9, 2024 von slowandsteady Wobei der Aufwand für eine Steuererklärung für ein Kind nur mit KAP als Anlage und mit nur einem Depot bei einer Bank maximal 15-30min ist - für die NV braucht man wahrscheinlich ähnlich viel Zeit oder mehr und man muss es auch alle 3 Jahre machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper Februar 9, 2024 vor 5 Stunden von orschiro: Hallo zusammen, wir hatten bisher für unsere Kinderdepots lediglich Freistellungsaufträge hinterlegt. Jetzt habe ich hier im Forum allerdings mehrmals gelesen, dass man auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen kann, damit die Kinder noch mehr Gewinne steuerfrei realisieren können. ...bitte um Kenntnisnahme, daß die Banken auch im Falle einer NV Bescheinigung alle Kapitalerträge dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 9, 2024 vor einer Stunde von stolper: ...bitte um Kenntnisnahme, daß die Banken auch im Falle einer NV Bescheinigung alle Kapitalerträge dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch melden. Kleine Korrektur: … dass die Banken (nur) im Falle einer Nichtveranlagungsbescheinigung … Denn gemeldet wird jeweils der Betrag, für den kein Steuerabzug vorgenommen wurde; das ist nur bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung alles, sonst nur der Betrag, der tatsächlich von einem Freistellungsauftrag abgedeckt war (also maximal 2000 Euro bei Verheirateten). Bis jetzt wurde hier kein Nachteil, wie erfragt, benannt. In diesem Beitrag auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
orschiro Februar 10, 2024 Danke für eure Antworten! 20 hours ago, BigSpender09 said: siehe Ergänzung. Das wäre dann auch der Nachteil, wenn man sie nicht hat. Verstehe ich das richtig, dass man Anlage KAP für die Kinder ausfüllen und abgeben muss, wenn man eine NV beantragt hat? Auch wenn der zeitliche Aufwand, wie oben genannt, gering ist. 15 hours ago, stolper said: ...bitte um Kenntnisnahme, daß die Banken auch im Falle einer NV Bescheinigung alle Kapitalerträge dem Bundeszentralamt für Steuern automatisch melden. 14 hours ago, chirlu said: Kleine Korrektur: … dass die Banken (nur) im Falle einer Nichtveranlagungsbescheinigung … Denn gemeldet wird jeweils der Betrag, für den kein Steuerabzug vorgenommen wurde; das ist nur bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung alles, sonst nur der Betrag, der tatsächlich von einem Freistellungsauftrag abgedeckt war (also maximal 2000 Euro bei Verheirateten). Bis jetzt wurde hier kein Nachteil, wie erfragt, benannt. In diesem Beitrag auch nicht. Was genau bedeutet das? Ich verstehe nicht, was ihr damit sagen wollt, sorry. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Februar 10, 2024 vor 1 Stunde von orschiro: Verstehe ich das richtig, dass man Anlage KAP für die Kinder ausfüllen und abgeben muss, wenn man eine NV beantragt hat? Auch wenn der zeitliche Aufwand, wie oben genannt, gering ist. Glaube nur, wenn über dem Freibeträgen ist, also im Regelfall spart man sich die Steuererklärung. Die NVA ist 3 Jahre gültig, also sehe ich da den Aufwand als geringer an. Nachteil könnten Versandkosten sein, wenn die Bank die NVA nur physisch nimmt, wohingegen die Steuererklärung rein über Elster nur mit geringeren Stromkosten laufen könnte. Bei den Zahlungsströmen hat man mit NVA jedoch den Vorteil, dass erst gar keine Steuern gezahlt werden, welche erst im nächsten Jahr erstattet werden. Die NVA wäre also in fallenden Märkten im Nachteil, aber in Regelfall profitiert man durch den Zinseszinseffekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Februar 10, 2024 Einen kleinen Nachteil sehe ich darin, dass man mit der NV-Bescheinigung versucht sein könnte, Gewinne zu bunkern, bevor man sie realisiert. Damit könnte das Kind aus der Familienversicherung herausfallen, wenn es Gewinne ab 538 Euro pro Monat erzielt. Man sollte also auch mit der NV-Bescheinigung rechtzeitig Gewinne realisieren. Dabei nicht vergessen, dass oft schon 13/14 Jährige anfangen sich mit kleinen Jobs ein zusätzliches Taschengeld zu verdienen. Je nach Größe des Depots muss man ggf. früh mit der Gewinnrealisierung (ab ca. 10) anfangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigSpender09 Februar 10, 2024 vor 4 Stunden von orschiro: Verstehe ich das richtig, dass man Anlage KAP für die Kinder ausfüllen und abgeben muss, wenn man eine NV beantragt hat? Auch wenn der zeitliche Aufwand, wie oben genannt, gering ist. Nein. Genau das Gegenteil. Durch die NVB muss man eben keine Steuererklärung abgeben, falls man Gewinne oberhalb des Freibetrags für Kapitalerträge hat. Ich persönlich sehe nur Argumente pro NVB, wenn man die Gewinne nicht zu groß werden lässt. Siehe Kommentar von sapine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt Februar 10, 2024 vor 28 Minuten von BigSpender09: Ich persönlich sehe nur Argumente pro NVB, wenn man die Gewinne nicht zu groß werden lässt. Siehe Kommentar von sapine. +1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quasan Februar 10, 2024 · bearbeitet Februar 10, 2024 von Quasan Ich habe vor kurzem eine NV-Bescheinigung beantragt. Ich würde sagen, dass das maximal 10 Minuten gedauert hat. Dafür, dass sie dann drei Jahre gilt, halte ich den Zeitaufwand für irrelevant. Etwa 1 1/2 Wochen nach Beantragung habe ich die Bescheinigung erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Februar 10, 2024 Bei mehreren Depots kann man beim FA gleich mehrere Bescheinigungen bestellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CitarNosis Februar 11, 2024 vor 22 Stunden von BigSpender09: wenn man die Gewinne nicht zu groß werden lässt Was wäre für dich denn zu groß? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 11, 2024 vor 11 Minuten von CitarNosis: Was wäre für dich denn zu groß? vor 22 Stunden von BigSpender09: Siehe Kommentar von sapine. Am 10.2.2024 um 10:24 von Sapine: Damit könnte das Kind aus der Familienversicherung herausfallen, wenn es Gewinne ab 538 Euro pro Monat erzielt. Man sollte also auch mit der NV-Bescheinigung rechtzeitig Gewinne realisieren. Dabei nicht vergessen, dass oft schon 13/14 Jährige anfangen sich mit kleinen Jobs ein zusätzliches Taschengeld zu verdienen. Je nach Größe des Depots muss man ggf. früh mit der Gewinnrealisierung (ab ca. 10) anfangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CitarNosis Februar 11, 2024 Wenn das damit gemeint ist, dann okay Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norden Februar 12, 2024 noch ein "kleiner" Vorteil. Ich wollte mein Portfolio bereinigen und meinen Kindern gleichzeitig ein paar Euro zukommen lassen. Ich habe keinen Sparplan für die Kids eingerichtet und mache das lieber mit solchen Einmalzahlungen. Ich habe daher meine Aktien mit hohen Gewinnen an meine Kinder verschenkt (geht bei der ING innerhalb von Sekunden) und meine Kinder haben die Aktien dann veräußern ohne für die Gewinne Steuern zahlen zu müssen. ACHTUNG - das Geld ist dann natürlich auch weg und gehört den Kindern. Wer aber im Familienverbund das optimieren möchte, der kann das natürlich so machen. Zweites Achtung: Wer der Meinung ist hier Steuern durch hin und herschenken selbst sparen zu können. Kinder dürfen den Eltern max 20k innerhalb von 10 Jahren schenken. Geschäfte für unsere Kinder darf man nur abschließen, wenn diese nicht zu deren Nachteil sind, daher wäre ich vorsichtig, bei solchen Verschiebungen. Ob es "legal" wäre, wenn man dem Kind Gewinne von 20k schenkt und das Kind einem dann die 20k wieder zurück schenkt mag ich nicht sagen, weil dann in Summe zwar kein Nachteil bestehen würde, aber der Nachteil käme nach der ersten Schenkung von den Eltern zum Kind, dann bei der 2. Schenkung zum Tragen. Vll. kennt jemand dazu ein Urteil ? Ich übertrage immer nur an die Kids und konnte damit immer mein Portfolio "aufräumen" und die Kleinen hatten dann auch noch was davon - win - win, wenn man es sich schönrechnet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
androdi 2. Juni Am 12.2.2024 um 12:03 von Norden: Zweites Achtung: Wer der Meinung ist hier Steuern durch hin und herschenken selbst sparen zu können. Kinder dürfen den Eltern max 20k innerhalb von 10 Jahren schenken. Geschäfte für unsere Kinder darf man nur abschließen, wenn diese nicht zu deren Nachteil sind, daher wäre ich vorsichtig, bei solchen Verschiebungen. Fallstricke sind folgende BGB parapragphen, wenn Kind unter 18 Jahren ist. 1629 1795 1821 1822 Daher Finger weg. Wenn das Kind über 18 ist, könnte man das schon machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uli 26. Juli Am 12.2.2024 um 12:03 von Norden: Ich habe daher meine Aktien mit hohen Gewinnen an meine Kinder verschenkt (geht bei der ING innerhalb von Sekunden) und meine Kinder haben die Aktien dann veräußern ohne für die Gewinne Steuern zahlen zu müssen. Meines Wissens zählt das beim Schenkenden steuerrechtlich als Verkauf. Ich weiß jetzt nicht, wo das steht, aber deswegen habe ich das für mich verworfen. Man kann so auch nicht die Freibeträge bei der Schenkungssteuer umgehen, indem man einfach seinen eigenen Anschaffungspreis einsetzt. Es gilt immer der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. Alles meines Wissens. Ich bin kein Steuerberater. Dies ist keine steuerrechtliche Beratung. Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden usw... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat 26. Juli vor einer Stunde von Uli: Meines Wissens zählt das beim Schenkenden steuerrechtlich als Verkauf. Ich weiß jetzt nicht, wo das steht, aber deswegen habe ich das für mich verworfen. Man kann so auch nicht die Freibeträge bei der Schenkungssteuer umgehen, indem man einfach seinen eigenen Anschaffungspreis einsetzt. Es gilt immer der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. Alles meines Wissens. Ich bin kein Steuerberater. Dies ist keine steuerrechtliche Beratung. Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden usw... Das ist so nicht pauschal korrekt. Es kommt auf die Art der Übertragung an. Bei einer Schenkung an Kinder wird beim Schenkenden steuerlich kein Verkauf unterterstellt, so dass die Gewinne bei den Kindern realisiert werden können. Freibetrag beachten für die Schekungssteuer (sofern relevant - 400k€ je Kind pro 10J). Wichtig ist bei der Übertragung darauf zu achten es als unentgeltliche Schenkung zu deklarieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 26. Juli Und beim Realisieren von Gewinnen an die Grenzen für die Familienversicherung denken. Ansonsten spricht da nichts dagegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 26. Juli vor 3 Stunden von Uli: Meines Wissens zählt das beim Schenkenden steuerrechtlich als Verkauf. Dein Wissen ist falsch. vor 3 Stunden von Uli: Man kann so auch nicht die Freibeträge bei der Schenkungssteuer umgehen, indem man einfach seinen eigenen Anschaffungspreis einsetzt. Es gilt immer der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. Das ist richtig. Du sprichst aber jetzt von der Schenkungssteuer, davor ging es um die Einkommenssteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 2. Oktober Bzgl. der Familienversicherung sollte man noch erwähnen, dass die sich Einkommensgrenze auf regelmäßige Einkünfte bezieht. Man darf auch bis zu 2 Monate im Jahr über der Grenze liegen, wenn insgesamt im Jahr nicht mehr als das zwölffache der Grenze überschritten wird. Wenn man nur Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Gewinnrealisierung hat, dann darf man in 2025 (535 EUR x 12=) 6420 EUR Gewinne realisieren, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Wenn das Kind einen Minijpob hat, dann erhöht sich der Betrag für die Gesamteinkünfte leicht auf 6672 EUR. Wenn hier über Schenkungen gesprochen wird, die man durchführt, um Gewinne steuerfrei zu realisieren, dann tut man das wahrscheinlich nicht für geringe Vermögen. Ggf. wurde auch an Nießbrauch gedacht bzw. ein Nießbrauchdepot eringerichtet. Man stellt also schnell fest, dass man nicht mal eben so größere Gewinne steuerfrei realisieren kann. Lange Zeit dachte ich, dass ein bisschen Tuning möglich sei, in dem man bewusst in Kauf nimmt, das Kind freiwillig mit Kosten von derzeit um die 20% für KV, PV und Zusatzbeitrag zu versichern und Gewinne unter dem Grundfreibetrag von etwa 12 KEUR belässt. 20% schienen geringer als 25% zu sein. Da man dann aber auch auf diese gut 6KEUR die KV zahlt, zahlt man unterm Strich drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 2. Oktober vor 3 Stunden von Bolanger: dann darf man in 2025 (535 EUR x 12=) 6420 EUR Gewinne realisieren, ohne die Familienversicherung zu verlieren. +1000€ Sparerpauschbetrag, siehe z.B. https://www.haufe.de/id/beitrag/familienversicherung-45-gesamteinkommen-des-familienversicherten-HI11287095.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag