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69420
· bearbeitet von 69420

Meine Partnerin und ich werden ab Juni 2,5 Jahre Auszeit nehmen und die Welt bereisen, zunächst Südostasien, später dann Australien/Neuseeland, danach Südamerika. Jobs und Wohnung sind bereits gekündigt. Wir werden keinen festen Wohnsitz haben, sondern Homestays, Villen, Airbnb usw mieten und auch kein "Programm" haben, also spontan dahin wo es uns gefällt, Start soll West Sumbawa / Indonesien sein, mehr ist noch nicht geplant. Einkünfte werden in dieser Zeit ausschließlich Kapitalerträge sein.

1. Wie gestaltet sich diese Situation steuerlich?

2. Wir werden in keinem Land länger als 180 Tage sein, das Depot liegt aktuell bei der ING, bedingt sich daraus bereits eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland?

3. Mit der ING habe ich bereits gesprochen, die benötigen bei Wegzug eine Meldeadresse und Steuernummer aus dem Ausland, die werden wir aber mangels festen Wohnsitz nicht haben.

4. Wäre ein "ausländischer" Broker mit etwa Meldeadresse der Eltern, etwa IBKR, sinnvoll?

5. Wie machen digitale Nomaden das? ;)

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MeinNameIstHase

Lösung hier wäre eine Vertretung durch einen StB und/oder Treuhänder mit Vertretungsvollmacht.

 

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Der reiche Hugo
· bearbeitet von Der reiche Hugo

Steuerfreiheit ist nicht legal möglich, aber die Steuerlast lässt sich deutlich reduzieren, indem man in Länder mit günstigen Steuergesetzen zieht, wie zum Beispiel Malta, Portugal oder Irland. Viele Digital Nomaden und Auswanderer nutzen diese Möglichkeit.

Die verbreitete Annahme unter Digital Nomaden über die 183-Tage-Regelung ist ein Mythos. Diese Regel besagt lediglich, dass man in einem Land steuerpflichtig wird, wenn man sich dort mehr als 183 Tage aufhält. Doch auch bei einem kürzeren Aufenthalt kann man steuerpflichtig werden, bereits 40 Tage können ausreichen, um eine Steuerpflicht in einem Land auszulösen.

 

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monstermania
vor 3 Stunden von 69420:

...werden ab Juni 2,5 Jahre Auszeit nehmen...

Na, das seid Ihr mit Euren Frage ja reichlich früh dran. Ist ja erst Mitte März. :rolleyes: Ich würde da einfach noch bis Mitte/Ende Mai warten.

Dann hat man ja noch genug Zeit sich darüber Gedanken zu machen...

Sorry, wenn ich sachlich nix dazu beitragen kann.

 

Evtl. wäre es auch sinnvoll diese Frage in einem Forum für Auswanderer/digitale Nomaden zu stellen.

 

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Rider
· bearbeitet von Rider
vor 3 Stunden von Der reiche Hugo:

Steuerfreiheit ist nicht legal möglich

 


Das ist falsch. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat und keinen Lebensmittelpunkt, ist hier auch nicht steuerpflichtig. Ich habe das legal und problemlos über Jahre durchgeführt. Wichtig ist: keine Mietwohnung und keine leerstehende Immobilie. Auch kein Zimmer bei der Mama. Also auch keine Adresse dort. 

 

Im Zielland muss man natürlich recherchieren. Allgemein gilt aber, dass Touristen nicht steuerpflichtig werden. Und der OP wird wohl überall Tourist sein bei nur wenigen Monaten Aufenthalt.

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west263
vor 26 Minuten von monstermania:

Na, das seid Ihr mit Euren Frage ja reichlich früh dran. Ist ja erst Mitte März.

mache dir nichts draus, dass war bei mir auch die erste Frage die ich mir stellte, beim lesen.

Wieso erst jetzt sich mit dem Thema Depot beschäftigen? Jobs und Wohnung sind längst gekündigt und die Planung der Reise laufen bestimmt auch schon mind. 1/2 Jahr.

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Theobuy

Ich würde annehmen, dass solange ihr keinen anderen steuerlichen Wohnsitz dem deutschen Broker meldet, er davon ausgeht, dass ihr weiterhin steuerpflichtig seid. Eine Postadresse könnt ihr bestimmt irgendwie in Deutschland einrichten und macht ggf. in Sachen Zustellung von verloren gegangenen Karten etc. auch Sinn.

 

Zahlt dann einfach ganz normal Steuern auf die Kapitalerträge Deutschland und gut ist es.

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69420
vor 27 Minuten von Rider:


Das ist falsch. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat und keinen Lebensmittelpunkt, ist hier auch nicht steuerpflichtig. Ich habe das legal und problemlos über Jahre durchgeführt. Wichtig ist: keine Mietwohnung und keine leerstehende Immobilie. Auch kein Zimmer bei der Mama. Also auch keine Adresse dort. 

Das ist klar, aber es gibt ja noch die beschränkte Steuerpflicht.

"Beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Absatz 4 EStG sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz haben, noch sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch bestimmte inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen."

 

Und 49 EStG sagt u.a.: 

5.

Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des

a)

§ 20 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 6 und 9

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Minuten von 69420:

Das ist klar, aber es gibt ja noch die beschränkte Steuerpflicht.

 

Ja, du musst in der Tat Quellensteuer auf deutsche Dividenden usw. bezahlen.

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69420
vor 8 Minuten von Theobuy:

Zahlt dann einfach ganz normal Steuern auf die Kapitalerträge Deutschland und gut ist es.

Das würden wir ja gerne vermeiden, da wir "Deutschland" gar nicht in Anspruch nehmen in dieser Zeit. ;) Keine Steuern auf Kapitalerträge erhöht das Reisebudget gleich um 25%. ;)

vor 2 Minuten von chirlu:

 

Ja, du musst in der Tat Quellensteuer auf deutsche Dividenden usw. bezahlen.

Dividenden werden wir nicht haben, wir planen mit 4% Verkauf thesaurierender ETF Anteile p.a.

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finisher
vor 1 Stunde von Rider:


Das ist falsch. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat und keinen Lebensmittelpunkt, ist hier auch nicht steuerpflichtig. Ich habe das legal und problemlos über Jahre durchgeführt. Wichtig ist: keine Mietwohnung und keine leerstehende Immobilie. Auch kein Zimmer bei der Mama. Also auch keine Adresse dort. 

 

Im Zielland muss man natürlich recherchieren. Allgemein gilt aber, dass Touristen nicht steuerpflichtig werden. Und der OP wird wohl überall Tourist sein bei nur wenigen Monaten Aufenthalt.

Weiß nicht ob ich es richtig verstehe. Also Du hast dann immer Deinen Wohnort bei der Bank auf die derzeitige Adresse (also z.B. ein Hotel) im Ausland geändert?
Bei welchem Broker war das, wo Du das problemlos über Jahre durchgeführt hast?

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Rider

Ich habe nicht im Hotel gelebt. Sondern ganz normal mit Aufenthaltserlaubnis. 
 

Ich hatte die ganze Zeit bei der ING ein Depot und die hat nicht gezickt und keine Steuern abgezogen. 

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von 69420:

Und 49 EStG sagt u.a.: 

Das nennt sich (im Ausland): Deutsche Quellensteuer wird einbehalten auf Dividenden und Zinsen mit Herkunft Deutschland.

 

vor 5 Stunden von Der reiche Hugo:

Steuerfreiheit ist nicht legal möglich,

Ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt besteht in D keine unbeschränkte Steuerpflicht.

 

Das praktische Problem ist, dass Banken aus anderen Gründen eine zustellfähige Postadresse haben wollen. Die wollen sicherstellen, dass ihre Kunden dann nicht woanders steuerpflichtig sind, z.B. USA oder ein Geldwäscheproblem darstellen.

 

Und wenn man z.B. Erstattungsanträge beim FA stellt (oder andere behördliche Dinge erledigen möchte), lohnt es sich postalisch erreichbar zu sein und ein Konto zu haben.

 

Deswegen mein obiger Tipp zu einer Vertretung/Treuhandlösung als "Vagabund".

 

PS:

Eine persönliche dt. Steuerpflicht bleibt übrigens auch im Ausland für 5 Jahre mit dt. Pass. Die ErbSt ...

§ 2 Absatz 1 Nr. 1 b) ErbStG

Die Steuerpflicht tritt ein ... , wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist. Als Inländer gelten ... 

... deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben ...

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B.Axelrod
vor 1 Stunde von 69420:

Das würden wir ja gerne vermeiden, da wir "Deutschland" gar nicht in Anspruch nehmen in dieser Zeit. ;) Keine Steuern auf Kapitalerträge erhöht das Reisebudget gleich um 25%. ;)

Dividenden werden wir nicht haben, wir planen mit 4% Verkauf thesaurierender ETF Anteile p.a.

Es gibt meines Wissens eine Schwelle von ca. 150.000 Euro Vermögen in D, bei der die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ausgelöst wird.

Du hast dann noch "wesentliche wirtschaftliche Interessen" in D.

 

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69420
· bearbeitet von 69420

OK wir haben uns gestern beraten lassen und folgende Lösung gefunden:

- "Fester" Wohnsitz in Malaysia mit MM2H Visum ("Malaysia my 2nd home"-Visum, Voraussetzung 500000MYR (97000€) Hinterlegung, 5 Jahre gültig unbegrenzte Ein-/Ausreisen, 60 Tage Mindestaufenthalt in Malaysia pro Jahr nötig (im Alter zwischen 30 und 49 kumuliert, also man selbst + Partner, also 30 Tage mit 2 Personen)

- mit MM2H Visum zahlt man keine Steuern auf Kapitalerträge oder Einkünfte aus dem Ausland (mind. bis Ende 2026), also Remote-Work oder Freelancing problemlos steuerfrei möglich

- okaye Zimmer in KL findet man schon für 250-300€ im Monat, ggf. WG Zimmer noch günstiger

- von dort "Urlaube" machen

- komplette Abmeldung aus Deutschland

- Depotübertrag zu IBKR

 

mm2h_(4)_1702638302.jpg

 

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MeinNameIstHase
vor 16 Stunden von B.Axelrod:

Es gibt meines Wissens eine Schwelle von ca. 150.000 Euro Vermögen in D ...

§ 2 Außensteuergesetz

 

 

 

 

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