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Caveman8

Fahrtenbuch + Geschäftswagen - keine Nutzung zum Betrieb

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Hallo Freunde des Kapitals,

 

ich weiß, dass ist kein Forum der Steuerberater aber kluge Köpfe und Wissen zu dem Thema existiert ja auch hier. Daher versuche ich es mal:

 

Sowohl meine Frau, als auch ich nutzen derzeit Firmenwagen.
 

Meine Frau klassisch über 1% und 0,03% für 20km Entfernung zum AG. Besteuerung pauschal.

 

Bei mir derzeit 1% ohne erste Tätigkeitsstätte (Außendienst). Da ich das Fahrzeug nicht privat nutze (Fahrtenbuch wird geführt) erhalte ich die Besteuerung jährlich über die Steuererklärung zurück. 
 

Nun wechsle ich aber sehr wahrscheinlich an einen festen Arbeitsplatz, der über 50km entfernt liegt. Die Besteuerung würde somit 2,5% betragen und sich daher nicht mehr lohnen. 
 

Jetzt meine Idee:

Meine Frau und ich nutzen jeweils die Autos des Partners und führen jeweils Fahrtenbuch. Damit wird das jeweilige Fahrzeug nicht für die eigenen Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte genutzt, sondern ausschließlich privat. Es sollte somit über die Steuererklärung auf jeweils 1% rauslaufen. 
Zudem sollte sich die Entfernungpauschale nutzen lassen, da wir ja „zur Nutzung überlassene KfZ“ dafür nutzen. 
 

Habe ich etwas übersehen? 
 

Bei den Kosten sähe es so aus:

 

Regulär: 

Frau: 50.000 x 1,6% = 800 - 25(Tage)x 20(KM)x 0,30€ = 650€ zu versteuern 

 

Mann: 50.000 x 2,5% = 1250 - 25(Tage)x 50(KM)x 0,30€ = 875€ zu versteuern 

 

Kreuztausch:

Frau: 50.000 x 1,0% = 500 - 25(Tage)x 20(KM)x 0,30€ = 350€ zu versteuern 

 

Mann: 50.000 x 1,0% = 500 - 25(Tage)x 50(KM)x 0,30€ = 125€ zu versteuern 

 

Währe bei 42% Steuern ein Unterschied von 441€ netto monatlich. 
Da meine Fahrzeuge eher 80k kosten währe die Differenz noch deutlich gravierender. 

 

Grüße 

 

*Edit: laut dem Beitrag scheint es zu gehen:

https://www.yourxpert.de/antwort/nutzung-des-firmenwagen-durch-den-ehepartner.m21379.html

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Bill

Nun, in meinem Dienstwagenvertrag steht, dass Angehörige ersten Grades mein Dienstfahrzeug auch privat, nicht aber zum Erwerb nutzen dürfen.

Somit wäre die Fahrt der Frau zur Arbeit damit hinfällig.

 

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader

Ich frage mich eher warum es ein Dienstwagen sein soll, wenn eh nur sehr beschränkt gefahren wird. Für mich sind Firmenwagen einfach Nobrainer da ich damit alles fahre was geht und ganz entspannt mit der 1% Regel + 0,03% x km Regel fahre. Dank E-Auto sogar nur 0,25%+0,0075 x km. Ich rechne aber auch etwas komplexer.

 

Neuwagen alle 4 Jahre, Kostenpunkt ca. 80k Euro. Sind 20k pro Jahr und jährlich ca. 25tkm Fahrleistung sind nochmal 7500 Euro on Top. Das heisst 27,5k / 12 = 2292 Euro im Monat. Von daher habe ich mir immer dieses Fahrtenbuch gespart und versteuer einfach Pauschal.

Bei dir kostet der Firmenwagen ca. 1050 Euro netto im Monat mit Steuerklasse 4 und 80k Listenpreis und 50km Entfernung zur Arbeit. Du sparst mit nur Firmenwagen locker 1200 Euro.

Nach 4 Jahren hat dein Auto noch 30% Restwert und ergibt nochmal 500 Euro wert, da heißt dein Vorteil mit nur Firmenwagen schrumpft auf nur "700" Euro.

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PeterS
vor 55 Minuten von smarttrader:

Neuwagen alle 4 Jahre, Kostenpunkt ca. 80k Euro.

Kauft sich wirklich noch jemand ein Neuwagen? ;-) 

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Der Heini
vor 34 Minuten von PeterS:

Kauft sich wirklich noch jemand ein Neuwagen? ;-) 

Ja, ich hol schon mal das Popcorn raus. :narr:

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smarttrader

Wenn man das korrekt vergleicht sollten auch schon identische Annahmen getroffen werden.

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B.Axelrod

Mein aktueller war auch ein Neuwagen - damals unterm Strich billiger, als ein Jahreswagen mit ähnlicher Ausstattung.:D

 

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t.klebi
vor 9 Stunden von Caveman8:

Jetzt meine Idee:

Meine Frau und ich nutzen jeweils die Autos des Partners und führen jeweils Fahrtenbuch. Damit wird das jeweilige Fahrzeug nicht für die eigenen Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte genutzt, sondern ausschließlich privat. Es sollte somit über die Steuererklärung auf jeweils 1% rauslaufen. 
Zudem sollte sich die Entfernungpauschale nutzen lassen, da wir ja „zur Nutzung überlassene KfZ“ dafür nutzen. 
 

Habe ich etwas übersehen? 

Dieses Modell ist nicht neu und ja es funktioniert. 

 

Die Finanzverwaltung verzichtet darauf, für die Fahrten einen geldwerten Vorteil anzusetzen, die der Arbeitnehmer (oder dessen Ehegatte) mit seinem Firmenwagen zurücklegt, um andere Einkünfte zu erzielen. Der Arbeitgeber erfasst (über den 1 %-Wert hinaus) keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer darf in seiner Einkommensteuererklärung zusätzlich sogar die Entfernungspauschale geltend machen, wenn er den Firmenwagen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen eines anderen Dienstverhältnisses zurücklegt.

R 8.1 Bewertung der Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 S. 8 EStG)

"Kann das Kfz auch im Rahmen einer anderen Einkunftsart genutzt werden, ist diese Nutzungsmöglichkeit mit dem Nutzungswert nach Satz 1 abgegolten. "

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PeterS
vor 3 Stunden von smarttrader:

Wenn man das korrekt vergleicht sollten auch schon identische Annahmen getroffen werden.

Ich kenne keinen, der alle vier Jahre einen Neuwagen kauft... somit eher unrealistisch. Für den Vergleich korrekt.

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Quailman
vor 8 Stunden von smarttrader:

Dank E-Auto sogar nur 0,25%+0,0075 x km. Ich rechne aber auch etwas komplexer.

 

Neuwagen alle 4 Jahre, Kostenpunkt ca. 80k Euro.

Kostet dein Firmenwagren 80k? Und wenn ja, wie schaffst du es, dann 0,25% zu versteuern? Der BLP für die ermäßigte Besteuerung war bis 31.12.23 auf 60k gedeckelt. Ab 01.01.2024 sind es nun 70k.

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Caveman8
vor 5 Stunden von t.klebi:

Dieses Modell ist nicht neu und ja es funktioniert. 

 

Die Finanzverwaltung verzichtet darauf, für die Fahrten einen geldwerten Vorteil anzusetzen, die der Arbeitnehmer (oder dessen Ehegatte) mit seinem Firmenwagen zurücklegt, um andere Einkünfte zu erzielen. Der Arbeitgeber erfasst (über den 1 %-Wert hinaus) keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer darf in seiner Einkommensteuererklärung zusätzlich sogar die Entfernungspauschale geltend machen, wenn er den Firmenwagen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen eines anderen Dienstverhältnisses zurücklegt.

R 8.1 Bewertung der Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 S. 8 EStG)

"Kann das Kfz auch im Rahmen einer anderen Einkunftsart genutzt werden, ist diese Nutzungsmöglichkeit mit dem Nutzungswert nach Satz 1 abgegolten. "

Mega! In unseren Verträgen gibt es keine Einschränkungen zur Nutzung. 
Damit kann ich mir nun den BMW i5 über meine Frau bestellen (0,5%) und meine Frau bekommt einen E-Mini über mich (0,25%). 
 

 

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smarttrader
vor 2 Stunden von Quailman:

Kostet dein Firmenwagren 80k? Und wenn ja, wie schaffst du es, dann 0,25% zu versteuern? Der BLP für die ermäßigte Besteuerung war bis 31.12.23 auf 60k gedeckelt. Ab 01.01.2024 sind es nun 70k.

Nein beide Firmenwagen von uns aktuell knapp unter 60k. Die vorherigen lagen aber tatsächlich mit 1% und 65k bis 79k.

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kafka

Hat deine Frau auch keine Privatfahrten?

Macht der Arbeitgeber deiner Frau den Spaß mit all ihre Kosten zu ermitteln?

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wpf-leser
Am 27.3.2024 um 19:49 von kafka:

Macht der Arbeitgeber deiner Frau den Spaß mit all ihre Kosten zu ermitteln?

Meinem Verständnis nach gilt das zusätzlich auch für seinen eigenen Arbeitgeber. 0% von irgendwas ist immer 0, da hätte ich keine Bauchschmerzen als Behörde. Wenn dann aber in beiden Fällen nicht mehr 0 angesetzt werden kann, braucht es auch in beiden Fällen die Kosten...

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Caveman8
Am 29.3.2024 um 10:24 von wpf-leser:

Meinem Verständnis nach gilt das zusätzlich auch für seinen eigenen Arbeitgeber. 0% von irgendwas ist immer 0, da hätte ich keine Bauchschmerzen als Behörde. Wenn dann aber in beiden Fällen nicht mehr 0 angesetzt werden kann, braucht es auch in beiden Fällen die Kosten...

Du meinst die aktuelle Situation? 
Aktuell wird mein Auto nur geschäftlich genutzt (Fahrtenbuch) und das Fahrzeug meiner Frau auch privat (1% + Entfernung (0,03% pro KM)). 
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entstandenen Kosten pro Jahr bescheinigen. Da hat er keine Wahl. 
Bei mir sieht es dann etwa immer so aus: 

 

Kosten laut AG pro Jahr: 12.000€. Bereits versteuert 8.400€ (70k x 1% x 12). Anteil Geschäft: 99%, Anteil privat 1% = 120€ zu versteuern = 8.280€ abzuziehen. 

 

Künftig würden wir eben über Kreuz tauschen und jeweils 1% versteuern. Zuzüglich der 0,002% Regel aber eben null mal im Monat. 


Dann können wir beide Fahrzeuge privat nutzen, über Kreuz auch fürs pendeln und sparen uns theoretisch sogar das Fahrtenbuch. Vermutlich führen wir das aber das erste Jahr weiter, um im Zweifel nachzuweisen, dass wir wirklich die eigenen Fahrzeuge nicht für den Arbeitsweg genutzt haben. 

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Inflation
On 3/26/2024 at 8:11 AM, Bill said:

Nun, in meinem Dienstwagenvertrag steht, dass Angehörige ersten Grades mein Dienstfahrzeug auch privat, nicht aber zum Erwerb nutzen dürfen.

Somit wäre die Fahrt der Frau zur Arbeit damit hinfällig.

 

Die Fahrt zur Arbeit ist ja nicht "zum Erwerb"? Das wäre ja nur der Fall, wenn es sich um einen Selbstständigen handelt, der mit dem Auto Dienstreisen zurücklegt o.Ä.

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wpf-leser
vor 4 Stunden von Caveman8:

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entstandenen Kosten pro Jahr bescheinigen. Da hat er keine Wahl.

Ist das so? Das beobachte ich in der Praxis anders. Und offenbar passiert das nicht nur in meinem Umfeld, sonst gäbe es wohl solche Urteile nicht.

Jedenfalls zumindest dann, wenn es um für den Ansatz nach Fahrtenbuch hinreichende Datenqualität geht.

 

Falls es da doch entsprechende Vorschriften geben sollte, die einen AG dazu verpflichten, wäre ich an diesen natürlich sehr interessiert - kann ja durchaus sein, bin nur Laie. :)

@kafkas Beitrag entnehme ich allerdings, dass auch ihm eine entsprechende Pflicht nicht bekannt ist. Ansonsten wäre die Frage nach einer Mitwirkung des AGs deiner Frau nämlich hinfällig gewesen, weil sie dann verpflichtend zu leisten wäre.

 

vor 4 Stunden von Caveman8:

Du meinst die aktuelle Situation? 

Mein Beitrag ging (grundsätzlich) auf @kafkas Beitrag ein. Er sprach das Thema der Kostenermittlung durch den AG auf der Seite deiner Frau an. Ich habe es lediglich um deinen AG erweitert. Und zwar in dem Sinne, dass dieses "Problem" möglicherweise zweimal existiert - einmal auf ihrer und einmal auf deiner Seite. Du hattest zwar geschrieben, dass du bereits nach Fahrtenbuch ansetzt. Mir ist jedoch nicht klar, ob (weil Anteil Privatfahrten = 0) hier im Hinblick auf die Kostenermittlung / Betrachtungen des Finanzamtes nicht ggf. ein Sonderfall vorliegen könnte, der zu entsprechender Akzeptanz des Vorgehens führt. (Ob zulässig oder nicht - keine Ahnung. Theorie <> Praxis.) Jedenfalls läge dieser eventuelle Sonderfall anschließend nicht mehr vor.

 

Das scheint aber alles nur nebensächlich von Belang zu sein, denn ich hatte das eigentliche Thema wohl nicht ganz korrekt verstanden:

vor 4 Stunden von Caveman8:

Künftig würden wir eben über Kreuz tauschen und jeweils 1% versteuern. Zuzüglich der 0,002% Regel aber eben null mal im Monat. 

 

Dann können wir beide Fahrzeuge privat nutzen, über Kreuz auch fürs pendeln und sparen uns theoretisch sogar das Fahrtenbuch. Vermutlich führen wir das aber das erste Jahr weiter, um im Zweifel nachzuweisen, dass wir wirklich die eigenen Fahrzeuge nicht für den Arbeitsweg genutzt haben.

Nach nochmaligem Nachlesen des Eröffnungsposts mit dieser neuen Brille habe ich das Thema dann jedoch (hoffentlich) verstanden.

Das verwirrte mich im ersten Moment komplett, weil ich dem Eröffnungspost nach zunächst davon ausgegangen war, dass ihr beide nach Fahrtenbuch ansetzen wollt (... was aber nicht der Fall ist).

 

Meiner Kurzrecherche nach gilt es dann noch zu berücksichtigen, dass für die 0,002%-Regel die Meldung der entsprechenden Fahrten / Nutzung der Fahrzeuge an die AG zu erfolgen hat oder das Finanzamt Nachweise dafür möchte - auf letzterem Weg kommt man vom doppelten Fahrtenbuch vmtl. (= Bauchgefühl) nicht weg und ich glaube auch nicht, dass ich mich das auf dem erstgenannten Weg trauen würde. Zusätzlich würde ich tunlichst schauen, ob und wie ggf. weitere vertragliche und steuerrechtliche Bedingungen (... überwiegend geschäftliche Nutzung der Fahrzeuge?) erfüllt werden, sonst könnte es Ärger mit der 1%-Versteuerung oder dem jeweiligen AG geben.

 

Korrekt? :huh:

 

Meinem Verständnis nach sollte man damit zumindest die wechselseitige Fahrzeugbestellung nochmal näher beleuchten.

 

P.S.: Abgesehen davon ist

Am 26.3.2024 um 04:53 von Caveman8:

Die Besteuerung würde somit 2,5% betragen und sich daher nicht mehr lohnen.

nicht unbedingt korrekt, sofern dann neben der Belastung für die Fahrten Wohnort / erste Tätigkeitsstätte auch entlastend die Entfernungspauschalen wieder mindernd angesetzt werden können. Dass es bei hochpreisigen Fahrzeugen trotzdem zumindest teurer wird - klar.

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Caveman8

@wpf-leser

 

Ich versteuere nun mittlweile seit sechs Jahren über die Fahrtenbuchmethode und habe daher seit dieser Zeit regelmäßig eine Kostenaufstellung bekommen. Ein Steuerberater hatte mir damals dazu geraten. Daher auch die Info, dass der AG das auf verlangen ausstellen muss. Da ich bisher nie Probleme hatte (nun beim zweiten Arbeitgeber und auch der AG meiner Frau machte da bisher keine Probleme) hab ich nun nicht verbindlich dazu recherchiert. Möglich dass sie da auch AGs gegen wehren. 
Meiner Erfahrung nach, (muss?) erstellt der AG aber auch grundsätzlich eine Aufstellung der Kosten um das Kostendeckelungsverfahren zu prüfen. Demnach kann der KfZ Nutzer auch ohne Fahrtenbuch die Kosten statt der 1% ansetzen, sofern die pauschale Methode teurer währe. 
 

Das ist z.B. bei unseren 7er BMW regelmäßig der Fall. Da werden 3-4.000€ pro Monat vom Nutzer versteuert, die Autos kosten meinen AG aber nur etwa 20-30.000€ jährlich. Damit wird über die Kostendeckelung auch ohne Fahrtenbuch gekürzt. 
 

In der geplanten / neuen Situation währe es wie folgt: 

Wir beantragen bei unseren AGs jeweils die Pendelstrecke über die 0,002% statt 0,03% zu versteuern. Damit müssen wir monatlich die tatsächlichen zurückgelegten Fahrten an den AG melden. Das ist laut unserem Intranet möglich. Meine Frau macht das bereits so. 
Da wie aber über Kreuz tauschen, melden wir jeden Monat 0 Fahrten. Theoretisch sollte das bereits ausreichend sein. Um auf Nummer sicher zu gehen (Nachfragen seitens AG oder Finanzamt) würden wir vorerst weiter Fahrtenbuch führen. Das aber eigentlich nur zur Sicherheit. Das regelmäßige melden müsste bereits ausreichend sein. Der AG dokumentiert damit die Anzahl der gefahrenen Strecken fortlaufend. 
 

Weitere Auflagen sollte es nicht geben. Beruflich genutzt werden muss der Geschäftswagen nicht.  
 

Zum letzten Punkt: Klar, die Entfernungspauschale kann gegengezeichnet werden. Da aber unabhängig davon, ob ich mein eigenen Wagen oder den der Frau nutze. Damit beträgt die Differenz der Kosten tatsächlich doch wieder die vollen 1,5% (1%+(0,03%x50)-1%)

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kafka

Es gibt Arbeitgeber, die die Fahrtenbuchmehtode nicht akzeptieren. Was m.E. auch sinnig ist, da die Fahrtenbücher oftmals nicht korrekt geführt werden. Ausnahme wäre hier bspw. ein integriertes Fahrtenbuch.

 

Die Kosten muss der AG ermitteln, dazu wird dann z.B. das Kennzeichen bei den Kosten gesondert erfasst. Das macht nicht jeder Arbeitgeber. Ob eine Pflicht dazu besteht kann ich nicht sagen. 

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Caveman8
vor 24 Minuten von kafka:

Es gibt Arbeitgeber, die die Fahrtenbuchmehtode nicht akzeptieren. Was m.E. auch sinnig ist, da die Fahrtenbücher oftmals nicht korrekt geführt werden. Ausnahme wäre hier bspw. ein integriertes Fahrtenbuch.

 

Bei der eigenen Erfassung, also bei der Abrechnung durch den AG ist das korrekt. Da schreiben auch unsere beiden Arbeitgeber die 1% Regel vor. Was du dann aber am Ende des Jahres über die Steuererklärung machst geht den AG nichts an. Da steht jedem frei über ein Fahrtenbuch zu versteuern. 
 

Da ich den Punkt bisher nicht hinterfragt habe: die erste Ergebnisse auf Google deuten darauf hin, dass der AG die Kosten erfassen und bescheinigen muss! 
 

An dem Punkt kann ich übrigens „Vimcar“ empfehlen. Steckt man in die OBD Schnittstelle des Fahrzeugs und alles wird automatisch aufgezeichnet. Lediglich einmal die Woche muss kategorisiert werden, wobei bekannte Ziele bereits vorausgeplant werden. Ist wirklich kein Aufwand. 

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wpf-leser

Zu Post#18: MMn. so korrekt (Ausnahme siehe ganz unten) und Danke für den Einblick. Dass die AG hier keine Probleme bereiten, war weiter oben ja noch nicht bekannt. Insofern sieht das ja nach einer guten Ausgangslage aus. Nochmal ergänzend meine Beobachtung: Bei anderen ist das eben nicht der Fall und (folglich) das Ermöglichen weder der "Kostendeckelung" noch von "Ansatz per Fahrtenbuch" ein "Muss". Einfachstmögliche Rückfallebene ist eben im Zweifelsfall immer die verhältnismäßig simple Ermittlung der 1% + x * 0,03% des BLP. Alles andere "kann". Gut für dich in diesem Fall (bzw. in weiten Teilen irrelevant, weil 1% ja das Ziel ist). Thema folglich positiv abgehakt. :)

 

vor 23 Minuten von Caveman8:

Bei der eigenen Erfassung, also bei der Abrechnung durch den AG ist das korrekt. Da schreiben auch unsere beiden Arbeitgeber die 1% Regel vor. Was du dann aber am Ende des Jahres über die Steuererklärung machst geht den AG nichts an. Da steht jedem frei über ein Fahrtenbuch zu versteuern. 

(Korrekt. Aber eben nur sauber möglich, sofern die Kosteninformation in hinreichender Qualität vom AG ermittelt und bereitgestellt wird.)

vor 19 Minuten von Caveman8:

die erste Ergebnisse auf Google deuten darauf hin, dass der AG die Kosten erfassen und bescheinigen muss!

OT (weil - s.o. - hier vmtl. uninteressant): Welche Ergebnisse sind denn das? Meinem Verständnis folgend ist das (nach wie vor) eher ein "Muss" im Sinne einer Voraussetzung, "um [etwas] zu" ermöglichen. Aber keine Verpflichtung, dies auch zu tun. :huh:

 

Nun zur o.g. "Ausnahme":

vor 2 Stunden von Caveman8:

Weitere Auflagen sollte es nicht geben. Beruflich genutzt werden muss der Geschäftswagen nicht.

Gerade nochmal schnell ins EStH geschaut - im Sinne deines Vorhabens halte ich (auch hier nach wie vor) einen weiteren Blick für wertvoll, denn:

Zitat

Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugs ist nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises zu bewerten, wenn dieses zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Dies gilt auch für gemietete oder geleaste Kraftfahrzeuge.

(siehe hier; wobei die "50 Prozent" an sich bereits im EStG an im Zitat genannter Stelle vermerkt sind).

(Zusätzlich stellt sowas bei verhältnismäßig hohen Anteilen privater Nutzung wieder infrage, ob auf ein Fahrtenbuch zwecks besserer Nachweismöglichkeit im Fall der Fälle verzichtet werden kann.)

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Bolanger

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die Fahrt zur Arbeit mit dem Firmenwagen des anderen als private Nutzung steuerlich anerkannt wird. Es gibt schließlich noch die Möglichkeit, eine Anerkennung wegen Gestalungsmißbrauch abzulehnen. Man möchte also nicht nur die Firmenwagenbesteueurng umgehen, sondern gleichzeitig noch die Entfernungspauschale geltend machen, obwohl man keinerlei Kosten für den Weg zur Arbeit hatte?! Wenn man einen Arbeitsweg von 50 km hat, einen Firmenwagen vor der Tür steht und man dann angibt, dass man diesen nicht für den Weg zur Arbeit nutzt sind Rückfragen vorprogrammiert. Zu hoffen, dass das FA von diesem Konstrukt gar keinen Wind bekommt wäre sehr naiv.

 

Ich ziehe da eine Parallele zur Überkreuzvermietung von Wohnraum: Mein Bruder und ich kaufen je eine Doppelhaushälfte, ziehen aber in die Hälfte des anderen ein und vermieten die eigene Hälfte an den anderen. Auf den ersten Blick ist das attraktiv, weil man dann die Kosten und Afa abschreiben kann. Typischerweise wird das aber wegen Gestalungsmißbrauchs nicht anerkannt.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

@wpf-leser auf die Schnelle hätte ich diesen Beitrag gefunden: 

 

https://www.firmenauto.de/privat-genutzer-geschaeftswagen-arbeitgeber-muss-fahrzeugkosten-nennen-6497260.html

(Seriösität = ?) 

Aber klar, vielleicht hatten wir mit unseren AGs bisher einfach Glück. 
 

Zur 50% geschäftlichen Nutzung fasse ich die Pflicht wie folgt auf: 

Ein Geschäftsführer, der sich selbst einen Geschäftswagen gibt, muss diesen auch mindestens zu 50% (10%) geschäftlich nutzen. Sonst währe dieser für ihn Privatvermögen und daher auch kein Geltwertervorteil zu versteuern, daher auch keine 1% Regel. 
Wird aber einem Arbeitnehmer ein PKW überlassen, stellt dies quasi Arbeitslohn dar, welcher immer 100% geschäftlich ist. Daher ist die Nutzung des PKW irrelevant. Diese Interpretation würde zumindest dafür sprechen, da typischerweise wohl 90% aller Geschäftswagen hauptsächlich privat genutzt werden und hier regelmäßig die 1% Methode Anwendung findet. Denn der Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ist privat. Für echte Geschäftsreisen nutzt wohl kaum ein Nutzer sein Fahrzeug. Auch in unseren Überlassungsverträgen findet sich keinerlei Hinweis zu einer verpflichtenden dienstlichen Nutzung. 
 

@Bolanger

Ja, sicher ein beachtenswerter Hinweis. Etwas Restrisiko besteht. Ich sehe es aber als nicht sehr hoch an. Mal folgendes Beispiel zur Begründung:

Ich habe einen Geschäftswagen und versteuere ihn zu 1% + 1,5% für die Wegstrecke. Wir haben noch ein privaten PKW und meine Frau arbeitet ausschließlich im Homeoffice. Daher nutze ich regelmäßig (oder immer) den Privatwagen zum pendeln, um die  Steuer zu minimieren. Da würde sicher auch niemand von Gestalungsmissbrauch sprechen. Mein Plan ist eigentlich nur die logische Fortführung davon. 
Grundsätzlich versteuern wir ja bereits je 1%. Damit gehen im konkreten Fall bereits monatlich 550€ ans Finanzamt. Da dann die Entfernungspauschale gegenzurechnen, halte ich für legitim. 
 

In jedem Fall aber vielen Dank für eure Inputs! Es hilft da nicht zu blauäugig dran zu gehen.  

:prost:

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
vor 3 Stunden von Caveman8:

(Seriösität = ?) 

Seriös in meinen Augen auf jeden Fall, ob korrekt ist nochmal eine andere Frage (und mir weiter unklar) - aber eine valide Fundstelle im Sinne deines Beitrags auf jeden Fall. Danke.

vor 3 Stunden von Caveman8:

Wird aber einem Arbeitnehmer ein PKW überlassen, stellt dies quasi Arbeitslohn dar, welcher immer 100% geschäftlich ist. Daher ist die Nutzung des PKW irrelevant.

Danke auch hier, dass du die Diskussion ermöglicht und dich aktiv beteiligt hast. Das ist für mich ein wertvoller Impuls und lt. hier wird dadurch dann erreicht, dass der AG die Nutzung als 100% betrieblich ansetzen kann. Für mich auf dieser Ebene ein spannendes Konstrukt, wieder etwas gelernt. :)

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