Zum Inhalt springen
fernzeit

Auszahlung Lebensversicherung auf Gemeinschaftskonto sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

Belgien

Der TO und seine Partnerin müssen doch eigentlich jeder auch Einzelkonten haben sonst würden sie jedes Jahr ihren FSA verschenken, da ein FSA für Gemeinschaftskonten/-depots von Unverheirateten nicht eingereicht werden kann. Jedes rd. 514€ zu viel an Steuern zu zahlen, halte ich für wenig attraktiv.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Belgien:

sonst würden sie jedes Jahr ihren FSA verschenken

Das kann man easy per Steuererklärung auch nachträglich erreichen.

Die Probleme sind dann eher, dass man sich per Steuererklärung aktiv dem FA gegenüber outet, wer Eigentümer der Kapitalanlagen ist (beide vermutlich hälftig). Und dann könnte die Frage aufkommen, wer das Kapital auf dem Konto "eingezahlt" hat und inwieweit hier Schenkungen vorliegen.

 

Das führt dann zur Frage ...

vor 4 Stunden von fernzeit:

1. Heißt das, Mann schenkt Frau 2000€, Frau schenkt Mann 1000€ unmittelbar mit dem Eingang des Gehaltes auf das gemeinsame Konto?

 

2. Oder sind davon zuerst die einer Person eindeutig zuzuordnenden Zahlungen abzuziehen? Zum Beispiel (unvollständig)

In den seltenen Fällen, wo das FA tatsächlich die Angelegenheit hinterfragt, werden sie das Paar anfangs mit Nr. 1 konfrontieren. Und spätestens dann braucht man einen Rechtsbeistand und hält bis dahin die Klappe. Ansonsten verplappert man sich dann nur.

Der Rechtsbeistand/StB wird dem Paar dann schon passend erläutern, was sie alles untereinander "vereinbart haben". Das weiß auch das FA, weshalb die wiederum solche Dinge bei intakter Beziehung selten angehen. Wenn doch, dann ist das meist nur ein Nebenkriegsschauplatz, weil andere Delikte im Vordergrund stehen, wie Scheinselbstständigkeit, gewerbl. Ebay-Handel, verschwiegenes Auslandsvermögen und die Erträge daraus, oder gar zu viele Kiffer-Pflanzen im Wintergarten usw.

 

Auf Nr. 2 wird das FA gar nicht im Detail eingehen, weil, wenn das relevant ist, dann sind die schon längst im Schätz-Modus. Das heißt, die werden vermutlich ein paar Zahlen aus der Statistik nehmen, wieviel Geld in die gemeinsame tägliche Lebensführung fließen und wie viel "gespart" wird. Der Sparanteil wird anteilig den Einzahlungen (cash, was auf dem Kontoauszug als Habenbuchung zu sehen ist) jedem zugeordnet. Und inwieweit das von der hälftigen Eigentümervermutung abweicht, ist dann Schenkung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 7 Stunden von fernzeit:

Wie wird die Basis zur Festsetzung der Schenkungssteuer denn errechnet?

Bitte noch einmal den Link in #18 gründlich und aufmerksam durchlesen und verstehen sowie zusätzlich das, was @MeinNameIstHase in #27 geschrieben hat.

 

Dann zur Vorbereitung einer professionellen Beratung, die m.M.n. erforderlich ist, aufschreiben, welche Vermögensübertragungen es seit Beginn Eurer Beziehung gegeben hat: Geschenke, Wertpapierüberträge, woher/von wem das Eigenkapital für die Immobilie kam, usw. usf.

 

Und dann professionell beraten lassen und die bisher mündlichen/konkludenten/intendierten Absprachen so schriftlich niederlegen, das möglichst viel bzw. evtl. sogar alles passt. Wenn es nötig ist, nacherklären lassen über Steuerberater/Fachanwalt. Letzteres geht strafbefreiend immer nur vollständig für alle Missetaten/Versäumnisse in der recht langen Verjährungsfrist. Die müssten dann entsprechend mit aufgearbeitet und vollständig bereinigt werden.

 

Gutes Gelingen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

1. Heißt das, Mann schenkt Frau 2000€, Frau schenkt Mann 1000€ unmittelbar mit dem Eingang des Gehaltes auf das gemeinsame Konto?

Natürlich nicht. Wenn überhaupt dann schenkt der Mann 1.000 Euro an die Frau, mehr nicht.

Außerdem ist Unterhalt zu berücksichtigen. Bei 2 Kindern bleibt daher kaum was zum Schenken übrig.

 

Was problematisch sein könnte sind größere Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto.

 

Zitat

Eine Auszahlung der Lebensversicherung auf dieses Konto ist so wie ich das sehe eine sofortige Schenkung.

Das stimmt so pauschal übrigens nicht. Es ist kein Problem das Geld zeitnah auf ein persönliches Konto zu überweisen, eine Schenkung ist dann weder die Ein- noch die Auszahlung.

 

Zitat

Das kann man easy per Steuererklärung auch nachträglich erreichen.

"Easy" würde ich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nun auch nicht nennen. Die meisten wissen doch gar nicht was das ist.

Oder meinst du es geht einfach so über die KAP's?

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor 5 Stunden von reckoner:

Es ist kein Problem das Geld zeitnah auf ein persönliches Konto zu überweisen, eine Schenkung ist dann weder die Ein- noch die Auszahlung.

Trotzdem würde ich die Lebensversicherung auf ein Einzel-Tagesgeldkonto auszahlen lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...