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Ruithom

Wechseln von GKV zu Pkv, 32 J, Zahnarzt

Empfohlene Beiträge

odensee
vor 10 Stunden von Monachus:

Wenn Du selbständig sein wirst, erfolgt dann eine Behandlung bei Dir kostenfrei für die Patienten?

Ergänzende Fragen (die auch gerne weg moderiert werden können): berätst du Patienten bezüglich teurer Behandlungen im Patienteninteresse?

Und

vor 8 Minuten von Ruithom:

Wenn ich das nicht wollen würde, würde ich es selber machen

Kannst du das denn so, wie es ein Makler kann?

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Ruithom

Mein Makler meinte die Universa würde bei einer Kur oder Reha die Kosten die für z. Bsp Massagen oder Heilbehandlungen entstehen übernehmen, da die im Grundtarif abgesichert sind. Stimmt das? Auf der Premium Circle Seite ist das rot markiert. 

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Trap Jaw
· bearbeitet von Trap Jaw
vor 15 Minuten von Ruithom:

Universa

Ich bin seit über 20 Jahren bei der Universa versichert und rate dir explizit ab von dieser PKV.

Die schauen sehr genau hin, wenn eine längere, größere Erkrankung anklopft. Da reicht ein fetter Bandscheibenvorfall aus mit viel nötiger Physiotherapie und ambulanter Reha. 

Am 19.4.2024 um 10:59 von Ruithom:

Außerdem sollten die Beiträge auch im Alter noch einigermaßen stabil bleiben. 

Dann bist du bei der Universa sehr wahrscheinlich auch falsch bzw. solltest dir insgesamt überlegen, ob die PKV überhaupt etwas für dich ist.

Ich rate mittlerweile keinem mehr, von der GKV in die PKV zu wechseln.

Wer gesundheitlich Pech hat, bekommt die unternehmerische Systematik mit hoher Wahrscheinlichkeit arg zu spüren u. hat Stress am Hals.

Am 21.4.2024 um 12:28 von Pascal1980:

im Vergleich zur GKV, bin ich auf die Problematik der oftmals unzureichenden Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung in der PKV gestoßen.

So ist es.

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Peter Wolnitza
vor 49 Minuten von Ruithom:

Mein Makler meinte die Universa würde bei einer Kur oder Reha die Kosten die für z. Bsp Massagen oder Heilbehandlungen entstehen übernehmen, da die im Grundtarif abgesichert sind. Stimmt das? Auf der Premium Circle Seite ist das rot markiert. 

Was ist denn da angeblich rot markiert? Auf welcher Seite denn?

 

Läuft so langsam aber sicher in Richtung "Heiteres Tarife raten" ... 

Vermute einfach, Du wirbelst da ein paar Sachen heftig durcheinander.

 

Wie heißen denn - ganz konkret - die Tarifbezeichungen der Tarife, die vorgeschlagen wurden?

 

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Ruithom
vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

Was ist denn da angeblich rot markiert? Auf welcher Seite denn?

 

Läuft so langsam aber sicher in Richtung "Heiteres Tarife raten" ... 

Vermute einfach, Du wirbelst da ein paar Sachen heftig durcheinander.

 

Wie heißen denn - ganz konkret - die Tarifbezeichungen der Tarife, die vorgeschlagen wurden?

 

Uni am 155 Uni Stm 100. Die haben keine Kur und Reha Leistungen. Der Makler sagt sie würden, wenn man eine Kur oder Reha macht, die Kosten der Massagen etc übernehmen. Die der Unterkunft und Verpflegung aber nicht. 

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Peter Wolnitza

Sorry, hab das versehentlich nicht auf REHA + Kur bezogen, sondern auf Heilmittel generell. Da ist - auch bei Universa - alles grün, deshalb hatte ich nach  gefragt.

 

vor 44 Minuten von Ruithom:

Uni am 155 Uni Stm 100. Die haben keine Kur und Reha Leistungen. Der Makler sagt sie würden, wenn man eine Kur oder Reha macht, die Kosten der Massagen etc übernehmen. Die der Unterkunft und Verpflegung aber nicht. 

 

Kein Zahntarif?

Kein Krankentagegeld?

 

Wenn der Makler das so sagt, lass es Dir schriftlich geben, dann bist Du fein raus.

(Kleine Randnotiz: Schau mal nach, unter welchen Voraussetzungen Universa überhaupt Kosten für REHA übernimmt. Denn es ist eben gerade NICHT immer sicher gestellt, dass eine AHB innerhalb von 14 Tagen ab Krankenhausentlassung statt findet. Damit relativiert sich die Aussage des Maklers schon ganz von alleine - aber wie gesagt, lass es Dir schriftlich geben und alles ist für Dich OK.)

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Ruithom
vor 3 Stunden von Peter Wolnitza:

Sorry, hab das versehentlich nicht auf REHA + Kur bezogen, sondern auf Heilmittel generell. Da ist - auch bei Universa - alles grün, deshalb hatte ich nach  gefragt.

 

Kein Zahntarif?

Kein Krankentagegeld?

 

Wenn der Makler das so sagt, lass es Dir schriftlich geben, dann bist Du fein raus.

(Kleine Randnotiz: Schau mal nach, unter welchen Voraussetzungen Universa überhaupt Kosten für REHA übernimmt. Denn es ist eben gerade NICHT immer sicher gestellt, dass eine AHB innerhalb von 14 Tagen ab Krankenhausentlassung statt findet. Damit relativiert sich die Aussage des Maklers schon ganz von alleine - aber wie gesagt, lass es Dir schriftlich geben und alles ist für Dich OK.)

Zahntarif und krankentagegeld hat er auch angeboten. 

Das heißt eig ist es nicht Bestandteil und der Makler liegt falsch? Was bringt es mir wenn ich es schriftlich habe, haftet dann der Makler wenn ich auf den kosten sitzen bleiben würde? 

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Pascal1980

Hallo zusammen,

 

warum denn nicht einfach als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben, und bei Bedarf Zusatzversicherungen, z.B. für ein höheres Krankengeld und Zahnersatz, abschließen? 

In jungen Jahren, hier mit 32, noch die Wahltarife mit Beitragsrückerstattung und Bonusprogram wählen.

Später bei der Familiengründung Wahltarife für eine integrierte Verorgung während und nach der Schwangerschaft der Partnerin bei einer GKV mit guten Familienleistungen.

Und so kann man die GKV an die jeweiligen familiären Umstände auch anpassen mit Wahltarifen, Gesundheits-Bonusprogrammen, Zusatzleistungen der GKV, etc.

 

Als lebenslang freiwillig Versicherter ist man auch im Alter dann in der KVdR versichert mit Beiträgen, die sich den Alterseinkünften anpassen.

 

Als selbstständiger Zahnarzt ist man wohl in der GRV und/oder im Versorgungswerk für die Rente versichert. Darauf entfallen 7,3% als Beiträge zur KVdR.

 

Basisrente und/oder ETF-/Fondssparplan dazu, und diesen wären im Alter auch nicht mit Beiträgen zur KVdR belegt.

 

Dann hat man nicht das Beitrags- und Versorgungslückenrisiko bei der PKV.

 

Mal so ein Gedanke.

 

Herzliche Grüße

 

Pascal 

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chirlu
vor 31 Minuten von Pascal1980:

Als lebenslang freiwillig Versicherter ist man auch im Alter dann in der KVdR versichert

 

Man sollte natürlich auch eine R haben. :-*

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Okabe
vor einer Stunde von Pascal1980:

warum denn nicht einfach als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben, und bei Bedarf Zusatzversicherungen, z.B. für ein höheres Krankengeld und Zahnersatz, abschließen? 

Kann man machen, allerdings hat man dann die Nachteile der GKV Budgetierung mit längerer Wartezeit für Arzttermine etc.

Alternativ GKV Kostenerstattung und ein zusätzlicher privater Tarif für die Restkostenerstattung - so macht es @yuser ja auch. Das ist eben deutlich teurer als nur PKV, dafür flexibler/sicherer.

 

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Pascal1980

Ja, eine GRV oder im Versorgungswerk. Wie die KVdR dann berechnet wird, falls man nicht in der GRV freiwillig versichert ist als Selbstständiger/Freiberufler müsste man mal recherchieren.

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

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satgar
vor 2 Minuten von Pascal1980:

im Versorgungswerk

Reicht mE dafür nicht. Für die Pflichtmitgliedschaft KvdR muss es mE eine GRV-Rente geben.

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Pascal1980

Danke Okabe,

 

die Kostenerstattungstarife sollen sich, laut meiner Recherche in Presseberichten im Internet, kaum durchgesetzt haben. Ich vermute nur wenige, wie @yuser, nutzen diese aufgrund der Kosten der Zusatzversicherung für die Restkostenerstattung.

 

Kurz gegoogelt:

 

- Bei einem Versorgungswerk wird auch in der KVdR der volle Beitragssatz fällig, wie bei einer Betriebsrente:

 

https://www.nordrheinische-aerzteversorgung.de/personen-in-rente/krankenversicherung-der-rentner-kvdr

 

https://www.stbv-nrw.de/FileManager/Preview/f8999f1c-7faf-e911-9104-0050563f0e35

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

Anscheinend braucht man für die KVdR nicht in der GRV versichert zu sein.

 

Das Versorgungswerk als Alternative zur GRV führt laut der Artikel, die ich schnell gegoogelt habe, den vollen Beitragssatz an die GKV ab.

Also wie bei einer Betriebsrente.

 

Ansonsten müsste man wohl den Mindestbeitrag zur KVdR/GKV zahlen, wenn man weder eine GRV-Rente, noch eine Rente aus einem Versorgungswerk oder eine Betriebsrente bezieht.

Auf Einkünfte aus der Basisrente, Privatrente, Miet- und Kapitalerträge werden in der KVdR keine Beiträge erhoben.

Eine Betriebsrente haben die meisten Selbstständigen & Freiberufler, so auch unser 32-jähriger Zahnarzt, wohl nicht.

 

Das dürften dann aber spezielle Fälle sein.

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 12 Minuten von Pascal1980:

Kurz gegoogelt:

 

- Bei einem Versorgungswerk wird auch in der KVdR der volle Beitragssatz fällig, wie bei einer Betriebsrente:

 

https://www.nordrheinische-aerzteversorgung.de/personen-in-rente/krankenversicherung-der-rentner-kvdr

 

https://www.stbv-nrw.de/FileManager/Preview/f8999f1c-7faf-e911-9104-0050563f0e35

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

Anscheinend braucht man für die KVdR nicht in der GRV versichert zu sein.

 

Das Versorgungswerk als Alternative zur GRV führt laut der Artikel, die ich schnell gegoogelt habe, den vollen Beitragssatz an die GKV ab.

Also wie bei einer Betriebsrente.

 

Ansonsten müsste man wohl den Mindestbeitrag zur KVdR/GKV zahlen, wenn man weder eine GRV-Rente, noch eine Rente aus einem Versorgungswerk oder eine Betriebsrente bezieht.

Auf Einkünfte aus der Basisrente, Privatrente, Miet- und Kapitalerträge werden in der KVdR keine Beiträge erhoben.

Eine Betriebsrente haben die meisten Selbstständigen & Freiberufler, so auch unser 32-jähriger Zahnarzt, wohl nicht.

 

Das dürften dann aber spezielle Fälle sein.

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

Kann ich so nirgendwo finden, dass eine alleinige Versorgungswerk-Rente eine Pflichtmitgliedschaft in der kvdr begründen würde. Bezieht man auch eine GRV-Rente, dann ist es easy. Aber ohne GRV Rente sehe ich keine Pflichtmitgliedschaft kvdr.

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chirlu
vor 1 Stunde von Pascal1980:

Anscheinend braucht man für die KVdR nicht in der GRV versichert zu sein.

 

Anscheinend äußerst du dich zu Dingen, von denen du wenig Ahnung hast. :rolleyes:

 

Es ist ja nicht so schwer, eine gesetzliche Rente zusammenzubekommen. Man muss nur daran denken, dass es nötig ist.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 8 Minuten von chirlu:

Anscheinend äußerst du dich zu Dingen, von denen du wenig Ahnung hast. :rolleyes:

Kann man hier irgendwo 10 Daumen hoch geben ... ??

ist echt unerträglich, was da an Pseudo-Fakten und Mutmassungen rüber kommt.

Weiss man gar nicht, wo man mit Korrekturen anfangen soll.

Damit es nicht ganz so unwidersprcohen stehen bleibt nur auf die Schnelle:

 

Rente aus V-Werk berechtigt nicht zur KVdR Pflicht - es MUSS eine Rente aus der GRV sein und das V-Werk zahlt auch keinen Zuschuss zur KVdR.

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Pascal1980

Ihr seid echt unhöflich!

 

Kurz gegoogelt und in den Informationsbrochüren stand eben drin, dass ein Versorgungswerk keinen Zuschuss zahlt zur KVdR/GKV. Es daher der volle Beitragssatz zu zahlen, wie bei einer Betriebsrente.

 

Wichtig wäre nur, und darauf gehen die Informationsartikel nicht ein, wie Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen, Betriebsrenten (falls vorhanden), Miet- und Kapitalerträge für Beitragsberechnungen herangezogen werden.

Das wäre eben zu erfragen.

 

Wenn man aber die Anwartschaft zur KVdR durch freiwillige Mitgliedschaft erlangt hat, wüsste ich nicht warum man dann als Selbstständiger/Freiberufler dennoch beiträge auf Basisrenten, private Rentenversicherungen, Miet- und Kapitalerträge zahlen solle.

 

Falls man die Vorversicherungszeiten in der GKV hat, um in den Status der KVdR zu wechseln, aber keine Rente aus der GRV erhält, wäre dies auch ein gesonderter Fall und eben zu erfragen.

 

Das schreiben auch die Autoren der Artikel, dass genaue Auskünfte die GKV und GRV geben können.

 

Wie gesagt, müsste man in solchen Fällen genauer nachfragen.

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

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Pascal1980

Hier der Originallink zur GRV:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html

 

Tatsächlich muss wohl ein Anspruch auf eine Rente aus der GRV bestehen, für die KVdR, neben der Vorversicherungszeit.

 

Für unseren Zahnarzt bedeutet dies, falls Interesse daran besteht, einmal nachzufragen ob die Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren schon erreicht wurde, z.B. während der Facharztausbildung, und ob man noch freiwilliges Mitglied der GRV sein kann, um die Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren zu erreichen. Dann erhält man eine Rente aus der GVR im Alter.

 

Und bleibt mal höflich!

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

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Ruithom
Am 10.5.2024 um 13:56 von Pascal1980:

Hier der Originallink zur GRV:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html

 

Tatsächlich muss wohl ein Anspruch auf eine Rente aus der GRV bestehen, für die KVdR, neben der Vorversicherungszeit.

 

Für unseren Zahnarzt bedeutet dies, falls Interesse daran besteht, einmal nachzufragen ob die Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren schon erreicht wurde, z.B. während der Facharztausbildung, und ob man noch freiwilliges Mitglied der GRV sein kann, um die Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren zu erreichen. Dann erhält man eine Rente aus der GVR im Alter.

 

Und bleibt mal höflich!

 

Herzliche Grüße

 

Pascal

Das weiß ich nicht, hab mal den Versicherungsverlauf bei der Drv angefragt. 

Gibt es noch Meinungen zum neuen Tarif der Universa. Uni Top 300. Ist zwar kein Mediziner Tarif aber in den Leistungen besser und hat eben ambulante Reha und Kur komplett und stationäre teilweise dabei. 

Preislich ist er dem Uni am 155/St100 ähnlich. 

 

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