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Ruithom

Wechseln von GKV zu Pkv, 32 J, Zahnarzt

Empfohlene Beiträge

Ruithom

Hallo Community, 

ich habe mir schon einiges durchgelesen und mich bereits von zwei Maklern beraten lassen. Ich möchte in die Pkv wechseln. 

Ich bin momentan (32) noch angestellter Zahnarzt, in ein paar Jahren selbstständig. 

Der eine Makler hat mir die Barmenia und der andere die Universa empfohlen und ich habe bereits einen Optionstarif bei der Barmenia. Bin aber nie krank gewesen. 

Bei der Universa der uni-Am 620 und bei der Barmenia der Vzk2a+. 

Nun bin ich mir unsicher, welche ich nehmen soll. 

Der Universa Tarif hat als Nachteil die fehlende Versorgung bei Reha und Kur. Dafür gäbe es zusätzlich noch ein Kurtagegeld, das man abschließen kann. Dafür sind dort die Beiträge sehr stabil und etwas günstiger. 

Die Barmenia hat eig keine große Schwächen, nur die Beiträge sind nicht sehr stabil und teuer. Was ich aber in Kauf nehmen würde wenn die Leistung auch dementsprechend besser wäre. 

 

Übersehe ich noch Nachteile? Lohnt sich die Barmenia nur wegen Kur/Reha oder gibt es sonst noch was? Hat die Universa die höheren Altersrückstellungen?

 

Danke für eure Beiträge! 

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chirlu
vor 40 Minuten von Ruithom:

wenn die Leistung auch dementsprechend besser wäre.

 

Auf welche Leistungen kommt es dir denn an? Oder anders gefragt, was ist der Anlass, in die PKV zu wechseln?

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Ruithom
vor 12 Stunden von chirlu:

 

Auf welche Leistungen kommt es dir denn an? Oder anders gefragt, was ist der Anlass, in die PKV zu wechseln?

Das wichtigste ist, dass ich im Falle einer Erkrankung bestmöglich versorgt werde und keine Einschränkungen hinnehmen muss. Außerdem sollten die Beiträge auch im Alter noch einigermaßen stabil bleiben. 

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
vor 2 Stunden von Ruithom:

Das wichtigste ist, dass ich im Falle einer Erkrankung bestmöglich versorgt werde und keine Einschränkungen hinnehmen muss. Außerdem sollten die Beiträge auch im Alter noch einigermaßen stabil bleiben. 

Dann hast du den falschen Tarif gewählt. Du willst Barmenia einsA expert+, zzgl. PCD Vereinbarung.

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Monachus

Die Universa-Bausteintarife sind auch sehr leistungsstark, wobei der genannte Tarif uni-AM620 nur die ambulante Behandlung abdeckt. Man müsste also zusätzlich einen Tarif für stationäre und zahnärztliche Behandlung dazu nehmen. Solange Du angestellt bist würde ich aber statt des uni-AM620 den uni-AM155 empfehlen, also geringere SB.

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Ruithom
vor 3 Stunden von Okabe:

Dann hast du den falschen Tarif gewählt. Du willst Barmenia einsA expert+, zzgl. PCD Vereinbarung.

Wieso diesen und nicht den speziell für Zahnmediziner? Was bringt diese PCD Vereinbarung? 

 

vor 1 Stunde von Monachus:

Die Universa-Bausteintarife sind auch sehr leistungsstark, wobei der genannte Tarif uni-AM620 nur die ambulante Behandlung abdeckt. Man müsste also zusätzlich einen Tarif für stationäre und zahnärztliche Behandlung dazu nehmen. Solange Du angestellt bist würde ich aber statt des uni-AM620 den uni-AM155 empfehlen, also geringere SB.

Das stimmt die habe ich nicht mit aufgelistet, habe diese aber auch empfohlen bekommen. Warum den 155 wenn man angestellt ist? 

Ist der Heilmittelkatalog bei der universa komplett uneingeschränkt, also auch bei der Summe? 

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Monachus
vor 33 Minuten von Ruithom:

Warum den 155 wenn man angestellt ist?

Weil man die Beitragsersparnis beim 620 gegenüber dem 155 mit dem Arbeitgeber teilt, die höhere SB aber allein tragen muss.

 

vor 35 Minuten von Ruithom:

Ist der Heilmittelkatalog bei der universa komplett uneingeschränkt, also auch bei der Summe?

Es gibt kein Preis-/Leistungsverzeichnis oder prozentuale oder summenmäßige Begrenzungen. Allerdings muss man damit rechnen, dass der Versicherer "die Nase rümpft", wenn die Kosten höher sind als das, was die Beihilfe erstatten würde (ich weiß, dass Du keine Beihilfe hast).

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Ruithom
Am 19.4.2024 um 17:46 von Monachus:

Weil man die Beitragsersparnis beim 620 gegenüber dem 155 mit dem Arbeitgeber teilt, die höhere SB aber allein tragen muss.

 

Es gibt kein Preis-/Leistungsverzeichnis oder prozentuale oder summenmäßige Begrenzungen. Allerdings muss man damit rechnen, dass der Versicherer "die Nase rümpft", wenn die Kosten höher sind als das, was die Beihilfe erstatten würde (ich weiß, dass Du keine Beihilfe hast).

Wieso wird im Premium Circle Programm angezeigt, dass die Summe eingeschränkt sei? Siehe Foto. Screenshot_20240420_215052_com.google.android_apps_docs.thumb.jpg.12a3adac8822ff30e51d6c56a75c1e2f.jpg

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Monachus

Auf Deinem Foto geht es um Hilfsmittel, nicht um Heilmittel. Aber auch bei den Hilfsmitteln sehe ich nix, das irgendwas summenmäßig begrenzt ist.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 3 Stunden von Monachus:

Auf Deinem Foto geht es um Hilfsmittel, nicht um Heilmittel. Aber auch bei den Hilfsmitteln sehe ich nix, das irgendwas summenmäßig begrenzt ist.

Summenmässig nicht - aber zeitlich. Kurzer Auszug aus den Bedingungen :

 

1117732299_2024-04-2111_52_08-kranken810-0523.pdf-Iron.png.f182e755a8e16b5ad5e874cdf7621a7a.png

 

Willkommen in der Welt des Bedingungen lesens ... nicht umsonst sind wir PCD Mitglieder bei den Gesellschaften nicht sonderlich beliebt. 

Kleinere Hilfsmittel: Hier handelt es sich eindeutig um eine abschliessende Aufzählung. Alles, was da nicht aufgelistet ist gehört zu den "weiteren Hilfsmitteln"

Die wiederum werden gem. Bedingungen nur in einjährigen Abständen gezahlt .. wenn Dir also Dein neu ausgebildeter Blindenhund beim ersten Einsatz überfahren wird, darfst halt wieder ein Jahr den weissen Stock benutzen  :-*

 

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Pascal1980

Hallo Herr Wolnitza,

 

ich kenne noch die Studie der Premium Circle GmbH aus dem Jahre 2017, in der die Leistungen der Premiumtarife von 32 PKVs mit dem Leistungskatalog der GKV vergliechen wurden. Die 32 Premimumtarife wiesen teilweise erheblich Lücken gerade bei langwierigen und teuren Therapien, wie der Psychotherpie und beruflichen Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten auf. Hat sich das schon etwas getan zum Besseren?

 

Gerade die wirklich teuren Therapien nach schweren Unfällen und Krankheiten sollten abgedeckt sein. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus halte ich für zweitrangig. Auch ausreichen Krankentagegeld (kein KrankenHAUStagegeld!) sollte enthalten sein.

 

Ich persönlich habe mich nach den Schwierigkeiten, unabhängige und seriöse Informationen über den Leistungskatalog der PKV im Vergleich zur GKV zu bekommen, schlussendlich für den Verbleib in der GKV entschieden. In der GKV habe meinen Tarif mit den Wahltarifen "Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit" und "Beitragsrückertattung bei Selbstbehalt" mit den Bonusprogramm der TK optimiert. So erhalten ich 900€ Bruttobeiträge zurückerstattet und einen Bonus von 200€ für Sportartikel, Zahnreinigung, etc..

 

Einen schönen Sonntag und herzliche Grüße

 

Pascal

Hallo zusammen,

 

be meinen Recherchen zum Leistungskatalog der PKV, im Vergleich zur GKV, bin ich auf die Problematik der oftmals unzureichenden Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung in der PKV gestoßen. Die PKV ist für die medizinische Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalten eigentlich nicht vorgesehen, so daß zum damaligen Zeitpunkt in 2017 selbst Premiumtarife diese langwierige und teure medizinische Leistung meinem Informationsstand nach nur unzureichend abdeckten.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlussheilbehandlung

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinische_Rehabilitation

 

Die medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung ist Teil der beruflichen Rehabilitation:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html

 

Ich weiß nicht ob sich dies mittlerweile zum besseren in der PKV geändert hat.

 

Mir persönlich war die Absicherung dieses medizinischen Risikos wichtig, weil solche Therapien sehr teuer und langwierig sind, aber sehr wichtig zur beruflichen Rehabilitation nach schweren Unfällen und Krankheiten, sowie der Vermeidung langfristiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

 

Wisst ihr für den fragenden Themenersteller mehr darüber?

 

herzliche Grüße

 

Pascal

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Monachus
· bearbeitet von Monachus

@Peter: diese Argumentation halte ich für fragwürdig. Wenn man den Gedanken weiterspinnt, würde einen der Versicherer also bedingungsgemäß sterben lassen, wenn das lebenserhaltende Hilfsmittel nach weniger als 12 Monaten defekt ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr seinen Zweck erfüllt.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von Monachus:

@Peter: diese Argumentation halte ich für fragwürdig. Wenn man den Gedanken weiterspinnt, würde einen der Versicherer also bedingungsgemäß sterben lassen, wenn das lebenserhaltende Hilfsmittel nach weniger als 12 Monaten defekt ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr seinen Zweck erfüllt.

Ob Du diese Argumentation für fragwürdig hältst oder nicht, ist leider relativ unerheblich. Fakt ist, der Versicherer hat es so in Bedingungen stehen. 

Genau genommen, könnte der Versicherer das so machen und würde vermutlich sogar Recht bekommen: Lieber Kunde, wir haben es Dir doch vorher ganz klar gesagt, was wir leisten und was nicht  .. vor der Unterschrift nicht gelesen?

Die Gretchenfrage (alles andere ist Vertreter- und Gesellschaftsgelaber): Hast Du einen ggfls. einklagbaren Rechtsanspruch, wenn Hilfsmittel XY nach 4 Monaten nicht mehr zur Verfügung steht? (Defekt, Fehlbedieung, exitus im Strassenverkehr).

Dass es auch besser/anders geht, zeigen ja andere Gesellschaften.

 

vor 4 Stunden von Pascal1980:

Ich persönlich habe mich nach den Schwierigkeiten, unabhängige und seriöse Informationen über den Leistungskatalog der PKV im Vergleich zur GKV zu bekommen, schlussendlich für den Verbleib in der GKV entschieden. In der GKV habe meinen Tarif mit den Wahltarifen "Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit" und "Beitragsrückertattung bei Selbstbehalt" mit den Bonusprogramm der TK optimiert. So erhalten ich 900€ Bruttobeiträge zurückerstattet und einen Bonus von 200€ für Sportartikel, Zahnreinigung, etc..

Das ist der sicherste Weg um GAR NICHTS für die Zukunft rechtlich gesichert zu haben. SGB kann jederzeit geändert werden, nächste Gesundheitsreform lässt grüßen.

 

vor 4 Stunden von Pascal1980:

ich kenne noch die Studie der Premium Circle GmbH aus dem Jahre 2017, in der die Leistungen der Premiumtarife von 32 PKVs mit dem Leistungskatalog der GKV vergliechen wurden. Die 32 Premimumtarife wiesen teilweise erheblich Lücken gerade bei langwierigen und teuren Therapien, wie der Psychotherpie und beruflichen Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten auf. Hat sich das schon etwas getan zum Besseren?

Naja, die Lücken bestanden damals tatsächlich - ist halt immer eine Frage der Fragestellung.

a) haben viele Versicherer nachgebessert und gerade im Berecih REHA, AHB Lesitungsumfang verbessert.

b) Zudem steht im Prinzip jedwede GKV Leistung (einfach formuliert) immer unter dem Vorbehalt, dass der MDK auch die Notwendigkeit im individuellen Fall bestätigt. Da wird dann im Rahmen von SGB V §12 (Wirtschaftlichkeitsgebot) geprüft,

ob nicht ggfls. eine andere, preiswertere Therapie ein ähnliches Ergebnis bringen könnte.

 

Somit hat man bei weitem nicht auf alles, was im GKV Katalog aufgezählt, auch einen einklagbaren Rechtsanspruch - haben wir in der Studie nicht berücksichtigt (geht auch gar nicht)

 

zudem:

Zitat

in der die Leistungen der Premiumtarife von 32 PKVs mit dem Leistungskatalog der GKV vergliechen wurden.

Sorry, das war NICHT Gegenstand der Studie. Die Fragetsellung lautete, ob PKV alles zahlt, was GKV auch (evtl., unter Umständen, wenn man Glück hat.. - s.o.) im Leistungskatalog stehen hat.

 

Daher überascht das Ergebnis der Studie nicht wirklich. Sollte man keine falschen Schlüsse draus ziehen - ausser einem: Wenn schon PKV, dann auf keinen Fall von vorneherein abgespeckte Leistungen kaufen.

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Monachus
vor 8 Minuten von Peter Wolnitza:

Genau genommen, könnte der Versicherer das so machen und würde vermutlich sogar Recht bekommen: Lieber Kunde, wir haben es Dir doch vorher ganz klar gesagt, was wir leisten und was nicht  .. vor der Unterschrift nicht gelesen?

Ich bezweifle, dass der Versicherer Recht bekommen würde. Ein Gericht würde immer prüfen, ob es für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ersichtlich war, dass ein Nichtfunktionieren des Hilfsmittels innerhalb der ersten 12 Monate dazu führt, dass die versicherte Person dann halt Pech hat.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 30 Minuten von Monachus:

Ich bezweifle, dass der Versicherer Recht bekommen würde. Ein Gericht würde immer prüfen, ob es für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ersichtlich war, dass ein Nichtfunktionieren des Hilfsmittels innerhalb der ersten 12 Monate dazu führt, dass die versicherte Person dann halt Pech hat.

Na dann lies halt noch mal genau. Sorry, das ist m.E. so unmissverständlich und klar, dass der Versicherer für Hilfsmittel, die NICHT unter die erste Aufzählung fallen, max. alle 12 Monate leisten will. Weshalb macht er sonst diese Unterscheidung?

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Ruithom
vor 19 Minuten von Peter Wolnitza:

Na dann lies halt noch mal genau. Sorry, das ist m.E. so unmissverständlich und klar, dass der Versicherer für Hilfsmittel, die NICHT unter die erste Aufzählung fallen, max. alle 12 Monate leisten will. Weshalb macht er sonst diese Unterscheidung?

Ist das so zu verstehen, dass man nur eines der Hilfsmittel pro Jahr bezahlt bekommt? Also wenn man z. Bsp erst ein Blindenhund bekommt und man dann noch im selben Jahr ein Dialysegerät braucht, muss man das selber zahlen? 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Stunden von Monachus:

Wenn man den Gedanken weiterspinnt, würde einen der Versicherer also bedingungsgemäß sterben lassen, wenn das lebenserhaltende Hilfsmittel nach weniger als 12 Monaten defekt ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr seinen Zweck erfüllt.

 

Nur wenn es irreparabel defekt ist. Reparaturen werden nämlich bezahlt. Kosten für den Betrieb allerdings wiederum nicht …

 

vor 3 Minuten von Ruithom:

Also wenn man z. Bsp erst ein Blindenhund bekommt und man dann noch im selben Jahr ein Dialysegerät braucht, muss man das selber zahlen? 

 

Bring den Versicherer nicht noch auf Ideen. ;)

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Ruithom
vor 19 Stunden von chirlu:

 

Nur wenn es irreparabel defekt ist. Reparaturen werden nämlich bezahlt. Kosten für den Betrieb allerdings wiederum nicht …

 

 

Bring den Versicherer nicht noch auf Ideen. ;)

Aber das wäre ja ein k.o. Kriterium für mich wenn die dann sowas nicht bezahlen würden. 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 44 Minuten von Ruithom:

Aber das wäre ja ein k.o. Kriterium für mich wenn die dann sowas nicht bezahlen würden. 

Das machen sie aber. Deine Befürchtung trifft natürlich nicht zu. Jedes Jahr maximal eine Brille. Eine Brille und ein Blindenhund im selben Jahr währen aber I.o. (Falls es hilft :narr:)

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Ruithom

Lohnt sich denn der Mehrbetrag den man für die Barmenia zahlt? Das sind ja ca. 120€ mehr im Monat. Werden bei der Barmenia häufiger Tarife geschlossen? 

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Monachus

Das muss Dir doch einer Deiner Makler sagen können.

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Ruithom

Die können einem ja alles erzählen. Die kriegen ja Provision. Weiß denn einer welche mehr Provision zahlt? 

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Monachus

Wenn Du selbständig sein wirst, erfolgt dann eine Behandlung bei Dir kostenfrei für die Patienten?

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Ruithom
vor 10 Stunden von Monachus:

Wenn Du selbständig sein wirst, erfolgt dann eine Behandlung bei Dir kostenfrei für die Patienten?

Was hat das damit zu tun? Ich möchte nur wissen ob der Makler mich für eine bessere Provision zu einem Abschluss bringe möchte. Klar darf der sein Geld dabei verdienen. Wenn ich das nicht wollen würde, würde ich es selber machen. 

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