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indianahorst

Sparerpauschbetrag mit thesaurierendem ETF vollständig ausnutzen?

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
korrigierte Rechnung

Moin zusammen,

 

um den Sparerpauschbetrag (1.000 EUR) vollständig auszunutzen, wurde üblicherweise in den letzten Jahren dazu geraten, zunächst in ausschüttende Aktien-ETF zu investieren und sobald die Ausschüttungen die 1.000 EUR überschreiten, auf Thesaurierer zu wechseln.

Seit der Basiszins nicht mehr bei 0% oder im negativen Bereich liegt, kann man den Sparerpauschbetrag auch mit einem Thesaurierer vollständig ausnutzen.

 

Mich interessiert nun der Betrag (abhängig vom Basiszins), der zum 1.1. eines Jahres im Depot liegen muss, um den Pauschbetrag komplett zu nutzen.

Beispielhaft sei dies für das aktuelle Jahr 2024 (Basiszins 2,29%) berechnet:

1. Schritt: Basisertrag =  Wert x zum 1.1.24 * 2,29% * 0,7

2. Schritt: Vorabpauschale = Basisertrag - Ausschüttung, mindestens 0 (Ausschüttung ist 0 wegen Thesaurierer, somit gilt Basisertrag = Vorabpauschale)

(3. Schritt: Besteuerung: KESt = Vorabpauschale * 0,7% TFS (wegen Aktien-ETF) * 26,375%) <- Schritt 3 wird hier nicht benötigt, da die Vorabpauschale und nicht die KESt auf den Sparerpauschbetrag angerechnet wird

 

Auflösen nach Wert x:

1.000 EUR != x * 0,0229 * 0,7 => x = 1.000 EUR / (0,0229 * 0,7) = ca. 62.383 EUR

 

Ab dem obigen Depotwert zum 1.1.2024 von 62.383 EUR wird mein Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR also im Januar 2025 komplett durch die Vorabpauschale verbraucht.

 

Stimmt meine Rechnung so?

 

Edit:

Nach den Anmerkungen der untenstehenden Foristen korrigiere ich meine Rechnung. Die 30% TFS wird offenbar auch für den Sparerpauschbetrag angesetzt:

1.000 EUR != x * 0,0229 * 0,7 * (1 - 0,30 TFS) => x = 1.000 EUR / (0,0229 * 0,7 * 0,7) = ca. 89.119 EUR

Ab dem obigen Depotwert zum 1.1.2024 von ca. 89.119 EUR wird der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR also im Januar 2025 komplett durch die Vorabpauschale verbraucht.

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

da die Vorabpauschale immer direkt am Anfang des Jahres gebucht wird muss man doch gar nicht genau rechnen. Ich würde es so einrichten, dass ungefähr 800 oder 900 Euro erreicht werden, und den Rest dann mit Tagesgeldzinsen realisieren (ein bisschen Barreserve braucht man ja sowieso).

 

Stefan

 

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Trap Jaw
· bearbeitet von Trap Jaw
vor 53 Minuten von indianahorst:

Ab dem obigen Depotwert zum 1.1.2024 von 62.383 EUR wird mein Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR also im Januar 2025 komplett durch die Vorabpauschale verbraucht.

 

Stimmt meine Rechnung so?

Ich glaube, du hast 1x 0,7 vergessen in der Berechnung. 89.118 Euro müssten es daher sein.

 

Wieso nutzt du nicht diesen guten Rechner und überprüfst selbst?

 

https://www.finanzfluss.de/rechner/vorabpauschale-berechnen/

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indianahorst
vor 12 Minuten von Trap Jaw:

Ich glaube, du hast 1x 0,7 vergessen in der Berechnung. 89.118 Euro müssten es daher sein.


 

 

Nein, den zweiten Faktor 0,7 habe ich nicht vergessen (siehe Schritt 3 oben). Die Teilfreistellung greift aber erst bei der Berechnung der KESt und hat mit der Vorabpauschale nichts zu tun. Die Vorabpauschale ist das, was mir vom Sparerpauschbetrag abgezogen wird.

 

vor 14 Minuten von Trap Jaw:

 

Wieso nutzt du nicht diesen guten Rechner und überprüfst selbst?

 

https://www.finanzfluss.de/rechner/vorabpauschale-berechnen/

 

Der scheint eben gerade falsch zu rechnen, daher rechne ich lieber selbst. Ich habe mich an den Beispielrechnungen hier orientiert

https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html

und dort greift die TFS mit dem Faktor 0,7 erst bei der Besteuerung der Vorabpauschale, nicht bei der Berechnung der Vorabpauschale selbst.

 

 

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Rotenstein

Ich bin ja auch ein Pfennigfuchser und immer wieder auf der Suche nach Spar- und Optimierungspotential. Trotzdem sei die Frage erlaubt, ob das Thema des Pauschbetrages nicht vollkommen überbewertet wird. 

 

Manchmal habe ich das Gefühl, die Leute meinen, sie sparten mit dem Pauschbetrag 1000 Euro. Dabei ist das doch nur der Freibetrag, auf den keine Steuern zu bezahlen sind, und die tatsächliche Steuerersparnis fällt sehr viel niedriger aus, im Bereich von wenigen hundert Euro. Mit der Vorabpauschale ist der Unterschied zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs noch unbedeutender geworden. 

 

Ich würde da eher darüber nachdenken, wie ich meine prinzipielle Assetallokation wähle, oder noch besser, wie ich mein Einkommen steigere. 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ich kenne mich damit (mit Fonds meine ich) ja nicht aus, aber bist du sicher, dass der Sparer-Pauschbetrag mit der ungekürzten Vorabpauschale belastet wird. Das wäre ziemlich systemwidrig, denn der Sparer-Pauschbetrag ist nichts anderes als eine Versteuerung.

 

Stefan

 

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Trap Jaw
· bearbeitet von Trap Jaw
vor 38 Minuten von indianahorst:

Die Teilfreistellung greift aber erst bei der Berechnung der KESt und hat mit der Vorabpauschale nichts zu tun. Die Vorabpauschale ist das, was mir vom Sparerpauschbetrag abgezogen wird.

Das ist nicht so.

 

vor 14 Minuten von reckoner:

dass der Sparer-Pauschbetrag mit der ungekürzten Vorabpauschale belastet wird. Das wäre ziemlich systemwidrig, denn der Sparer-Pauschbetrag ist nichts anderes als eine Versteuerung.

Richtig erklärt:thumbsup:

 

Wäre es anders, dann würden Gewinne aus Aktienfondsverkäufen auch unterschiedlich behandelt. 

Bei 100 Euro Gewinn müsste Anleger A ohne Freibetrag 70 Euro versteuern, während Anleger B mit Freibetrag 100 Euro Belastung auf seinen Freistellungsauftrag hätte.

Der Rechner von Finanzfluss ist also korrekt.

 

vor 17 Minuten von Rotenstein:

Trotzdem sei die Frage erlaubt, ob das Thema des Pauschbetrages nicht vollkommen überbewertet wird. 

Vollkommen eher nicht, aber überbewertet definitiv.

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chirlu
vor 36 Minuten von reckoner:

ich kenne mich damit ja nicht aus, aber bist du sicher, dass der Spararer-Pauschbetrag mit der ungekürzten Vorabpauschale belastet wird.

 

Ja, @indianahorst scheint sich da sicher gewesen zu sein (liegt aber natürlich trotzdem falsch).

 

vor 2 Stunden von indianahorst:

Seit der Basiszins nicht mehr bei 0% oder im negativen Bereich liegt, kann man den Sparerpauschbetrag auch mit einem Thesaurierer vollständig ausnutzen.

 

Konnte man schon immer, indem man entsprechend verkauft und damit Gewinne realisiert hat.

 

Du solltest noch bedenken, dass die (hoffentlich korrigierte) Rechnung für die Vorabpauschale nur gilt, wenn der Kurs bis Jahresende entsprechend – heuer um mindestens 1,603% – gestiegen ist.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich

Hier stand Unsinn. Ich habe gelöscht und die Moderatoren können den Beitrag gerne komplett entfernen.

 

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chirlu

@Nachdenklich: Nein, das ist falsch. Wenn man 1000 Euro Ertrag erzielt und mit dem Freibetrag (Sparerpauschbetrag) verrechnet, ist dieser Ertrag steuerlich erledigt; man muss ihn nicht irgendwann später noch einmal versteuern. Es handelt sich also nicht um eine bloße Stundung von Steuern, sondern um eine abschließende Versteuerung mit einem Steuersatz von 0%.

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Nachdenklich
vor 8 Minuten von chirlu:

Nein, das ist falsch. Wenn man 1000 Euro Ertrag erzielt und mit dem Freibetrag (Sparerpauschbetrag) verrechnet, ist dieser Ertrag steuerlich erledigt;

Ja, Du hast natürlich recht, ich war gedanklich falsch abgebogen .... 

Ich lösche meinen obigen Unsinn.

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SlowHand7
vor 4 Stunden von Trap Jaw:

Ich glaube, du hast 1x 0,7 vergessen in der Berechnung. 89.118 Euro müssten es daher sein.

 

 

Ja, da fehlt ein Faktor 0,7.

Du brauchst knapp 90k dafür.

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indianahorst

Alles klar, vielen Dank für die Richtigstellung durch @Trap Jaw, @chirluund @reckoner

Ich korrigiere die Rechnung oben.

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MeinNameIstHase
Am 6.5.2024 um 13:39 von indianahorst:

und dort greift die TFS mit dem Faktor 0,7 erst bei der Besteuerung der Vorabpauschale, nicht bei der Berechnung der Vorabpauschale selbst.

Es sind zwei Gesetze: Einmal das InvStG und dann § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG.

 

Unterm Strich gilt:

Im InvStG steht sowohl, wie hoch Vorabpauschale, Veräußerungsgewinn oder Ausschüttung sind, als auch, welcher Anteil davon teilfreigestellt wird und welcher Rest dann als steuerpflichtiger Kapitalertrag (Investmentertrag nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG) der Abgeltungssteuer unterliegt oder in der Steuererklärung rein gehört und mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet werden kann. Das InvStG hat die Berechnungsvorschriften, das EStG macht daraus Kapitalerträge. 

 

Geht es um die Frage, wie man Investmenterträge mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet, ist man im EStG und die Zahl aus dem InvStG ist schon berechnet (und zwar immer nach entsprechender Teilfreistellung). Wer mit einer Tabellenkalkulation da eine Formel erstellen will, sollte die Teilfreistellung immer im Berechnungsteil der Höhe der Investmenterträge unterbringen, auch wenn man das mathematisch später könnte. 

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