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Pieky

Analyse der eigene Versicherungssituation

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Pieky

Hallo liebe WP Community,

 

ich prüfe gegenwärtig meine Versicherungssituation (und für mich sind auch "Kleinkram" Einsparpotential.)

 

Ich bin 39 J. / ~4400 netto, verheiratet, 1 Kind 6J. .

 

- BU 3300€

- 300.000€ RLV gleichbleibend

- Haftpflicht, GKV

- ca. 500.000€ ETF Depot + ca. 35.000€ ETF Depot meiner Frau

 

Bei meiner Frau leider keine bezahlbare BU ohne Abschlüsse möglich, 250.000€ RLV

 

Ich überlege meine RLV zu kündigen, da keine eigene Immo geplant ist.

Sollte ich sonst noch etwaige Themen betrachten? Gibt es blinde Flecken?

 

Danke für eure kritisches Feedback!

 

 

 

 

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McScrooge
vor 2 Stunden von Pieky:

Ich überlege meine RLV zu kündigen, da keine eigene Immo geplant ist.

Ich würde mit minderjährigem Kind immer dazu tendieren, eine RLV zu behalten.

Du scheinst der Hauptverdiener zu sein, deine Frau hat keine BU.

Die RLV sollte da ja auch finanziell nicht das Problem sein, das Problem würde auftauchen, wenn etwas passiert…

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Pieky
· bearbeitet von Pieky

Meine Frau arbeitet Teilzeit ca. 1.600€ / Monat. Das hatte ich vergessen. Danke für deine Antwort.

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satgar

Führt ihr ein Haushaltsbuch mit Einnahmen und Ausgaben, zb in excel? Nehme dich mal als Person aus der Gleichung heraus und schaue, wie es sich darstellen würde.

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Richie_Rich

Deine RLV sollte nicht allzu teuer sein bei 300k Versicherungssumme - unter 50,- pro Monat? Würde ich behalten. Worst Case wäre, du stirbst und deine Frau hat zwar das ETF-Depot, aber sonst spontan nicht viel. Kind muss ggf. durch die Ausbildung gebracht werden. Frau muss Arbeitszeit hochfahren (können).

Und ja, RLV fühlt sich die meiste Zeit an, wie Geld zum Fenster rauswerfen. Außer, der Ernstfall tritt ein. Eher noch könntet ihr schauen, ob sie ihre RLV kündigt, falls ihr unbedingt abspecken wollt. Dabei kannst du am ehesten beurteilen, wie es bei dir beruflich aussieht bzw. aussehen würde im worst case.

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Nostradamus
vor 5 Stunden von Pieky:

Sollte ich sonst noch etwaige Themen betrachten? Gibt es blinde Flecken?

Wie sieht es denn mit der Absicherung des Kindes aus?

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Okabe

Warum ist die 300.000€ gleichbleibend? Was ist die Idee dahinter?

Ich würde wahrscheinlich eine fallende RLV wählen, die Frau (oder Mann) und Kind absichert und mit dem 18. oder 25. Lebensjahr des Kindes ausläuft.

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Pieky
· bearbeitet von Pieky
2 hours ago, satgar said:

Führt ihr ein Haushaltsbuch mit Einnahmen und Ausgaben, zb in excel? Nehme dich mal als Person aus der Gleichung heraus und schaue, wie es sich darstellen würde.

Nicht mehr, aber ich hatte mich vor ein paar Monaten hingesetzt und bin bei ca. 2500 Euro Fixkosten gelandet. (Miete Essen Versicherung Kleidung etc. im Durchschnitt) Müsste ich mal wieder abchecken. Die BU könnte noch etwas aufgebohrt werden, um das Szenario "Frau BU" mit abzusichern. Da dann meine Arbeitsfähigkeit nochmal an Priorität zu nimmt.

1 hour ago, Richie_Rich said:

Deine RLV sollte nicht allzu teuer sein bei 300k Versicherungssumme - unter 50,- pro Monat? Würde ich behalten. Worst Case wäre, du stirbst und deine Frau hat zwar das ETF-Depot, aber sonst spontan nicht viel. Kind muss ggf. durch die Ausbildung gebracht werden. Frau muss Arbeitszeit hochfahren (können).

Und ja, RLV fühlt sich die meiste Zeit an, wie Geld zum Fenster rauswerfen. Außer, der Ernstfall tritt ein. Eher noch könntet ihr schauen, ob sie ihre RLV kündigt, falls ihr unbedingt abspecken wollt. Dabei kannst du am ehesten beurteilen, wie es bei dir beruflich aussieht bzw. aussehen würde im worst case.

Wir zahlen für beide Zusammen ca. 40 Euro. . Naja 500k Euro Erben Plus Witwen Rente ist ja nicht "nichts", oder?

 

15 minutes ago, Okabe said:

Warum ist die 300.000€ gleichbleibend? Was ist die Idee dahinter?

Ich würde wahrscheinlich eine fallende RLV wählen, die Frau (oder Mann) und Kind absichert und mit dem 18. oder 25. Lebensjahr des Kindes ausläuft.

Ich setze sie selbst manuell herab. Zuletzt von 350k auf 300k gesenkt. Idee war eben situativ es abzusenken. Das finanzielle Polster wächst und der Immoerwerb war beim Vertragsabschluss noch sehr präsent. Sollte den möglichen Kredit decken.

 

51 minutes ago, Nostradamus said:

Wie sieht es denn mit der Absicherung des Kindes aus?

Hatte ich im Sinn bzgl. Schüler-BU (aktuell noch nicht relevant bedienungsbedingt). Alles andere kam mir nicht hilfreich vor für den Preis.

 

4 hours ago, McScrooge said:

Ich würde mit minderjährigem Kind immer dazu tendieren, eine RLV zu behalten.

Du scheinst der Hauptverdiener zu sein, deine Frau hat keine BU.

Die RLV sollte da ja auch finanziell nicht das Problem sein, das Problem würde auftauchen, wenn etwas passiert…

Die Frage ist, welches Problem? Meine Frau erbt 500 000 Euro plus Witwenrente. Das Kind ist aus dem gröbsten raus.

 

Ich weiß die RLV-Kosten sind "peanuts". Ich möchte mich nur nicht überversichern, nur weil ich es kann :).

 

Aber mir ging es auch erst einmal nur darum die "blinden Flecken" zu entdecken. Das Thema GKV/PKV stand auch noch im Raum, wird wohl aber GKV bleiben. Möglicherweise die BU noch mal aufstocken. Dafür müsste ich die Bedingung erneut checken - ansonsten über die jährlich Anpassung.

 

Danke!

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Okabe
vor 3 Minuten von Pieky:

Ich setze sie selbst manuell herab. Zuletzt von 350k auf 300k gesenkt. Idee war eben situativ es abzusenken. Das finanzielle Polster wächst und der Immoerwerb war beim Vertragsabschluss noch sehr präsent. Sollte den möglichen Kredit decken.

Kenn mich da nicht gut genug aus, könnte aber sein dass eine fallende RLV günstiger ist - mit dem Nachteil, dass du sie im Falle des Falles eben nicht gleich hoch lassen kannst. Viel macht es aber wahrscheinlich nicht aus.

vor 5 Minuten von Pieky:

Hatte ich im Sinn bzgl. Schüler-BU (aktuell noch nicht relevant bedienungsbedingt). Alles andere kam mir nicht hilfreich vor für den Preis.

mMn. gehört auch auf jedenfall eine Anwartschaft bei der PKV mit dazu. Oder ggf. ein Krankenhauszusatztarif wenn das Kind GKV versichert. Du selbst kannst PKV mit einem Alter von 40 und deinem aktuellen Gehalt eigentlich eher knicken. Dann lieber Zusatzversicherungen.

 

vor 6 Minuten von Pieky:

Die Frage ist, welches Problem? Meine Frau erbt 500 000 Euro plus Witwenrente. Das Kind ist aus dem gröbsten raus.

Sehe ich ähnlich. Das Problem ist hauptsächlich immer das Kind. Die Frau kommt mit Witwenrente und nem Job (auch wenn der nicht super bezahlt ist) doch problemlos klar. Wenn sie aber nicht arbeiten kann wegen des Kindes, dann sieht die Sache anders aus, darum muss diese Zeit abgesichert sein.

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franko
vor 7 Stunden von Pieky:

verheiratet, 1 Kind 6J [...]

ca. 500.000€ ETF Depot + ca. 35.000€ ETF Depot meiner Frau

vor 36 Minuten von Pieky:

Meine Frau erbt 500 000 Euro plus Witwenrente.

Im typischen Fall – mit gesetzlicher Erbfolge nach Zugewinngemeinschaft – erbt die Frau nur 250.000 Euro, die andere Hälfte bekäme das Kind.

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satgar
vor 42 Minuten von Pieky:

Witwenrente

Hier bitte nicht vergessen, dass der eigene Verdient der Witwe angerechnet wird und evtl. gar keine Witwenrente fließt, wenn das Einkommen zu hoch ist. Da sind die Grenzen nicht mal so Mega hoch.

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Pieky
· bearbeitet von Pieky
38 minutes ago, Okabe said:

Kenn mich da nicht gut genug aus, könnte aber sein dass eine fallende RLV günstiger ist - mit dem Nachteil, dass du sie im Falle des Falles eben nicht gleich hoch lassen kannst. Viel macht es aber wahrscheinlich nicht aus.

mMn. gehört auch auf jedenfall eine Anwartschaft bei der PKV mit dazu. Oder ggf. ein Krankenhauszusatztarif wenn das Kind GKV versichert. Du selbst kannst PKV mit einem Alter von 40 und deinem aktuellen Gehalt eigentlich eher knicken. Dann lieber Zusatzversicherungen.

 

Sehe ich ähnlich. Das Problem ist hauptsächlich immer das Kind. Die Frau kommt mit Witwenrente und nem Job (auch wenn der nicht super bezahlt ist) doch problemlos klar. Wenn sie aber nicht arbeiten kann wegen des Kindes, dann sieht die Sache anders aus, darum muss diese Zeit abgesichert sein.

Gute Idee, das check ich noch mal! @RLV Falls es nicht nur 2,50 € :).

Das mit der PKV sehe ich genauso, auch wenn auf dem Blatt Papier einem die Makler die PKV empfehlen. Zu mal die BU noch teurer wird, um den Worst Case abzufangen.

Das mit der Zusatz/Anwartschaft für das Kind ist ein guter Punkt. Wegen Zusatz Frau und mir muss ich mich einlesen. Bis dato hatte ich da keinen Makler gefunden, ist wohl ein "Pfennig"Geschäfts und muss ich wohl komplett selbst angehen.
 

3 minutes ago, satgar said:

Hier bitte nicht vergessen, dass der eigene Verdient der Witwe angerechnet wird und evtl. gar keine Witwenrente fließt, wenn das Einkommen zu hoch ist. Da sind die Grenzen nicht mal so Mega hoch.

Guter Punkt, da muss ich mich aufschlauen!

 

6 minutes ago, franko said:

Im typischen Fall – mit gesetzlicher Erbfolge nach Zugewinngemeinschaft – erbt die Frau nur 250.000 Euro, die andere Hälfte bekäme das Kind.

Testament. :)

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Sapine
vor 2 Stunden von Pieky:

Die Frage ist, welches Problem? Meine Frau erbt 500 000 Euro plus Witwenrente. Das Kind ist aus dem gröbsten raus.

Mir scheint Deine Vorstellung passt schlecht zur Realität. Ich selbst bekomme noch die alte Witwenrente, bei der deutlich weniger angerechnet wird, insbesondere keine Kapitaleinnahmen. Dennoch habe ich etliche Jahre gar keine Witwenrente bekommen, weil ich zu viel verdient habe. Mit minderjährigem Kind wird sie die "große Witwenrente" bekommen können, aber wie hoch ist die und wovon soll Deine Frau im Alter leben? Rentenansprüche hat sie die letzten Jahre nur wenige erworben und mit kleinem Kind sähe das in den nächsten Jahren kaum anders aus. Mit 50 bekommt sie dann auch kein überdurchschnittliches Gehalt mehr. 

 

Ohne Anspruch es komplett richtig darzustellen wäre die große Witwenrente 55 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Die bekommt man natürlich nur unter bestimmten Bedingungen (Kinder, Alter und diverse Voraussetzungen). Danach kommt dann nur noch die kleine Witwenrente in Frage. Aber 55 % kann verdammt wenig sein insbesondere wenn Du noch nicht im Rentenalter oder nahe am Rentenalter warst. Aber von den 55 % wird noch einiges abgezogen. Folgende Einkünfte werden (teilweise) angerechnet: 

  • Gehalt oder Lohn aus einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit (zu 60 %)
  • Arbeitslosengeld I, Krankengeld
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zu 86 %)
  • Zinseinkünfte
  • Gewinne aus Verkäufen
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Versicherungen (Lebens-, Unfall- oder Rentenversicherung)
  • Elterngeld

Aktuell gibt es einen Freibetrag von momentan knapp 1000 Euro der sich durch Kinder noch erhöht. Anrechenbares Einkommen oberhalb des Freibetrags wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. D.h. bereits bei dem Arbeitslohn Deiner Frau + Kapitaleinkünfte, wird das ziemlich dürftig werden. 

Mach Dich schlau und wundere Dich, wie wenig sie abgesichert wäre. Bei 40 Euro für beide Lebensversicherungen ist das für mich ein No-Brainer. Eher ist fraglich ob Du eine LV brauchst im Todesfall Deiner Frau. Aber schlimm genug wenn der Fall eintritt, finanzielle Sicherheit kann zumindest teilweise helfen. 

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Okabe

Das Szenario war ja aber glaube ich ein anderes. Und zwar so, dass das Kind (mit Frau) eben durch die RLV aus dem Gröbsten raus ist, also Ausbildung macht oder studiert. Die Annahme ist hierbei, dass die Frau aktuell 50% für Betreuung vom Kind aufwendet, das müsste der OP klarstellen.

 

Dann kann man aber auch erwarten, dass die Frau (annährend) Vollzeit arbeitet, wieso auch nicht? Wenn sie aktuell 1600 Euro bei Teilzeit (50%) macht, dann würde sie danach 3200 verdienen. Das ist doch eine gute Ausgangsbasis. Ja, damit lebt man nicht im Luxus, aber das tut sie wahrscheinlich auch jetzt nicht und würde sie ja auch nicht, wenn sie den OP nicht geheiratet hätte (vermutlich). Zudem ist es dann auch möglich, dass Frau in eine kleinere Wohnung zieht. Das geht aber nicht oder schwieriger, während das Kind noch nicht mit der Schule fertig ist - man müsste dann ggf. zu zweit in der dann (zu) großen, teuren Wohnung bleiben, was dann wohl die RLV abdecken soll - aber danach entfällt dieses Problem.

 

Umgekehrt sehe ich eine RLV für die Frau aus ähnlichen Gründen sinnvoll. Wenn sie verstirbt, fällt ein Teil des Einkommens weg und es muss jemand auf das Kind aufpassen, also müsste OP entweder Teilzeit machen (wenn das geht und wenn das Geld dann noch reicht) oder jemanden dafür beschäftigen (was wiederum Geld kostet).

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odensee

@Okabe ob man nach dem Tod eines Partners/in zusätzlich weitere Einschränkungen erleben will (kleinere Wohnung, Vollzeitstelle etc) wenn das mit geringem Beitrag in eine RLV vermeidbar ist, ist eine sehr individuelle und persönliche Frage. Das passt mMn nicht ins WPF.

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Okabe

@odensee Ja, das ist eine persönliche Frage. Aber warum sollte das nicht in's WPF passen? Investitieren und auch Versicherungen sind doch immer eine individuelle Sache.

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Pieky
17 minutes ago, Okabe said:

Das Szenario war ja aber glaube ich ein anderes. Und zwar so, dass das Kind (mit Frau) eben durch die RLV aus dem Gröbsten raus ist, also Ausbildung macht oder studiert. Die Annahme ist hierbei, dass die Frau aktuell 50% für Betreuung vom Kind aufwendet, das müsste der OP klarstellen.

Entschuldige, siehe Eingangspost Kind 6J. - die mich hat verleiten lassen die ersten überstandenen 6 Jahre als "gröbstes" zu deklarieren :-). Danke an die anderen Beiträge! Das muss ich gerade reflektieren. Gerne weiteren Input, wenn ihr mögt.

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Nostradamus
vor 2 Stunden von Pieky:

Das mit der Zusatz/Anwartschaft für das Kind ist ein guter Punkt.

Ja, so ein Optionstarif ist kaum bekannt, aber man liest oft genug davon, dass jemand in die PKV wechseln will und das dann nicht klappt oder es eben deutliche Risikozuschläge gibt.
Beim Antrag wird einmal eine Gesundheitsprüfung gemacht und dann ist später ein Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich: https://www.barmenia.de/deu/bde_privat/bde_produkte_privat/bde_gesundheit/zusatzversicherungen/option/uebersicht.xhtml

 

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McScrooge
· bearbeitet von McScrooge
vor 5 Stunden von Pieky:

Die Frage ist, welches Problem? Meine Frau erbt 500 000 Euro plus Witwenrente. Das Kind ist aus dem gröbsten raus.

 

Ich weiß die RLV-Kosten sind "peanuts". Ich möchte mich nur nicht überversichern, nur weil ich es kann :).

Die 500.000 könnten aber eben im Worstcase eines Börsencrashs auch deutlich weniger wert sein, dann würde noch ein Veräußerungsgewinn anfallen. 
Sorry, aber an einer Risiko-Lebensversicherung sparen ist als Familienvater der falsche Ansatz.

 

Du versicherst hiermit ein Risiko, dass wenn es eintritt, für die Familie den absoluten Horror darstellt. Da sollte dann die finanzielle Seite „von alleine laufen“. Sowas kostet unter 600 EUR im Jahr. 
Wie sagte mal ein bekannter Banker - „Peanuts“.

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Pieky

In der Tat, das hatte ich total ignoriert. Deinvestieren wäre der Rendite-Killer in dem Moment. Da ist die RLV eine gerade zu preiswerter Schutz.

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Hotzenplotz2
vor 14 Stunden von franko:

Im typischen Fall – mit gesetzlicher Erbfolge nach Zugewinngemeinschaft – erbt die Frau nur 250.000 Euro, die andere Hälfte bekäme das Kind.

Ne im tpyischen Fall erbt die Frau erstmal 250k, weil es eine Zugewinngemeinschaft ist (sofern die 500k nicht vor der Ehe vorhanden waren). Das übrige Geld wird dann 50:50 zwischen Frau und Kind aufgeteilt, sie bekommt also 375.000€.

Wenn man das als Absicherung sieht sollte man über ein Testament nachdenken. In diesem Fall hätte das Kind noch einen Pflichtanteil von der Hälfte des gesetzlichen Anspruches also 67.500€. Das könnte man durch ein Berliner Testament umgehen, was aber heutzutage nicht mehr zu empfehlen ist, da dann die Frau alles auf einmal an das Kind vererbt und dann sehr wahrscheinlich Erbschaftssteuer anfällt. Wäre aber eine Überlegung so ein Testament zeitweise zu machen, solange die Frau das Geld eher braucht als das Kind (Also bis Ende der Ausbildung) und es dann wieder zu ändern.

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yuser
vor 4 Minuten von Hotzenplotz2:

Das könnte man durch ein Berliner Testament umgehen

Den Pflichtteil „umgehen“ ? Lese ich den Satz im falschen Kontext oder meinst Du das so? 
 

Es wäre mir absolut neu, dass der Pflichtteil umgangen/ausgehebelt werden kann! Auch so nette Pflichtteilergänzungsansprüche etc… das gibt bei manchen große Augen…

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franko
vor 9 Minuten von Hotzenplotz2:

Ne im tpyischen Fall erbt die Frau erstmal 250k, weil es eine Zugewinngemeinschaft ist (sofern die 500k nicht vor der Ehe vorhanden waren). Das übrige Geld wird dann 50:50 zwischen Frau und Kind aufgeteilt, sie bekommt also 375.000€.

Wenn die Frau "normal" erbt, ist der Zugewinnausgleich damit bereits abgegolten – den gibt es nicht zusätzlich. Dazu müsste die Witwe das Erbe ausschlagen. Dann bekäme sie den tatsächlichen Zugewinn und könnte zusätzlich noch den "kleinen" Pflichtteil verlangen – das wäre 1/8 vom restlichen Nachlass. Bei dieser Variante würde allerdings ihr eigener Zugewinn angerechnet (im Prinzip wie bei einer Scheidung).

 

vor 17 Minuten von Hotzenplotz2:

Wenn man das als Absicherung sieht sollte man über ein Testament nachdenken.

Das ist ja anscheinend bereits geschehen:

vor 15 Stunden von Pieky:

Testament. :)

 

vor 19 Minuten von Hotzenplotz2:

In diesem Fall hätte das Kind noch einen Pflichtanteil von der Hälfte des gesetzlichen Anspruches also 67.500€.

Dem Kind stünden bei gesetzlicher Erbfolge 250.000 Euro zu, damit beträgt der Pflichtteil 125.000 Euro.

 

vor 21 Minuten von Hotzenplotz2:

Das könnte man durch ein Berliner Testament umgehen [...]

vor 14 Minuten von yuser:

Es wäre mir absolut neu, dass der Pflichtteil umgangen/ausgehebelt werden kann!

Das geht auch nicht so einfach. Die Eltern können aber in einem Berliner Testament das Kind für den Fall "bestrafen", dass es beim Tod des zuerst sterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt. Für diesen Fall wird meistens bestimmt, dass das Kind später beim Tod des anderen Elternteils auch nur noch den Pflichtteil bekommt. Bei einem Einzelkind stellt sich aber durchaus die Frage, wer dann stattdessen erben soll.

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Okabe
vor 10 Minuten von franko:

Wenn die Frau "normal" erbt, ist der Zugewinnausgleich damit bereits abgegolten – den gibt es nicht zusätzlich.

Die Annahme war sicher, dass gemeinsam aufgebaute Vermögen 500.000 beträgt und nicht, dass der Mann 500.000 (von vor der Ehe vorhandenem Vermögen vererbt).

vor 11 Minuten von franko:

Das geht auch nicht so einfach. Die Eltern können aber in einem Berliner Testament das Kind für den Fall "bestrafen", dass es beim Tod des zuerst sterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt. Für diesen Fall wird meistens bestimmt, dass das Kind später beim Tod des anderen Elternteils auch nur noch den Pflichtteil bekommt.

Wer auch immer sich das ausgedacht hat, es ist doch ziemlicher Quatsch. Denn das Testament kann ja sowieso nachträglich immer geändert werden, die "Bestrafung" kann also jederzeit zurückgenommen werden oder es kann eine "Bestrafung" auch ohne Berliner Testament durchgeführt werden. Ein potenzieller Erbe kann sich also weder sicher sein, dass er bei Einforderung des Pflichtteils bei Tod des ersten Ehepartners am Ende wirklich "betraft" wird - noch kann er sich sicher sein, dass er beim Einfordern des Pflichtteils am Ende nicht doch bei Tod des zweiten Ehepartners "bestraft" wird (oder sogar komplett leer ausgeht).

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franko
· bearbeitet von franko
vor 16 Minuten von Okabe:

Die Annahme war sicher, dass gemeinsam aufgebaute Vermögen 500.000 beträgt und nicht, dass der Mann 500.000 (von vor der Ehe vorhandenem Vermögen vererbt).

Ich habe es jedenfalls so verstanden, dass 500.000 Euro im Depot des Ehemannes liegen und 35.000 Euro im Depot der Ehefrau:

vor 23 Stunden von Pieky:

ca. 500.000€ ETF Depot + ca. 35.000€ ETF Depot meiner Frau

Wie viel davon vor der Ehe schon vorhanden war, spielt im Erbfall nur eine Rolle, wenn der Überlebende das Erbe ausschlägt und es zu einem echten Zugewinnausgleich kommt.

 

vor 16 Minuten von Okabe:

Wer auch immer sich das ausgedacht hat, es ist doch ziemlicher Quatsch. Denn das Testament kann ja sowieso nachträglich immer geändert werden, die "Bestrafung" kann also jederzeit zurückgenommen werden [...]

Ein gemeinschaftliches Testament kann nicht mehr ohne Weiteres geändert werden.

 

vor 16 Minuten von Okabe:

oder es kann eine "Bestrafung" auch ohne Berliner Testament durchgeführt werden.

Wenn der Überlebende nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners nicht mehr handlungsfähig ist (z.B. wegen Demenz), geht das nicht mehr. Und das kommt durchaus vor.

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