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jensebluemchen

Rentenauskunft und Sonderzahlungen Deutsche Rentenversicherung vor Alter 50

Empfohlene Beiträge

Mayard
· bearbeitet von Mayard
Am 30.5.2024 um 09:56 von jensebluemchen:

Das berechtigte Interesse vor Alter 50 konnte ich durch Verweis auf die zu erwartenden höheren Beiträge und den Wunsch, durch ein Erbe schon eher mit dem Ausgleichszahlungen für früheren Renteneintritt anfangen zu dürfen, ausreichend nachweisen. Das ging erstaunlich schnell und unkompliziert.

Hallo jensebluemchen,

 

wie hast Du das konkret gemacht? Im Anschreiben an die Rentenversicherung auf ein Erbe verwiesen und das hat dann als Begründung ausgereicht?

 

 

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Bolanger

Hallo,

der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass es neben dem OK zur Ausgleichszahlung noch andere Voraussetzungen gibt, die zur früheren Verrentung erfüllt sein müssen, wie z.B. die Anzahl der Versicherungsjahre. Wenn man schon früh die Ausgelichszahlungen leistet kann sich auch in der eigenen Lebensplanung so vieles ändern, Hinzu kommt die aktuelle politische Diskussion zur Notwendigkeit, Änderungen im Rentensystem durchzuführen, sodass ich persönlich nicht davon ausgehe, dass es in 15 Jahren noch die Möglichkeit zur früheren Verrentung gibt wie es heute der Fall ist. Was die heute geleisteten Zahlungen dann bewirken steht in den Sternen. Nicht, dass man gar nicht mehr früher in Rente gehen kann und es auch eine Progression beim Wert von Rentenpunkten gibt. Beides taucht schon in den derzeit noch zaghaften Diskussionen auf.   

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murks86
vor 1 Stunde von Bolanger:

Hallo,

der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass es neben dem OK zur Ausgleichszahlung noch andere Voraussetzungen gibt, die zur früheren Verrentung erfüllt sein müssen, wie z.B. die Anzahl der Versicherungsjahre. Wenn man schon früh die Ausgelichszahlungen leistet kann sich auch in der eigenen Lebensplanung so vieles ändern, Hinzu kommt die aktuelle politische Diskussion zur Notwendigkeit, Änderungen im Rentensystem durchzuführen, sodass ich persönlich nicht davon ausgehe, dass es in 15 Jahren noch die Möglichkeit zur früheren Verrentung gibt wie es heute der Fall ist. Was die heute geleisteten Zahlungen dann bewirken steht in den Sternen. Nicht, dass man gar nicht mehr früher in Rente gehen kann und es auch eine Progression beim Wert von Rentenpunkten gibt. Beides taucht schon in den derzeit noch zaghaften Diskussionen auf.   

Es ist natürlich schwer abzusehen, aber ich kann mir nur vorstellen, dass solche Änderungen für die Zukunft gelten, d.h. für Rentenpunkte, die nach einer etwaigen Reform erworben werden. Die Regeln rückwirkend zu ändern ist ggf. gesetzlich möglich, aber würde zu einem massiven Vertrauensverlust führen. Ähnlich war es ja auch bei vielen anderen Rentenänderungen. Als das Renteneintrittsalter angehoben wurde, wurde das ja auch nicht von einem auf den anderen Tag geändert und der 65 aus der Rente wieder rausgeholt, um noch zwei Jahre weiterzuarbeiten. Es muss ja auch eine gewisse Planbarkeit (Zeithorizont) für die Menschen geben, sich darauf einzustellen, z.B. mehr private Vorsorge, wenn für den guten verdienenden Akademiker in Zukunft die Rentenpunkte weniger wert sein sollen etc.

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hilflos
Am 23.6.2025 um 10:30 von Bolanger:

, sodass ich persönlich nicht davon ausgehe, dass es in 15 Jahren noch die Möglichkeit zur früheren Verrentung gibt wie es heute der Fall ist. Was die heute geleisteten Zahlungen dann bewirken steht in den Sternen.  

Habe vor kurzem ein Interview von einen Vertreter der DRV gesehen und der hat behauptet, dass die 0,3% Abschläge kostenneutral sind. D.h die ausbezahlte Rente über die Lebensdauer ist gleich und die DRV würde nichts sparen bei Abschaffung. Nur bei der Abschaffung der Rente für 45 Beitrags Jahre würde man sparen, da durch die Erhöhung auf 65 Jahre immer mehr ein Anrecht haben. Die 45 Jahre erreichen jetzt auch  Abiturenten, duale Studenten, Minijobber ohne Befreiung und andere

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Apfelkomplott
vor 14 Minuten von hilflos:

und der hat behauptet, dass die 0,3% Abschläge kostenneutral sind. D.h die ausbezahlte Rente über die Lebensdauer ist gleich

Du kannst doch leicht selbst nachrechnen, bis zu welchem Alter die frühere Rente vorteilhaft ist.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 19 Minuten von hilflos:

der hat behauptet, dass die 0,3% Abschläge kostenneutral sind.

Das kann aus Sicht der DRV stimmen, aber nicht gesamtgesellschaftlich. Rentner tragen nicht zum BIP bei, zahlen weniger Einkommensteuer, weniger Beiträge zur Krankenversicherung usw.

 

Unsere Rentenversicherung bzw. das Gesamtsystem krankt nunmal an Quersubventionen und versicherungsfremden Leistungen. Wenn die DRV auch früheren Renteneintritt kostenneutral hätte schreit dann aber die GKV, weil der KVdR-Status vergeben wird. Man müsste also die Krankenversicherung komplett vom Rentenbezug lösen.     

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jensebluemchen
Am 22.6.2025 um 17:46 von Mayard:

Im Anschreiben an die Rentenversicherung auf ein Erbe verwiesen und das hat dann als Begründung ausgereicht?


Grüße! Genau. Verbunden mit dem Hinweis, dass ja der Beitragssatz künftig wohl steigen wird und ich gern die beträchtliche Summe über möglichst viele Jahre strecken möchte. Motto: 20 x 5.000 Euro ist mir angenehmer als 10 x 10.000. Wurde akzeptiert.

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