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Warren vom Rhein

Elternunterhalt / 100000 € Grenze

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hattifnatt
vor 49 Minuten von Nachdenklich:

Was schließt Du daraus?

Ich schließe daraus, dass @Holgerli auf meiner Ignore-List gut aufgehoben ist :-*

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 19 Minuten von hattifnatt:

Ich schließe daraus, dass @Holgerli auf meiner Ignore-List gut aufgehoben ist :-*

Soll das jetzt ein öffentliches an den Pranger stellen sein, weil Dir meine Meinung nicht passt?

Wenn es Dir Spass macht, bitte.

 

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Anja Terchova
· bearbeitet von Anja Terchova
vor 9 Stunden von Nachdenklich:

Ich habe jahrelang (im Wechsel mit den übrigen Familienangehörigen) die Nächte bei meinem Schwiegervater auf dem Sofa verbracht, damit er auch nachts betreut ist.

Meine Tochter und ich haben meine Frau bis zu ihrem Tod im Haus versorgt.

Im Moment sitzt eine Bekannte gerade am Bett ihrer 95-jährigen Mutter und versorgt diese.

 

All das mit Unterstützung professioneller Kräfte.

 

Wenn Du derartige innerfamiliäre Fürsorge in Deinem Umfeld nicht kennst, dann liegt das vielleicht auch an Deinem Umfeld?


Die Vorstellung klingt zwar einerseits schön, aber anderseits für mich heutzutage nicht wirklich praktikabel, wenn jemand wirklich schwer pflegebedürftig wird. Klar, solange man man nur für Haushalt, Garten und Einkaufen Hilfe benötigt, bekommte man das mit der Unterstützung von Nachbarn, Kindern, Freunden und anderen Angehörigen meistens schon hin. Aber jemand wirklich richtige Pflege benötigt, ist das Umfeld meistens überfordert.

Denn die Zeiten wo die Leute fünf, sechs, sieben Kinder hatten und so mit deren Partnern dann doch oft sieben, acht, neun Leute die Pflege teilen könnten, gibt es heute ja kaum noch.

Bei ein zwei Kindern sind es incl. deren Partnern meitens nur ein, zwei, drei Leute (z.B. ein Kind zu weit weit und das andere Kind ledig oder geschieden) die allein die Pflege stemmen müssten.

Und wer auf die Idee kommt auch die Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen in grösserem Umfang miteinzubeziehen, der müsste im ja auch selbst bereit sein, nicht nur seine beiden Eltern und beide Schwiegereltern zu pfllegen, sondern 2 Eltern + 2 Schwiegereltern + 4 Grosseltern + 4 Schwiegergrosseltern + 1 Geschwister + 3 Onktel / Tanten + 2 Schwiegeronkel / Schwiegertanken = 18 Personen.

Wenn man jetzt von durchschnittlich 1,5 Jahren Pflegedauer ausgeht wäre man bei 18 Personen x 1,5 Jahre = 27 Jahre Gesamtpflegedauer.

Das ist einfach nicht zumutbar.

Und ich weis auch nicht ob man das als Pflegefall möchte. Ich glaub ich selbst möchte es nicht für mich. Und das aus zwei Gründen.

Der erste Grund wäre das ich ein schlechtes Gefühl gegenüber den Angehöriten hätte nur eine Last für sie zu sein. Der zweite Grund wäre aber auch das ich dann zwangsläufig die gebrechlichste Person im Haushalt wäre, und ich glaub das zieht auch einem nur runter.

In nem Pflegeheim hingegen sieht man Leute die dann etwa genauso gebrechlich wären wie ich, und vielleicht auch Leute die noch gebrechlicher wären als ich. Und ich glaub das gibt dann ein besseres Gefühl. Selbst wenn die eigentliche Pflege schlechter sein sollte.

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CorMaguire
vor 9 Stunden von odensee:

.... Auch wenn Du es nicht hören magst: Es gibt "Eigenverantwortung"...

Meistens ist der Begriff überflüssig. Wie in dem Zitat

Zitat

so dass sich der Entscheidungsträger bei Entscheidungen gleichzeitig auch über seine Eigenverantwortung bewusst sein muss.

 

Was wäre der Unterschied zu: "so dass sich der Entscheidungsträger bei Entscheidungen gleichzeitig auch über seine Eigenv Verantwortung bewusst sein muss.

 

Ist nicht "seine Eigenverantwortung" sogar besonderer Bullshit? :)

 

Und in #48 ist er der Begriff (politisches) Schlagwort. In Frage steht ja nicht die Verantwortungsübernahme sondern die Rollenübernahme an sich.

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odensee
vor einer Stunde von CorMaguire:

Ist nicht "seine Eigenverantwortung" sogar besonderer Bullshit?

Mag sein, das Wort gibt es jedenfalls laut Duden und es betont, dass niemand anderes verantwortlich ist.

 

vor einer Stunde von CorMaguire:

In Frage steht ja nicht die Verantwortungsübernahme sondern die Rollenübernahme an sich.

Ob du @Nachdenklich da korrekt interpretierst, mag er selbst entscheiden.

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CorMaguire
vor 15 Stunden von odensee:

:thumbsup:

Ich kann keine persönlichen Erfahrungen beisteuern, weiß aber aus erster Hand aus der professionellen Pflege, dass es dieses Modell recht oft gibt. 

Das sieht auch Destatis so: "Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst."

 

So sieht die PV-Unterstützung aus: Die Pflegesachleistungen liegen zwischen 761€ (Pflegestufe 2) und 2.200€ (5) Dazu kommen noch 125€ Entlastungsbeitrag. So über den Daumen gepeilt kann man ja mal einen Stundensatz von 50€ annehmen, dann könnte man damit so 18 bis 48 Stunden Pflege im Monat einkaufen. Da wirds wahrscheinlich helfen wenn noch anderweitig entweder Geld oder eine (hilfsbereite) Familie vorhanden ist. Wer beides nicht hat, tja.

 

Da jetzt die Boomer in Rente gehen, haben sie ja theoretisch Zeit sich um ihre (Schwieger)Eltern zu kümmern. Richtig spannend wirds also erst wenn die Boomer das Pflegealter erreichen.

 

 

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CorMaguire
vor 15 Stunden von Nachdenklich:

... daß unsere Gesellschaft ... den Einzelnen immer weiter aus seiner individuellen Verantwortung entläßt.....

Klingt für mich nach Wandel der Moralvorstellung.

 

Was bedeutet, dass es mitnichten um die von Dir postulierte "Eigenverantwortung" aufgrund eines selbst erkannten Ideals, sondern vielmehr um eine moralisch oktroyierte "Fremdverantwortung" durch "die Gesellschaft" handelt.

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alpha_omega

Um noch einmal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen ....

-> es gibt ja die 100000 € Einkommensgrenze beim Elternunterhalt im Pflegefall.

 

An manchen Stellen habe ich gelesen, dass die Sozialkasse nur den letzten Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes sehen will.

Wir tatsächlich nach weiteren Einkünften gefragt?

Wie verhält es sich mit thesaurierenden Fonds? Diese erzeugen ja außerhalb eines Verkaufes kein Einkommen. Wäre es also sinnvoll (wenn man betagtere Eltern hat), dass Depot (soweit wie möglich) von ausschüttend auf thesaurierend umzustellen?

 

Ich plane in mittlerer Zukunft Altersteilzeit zu nutzen. Vom reinen Einkommen her würde ich dann unterhalb der 100000Euro liegen. Kommen jedoch die Dividenden und ETF-Ausschüttungen hinzu könnte es eng werden. 

Allerdings haben meine Frau und ich ein Gemeinschaftsdepot. Wird hier jedem Ehepartner die Hälfte angerechnet?

 

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Gast260622
· bearbeitet von h.sie

In diesem Forum tummeln sich ein paar im Thema stehende Leute. Auch die Frage nach weiteren Einkünften, die nicht im Steuerbescheid zu finden sind, wird hier beantwortet, wenn man danach sucht.... 

 

https://www.familienrecht-heute.de/forum/board/16-elternunterhalt/

 

P. S. Ich erinnere den exakten Wortlaut der Antwort nicht mehr. 

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chirlu
vor 33 Minuten von alpha_omega:

Wie verhält es sich mit thesaurierenden Fonds? Diese erzeugen ja außerhalb eines Verkaufes kein Einkommen.

 

Stichwort: Vorabpauschale.

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hierbinich
On 1/21/2025 at 5:04 PM, alpha_omega said:

An manchen Stellen habe ich gelesen, dass die Sozialkasse nur den letzten Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes sehen will

Das ist im Prinzip richtig. Der aktuelle Einkommenssteuerbescheid "entscheidet" darüber, ob der Unterhaltspflichtige "mehr als 100.000" Einkommen hat oder nicht.

Dies ist allerdings eine vereinfachte Sicht der Dinge und es kann auf den Einzelfall kommen.

 

 

On 1/21/2025 at 5:04 PM, alpha_omega said:

Wir tatsächlich nach weiteren Einkünften gefragt?

Unterschiedliche Sozialhilfeträger haben unterschiedliche Auskunftsformulare. Es kommt normalerweise darauf an, was im Steuerbescheid unter der "Summe der Einkünfte" steht.

Im Einzelfall kann aber auch nach weiteren Einkünften gefragt werden.

 

 

 

 

 

On 1/21/2025 at 5:04 PM, alpha_omega said:

Wie verhält es sich mit thesaurierenden Fonds?

 

Haufe.

Rechtslage ab 2018
Zum 1.1.2018 wurde das InvStG reformiert.

Privatanleger versteuern die Investmenterträge als Kapitaleinkünfte

, womit diese auch der Abgeltungsteuer unterliegen.

Hierbei zählen zu den Investmenterträgen nach § 16 InvStG die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und der Veräußerungsgewinn. All diese Einkünfte unterliegen bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds einer (je nach "Fondskategorie" unterschiedlich hohen) Teilfreistellung nach § 20 InvStG (Aktienfonds: 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds: 60 %, Auslandsimmobilienfonds 80 %).

Alt-Anteile (= Anteile, die vor 2018 erworben wurden); gelten zum 31.12.2017 mit dem an diesem Stichtag geltenden Rücknahmepreis als veräußert und mit diesem Wert zum 1.1.2018 als angeschafft.
Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 wird nach der bis 2017 geltenden Rechtslage zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt versteuert. Zusätzlich unterliegt der Veräußerungsgewinn nach der ab 2018 geltenden Rechtslage der Steuerpflicht (Wertänderung ab dem 1.1.2018).
Bestandsgeschützte Alt-Anteile sind solche, die der Anleger vor dem 1.1.2009 erworben hat. Bei diesen ist der fiktive Veräußerungsgewinn steuerfrei. Für den Veräußerungsgewinn nach neuer Rechtslage erhält der Anleger in der Einkommensteuerveranlagung einen Freibetrag bis max. 100.000 EUR. Besonderheiten gelten für Alt-Anteile i. S. d. § 21 Abs. 2a/b InvStG (Fassung bis 2017).

Jährliche "Gewinne" aus thesaurierenden Fonds werden besteuert und erhöhen damit die "Summe der Einkünfte".

Das kann Auswirkungen auf die "100.000 Euro Grenze" haben.

Hier gibt es aber steuerlichrechtliche Unterscheidung zwischen den Altfällen, als thesaurierende Fonds vor dem Verkauf nicht besteuert wurden und den aktuellen Fällen.

 

 

 

 

 

 

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Gabriele
Am 6.6.2025 um 14:41 von hierbinich:

Unterschiedliche Sozialhilfeträger haben unterschiedliche Auskunftsformulare.

 

Ich kann die Quelle leider nicht mehr finden, aber vor längerer Zeit habe ich in einem anderem Forum gelesen, daß man diese Auskunftsformulare grundsätzlich nicht ausfüllen muss. Es wurde dazu geraten, diese Auskunftsformulare nicht zu benutzen, weil diese oftmals mehr Informationen abfragen als nötig. Man hat zwar eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Behörde, aber die verpflichtet niemanden, dieses Formular auszufüllen. Es ist ausreichend, wenn man verpflichtende Auskünfte auf einem extra Blatt Papier beibringt. Vermutlich würde es so ein Anwalt machen, der auf Elternunterhalt spezialisiert ist und der weiß, welche Angaben beigebracht werden müssen und welche nicht.

 

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ohnePeil

Das wird übel.

Ich kenne momentan einen Fall im Umfeld, wo das Elternteil das Geld ziemlich sorglos ausgibt, der Lebensstandard ist höher als der des Kindes. So nach dem Motto "ich lasse es mir gut gehen solange ich noch kann".

Der Pflegefall ist inzwischen absehbar (aber noch nicht nicht konkret).

Das Kind hat wenig Einkommen aber ziemlich ordentliche Rücklagen, lebt eher bescheiden (von den Rücklagen).

Bis jetzt bestand da keine Gefahr, aber bei der früheren Regelung war es ja so, dass man, wenn das Einkommen nicht reichte, auf die Rücklagen zurückgreifen musste.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 53 Minuten von ohnePeil:

Ich kenne momentan einen Fall im Umfeld, wo das Elternteil das Geld ziemlich sorglos ausgibt, der Lebensstandard ist höher als der des Kindes. So nach dem Motto "ich lasse es mir gut gehen solange ich noch kann".

Vielleicht macht unsere Gesellschaft es vielen Menschen zu einfach, sich auf die Solidarität der Gesellschaft zu verlassen?

Und warum soll die breite Gesellschaft für solche Fälle aufkommen und nicht zunächst das engere Umfeld der Familie?

 

In dem Artikel wird festgestellt: 

"Die Grenze war unter anderem eingeführt worden, um Pflegebedürftigen Ängste vor finanziellen Folgen einer Heimunterbringung für ihre Kinder zu nehmen."

 

Vielleicht ist das der falsche Weg?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Problematisch wird es halt, wenn Kinder ihre eigene Altersvorsorge dafür aufbrauchen müssen. Nachdem die private Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung gewinnt, muss es ausreichend hohe Freibeträge geben. Aber wir kennen hier auch die andere Seite der Medaille, wenn Familien versuchen Vermögen der Eltern über Schenkungen zu "retten" und die Allgemeinheit zahlen zu lassen, wenn das Restgeld nicht reicht für die Pflege. 

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CorMaguire
vor 12 Minuten von Nachdenklich:

Vielleicht macht unsere Gesellschaft es vielen Menschen zu einfach, sich auf die Solidarität der Gesellschaft zu verlassen?

Und warum soll die breite Gesellschaft für solche Fälle aufkommen und nicht zunächst das engere Umfeld der Familie?

Warum sollte es Aufgabe der "engeren" Familie sein? 

Eltern sind ursächlich für die Existenz der Kinder, also könnte man da eine gewisse Verantwortung für den ersten Lebensabschnitt der Kinder annehmen.

Andersrum schon nicht mehr. 

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Nachdenklich
vor 3 Minuten von Sapine:

Problematisch wird es  ....

wenn Eltern ihr Vermögen früh an die Kinder verschenken, damit später der Steuerzahler solidarisch für die Versorgung der Eltern aufkommt. 

 

Und wenn ich hier im Forum lese, daß es in der Folge dann (erwachsene) Kinder gibt, die sich überlegen, ob sie nicht die eigene Berufstätigkeit einschränken sollten, damit sie nicht in familiärer Solidarität für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen - das kann ja schließlich der Steuerzahler übernehmen - dann ist es doch nur zu verständlich, daß auch die Steuerzahler versuchen, sich so aufzustellen, daß sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen.

 

Solidarität funktioniert meines Erachtens einigermaßen (auch nicht immer) in kleinen Gruppen - zum Beispiel der Familie.  Warum aber soll sich der Steuerzahler zu Solidarität bereit fühlen, wenn sich die eigenen Kinder herausziehen möchten?

vor 3 Minuten von CorMaguire:

Warum sollte es Aufgabe der "engeren" Familie sein? 

Eltern sind ursächlich für die Existenz der Kinder, also könnte man da eine gewisse Verantwortung für den ersten Lebensabschnitt der Kinder annehmen.

Andersrum schon nicht mehr. 

Kann man so sehen.

 

Aber warum sollte dann der Steuerzahler diese Aufgabe haben?

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ohnePeil
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Andersrum schon nicht mehr.

 Vor allem kann man als Kind das Spar- und Konsumverhalten der Eltern natürlich nicht beeinflussen... Schon blöd, wenn man dann selber vorsorgt und das für die Katz war.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 7 Minuten von Nachdenklich:
Zitat

Warum sollte es Aufgabe der "engeren" Familie sein? 

Eltern sind ursächlich für die Existenz der Kinder, also könnte man da eine gewisse Verantwortung für den ersten Lebensabschnitt der Kinder annehmen.

Andersrum schon nicht mehr. 

Kann man so sehen.

 

Wie wäre es mit folgender Regel: das Vermögen der Eltern fällt beim Tod ausschließlich dem Staat zu. Schenkungen an Kinder werden verboten. Dafür übernimmt der Staat die Pflegekosten.

 

Da würden die meisten aufschreien!

 

Wenn es darum geht, etwas zu erben, sind die meisten für das Familienprinzip. Wenn es darum geht, die Eltern zu unterstützen, wird nach dem Staat gerufen...

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Sapine
vor 9 Minuten von Nachdenklich:

wenn Eltern ihr Vermögen früh an die Kinder verschenken, damit später der Steuerzahler solidarisch für die Versorgung der Eltern aufkommt. 

Sehe ich genauso. Und diese Art von asozialem Verhalten wird auch noch mit niedrigeren Pflegeversicherungsbeiträgen bei den Eltern subventioniert. 

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ohnePeil

Ehrlich gesagt: mit dem Prinzip, dass die Eltern ihre Rücklagen und Werte restlos aufbrauchen müssen, bin ich einverstanden und Konstrukte, die das umgehen, gehören verhindert.
Und wenn noch jemand im Häuschen lebt, dann halt kommt eine Hypothek, bis der letzte Bewohner verstorben ist oder auszieht.
Aber dass man Unterhalt bezahlen muss für Eltern, die Rücklagen hatten und sie verbraucht haben...nö. Oder für Eltern, die es nie für nötig hielten, etwas beiseitezulegen.
Man hat als Kind einfach nicht die Möglichkeit das zu beeinflussen.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 5 Minuten von ohnePeil:

Aber dass man Unterhalt bezahlen muss für Eltern, die Rücklagen hatten und sie verbraucht haben...nö. Oder für Eltern, die es nie für nötig hielten, etwas beiseitezulegen.
Man hat als Kind einfach nicht die Möglichkeit das zu beeinflussen.

Und warum sollte der Steuerzahler dann bezahlen? 

 

Ich denke, daß die meisten Eltern ihre Rücklagen gar nicht so sorglos ausgeben würden, wenn sie wüssten, daß dann im Fall der Fälle ihre Kinder für sie aufkommen müssen.

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CorMaguire
vor 11 Minuten von Nachdenklich:

... Aber warum sollte dann der Steuerzahler diese Aufgabe haben?

Weil der am Ende immer übrig bleibt.

Den Grund warum die Familie zuerst herangezogen werden sollte hast Du ja nicht erwähnt.

vor 12 Minuten von stagflation:

...Wenn es darum geht, etwas zu erben, sind die meisten für das Familienprinzip. Wenn es darum geht, die Eltern zu unterstützen, wird nach dem Staat gerufen...

Die Eltern können doch vererben wem sie wollen. Zur Not auch vorher verschenken, damit kein Pflichtteil mehr übrig ist.

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ohnePeil

In diesem Fall ist das Kind genauso unschuldig an der Situation wie der Steuerzahler.
Und man soll ja fürs Alter vorsorgen um die Rentenlücke zu schließen und am besten noch einen Teil für die eigene Pflege beiseitelegen...

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