Dandy August 4, 2024 vor 4 Stunden von poipoi: Die Frage ist warum wird die komplette Riesterrente mit dem Spitzensteuersatz in der Rentenphase besteuert und nicht nur der Betrag der zuvor an Steuern gestundet wurde? Weil du die Einzahlungen zuvor von der Steuer absetzen kannst. Damit hast du den Vorteil der Steuerstundung während der Ansparphase und evtl. einen niedrigeren Steuersatz für die Riesterrente während der Verrentung. Letzteres dann, wenn der (Grenz-)Steuersatz auf die Rentenbezüge geringer ist, als er es während der Ansparphase geweden ist. Da die Rentenbezüge meist geringer als das Einkommen sind, ist das häufig der Fall. Problem bei Riester sind eher die Kosten des Versicherungsmantels und die konservative Anlage wegen der Kapitaögarantie, nicht dessen Versteuerung (gibt auch da natürlich Ausnahmen). vor 35 Minuten von poipoi: Es ging mir nicht um den Grenzsteuersatz, sondern Kapitalanlagesteuersatz von 25% (-1000€ Pauschbetrag) vs durchschnittliche Lohnsteuer (=25%). Was ist daran wirr? In der Praxis wird man meist auch eine gesetzliche Rente beziehen (und evtl. weitere Rentenanwartschaften wie eine betriebliche Rente). Eine Riesterrente kommt quasi obendrauf und für die gilt dann der Grenzsteuersatz (können wegen Progression auch mehrere Stufen sein). Ist also absolut relevant für die meisten Riesterempfänger. Aber wie schon erwähnt zählt dieser genauso bei der steuerlichen Anrechnung der Einzahlungen. Die Differenz zwischen dem Grenzsteuersatz während der Ansparphase zur Auszahlphase ist/war ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür, ob sich ein solcher Vertrag prinzipiell für einen lohnen könnte. Die Bank"berater" haben einem das natürlich nicht erzählt (und häufig auch nicht gewusst. Zitat meines Sparkassenberaters als ich ihn das vorgerechnet hatte: "Oh, da muss ich mir meinen eigenen Vertrag auch noch mal genauer ansehen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. April Am 16.7.2024 um 13:40 von s1lv3r: Auf Basis der Ausgangsfrage, könnte man ja dafür plädieren, dass alle Zuflüsse in das private Vermögen mit Einkommensteuer belastet werden und dafür dann im Gegenzug die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer wegfallen. Dann wäre die Welt ja auf einmal gerecht, weil die ungleiche Besteuerung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen/Kapitaleinkommen faktisch abgeschafft wäre? In der Praxis würde das aber doch eher zu noch mehr Ungleichheit führen, weil Arbeitnehmer ihr Einkommen i.d.R. nicht steuern können, während den bösen Reichen auf einmal noch mehr Gestaltungsspielraum offen steht (unbegrenzte steuerfreie Thesaurierung von Unternehmensgewinnen?), sobald man die zweistufige Besteuerung von Unternehmensgewinnen abschafft. Der neue Koalitionsvertrag weist in eine andere Richtung (Z. 1435 ff.): Zitat Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere das Optionsmodell nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EstG) wesentlich verbessern. Wir prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl 21. November Deutscher Bundestag Finanzen — Antwort — hib 552/2025 Steuerbelastung von Kapitalerträgen Berlin: (hib/HLE) In der Diskussion über die Besteuerung von Kapitalerträgen ist neben der Abgeltungsteuer auch die Besteuerung der Unternehmen zu sehen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (21/2368) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2080) heißt, ... Dabei ergebe sich aus der Besteuerung auf Anteilseignerebene ... und auf Unternehmensebene eine maximale Gesamtbelastung von 48,5 Prozent. Die nominale steuerliche Gesamtbelastung von Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit liege in der Spitze bei 47,5 Prozent ... Auf die Frage nach den Auswirkungen einer Abschaffung der Abgeltungsteuer und der Integration der Kapitaleinkünfte in die progressive Einkommensteuer heißt es, ... Im Ergebnis würde es zu keiner wesentlichen Veränderung der Gesamteinnahmen kommen. ... sogar Steuermindereinnahmen möglich, so die Erwartung der Bundesregierung.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 21. November Stimmt natürlich nur für Dividenden, nicht für Zinsen. Wollen also die Grünen den Kleinsparern ans Geld? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 21. November Gibt es für „Kleinsparer“ nicht den Sparer-Pauschbetrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag