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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

radler2
vor 12 Minuten von s1lv3r:

 

 Im schlimmsten Fall zahle ich die Förderung zurück, stehe aber auch nicht wesentlich schlechter da als hätte ich nicht in das AVD eingezahlt.

Für die Erträge gilt dann doch der persönliche Grenzsteuersatz, oder?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 22 Minuten von radler2:

Für die Erträge gilt dann doch der persönliche Grenzsteuersatz, oder?

 

Für den geförderten Anteil definitiv. Der wäre in dem Beispiel mit den 1000€ monatlicher Sparrate ja aber relativ klein. Für den viel größeren ungeförderten Teil würde meinem Verständnis nach dann die Abgeltungssteuer fällig werden (mit ggf. 15% TFS).

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Bolanger

Wurde von den Anbietern schon verkündet, in welche Fonds bei Standarddepot investiert wird? Auswahl hat man da glaube ich keine, weshalb der Vorteil von kostenlosen Umschichtungen im kostenlosen Depot nicht zum Tragen kommt. 

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satgar
vor 4 Minuten von Bolanger:

Wurde von den Anbietern schon verkündet, in welche Fonds bei Standarddepot investiert wird? Auswahl hat man da glaube ich keine, weshalb der Vorteil von kostenlosen Umschichtungen im kostenlosen Depot nicht zum Tragen kommt. 

Zuletzt verlinkten Artikel lesen. Da steht es für quirion und Smartbroker schon mal drin. SC hatte nichts gesagt. Könnte mir vorstellen, das die natürlich ihren eigenen Fonds einsetzen.

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BlindesHuhn88

Wie ist das mit der Steuer bei Eheleuten? 

Soweit ich es verstanden habe kann jeder eine Depot machen, aber wie wird die Steuer behandelt?

Beide zusammen und durch zwei Teilen, oder jeder separat? 

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satgar
vor 2 Minuten von BlindesHuhn88:

Wie ist das mit der Steuer bei Eheleuten? 

Soweit ich es verstanden habe kann jeder eine Depot machen, aber wie wird die Steuer behandelt?

Beide zusammen und durch zwei Teilen, oder jeder separat? 

Genauso wie bei Riester 1.0 auch. Google gern mal dazu. Es kommt natürlich auf die Veranlagung bei der Steuer an. Zusammenveranlagt oder separat.

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BlindesHuhn88
Gerade eben von satgar:

Genauso wie bei Riester 1.0 auch. Google gern mal dazu. Es kommt natürlich auf die Veranlagung bei der Steuer an. Zusammenveranlagt oder separat.

Sind zusammen veranlagt 

D.h. Für für Frau in Teilzeit gelten auch die 42% von Ehemann mit. D.h. sie hätte in der Rente definitiv einen Vorteil weil sie weniger bekommt

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fgk
vor 1 Minute von BlindesHuhn88:

Sind zusammen veranlagt 

Was man ja ändern kann.

vor 1 Minute von BlindesHuhn88:

D.h. Für für Frau in Teilzeit gelten auch die 42% von Ehemann mit. D.h. sie hätte in der Rente definitiv einen Vorteil weil sie weniger bekommt

Das hängt vom Steuersatz im Ruhestand ab.

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Richie_Rich
· bearbeitet von Richie_Rich
2 hours ago, satgar said:

Die Erstattung von solchen TER ist natürlich (nur) für die Leute interessant, die mit höheren Guthabenständen aus Riester 1.0 dorthin wechseln.

 

Deckelung scheint bei 25.000 ETF-Wert zu liegen. 

15 Trades jährlich im Hauptdepot wäre zu klären, ob auch kostenlose Sparpläne als Trades zählen. 

Smartbroker+ und Baader Bank...muss man schon wollen.

Fraglich wäre auch das Zusammenspiel von TER, TD, Deckelung und tatsächlichem absoluten Nutzen gegenüber zB dem Quirion-Angebot (kostenlos, der neue Vanguard All Cap mit 0,07 TER, aber ohne historische TD).

Nicht ganz so leicht abzuschätzen, ob das Angebot von Smartbroker+ mehr Schein als Sein wird.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von Richie_Rich:

Smartbroker+ und Baader Bank...muss man schon wollen.

Eine Konstellation, die ich weder fürs normale Depot aber erst recht nicht für das komplexe AVD will. Guthabenübertragung aus Riester 1.0, Zulagengutschriften mit der Zulagenstelle(Schnittstelle), Kommunikation mit dieser Stelle, dem Kunden, dem Finanzamt (z.B. bei Kündigung)...

 

Saubere PFOF Lösung...

 

Nee nee, wenn es ein Anbieter wird, dann einer mit Vollbanklizenz und eigenständigem Geschäft ohne Behelfsanbieter im Hintergrund.

 

Mir sind die ganzen Angebote alle lieb, weil Sie den Druck auf den Markt enorm erhöhen. Es wird eine irrsinnige Anzahl von Angeboten geben, die fast überfordern wirkt. Selbst so Anbieter wie Finanzguru wird was bringen. Die Fondsgesellschaften selber (Vanguard vielleicht auch selber mal?)...die Filialbanken, die Direktbanken, die Lebensversicherer, die Standalone Neobroker und die Neobroker ohne eigene Banklizenz. Das alles ist für den Wettbewerb super.

 

Aber wenn es so viel Auswahl geben wird, darf "der Preis" nicht das alleinige Kriterium sein. Ist es bei der Auswahl von normalen Depots ja jetzt auch schon nicht. Ich traue leider nicht jedem zu, das AVD astrein umzusetzen.

 

Und irgendwann droht auch eine Konsolidierungswelle. Nicht nur bei den Neobrokern selber, sondern dann auch vielleicht beim AVD. Wenn ein Neobroker nur ein paar tausende AVDs einsammeln kann, reicht das vielleicht nicht, um das gewinnbringend zu betreiben. Insbesondere, wenn man so gut wie nichts an Gebühren dafür nimmt. Und was passiert dann? Eigentlich darf das Produkt nicht eingestellt werden, da das AVD aus Sicht von Anbietern nicht kündbar sein darf (bzw. nicht ist). Aber vielleicht geht der Anbieter auch selber hopps oder wird geschluckt. Das alles muss für den Endkunden all in nichts dramatisches bedeuten. Am Ende hat der wahrscheinlich genau die gleichen Fonds in genau dem gleichen AVD Mantel nur mit nem neuen Anbieternamen drüber in seinem Vertragsbestand. Aber will ich das? Läuft da dann alles reibungslos? Läuft der Support gut weiter? Oder ist es da, wie bei der Größe von Fonds an sich lieber doch besser, größere Unternehmen zu nutzen und nicht so einen Wald und Wiesen Neobroker mit Baader? Unter Smartbroker gibts ja noch viel kleinere Fische wie JoeBroker z.B. und anderes Zeug. Da hab ich einfach derbe Bauchschmerzen, die mit nem AVD zu betrauen.

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franko
vor 1 Stunde von s1lv3r:

Für den viel größeren ungeförderten Teil würde meinem Verständnis nach dann die Abgeltungssteuer fällig werden (mit ggf. 15% TFS?).

Bei Auszahlung unterliegt der Wertzuwachs des ungeförderten Teils dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).

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radler2
vor 4 Minuten von satgar:

Nee nee, wenn es ein Anbieter wird, dann einer mit Vollbanklizenz und eigenständigem Geschäft ohne Behelfsanbieter im Hintergrund.

Ich hoffe, daß die ING ein vernünftiges Angebot macht. Das Standarddepot will ich ohnehin nicht, ich will über die Höhe des Anleihenanteils selber entscheiden können.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Wenn ich den Finanztip Depotvergleich auf das AVD übertrage, wären aus den Top 10 für mich raus:

 

Tradersplace

Smartbroker+

Finanzen.net Zero

 

Eher ungern:

Scalable C.

Trade Republik

Flatex

 

Im Blick in jedem Fall:

ING

Consors

SBroker

Comdirect

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BlindesHuhn88
vor 12 Minuten von fgk:

Was man ja ändern kann.

Das hängt vom Steuersatz im Ruhestand ab.

Warum sollte man das ändern? Sie und er haben im ansparen die 42% . 

In der Rente haben beide dann normal weniger als die 42% 

Sie sowieso weil weniger Rente will weniger eingezahlt

Er auch weil gar nicht so viel eingezahlt wegen Arbeitszeit Beginn erst mit 30 Jahren. 

Einzige Unbekannte sind die Mieten. Die könnten noch steigen und den Steuersatz treiben. 

 

Beim überforderten Teil von Depot wird aber auch beim auszahlen der Steuertarif herangezogen und nicht die normale 25% Steuer oder?

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Drawdown69

Eventuell habe ich es auch überlesen, aber wo informiert ihr euch über den aktuellen Sachstand der ganzen Thematik? 

Voraussetzung für mich wäre inhaltliche Korrektheit und, sofern möglich, begrenzte Werbung für die eigene Tasche. 

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s1lv3r
vor 32 Minuten von franko:

Bei Auszahlung unterliegt der Wertzuwachs des ungeförderten Teils dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).

 

Bist du dir da sicher, dass das nicht nur auf den geförderten Teil zutrifft? Wenn das so stimmen würde, müsste ich meine vorherige Aussage natürlich revidieren.

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whister
vor 42 Minuten von franko:

Bei Auszahlung unterliegt der Wertzuwachs des ungeförderten Teils dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).

Wenn das tatsächlich so ist, ergibt eine ungeförderte Nutzung aus meiner Sicht keinen Sinn. Ich bin davon ausgegangen, dass auch dort die Abgeltungssteuer (evtl. ohne TFS) gilt.

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satgar
Gerade eben von whister:

Wenn das tatsächlich so ist, ergibt eine ungeförderte Nutzung aus meiner Sicht keinen Sinn. Ich bin davon ausgegangen, dass auch dort die Abgeltungssteuer (evtl. ohne TFS) gilt.

Wenn man eine Privatrente der dritten Schicht vorzeitig kündigt, vor 62, greift auf den Ertrag die Abgeltungssteuer.

 

Ich hab versucht, dass mit Gemini so gut es geht und genau genug zu formulieren. Es behauptet auch beim ungeförderten AVD, dass eine Kündigung vor 62 zu einer Besteuerung mit der Abgeltungssteuer führt, und nicht dem persönlichen Steuersatz. Das muss aber nicht richtig sein, erscheint mir aber logisch so.

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Wenn 12/62 eingehalten ist, greift doch die Teilfreistellung/Halbeinkünfteverfahren und der persönliche Steuersatz. Warum sollte ich dann die Abgeltungssteuer provozieren wollen? 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von Caveman8:

greift doch die Teilfreistellung

Ob es die gibt, ist im ungeförderten Teil, egal bei welchem Auslauf, noch absolut unklar! So wie ich das AVD, egal ob geförderter Teil oder ungeförderter Teil , egal ob regulär ab 62/65 ausgezahlt oder vorzeitig gekündigt, verstanden habe…hat das AVD in keiner möglichen Konstellation eine Teilfreistellung.

vor 4 Minuten von Caveman8:

Warum sollte ich dann die Abgeltungssteuer provozieren wollen? 

Weil man vielleicht vor 62 an sein Geld will und muss, und darüber nachdenkt, ob bis dahin (also bis 62), für die Geldanlage das normale Depot oder das ungeförderte AVD besser gewesen wäre oder ist.

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whister
vor 7 Minuten von satgar:

Ob es die gibt, ist im ungeförderten Teil, egal bei welchem Auslauf, noch absolut unklar! So wie ich das AVD, egal ob geförderter Teil oder ungeförderter Teil , egal ob regulär ab 62/65 ausgezahlt oder vorzeitig gekündigt, verstanden habe…hat das AVD in keiner möglichen Konstellation eine Teilfreistellung.

Weil man vielleicht vor 62 an sein Geld will und muss, und darüber nachdenkt, ob bis dahin (also bis 62), für die Geldanlage das normale Depot oder das ungeförderte AVD besser gewesen wäre oder ist.

Dazu kommt: Die 12/62-Regel setzt voraus, dass man in den letzten 12 Jahren keine zusätzlichen Einmalzahlungen geleistet und den Sparplan nicht erhöht hat.

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franko
vor 28 Minuten von satgar:

Wenn man eine Privatrente der dritten Schicht vorzeitig kündigt, vor 62, greift auf den Ertrag die Abgeltungssteuer.

Bei einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung wird der Wertzuwachs nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG besteuert – entweder voll mit dem Abgeltungsteuersatz oder nach "62/12" (62 Lebensjahre/12 Vertragsjahre) zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind außerdem generell 15 % der Erträge steuerfrei.

 

Ein Altersvorsorgevertrag wird dagegen nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert, und dort gilt immer der persönliche Steuersatz. Das betrifft auch diejenigen Leistungen, die nicht auf geförderten Einzahlungen beruhen. Die Einzelheiten kann man im BMF-Schreiben vom 05.10.2023 "Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge" nachlesen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 23 Minuten von franko:

Bei einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung wird der Wertzuwachs nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG besteuert – entweder voll mit dem Abgeltungsteuersatz oder nach "62/12" (62 Lebensjahre/12 Vertragsjahre) zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind außerdem generell 15 % der Erträge steuerfrei.

 

Ein Altersvorsorgevertrag wird dagegen nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert, und dort gilt immer der persönliche Steuersatz. Das betrifft auch diejenigen Leistungen, die nicht auf geförderten Einzahlungen beruhen. Die Einzelheiten kann man im BMF-Schreiben vom 05.10.2023 "Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge" nachlesen.

Das verändert den Vergleich der drei Welten:

 

- ungefördertes AVD

- normales Depot

- Netto Fondspolice der dritten Schicht

 

natürlich nochmal klar. Und macht insbesondere dann Unterschiede, wenn vor 62 etwas passiert. Im Sinne von Entnahmen aus dem Guthaben oder kompletter Kündigung.

 

Du bist also auch auf meiner Linie, dass es beim AVD egal welcher Art und egal welcher Auflösung, nie eine pauschale Teilfreistellung existiert, richtig?

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blaky
vor 2 Stunden von whister:

Dazu kommt: Die 12/62-Regel setzt voraus, dass man in den letzten 12 Jahren keine zusätzlichen Einmalzahlungen geleistet und den Sparplan nicht erhöht hat.

Bist du dir sicher? Habe ich noch nie von gehört.

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satgar
vor 22 Minuten von blaky:

Bist du dir sicher? Habe ich noch nie von gehört.

Ja. Bei einer Sonderzahlung ist das z.b. so. Jeder EUR, der quasi eingezahlt wird, muss für die 12/62 Regelung 12 Jahre liegen. Der Versicherer trennt das intern fürs Finanzamt Haar scharf auf.

 

Ist man 50 und zahlt 200€ monatlich ein, kann man den Vertrag mit der 12/62er Regelung zum 62 Geburtstag nehmen. Zahlt man mit 61 Jahren noch 10k extra ein, dann greifen für diese 10k und die darauf entfallenden Erträge nicht die 12/62er regeln. Denn dieses Geld lag keine 12 Jahre drin.

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