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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

Empfohlene Beiträge

satgar
· bearbeitet von satgar

Ich kann übrigens allen schon mal den Zahn ziehen die glauben, man könnte mit dem Kapitalübertrag irgendetwas timen. Man sitzt Wochen und Monate mit dem Guthaben, was da entsteht, im luftleeren Raum zwischen den Stühlen. 

 

Frist bei einem Anbieterwechsel / Kapitalübertrag

Möchten Sie das angesparte Geld förderunschädlich zu einem anderen Riester-Anbieter (oder im Rahmen der Reformen zu einem neuen Altersvorsorgedepot) übertragen, greift eine gesetzlich flankierte Frist:

Die Frist: In diesem Fall gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende).

Beispiel: Wenn das Geld zum 31. Dezember bei Ihrem neuen Anbieter ankommen soll, muss der unterschriebene Wechselantrag spätestens am 30. September vorliegen.

 

Der administrative Wechsel an sich dauert auch gut und gerne 4-6 Wochen. Manchmal auch noch länger. Und gerade im nächsten Jahr wird die ZfA und die Anbieter mit Wechselanträgen überschwemmt. Das Geld wird also zeitweise NICHT investiert sein und zwischen Anbieter A und B in Form von Guthabenstand schweben. Das lässt sich auch nicht ändern.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 25 Minuten von satgar:

Frist bei einem Anbieterwechsel / Kapitalübertrag

Möchten Sie das angesparte Geld förderunschädlich zu einem anderen Riester-Anbieter (oder im Rahmen der Reformen zu einem neuen Altersvorsorgedepot) übertragen, greift eine gesetzlich flankierte Frist:

Die Frist: In diesem Fall gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende).

Beispiel: Wenn das Geld zum 31. Dezember bei Ihrem neuen Anbieter ankommen soll, muss der unterschriebene Wechselantrag spätestens am 30. September vorliegen.

Das ist aber die Kündigungsfrist, oder? Sprich der alte Vertrag endet erst mit Ablauf dieser Kündigungsfrist und ein Übertrag ist daher vorher nicht möglich. Zumindest entspricht das der Kündigungsfrist meines Vertrages.

 

vor 25 Minuten von satgar:

Der administrative Wechsel an sich dauert auch gut und gerne 4-6 Wochen. Manchmal auch noch länger. Und gerade im nächsten Jahr wird die ZfA und die Anbieter mit Wechselanträgen überschwemmt. Das Geld wird also zeitweise NICHT investiert sein und zwischen Anbieter A und B in Form von Guthabenstand schweben. Das lässt sich auch nicht ändern.

Bitte was? Ist dafür nicht die Kündigungsfrist da? Es kann doch nicht sein, dass das Geld 4-6 Wochen lang völlig uninvestiert herumgeistert.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 38 Minuten von whister:

Das ist aber die Kündigungsfrist, oder? Sprich der alte Vertrag endet erst mit Ablauf dieser Kündigungsfrist und ein Übertrag ist daher vorher nicht möglich. Zumindest entspricht das der Kündigungsfrist meines Vertrages.

 

Bitte was? Ist dafür nicht die Kündigungsfrist da? Es kann doch nicht sein, dass das Geld 4-6 Wochen lang völlig uninvestiert herumgeistert.

Doch, dem ist leider so. Der Vorgang ist durch die Absprachen aller Beteiligten und der ZfA, die quasi behördenmäßig arbeitet, extrem zäh. Das dauert und dauert und dauert.

 

Für den Kapitalübertrag gibt es quasi dies auch als "Kündigungsfrist", weil der Kapitalübertrag letztlich auch eine Kündigung darstellt, nach der der danach "leere Vertrag", erlischt.

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eugenkss
vor 3 Stunden von Bolanger:

Die bisherigen 0%-Angebote scheinen nur für das Standardprodukt zu gelten, bei dem man keinen direkten Einfluss auf die Anlage nehmen kann. Der Anbieter wählt einen Fonds aus. Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege. 

Im Standarddepot muss der Anbieter zwei Fonds anbieten, iirc: einen risikoarmen und einen risikobehafteten.

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whister
vor 42 Minuten von satgar:

Doch, dem ist leider so. Der Vorgang ist durch die Absprachen aller Beteiligten und der ZfA, die quasi behördenmäßig arbeitet, extrem zäh. Das dauert und dauert und dauert.

Mal schauen - vllt. kommt ja in dem Bereich die Digitalisierung noch 2027 an. Zumindest bei der Zulagenverwaltung scheint sich etwas zu tun: https://aktienrenterechner.de/news/zfa-online-portal-2027

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satgar
vor 23 Minuten von whister:

Mal schauen - vllt. kommt ja in dem Bereich die Digitalisierung noch 2027 an. Zumindest bei der Zulagenverwaltung scheint sich etwas zu tun: https://aktienrenterechner.de/news/zfa-online-portal-2027

Das wäre schön. Und ich weiß nur nicht, ob die Einführung dieser Verbesserung und die zeitgleiche Einführung des AVD mit Kapitalüberträgen parallel dazu führt, dass das alles störungsfrei und zackig abläuft.

 

Oh man oh man, ich weiß schon, warum ich Richtung Ende 2027 erstmal abwarte und schaue, was da so alles passieren wird. Nicht nur wegen den Angeboten, sondern auch wegen solchen Themen.

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Schwachzocker
vor 3 Minuten von satgar:

Oh man oh man, ich weiß schon, warum ich Richtung Ende 2027 erstmal abwarte und schaue, was da so alles passieren wird. Nicht nur wegen den Angeboten, sondern auch wegen solchen Themen.

:thumbsup: Den Ratschlag möchte ich unterstreichen!

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Mato
· bearbeitet von Mato

Habe ich es richtig verstanden, dass in der Entnahmephase regelmäßig nach verschiedenen Stichtagen (mindestens alle 3 Jahre) der monatliche Auszahlungsbetrag berechnet wird und wird dann automatisch vom Anbieter monatlich aus dem Depot verkauft?

 

Was ist, wenn man mehrere ETFs im Depot hat? Kann man festlegen, welcher ETF wann in welcher Höhe zur Auszahlung kommt?

 

Oder sehe ich das alles falsch und man muss ETFs selber verkaufen, um Liquidität für die Auszahlung zu haben?

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satgar
vor 4 Minuten von Mato:

Habe ich es richtig verstanden, dass in der Entnahmephase regelmäßig nach verschiedenen Stichtagen (mindestens alle 3 Jahre) der monatliche Auszahlungsbetrag berechnet wird

Korrekt. Das soll sicherstellen, dass das Depot nicht vorzeitig leer läuft. Also quasi wie im normalen Depot quasi eine gewisse Schutzeinrichtung gegen Sorr.

 

vor 5 Minuten von Mato:

Oder sehe ich das alle falsch und man muss ETFs selber verkaufen, um Liquidität für die Auszahlung zu haben?

Nein, so läuft das nicht.

 

vor 5 Minuten von Mato:

Was ist, wenn man mehrere ETFs im Depot hat? Kann man festlegen, welcher ETF wann zur Auszahlung kommt?

Derzeit noch völlig unklar. 

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Mato

@satgar: Danke, also wie ein Auszahlungsplan, der Anbieter verkauft monatlich automatisch die Anteile, nur halt nicht gemäß meiner Vorgaben, sondern gemäß der Stichtagsberechnung.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 12 Minuten von Mato:

@satgar: Danke, also wie ein Auszahlungsplan, der Anbieter verkauft monatlich automatisch die Anteile, nur halt nicht gemäß meiner Vorgaben, sondern gemäß der Stichtagsberechnung.

Genau, es gibt eine genaue Berechnungsvorgabe im Gesetz dazu quasi. Schau dazu mal hier https://extraetf.com/de/wissen/altersvorsorgedepot-auszahlung

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g77
Am 8.9.2026 um 13:36 von Drawdown69:

Eventuell habe ich es auch überlesen, aber wo informiert ihr euch über den aktuellen Sachstand der ganzen Thematik? 

Hier, aber es ist schon ziemlich umfangreich und damit verbunden, auch unübersichtlich geworden. Daher klinke ich mich wohl aus und vertraue darauf, dass rechtzeitig eine Zusammenfassung und Leitfaden erfolgen wird. Wie so oft in diesem tollen Forum :-) 

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radler2
vor einer Stunde von Mato:

@satgar: Danke, also wie ein Auszahlungsplan, der Anbieter verkauft monatlich automatisch die Anteile, nur halt nicht gemäß meiner Vorgaben, sondern gemäß der Stichtagsberechnung.

 

vor 53 Minuten von satgar:

Genau, es gibt eine genaue Berechnungsvorgabe im Gesetz dazu quasi. Schau dazu mal hier https://extraetf.com/de/wissen/altersvorsorgedepot-auszahlung

 

Ist der Verkaufs-Mechanismus wirklich gesetzlich festgelegt? So wie ich das verstehe, ist die Berechnung des monatlichen Auszahlungsbetrag festgelegt, aber nicht was verkauft wird, oder doch? 

 

 

 

 

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Muigi

War hier schon die nachgelagerte Besteuerung in Bezug auf "Auswandern in der Rentenphase" in EU- und Nicht-EU-Ländern ein Thema? Beim Riester 1.0 ein ziemlicher Kreuzleger. Habe bisher (wie damals beim Riester 1.0) vorher darüber gar nichts gelesen. Und im Nachhinein muss man feststellen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn man nach Thailand auswandert etc. Das sind wichtige Argumente, da man in jungem Alter garantiert noch nicht weis, wo es einem später hin verschlägt. Einfach mal diese Überlegung mit einbeziehen (welcher Staat darf die Rente versteuern, wohin fließt die Steuer, welche Abkommen gibt es etc.).

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satgar
vor 18 Minuten von radler2:

aber nicht was verkauft wird, oder doch? 

Nein, das ist bisher unklar.

vor 13 Minuten von Muigi:

War hier schon die nachgelagerte Besteuerung in Bezug auf "Auswandern in der Rentenphase" in EU- und Nicht-EU-Ländern ein Thema? Beim Riester 1.0 ein ziemlicher Kreuzleger. Habe bisher (wie damals beim Riester 1.0) vorher darüber gar nichts gelesen. Und im Nachhinein muss man feststellen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn man nach Thailand auswandert etc. Das sind wichtige Argumente, da man in jungem Alter garantiert noch nicht weis, wo es einem später hin verschlägt. Einfach mal diese Überlegung mit einbeziehen (welcher Staat darf die Rente versteuern, wohin fließt die Steuer, welche Abkommen gibt es etc.).

Es gilt das gleiche wie bei Riester 1.0. Daran ändert sich nichts.

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Sapine
vor 11 Stunden von satgar:

Das ist nicht korrekt. Vertrag ist Vertrag. Selbst Gesellschaften, die in einen Run-off gegangen sind und man sich dann nachher bei einer Run-off Gesellschaft als VN wieder findet: der Vertrag bleibt immer gleich.

Du hast insofern recht, als dass die Auswirkungen nicht ganz so dramatisch werden. Garantierte Leistungen sind wohl sicher. Weniger sicher oder eher ziemlich unsicher sind Themen wie Überschussbeteiligungen. Schwierig kann es auch werden, wenn der neue Anbieter verlangt das Depot umzubauen, weil er vielleicht andere Bausteine verwendet. Es ist halt nicht alles "garantiert". 

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Beobachter2
vor 11 Stunden von satgar:

Diese "an sich vereinbarten Kosten", auf die man "bis auf weiteres verzichtet" wären aber genau die, die im offiziellen PIB genannt werden müssen. Dort müssen ja sogar auch immer die "maximalen Kapitalanlagekosten" genannt werden im Sinne dessen: " was würde passieren, wenn der Kunde den teuersten Fonds aus unserem Portfolio wählt". Da wird dann wahrscheinlich bei allen sowas wie 

 

Kapitalanlagekosten: max. 5,00% p.a 

aktuelle Auswahl: 0,07%

 

stehen....

 

Max, mit dem was maximal denkbar wäre. Und der aktuellen Auswahl, wenn man sein Angebot mit dem Vanguard FTSE All Cap hat ausfertigen lassen.

Zum Beispiel wie in den gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Informationsblättern für die Riester-Produkte der DWS: "Die Verwaltungskosten der Investmentfonds enthalten u.a. den Steueraufwand, die Drittfondskosten und die Vergütung für Wertpapierleihe. Diese Kosten und die steuerlichen und rechtlichen Vorschriften können sich zukünftig ändern. Wir weisen daher eine maximale Kostenbelastung von 100% aus. Die aktuelle Kostenbelastung liegt zwischen 0,20% und 2,00% und kann sich zukünftig ändern." Muster-Produk­tinformations­blätter der DWS Altersvorsorge­produkte

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satgar
vor 7 Minuten von Beobachter2:

Zum Beispiel wie in den gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Informationsblättern für die Riester-Produkte der DWS: "Die Verwaltungskosten der Investmentfonds enthalten u.a. den Steueraufwand, die Drittfondskosten und die Vergütung für Wertpapierleihe. Diese Kosten und die steuerlichen und rechtlichen Vorschriften können sich zukünftig ändern. Wir weisen daher eine maximale Kostenbelastung von 100% aus. Die aktuelle Kostenbelastung liegt zwischen 0,20% und 2,00% und kann sich zukünftig ändern." Muster-Produk­tinformations­blätter der DWS Altersvorsorge­produkte

Ja genau. Das wird viele Leute dann auch wieder sehr verwirren,wenn sie die offiziellen Produktblätter sehen werden. Das war bisher schon so und kennt man auch vom BIB von Fonds selber. Nicht immer kommt bei gut gemeint, ein gut gemacht raus.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor einer Stunde von satgar:

Hier kommt man nochmal auf die Kosten zu sprechen, und die Möglichkeit der Änderung. Da scheint es mehr Spielraum zu geben, als ich dachte/wusste:

Hinzu kommt, dass zumindest Finanz-Szene unisono meint, dass 0,15% Kostenquote (SC) nie und selbst die ursprünglichen 0,5% Kostenquote (Deka) nur sehr, sehr schwierig kostendeckend sein können und dass das wohl nur mit Upselling oder dem generellen Verkauf weiterer Produkte funktionieren kann. Das Problem sind wohl neben Service und ggfs. Beratungsbedarf eine Vielzahl regulatorischer Schnittstellen, die zwingend implementiert werden müssen.

 

Die Gedanken dazu wurden ganz am Anfang im aktuellen Podcast erläutert: https://finanz-szene.de/finanz-szene-der-podcast/warum-das-01-angebot-der-deka-einen-veritablen-paradigmen-wechsel-darstellt/

Wen es interessiert: waren informative ca. 10 Minuten. 

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whister
vor einer Stunde von satgar:

Hier kommt man nochmal auf die Kosten zu sprechen, und die Möglichkeit der Änderung. Da scheint es mehr Spielraum zu geben, als ich dachte/wusste: https://www.fondsprofessionell.de/news/produkte/headline/branchenprofi-mahnt-guenstige-av-depot-gebuehren-sind-nicht-garantiert-253506/

Der genannte Paragraf 7c ist auch bei Riester 1.0 bereits in dieser Form vorhanden, und dort geht es um Änderungen der Kostenbelastung (bspw. durch einen Fondstausch) im Rahmen der bereits vereinbarten Kostenstruktur. Veränderungen der Kostenstruktur bedürfen der Zustimmung beider Seiten. Man versucht wohl eher Argumente für teure Versicherungsprodukte zu finden.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von whister:

Veränderungen der Kostenstruktur bedürfen der Zustimmung beider Seiten. Man versucht wohl eher Argumente für teure Versicherungsprodukte zu finden.

Interessanter Hinweis und Aspekt, danke für die Ergänzung!

 

Trotzdem hat Holgerli nicht unrecht. Immerhin macht so ein AVD mehr Arbeit als ein normales Depot. Und trotzdem soll es quasi kostenlos zu haben sein. Es gibt nur die FondsTER und gut ists, wenn man es bisher so überblicken kann. Hinzu kämen noch die Spreads bei der Sparplanausführung. Wie soll das kostendeckend möglich sein? Die ganze Arbeit im Vorfeld nun, dass "auf den Markt bringen", die Zertifizierung, das Bewerben, das Administrative, die Kapitalübertragungen, und was weiß ich. Das muss dann letztlich ein draufzahl-Geschäft für den AVD Anbieter sein. Ich kann mir das gar nicht anders vorstellen. Und wie lange soll dann sowas gut gehen.

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whister
vor 1 Minute von satgar:

Trotzdem hat Holgerli nicht unrecht. Immerhin macht so ein AVD mehr Arbeit als ein normales Depot. Und trotzdem soll es quasi kostenlos zu haben sein. Es gibt nur die FondsTER und gut ists, wenn man es bisher so überblicken kann. Wie soll das kostendeckend möglich sein?

Das ist eine gute Frage – vermutlich möchte man das zur Kundenbindung nutzen, um auch andere Produkte (z. B. normales Depot) zu verkaufen. Daher wird es interessant sein, wie die vereinbarte Kostenstruktur aussehen wird und ob sie bereits Spielraum für Erhöhungen bietet.

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radler2
vor 11 Minuten von satgar:

Das muss dann letztlich ein draufzahl-Geschäft für den AVD Anbieter sein. Ich kann mir das gar nicht anders vorstellen. Und wie lange soll dann sowas gut gehen.

Was ein Argument dafür ist, sich einen renomierten Anbieter zu suchen. Ich hoffe, daß die ING ein akzeptables Angebot macht. 

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satgar
vor 13 Minuten von radler2:

Was ein Argument dafür ist, sich einen renomierten Anbieter zu suchen. Ich hoffe, daß die ING ein akzeptables Angebot macht. 

Ich bin mega gespannt, was da alles so kommen wird.

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