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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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Bolanger
vor einer Stunde von satgar:

Dort wird der Anbieter den risikoreichen Fonds verkaufen und in den risikoarmen umschichten. Das erinnert uns dann an das Verhalten der Riester 1.0 Fondssparplan Anbieter.

Naja, die Riester-Anbieter haben diese Umschichtung gemacht, um Verluste, die sie sonst wegen der Beitragsgarantie selbst hätten ausgleichen müssen, zu vermeiden. Das AVD überträgt hingegen das Verlustrisiko explizit auf den Depotinhaber. Eine Zwangsumschichtung sollte daher nur erfolgen, wen diese von außen durch eine andere Klassifizierung des Fonds getriggert wird, nicht jedoch vom Broker selbst ausgehen. 

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satgar
vor 34 Minuten von Bolanger:

Naja, die Riester-Anbieter haben diese Umschichtung gemacht, um Verluste, die sie sonst wegen der Beitragsgarantie selbst hätten ausgleichen müssen, zu vermeiden. Das AVD überträgt hingegen das Verlustrisiko explizit auf den Depotinhaber. Eine Zwangsumschichtung sollte daher nur erfolgen, wen diese von außen durch eine andere Klassifizierung des Fonds getriggert wird, nicht jedoch vom Broker selbst ausgehen. 

Das Ergebnis ist für den Anleger am Ende allerdings das gleiche.

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Bolanger
vor einer Stunde von satgar:

Das Ergebnis ist für den Anleger am Ende allerdings das gleiche.

Die Umschichtungen im AVD sollte aber später kommen als bei Riester und einem Rückkauf dann teurer Fonds sollte man auch zuvorkommend können, wenn man das will. 

Klar, im totalen Crash wären Riester und AVD wertlos. Ansonsten sollte das AVD aber besser mit Werteimbrüchen umgehen können als Riester. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von Bolanger:

und einem Rückkauf dann teurer Fonds sollte man auch zuvorkommend können, wenn man das will. 

Wir reden ja vom Standarddepot. Da hast du selbst ja kein mitspracherecht. Du bist wie bei Riester 1.0 den Handlungen des Anbieters ausgeliefert. Da wird es wieder Modelle geben, die besser handeln als andere. Will man das wirklich? Also ich würde vom Standarddepot klar abraten, sonst steckt man schneller wieder in so einem Umschichtungsmist wie bei Riester 1.0

 

Aber das wird für die User des WPF ja eh kein Thema sein.

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radler2
Am 14.9.2026 um 19:28 von satgar:

Das Ergebnis ist für den Anleger am Ende allerdings das gleiche.

Aber die Eintrittswahrscheinlichkeit ist eine andere und die Konsequenzen ebenfalls. Während bei Riester viele Fondssparpläne während der Finanzkrise umgeschichtet wurden und seither aufgrund der Garantieregeln in Anleihefonds festsitzen, sind MSCI World & Co noch nie in RK6 gerutscht. Zudem würde ja nach einer Beruhigung der Märkte wieder in einen MSCI World o.ä.   gewechselt werden können. Ideal wäre so ein hin und her nicht.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Es wird ja wahrscheinlich auch in der neuen Förderwelt Produkte mit Garantien oder insgesamt geringerem Risiko geben ... zu lasten der zu erwartenden Rendite natürlich. Wenn man darauf verzichtet, um höhere Renditen zu erhalten, muss man dann eben auch die Marktrisiken akzeptieren und dass auch Verluste erlitten werden können.

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oktavian
· bearbeitet von oktavian
Am 28.8.2026 um 10:37 von Andreas900:

1800 € Einzahlung in meinem konkreten Fall auf ein Endvermögen zum Renteneintritt von 105.000 € beim AVD Depot, inklusive aller Steuervorteile - und 90.000 €

kann 105.000 vs 90.000 korrekt sein? bei 1800 Einzahlung p.a. gehen

1.800 ins AVD + 1.800 * Grenzsteuersatz in extra ETF Depot vs

1.800 in ETF Depot

 

Mir erscheint deine Rechnung falsch. Ich habe es nachgerechnet und komme zu gegensätzlichem Ergebnis. Ich habe mal das Jahr 23 mit ca. 90.000 im ETF Depot raus gegriffen. Das AVD Gewinnt. Die Summe ist gleich nach förderschädlicher Kündigung, aber enthält weniger unrealisierte Gewinne im ETF Depot. Ins ETF Depot gehen jedes Jahr 1.800*Grenzsteuersatz zum 1.1., was das Timing vereinfacht. Bei hälftiger Besteuerung des Ertragsanteils gewinnt das AVD noch höher. Oder sieht jemand einen Fehler?

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oktavian

das Timing der Zulagen bzw. Steuererstattung habe ich vereinfacht und auch den 1.1. angenommen. In Echt kommen die erst ein Jahr später. Ich denke das macht aber keinen Unterschied bei der Beurteilung.

grafik.thumb.png.3dd072b8b187b69a8b3bd4490af8db88.png

Damit 1.800 ins AVD gehen, müsste man 1368 einzahlen. Dann bekommt man 432 Zulagen. Zusammen ergibt es 1.800. Wegen Günstigerprüfung bekäme man dann 324 vom Finanzamt erstattet. Im Gegensatz zu meiner Tabelle oben würden zum 1.1. also nur 1368 ins AVD gehen und 432 ins ETF Depot gehen. Anstatt 1.800 und 756. Die Zulagen von 432 und Erstattung vom FA von 324 kämen erst jeweils über ein Jahr später.

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SlowHand7

Welchen Sinn macht nun eine Einzahlung von weniger als 1800€ ?

Man will doch sicherlich die maximale Zulage mitnehmen.   :)

 

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oktavian
vor einer Stunde von SlowHand7:

Welchen Sinn macht nun eine Einzahlung von weniger als 1800€ ?

1800 war einfach mal ein Beispiel weiter oben im thread. Ohne zu rechnen, hatte ich das Gefühl es passt nicht mit den Zahlen. Deshalb ich einfach mal den gleichen Betrag genommen. Da es die Grenzen 360/1800 gibt, macht es meist vermutlich wenig Sinn etwas dazwischen zu wählen, wenn man das Geld übrig hat.

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SlowHand7
vor 6 Minuten von oktavian:

Da es die Grenzen 360/1800 gibt, macht es meist vermutlich wenig Sinn etwas dazwischen zu wählen, wenn man das Geld übrig hat.

Natürlich macht das keinerlei Sinn, außer man hat wirklich kaum Geld.

 

Ansonsten zahlt man natürlich die maximal förderfähigen 1800€ ein und bekommt 540€ Zulage.

Das sind 30% Rendite geschenkt!

 

Jeder der irgendwie ein Einkommen hat kann wohl 150€ im Monat zur Seite legen.

Das gebe ich - leider - schon für Zigaretten aus, oder einmal tanken.  :(

 

 

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Bolanger
vor 6 Minuten von SlowHand7:

Ansonsten zahlt man natürlich die maximal förderfähigen 1800€ ein und bekommt 540€ Zulage.

Das sind 30% Rendite geschenkt!

Da ist nichts geschenkt, denn man muss die Auszahlung versteuern. Und wir haben oben auch ein paar Fälle diskutiert, in denen das AVD keinen Sinn macht.

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SlowHand7
· bearbeitet von SlowHand7

Natürlich ist das erstmal geschenktes Geld.

Dass man Erträge beim Verkauf versteuern muss steht doch auf einem ganz anderen Blatt und ist normal.

 

Ich würde gerne Steuern auf Geld bezahlen das mir geschenkt wurde.    :)

 

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rotten.demin
· bearbeitet von rotten.demin
vor 4 Minuten von SlowHand7:

Natürlich ist das erstmal geschenktes Geld.

Dass man Erträge beim Verkauf versteuern muss steht doch auf einem ganz anderen Blatt und ist normal.

 

Ich würde gerne Steuern auf Geld bezahlen das mir geschenkt wurde.    :)

 

Es müssen nicht nur die Erträge versteuert werden, sondern auch die Einzahlungen inklusive der Zulagen mit dem persönlichen Steuersatz. Du scheinst den Faden hier nicht zu verfolgen und dich auch ansonsten noch nicht mit dem AVD beschäftigt zu haben.

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oktavian
vor einer Stunde von Bolanger:

Und wir haben oben auch ein paar Fälle diskutiert, in denen das AVD keinen Sinn macht.

Kannst du das noch mal wiederholen? Sehe es nicht so richtig. Selbst die 360 p.a. wären doch sogar bei 0% Grenzsteuersatz ok?

Oder rechnet ihr mit 0% jetzt und in Rente dann 42% oder so?

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s1lv3r
vor 13 Stunden von SlowHand7:

Ansonsten zahlt man natürlich die maximal förderfähigen 1800€ ein und bekommt 540€ Zulage.

Das sind 30% Rendite geschenkt!

 

Wenn ich nach 94 Seiten Diskussion sowas lesen muss, könnte ich mir echt die Haare raufen ... es wurde schon hundert mal hier ausgeführt, dass nichts geschenkt wird. :(

 

Zitat

Dass man Erträge beim Verkauf versteuern muss steht doch auf einem ganz anderen Blatt und ist normal.

 

Man muss eben nicht nur die Erträge versteuern sondern den Gesamtbetrag. Und dadurch gibt es eben auch keinen Vorteil durch einen "Zinseszinseffekt" oder eine wie auch immer geartete "Steuerstundung" weil man erst die Zulage bekommt und erst zur Auszahlung wieder versteuert ...

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chirlu
vor 20 Minuten von s1lv3r:

Wenn ich nach 94 Seiten Diskussion sowas lesen muss

 

Muss man zum Glück gar nicht – dafür gibt es die Ignorierliste. :D

 

Bedenklicher ist, dass genau das mit den „30% Rendite“ kürzlich auch in der FAZ stand …

Am 7.9.2026 um 22:33 von chirlu:

Kein besonders guter Artikel, wie oft bei den Finanz-Servicethemen.

 

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oktavian
vor 41 Minuten von s1lv3r:

Man muss eben nicht nur die Erträge versteuern sondern den Gesamtbetrag

Wenn man kündigt: Man muss Zulagen+Steuervorteile zahlen und den Ertragsabteil mit ESt. versteuern - evtl hier mit 12/62 Regelung zu 50%.

Das habe ich oben #2332 nachgerechnet und das AVD war besser bei konstantem Steuersatz von 42%, obwohl ich Vorabpauschale ignoriert habe.

Siehst du einen Fehler?

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Schwachzocker
vor 32 Minuten von chirlu:

 

Muss man zum Glück gar nicht – dafür gibt es die Ignorierliste. :D

 

Bedenklicher ist, dass genau das mit den „30% Rendite“ kürzlich auch in der FAZ stand …

 

Die FAZ kann man ja abbestellen.

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odensee
vor 15 Stunden von SlowHand7:

Jeder der irgendwie ein Einkommen hat kann wohl 150€ im Monat zur Seite legen.

Nein.

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Schwachzocker

 

vor 1 Minute von odensee:
vor 15 Stunden von SlowHand7:

Jeder der irgendwie ein Einkommen hat kann wohl 150€ im Monat zur Seite legen.

Nein.

Wenn man mit dem Rauchen aufhört, dann passt das.

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Bolanger
vor 46 Minuten von oktavian:

Wenn man kündigt: Man muss Zulagen+Steuervorteile zahlen und den Ertragsabteil mit ESt. versteuern - evtl hier mit 12/62 Regelung zu 50%.

Das habe ich oben #2332 nachgerechnet und das AVD war besser bei konstantem Steuersatz von 42%, obwohl ich Vorabpauschale ignoriert habe.

Siehst du einen Fehler?

ja, denn die Auszahlung wird mit 25% Abgeltungssteuer versteuert oder hälftig zum persönlichen Steuersatz. 

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oktavian
vor 8 Minuten von Bolanger:

ja, denn die Auszahlung wird mit 25% Abgeltungssteuer versteuert oder hälftig zum persönlichen Steuersatz. 

Ich habe mit förderschädlicher Kündigung gerechnet. Ich verstehe nicht genau, was du mit Auszahlung meinst?

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franko
vor 2 Stunden von s1lv3r:

Man muss eben nicht nur die Erträge versteuern sondern den Gesamtbetrag. Und dadurch gibt es eben auch keinen Vorteil durch einen "Zinseszinseffekt" oder eine wie auch immer geartete "Steuerstundung" weil man erst die Zulage bekommt und erst zur Auszahlung wieder versteuert ...

Man bekommt aber durch Zulage und Steuervorteil zusätzliches Kapital, das Erträge generiert, die es ohne Förderung gar nicht gäbe. Obwohl bei der Auszahlung alles versteuert wird, bleibt typischerweise ein Vorteil (sofern der Grenzsteuersatz in der Auszahlungsphase nicht zu weit über dem der Einzahlungsphase liegt).

 

vor 51 Minuten von Bolanger:

die Auszahlung wird mit 25% Abgeltungssteuer versteuert oder hälftig zum persönlichen Steuersatz.

In welchen Fällen soll bitte die Auszahlung dem Abgeltungssteuersatz unterliegen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 55 Minuten von oktavian:

Ich habe mit förderschädlicher Kündigung gerechnet

Hier liegst du leider schon komplett daneben, wie franko schon durchblicken ließ. Bei Riester oder AVD gibt es weder bei regulärer Auszahlung, noch förderschädlicher Kündigung eine Besteuerung mit der Abgeltungssteuer.

 

Das haben wir auf den letzten bestimmt 10 Seiten alles schon durchgekaut. Bitte schaut euch das alle nochmal an, bevor es wieder von vorne los geht mit „Ich hab da mal was gerechnet“

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