krett Montag um 08:29 · bearbeitet Montag um 11:40 von krett Finanz Szene hat eine Detailanalyse zum "Linder/Klingbeil-Depot". Allerdings hinter einer Paywall. Interessanter Punkt: Unterschiede zum Lindner Depot Zitat Statt zum 1. Januar 2026 startet das neue Altersvorsorge-Depot erst zum 1. Januar 2027 Der förderfähige Höchstbetrag von 1.800 Euro liegt deutlich unter der damals genannte Summe von 3.000 Euro (bzw. sogar 3.500 Euro ab 2029) Die neuen Förderstufen fördern kleine und mittlere Beiträge (bis maximal 1.200 Euro) etwas stärker Die „förderunschädliche“ Wechsel von der Riester-Rente ins Altersvorsorge-Depot fand sich im „Lindner-Entwurf“ so explizit nicht Der 2024er-Entwurf sah vor, dass auch Selbständige zulagenberechtigt sind; laut aktuellem Entwurf bleibt der Kreis auf Pflichtversicherte in den gesetzlichen Systemen beschränkt und ist auch die Zulage für mittelbar Berechtigte (also Ehepartner von Nutzern des Vorsorge-Depots) auf 175 Euro gedeckelt. Das Depot darf auch nur mit Fonds bis RK5 bestückt werden. Also z.B. keine gehebelten ETFs und auch keine Einzelaktien. Insgesamt schon ein Minimalkompromiss. Um nicht zu sagen eine Alibi-Reform, um Argumente für die nächste Maybrit Illner Talkrunde zu haben. 150€ im Monat ist auch ein lächerlich kleiner Einzahlungsbetrag. Betriebliche Altersvorsorge wird bis 500€ (?) monatlich gefördert. Die Versicherungswirtschaft wirds freuen. https://finanz-szene.de/fintech/bmf-entwurf-zur-riester-reform-gut-fuer-deka-union-dws-und-die-neobroker/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Montag um 08:37 · bearbeitet Montag um 08:43 von Malvolio Am 5.12.2025 um 16:40 von stagflation: Wer sein Geld für 30 oder 40 Jahre anlegt und erlaubt, dass ihm jedes Jahr 1,5% Verwaltungsgebühren abgezogen werden, muss verrückt sein. Scheint mir auch etwas hoch, aber man muss mal abwarten, was da dann alles drunter fällt. Verglichen mit den aktuellen Produkten wäre das vermutlich auch schon ein Fortschritt. Und du darfst nicht von Dir oder den Mitgliedern im Forum auf die Allgemeinheit schließen. Mit den max. 1,5% Gesamtkosten sind die meisten aktiven Aktienfonds aber wohl schon mal raus aus der Nummer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Avendo Montag um 10:19 vor 1 Stunde von krett: keine gehebelten ETFs Funfact: Der Xtrackers 2x S&P500 geht! https://docs.extraetf.com/download/LU0411078552/de/PRP/ Zählen die TER Kosten denn in diesen Effektivkostendeckel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett Montag um 10:53 vor 32 Minuten von Avendo: Funfact: Der Xtrackers 2x S&P500 geht! https://docs.extraetf.com/download/LU0411078552/de/PRP/ Interessant. Ich hoffe das wird echt so sein. Weil das war eigentlich mein Plan für diese Vorsorgedepot: 1 oder 2 gehebelte ETFs. vor 32 Minuten von Avendo: Zählen die TER Kosten denn in diesen Effektivkostendeckel? Ich gehe fest davon aus. Sonst würde dieser Deckel keinen Sinn ergeben. Dann packen Sparkassen da ihre Deka-Fonds rein, die 1,5% kosten, und zusätzlich nehmen sie selbst nochmal 1,5%. Dann hätte man 3% Abzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blueprint Montag um 14:30 vor 3 Stunden von krett: Ich gehe fest davon aus. Sonst würde dieser Deckel keinen Sinn ergeben. --> Das ist zu hoffen. Dann packen Sparkassen da ihre Deka-Fonds rein, die 1,5% kosten, und zusätzlich nehmen sie selbst nochmal 1,5%. Dann hätte man 3% Abzug. --> das ist zu befürchten. warten wir auf die Realität, ich hab schon Bedenken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maciver Montag um 17:54 Es soll ja die Möglichkeit geben, bestehende Riesterrenten in das neue Altersvorsorgedepot zu überführen, weiß jemand ob sich hier was für bestehende Basisrentenverträge (Rürup) ändert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Montag um 18:03 vor 7 Minuten von maciver: Es soll ja die Möglichkeit geben, bestehende Riesterrenten in das neue Altersvorsorgedepot zu überführen, weiß jemand ob sich hier was für bestehende Basisrentenverträge (Rürup) ändert? Es gibt noch kein neues Gesetz. Bitte begründe, wie jetzt schon jemand etwas über die konkreten Auswirkungen wissen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maciver Montag um 18:06 Naja den Gesetzesentwurf gibt es ja schon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Montag um 18:10 vor 2 Minuten von maciver: Naja den Gesetzesentwurf gibt es ja schon. Meiner Meinung nach, wird das nicht passieren. Weil Rürup einfach eine ganz andere Rechtsgrundlage in Form von „Altersvorsorgeschicht“ hat. Rürup und GRV sind Schicht 1, Riester ist Schicht 2. Es hat ganz andere Eigenschaften. Von daher rechne mal zu 99% nicht damit. Zudem bräuchte dein Vertrag noch eine OpenMarket Option, dass dein Anbieter es überhaupt erlaubt, das Kapital freizugeben. Das ist in den allermeisten Verträgen nicht gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Montag um 20:00 vor 1 Stunde von maciver: Naja den Gesetzesentwurf gibt es ja schon. Kennst Du das erste Strucksche Gesetz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 22:37 Trotz Struck glaube ich nicht, dass es irgendwelche Änderungen zu Rürup geben wird. Das ist einfach vollkommen außerhalb des „Zuständigkeitsbereichs“ dieser Reform. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maciver Mittwoch um 08:18 Am 8.12.2025 um 21:00 von Nachdenklich: Kennst Du das erste Strucksche Gesetz? Kannte ich bis jetzt nicht :-) Naja, ich gebe zu: meine Frage war mehr Wunschdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett vor 8 Stunden Was mir bisher nicht bewusst war: Neben dem neuen Altersvorsorgedpot soll auch noch ein "Standardepot" kommen. Hier gibt der Anbieter (also Bank oder Broker) zwei Fonds vor (einmal Aktien, einmal Anleihen) und eingezahltes Geld wird automatisch in diese Fonds investiert (z.B. 70/30). Förderung oder ähnliches ist nicht vorgesehen. Hier gilt auch die maximal Kostenquote von 1,5%, die natürlich immernoch absurd hoch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee vor 8 Stunden Ich würde einfach mal das Gesetz abwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 vor 7 Stunden vor 43 Minuten von krett: Was mir bisher nicht bewusst war: Neben dem neuen Altersvorsorgedpot soll auch noch ein "Standardepot" kommen. Hier gibt der Anbieter (also Bank oder Broker) zwei Fonds vor (einmal Aktien, einmal Anleihen) und eingezahltes Geld wird automatisch in diese Fonds investiert (z.B. 70/30). Förderung oder ähnliches ist nicht vorgesehen. Hier gilt auch die maximal Kostenquote von 1,5%, die natürlich immernoch absurd hoch ist. was mich eher wundert ist der maximal mögliche Einzahlbetrag bei 1800€ p.a. ist ( bei 11:20 min) 30 Jahre mit 0,5% TER wären ~165 000€ Eingezahlt 30*(1800-480)= 39 600€ Gewinn muss dann mit relevanten (Lohn)Steuer versteuert werden. Sicherlich nicht schlecht, aber warum der Deckel!? für Förderung ja, aber drüber hinaus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von satgar vor 54 Minuten von BlindesHuhn88: was mich eher wundert ist der maximal mögliche Einzahlbetrag bei 1800€ p.a. ist ( bei 11:20 min) 30 Jahre mit 0,5% TER wären ~165 000€ Eingezahlt 30*(1800-480)= 39 600€ Gewinn muss dann mit relevanten (Lohn)Steuer versteuert werden. Sicherlich nicht schlecht, aber warum der Deckel!? für Förderung ja, aber drüber hinaus? Also ich versteh bei fast keiner Zeile was du da rechnest. Es ist und bleibt Riester. Also muss die gesamte Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Nicht nur die Gewinne. Die Rechnung ist, bei jährlicher Zahlweise: 30x 1800€ Eigenbeitrag 30x 480€ überweist der Staat als jährliche Zulage drauf Eigene Einzahlungen: 54.000€ staatliche Zulagen: 14.400€ Mit reinem Aktien ETF und Gesamtkostenquote zu 0,5% und Bruttorendite 6% beispielhaft ergibt das : ca. 174.000€ Guthaben. Daraus wird jetzt entweder ne lebenslange Rente oder einen Auszahlplan bis 85 Die jährlichen Gesamtbeträge von 2280€ werden noch bei der Einkommensteuer abgesetzt und können noch zu einer, die 480€ übersteigenden, Steuererstattung führen. Das wird, wie bisher auch, bei Besserverdienern so sein. Da kommen dann gut und gerne 300-400€ nochmal durch die Steuererstattung zurück. Vielleicht wird im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (Strucksches Gesetz) ja die Höchstgrenze noch angehoben. Bei Christian Lindners Entwurf war noch von 3000-3500€ die Rede. Das hätte ich auch besser gefunden. Schauen wir mal. Noch ist es, wie auch beim letzten Mal, nur ein Gesetzentwurf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom_weinreich vor 5 Stunden vor 1 Stunde von satgar: Also ich versteh bei fast keiner Zeile was du da rechnest. Es ist und bleibt Riester. Also muss die gesamte Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Nicht nur die Gewinne. Die Rechnung ist, bei jährlicher Zahlweise: 30x 1800€ Eigenbeitrag 30x 480€ überweist der Staat als jährliche Zulage drauf Eigene Einzahlungen: 54.000€ staatliche Zulagen: 14.400€ Mit reinem Aktien ETF und Gesamtkostenquote zu 0,5% und Bruttorendite 6% beispielhaft ergibt das : ca. 174.000€ Guthaben. Daraus wird jetzt entweder ne lebenslange Rente oder einen Auszahlplan bis 85 Die jährlichen Gesamtbeträge von 2280€ werden noch bei der Einkommensteuer abgesetzt und können noch zu einer, die 480€ übersteigenden, Steuererstattung führen. Das wird, wie bisher auch, bei Besserverdienern so sein. Da kommen dann gut und gerne 300-400€ nochmal durch die Steuererstattung zurück. Vielleicht wird im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (Strucksches Gesetz) ja die Höchstgrenze noch angehoben. Bei Christian Lindners Entwurf war noch von 3000-3500€ die Rede. Das hätte ich auch besser gefunden. Schauen wir mal. Noch ist es, wie auch beim letzten Mal, nur ein Gesetzentwurf. Die Höchstgrenze bei der Günstigerprüfung ist niedriger als heute (1.800 statt 2.100 Euro). Das ist völlig gaga. Man kann ja gerne die Einzahlungshöhe hinsichtlich der Zulagen deckeln, aber hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs muss man doch mindestens auf 3.500 Euro gehen. Wieso nicht 10.000 oder 20.000, um echte relevante Vermögensbildung zu ermöglichen? Das ist alles so kleines Karo! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 5 Stunden vor 1 Minute von tom_weinreich: Die Höchstgrenze bei der Günstigerprüfung ist niedriger als heute (1.800 statt 2.100 Euro). Nein, ist sie nicht. Bisher sind es 2100 Euro, künftig (nach dem Entwurf) 1800 Euro plus Zulagen, also mindestens 2280 Euro; mit Kindern je nach Anzahl erheblich mehr. vor 3 Minuten von tom_weinreich: Wieso nicht 10.000 oder 20.000, um echte relevante Vermögensbildung zu ermöglichen? Es gibt ja noch Rürup. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag