Caveman8 vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von Caveman8 vor 54 Minuten von Cando: Aber muss man bei der nicht in der Auszahlungsphase den Ertragsanteil versteuern? Bei Verrentung ja. Gibt aber diese Alternative: Entnahme statt Verrentung. Zitat Die Besteuerung einer fondsgebundenen Rentenversicherung bei Auszahlung hängt vom Auszahlungszeitpunkt und der Vertragsart ab: Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und nach dem 62. Lebensjahr (früher 60 bei Altverträgen) wird nur die Hälfte der Erträge versteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) und durch Teilfreistellung reduziert. Dann die 50% mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Kann man ganz gut legen, indem man zwischen 62j und 67j keine Einkünfte erzielt und da die Entnahmen realisiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rotenstein vor 19 Stunden Für mich sind diese ganzen Vorschläge nichts weiter als ein sinnloses Herumdoktern an Problemen. Ein grosser Wurf ist das nicht. Was sollen denn diese Minibeträge? Warum überhaupt eine Förderung? Man hätte alles viel einfacher haben können, wenn man die Abgeltungssteuer entweder ganz oder zumindest für das Altersvorsorgedepot abgeschafft und wenn man auch angemessene Einzahlungen in dieses Depot (statt der tatsächlichen Minibeträge) erlaubt hätte. Wenn es im übrigen produkttechnisch wieder zu Zwangsverkäufen von Aktien im Börsenkrach kommt, dann ist das nur noch das Sahnehäubchen auf diesen Unsinn. Man will offenbar nur Aktivität demonstrieren, aber keine Probleme lösen, oder kann es nicht, weil schlicht und ergreifend die Kompetenz fehlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 19 Stunden vor 6 Minuten von Rotenstein: wenn man die Abgeltungssteuer entweder ganz Diese Besteuerung abzuschaffen im Vergleich zu Einkommensteuer und dortigen Sozialabgaben hielte ich für die völlig falsche Privilegierung von Reichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 vor 18 Stunden vor 37 Minuten von satgar: Diese Besteuerung abzuschaffen im Vergleich zu Einkommensteuer und dortigen Sozialabgaben hielte ich für die völlig falsche Privilegierung von Reichen. Einen besonderen Freibetrag (z.B 100.000€ ab Renteneintritt) könnte man aber sicher schon diskutieren. Das z.B Finanziert über eine Finanztransaktionssteuer von 0,1%? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r vor 12 Stunden · bearbeitet vor 12 Stunden von s1lv3r vor 6 Stunden von Rotenstein: Was sollen denn diese Minibeträge? Warum überhaupt eine Förderung? Man hätte alles viel einfacher haben können, wenn man die Abgeltungssteuer entweder ganz oder zumindest für das Altersvorsorgedepot abgeschafft und wenn man auch angemessene Einzahlungen in dieses Depot (statt der tatsächlichen Minibeträge) erlaubt hätte. Hört sich für mich jetzt aber ein bisschen so an, als wärest du damit unzufrieden, dass die Reform dir persönlich nicht weiter hilft. Wenn man böse wäre, könnte man behaupten, dass es wahrscheinlich auch einfach kein erstrebenswertes gesellschaftliches Ziel ist der Personengruppe - die dich und mich einschließt - zu helfen besser für das Alter vorzusorgen, da diese Gruppe das auch jetzt schon sehr gut schafft. Die Grenzen sind halt ganz offensichtlich dafür gemacht eher Geringverdiener und mittlere Einkommen zum Vorsorgen und schließen ihrer Rentenlücke zu bewegen. Für mich persönlich ist das Vorsorgedepot auch uninteressant (bin als Selbstständiger allerdings wohl eh nicht förderberechtigt ...). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 12 Stunden · bearbeitet vor 12 Stunden von chirlu vor 9 Stunden von Cando: Am 19.12.2025 um 15:01 von chirlu: Steuerfreien Gewinn in der Ansparphase kann man auch mit einer „ungeförderten“ fondsgebundenen Rentenversicherung haben. Aber muss man bei der nicht in der Auszahlungsphase den Ertragsanteil versteuern? Ja, aber der steuerpflichtige Ertragsanteil entspricht (ungefähr – ist eben eine Pauschalierung) der Verzinsung, die während der Auszahlungsphase anfällt. Der Gewinn, der während der Ansparphase entstanden ist, bleibt steuerfrei. Man sieht das auch gut daran, dass der Ertragsanteil unabhängig ist von der Gesamtlaufzeit. Bei einer Sofortrente, bei der logischerweise keine Gewinne während der nicht vorhandenen Ansparphase angefallen sind, ist der Ertragsanteil gleich hoch wie bei einer jahrzehntealten Rentenversicherung, bei der sich das Vermögen während der Ansparphase vervielfacht hat. vor 21 Minuten von s1lv3r: Hört sich für mich jetzt aber ein bisschen so an, als wärest du damit unzufrieden, dass die Reform dir persönlich nicht weiter hilft. Na ja – jemandem, der in der Schweiz lebt, hilft keinerlei deutsche Reform weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poipoi vor 7 Stunden Am 19.12.2025 um 11:42 von rotten.demin: Ja, würde ich auch nicht tun, aber ich hatte @poipoi's Frage so verstanden - war aber vielleicht ein Missverständnis Mit geht es um die Förderung - durch den Steuereffekt und nicht durch die Zulagen. Dies muss den Menschen erklärt und dann verstanden werden. Wenn man diese Grenze substantiell anheben würde (bspw. um den Faktor 4 oder mehr), würde sich die Versicherungswirtschaft freuen und die Versicherer und die Rentner...Die Steuerausfälle sollen nicht ansteigen, aber gleichzeitig pumpt man mehr Steuern in die Rentenkasse. Ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen...6,65€ (die gab es in Form von 13 Deutschen Markt seit den 70er Jahren). Warum führt man sowas ein und passt die Beträge nicht regelmäßig an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 7 Stunden vor 5 Minuten von poipoi: Ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen...6,65€ (die gab es in Form von 13 Deutschen Markt seit den 70er Jahren). Warum führt man sowas ein und passt die Beträge nicht regelmäßig an? Das musst du die Tarifparteien des öffentlichen Diensts fragen. Andere Branchen haben andere Beträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poipoi vor 7 Stunden vor 5 Minuten von chirlu: Das musst du die Tarifparteien des öffentlichen Diensts fragen. Andere Branchen haben andere Beträge. Stimmt, aber auch diese Beträge sind seit 30 Jahren fix. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag