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krett

Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 25 Minuten von Daniel24:

Das ist der Punkt, über den ich in den Kommentaren hier auch regelmäßig stolpere: man muss natürlich den echten Netto-Aufwand beim AV Depot mit einer gleich hohen Investition in einen ETF Sparplan vergleichen, sonst macht der Vergleich keinen Sinn. 
D. h. entweder rechnet man beim AV Depot den Bruttoaufwand und steckt die Steuererstattung zusätzlich in den ETF Sparplan ODER man rechnet beim AV Depot den reinen Nettoaufwand und vergleicht mit einem gleich hohen ETF Sparplan. 
 

Das ist nach meinem Verständnis irreführend bzw. falsch. Wenn ich den Bruttoaufwand vor Steuern in AV-Depot schiebe, dann erhalte ich keine zusätzliche Steuererstattung. Welche Steuern sollen denn erstattet werden, wenn ich sie, da brutto, gar nicht erst gezahlt habe?

Genau diesen Vergleich: Bruttoeinzahlung = netto plus Steuererstattung in AV-Depot, zzgl Förderung ggü. Zahlung ohne Förderung aus dem netto ins freie Depot habe ich aufgestellt. Bei der privaten Anlage interessiert mich erstmal nicht, wie die AV-Anbieter diese berechnen. Ich habe die Berechnung selbst durchgeführt bzw. bei Zinsen-berechnen rechnen lassen. Das Ergebnis pro AV-Depot war dabei überschaubar bis vernachlässigbar.

 

man dürfte sich aber wohl darauf einigen können, dass individuell die Rechnung auch deutlich pro AV-Depot ausgehen könnte, z.B. wenn man noch die Kinderförderung dazu bekommt oder die Steuersätze in Anspar- und Auszahlungsphase von meiner einfachen Annahme abweichen.

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Malvolio
vor 5 Minuten von Flapsch:

Auf Phoenix läuft gerade zum Thema etwas. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der Kostendeckel auf 1% sinken, der Zuschuss auf 540 Euro im Jahr steigen und ein öffentliches Produkt angeboten werden. Es wurde mir aber noch nicht klar, ob das Kabinett dies vereinbart hat oder ob es aus einem Ausschuss kommt. Wird aber bestimmt zeitnah medial veröffentlicht.

Ich glaube am Mittwoch tagt normalerweise der Finanzausschuss. Dann wird vielleicht wieder etwas veröffentlicht.

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satgar
vor 8 Minuten von chirlu:

 

Ich habe es hier ausformuliert:

Es kann jeder verstehen. Ob jeder es tut, liegt nicht allein in meiner Hand.

Wie man an den weiteren Einlassungen hier fort folgend sehen kann, scheint das so einleuchtend oder klar eben nicht so zu sein. 

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Flapsch
vor 14 Minuten von Malvolio:

Ich glaube am Mittwoch tagt normalerweise der Finanzausschuss. Dann wird vielleicht wieder etwas veröffentlicht.

Das kann sein, aber den Beitrag von eben kann man auch hier anschauen: https://www.phoenix.de/altersvorsorgereform-a-5186402.html?ref=aktuelles

 

Freitag soll wohl der Bundestag über den finalen (?) Entwurf abstimmen. 

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
vor 29 Minuten von Flapsch:

Das kann sein, aber den Beitrag von eben kann man auch hier anschauen: https://www.phoenix.de/altersvorsorgereform-a-5186402.html?ref=aktuelles

 

Freitag soll wohl der Bundestag über den finalen (?) Entwurf abstimmen. 

Freitag um 9 Uhr ist die zweite und dritte Lesung des "Altersvorsorgereformgesetzes" im Bundestag. Bis dahin muss dann die Beschlussempfehlung bzw. der Bericht des Finanzausschusses bzw. Haushaltsausschusses vorliegen. In dieser Woche wird sich also noch etwas tun.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798

 

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underwood
Zitat

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte einen ersten Reformentwurf der Riester-Rente vorgelegt, im Bundestag gab es daran noch einige Änderungen. So soll bei einem monatlichen Ansparbetrag von bis zu 30 Euro eine Grundzulage von 50 Cent pro angespartem Euro gezahlt werden. Für höhere Sparbeträge bis 150 Euro sind 25 Cent Grundzulage vorgesehen. Schon ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro soll es demnach den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr geben.

Bereits am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Ab Januar 2027 sollen die neuen Vorsorgeverträge abgeschlossen werden können.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-03/reform-riester-rente-private-altersvorsorge-koalition-lars-klingbeil-spd

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chirlu
vor einer Stunde von Bolanger:

Wenn ich den Bruttoaufwand vor Steuern in AV-Depot schiebe, dann erhalte ich keine zusätzliche Steuererstattung. Welche Steuern sollen denn erstattet werden, wenn ich sie, da brutto, gar nicht erst gezahlt habe?

 

Am 19.3.2026 um 17:02 von chirlu:

Man zahlt Geld aus dem Brutto ein, das nicht besteuert wird. Der Unterschied ist rein verfahrensmäßig, dass die Steuerbefreiung bei der bAV (Entgeltumwandlung) direkt passiert, während bei Riester zunächst Lohnsteuer abgezogen und später wieder erstattet wird (teils als Zulage, teils in der Veranlagung).

 

Die Bruttoeinzahlung bei Riester ist die Summe aus Eigenbeitrag und Zulage. Der restliche Betrag (übersteigende Steuererstattung) ist ein reiner Kredit.

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Bolanger
vor 5 Minuten von chirlu:

während bei Riester zunächst Lohnsteuer abgezogen und später wieder erstattet wird (teils als Zulage, teils in der Veranlagung).

Du bezeichnest also je nach Förderkonstellation eine Zulage von 175 EUR bei einer Einzahlung aus dem eigenen netto von 60 EUR als Erstattung einer Lohnsteuer?

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satgar
· bearbeitet von satgar

Auch t-online greift die Verständigung der Koalition auf: https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/id_101184354/riester-reform-koalition-einigt-sich-auf-wichtige-aenderungen.html

 

Meiner Meinung nach sehr wichtiger Passus ist das mit den Kinderzulagen:

 

"Die staatliche Grundzulage zur Förderung der privaten Altersvorsorge wird nochmals angehoben: Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr. Darüber hinaus sind es bis 1.800 Euro je 25 Cent. Besonders stark sollen Familien profitieren. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden. Bisher war im Regierungsentwurf ein Beitrag von 100 Euro vorgesehen."

 

Trotzdem werden Fälle wie bisher, mit 60 EUR Sockelbeitrag je Jahr und 2 Kindern, also für 60 EUR eigenes Geld 775 EUR Zulagen erhalten, so mit Riester 2.0 nicht funktionieren. Hier muss mindestens 300 EUR eigenes Geld investiert werden, um je Kind 300 EUR Zulage zu erhalten. Es gibt für 300 EUR Eigenbeitrag je Jahr bei Riester 2.0 dann insgesamt 150 EUR Grundzulage (50 Cent je 1 EUR bis Mindesteigenbeitrag 300 EUR)...sowie 600 EUR für die Kinder. Die Förderquote war da in Riester 1.0 weiterhin besser. Aber es hat sich nun Richtung Riester 2.0 verschoben, etwas zumindest. Immerhin.

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krett
vor 7 Minuten von satgar:

 

  • Kostendeckel von 1,5% auf 1%, aber nur für das Standardprodukt. Versicherungen und Sparkassen werden also mit Sicherheit darüber hinaus gehen :wallbash:
  • Selbstständige werden mit einbezogen (gut!)
  • Mehr Förderung für Geringverdiener
  • Es soll auch ein Staatliches Angebot unter dem Dach des KENFO geben (ich vermute der KENFO wird einfach einen eigenen ETF auflegen). Das ist natürlich maximal sinnbefreit, weil man das Schwedische Modell an den wichtigen Stellen NICHT kopiert.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von krett:

Kostendeckel von 1,5% auf 1%, aber nur für das Standardprodukt. Versicherungen und Sparkassen werden also mit Sicherheit darüber hinaus gehen

Auf jeden Fall. Auch Versicherer mit Produkten für Strukturvertriebe werden Produkte deutlich oberhalb von 1% anbieten.

 

vor 13 Minuten von krett:

Selbstständige werden mit einbezogen (gut!)

Ja, ist mega.

 

vor 13 Minuten von krett:

Mehr Förderung für Geringverdiener

Joa, bis 360 EUR Eigenbeitrag je Jahr gibts jetzt halt 50 cent je EUR, danach bis 1.800 EUR dann 25 cent je  EUR Einzahlung. Es sind dann insgesamt für 1.800 EUR somit 540 EUR an Zulage. Bei der Steuer abgesetzt werden dann 2.340 EUR. Vorher wären maximal 2.280 EUR möglich gewesen mit einer Förderschwelle bei 1.200 EUR. Du hast also an sich recht: wer weniger einzahlt, bekommt eine höhere prozentuale Förderung über die Zulage.

 

vor 13 Minuten von krett:

Es soll auch ein Staatliches Angebot unter dem Dach des KENFO geben (ich vermute der KENFO wird einfach einen eigenen ETF auflegen). Das ist natürlich maximal sinnbefreit, weil man das Schwedische Modell an den wichtigen Stellen NICHT kopiert.

Jap. Wie das dann wieder genau aussehen soll und wird.....man wird es sehen.

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krett

Man muss es auch positiv sehen: So viel Transparenz bei den Kosten gab es noch nie. Soweit ich es verstehe muss in die Kosten ALLES mit reingerechnet werden. Selbst wenn es überhaupt keinen Kostendeckel gäbe, wäre es eine extreme Verbesserung zu Riester & co, wo kaum ein Verbraucher die Kosten sieht geschweige denn versteht. Meine Hoffnung ist das der Wettbewerb für den Rest sorgt und Versicherungen nie wirklich Fuß fassen werden bei diesem Produkt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von krett:

Selbst wenn es überhaupt keinen Kostendeckel gäbe, wäre es eine extreme Verbesserung zu Riester & co, wo kaum ein Verbraucher die Kosten sieht geschweige denn versteht.

Naja, es wird genauso berechnet werden wie in den aktuellen Kostenblättern bei Riester 1.0 über die Altersvorsorgestelle PIA und deren berechnungsvorgaben. Da war auch alles drin und man konnte die jährliche Effektivkostenquote als RIY ersehen. Also das fand ich bisher auch schon extrem ok und verständlich.

vor 4 Minuten von krett:

Versicherungen nie wirklich Fuß fassen werden bei diesem Produkt.

Ich hab kein Problem mit Versicherungen. Wegen der insolvenzsicherheit wäre es mir eigentlich lieber, wenn es eigenen sehr guten Nettotarif vom Lebensversicherer gibt, der mir dann neben dem Auszahlplan OPTIONAL auch die lebenslange Verrentung bieten kann, wenn ich sie später doch wählen wollen würde. Aber auch die Seriösität oder Größe spielt für mich eine Rolle, oder Support bei Anfragen. Auf sowas wie Trade Republic hab ich da bei sowas gar keine Lust.

 

Auf jeden Fall bin ich auf dem Wettbewerb gespannt. Das kann für uns Verbraucher nur gut sein.

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fgk

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
 

Zitat

Über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) berät das Parlament am Freitag, 27. März 2026,abschließend.

 

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chirlu
vor 34 Minuten von Bolanger:

Du bezeichnest also je nach Förderkonstellation eine Zulage von 175 EUR bei einer Einzahlung aus dem eigenen netto von 60 EUR als Erstattung einer Lohnsteuer?

 

Nein, in dem Fall nicht (obwohl es hilfreich sein kann, das als Steuererstattung mit einem fiktiven Steuersatz zu betrachten). Aber es gibt dann auch keine übersteigende Steuererstattung, die man zusätzlich anlegen könnte oder nicht – das ist also nicht der Fall, um den es hier ging.

 

Nehmen wir jemanden, der 1000 Euro aus seinem Bruttoverdienst einzahlen möchte, bei einem Zulagenanspruch von 175 Euro (bisheriges Recht). Von den 1000 Euro werden beim Arbeitgeber z.B. 300 Euro Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

 

Derjenige sollte jetzt 825 Euro selbst in den Vertrag einzahlen. Damit das überhaupt geht (er hat ja nur 700 Euro bekommen), muss er einen „Kredit“ über 125 Euro aufnehmen – in den meisten Fällen wohl bei sich selbst. Später werden dann vom Staat 175 Euro als Zulage in den Vertrag eingezahlt (damit sind die gewünschten 1000 Euro drin), und es gibt eine Steuererstattung von 125 Euro, mit der der „Kredit“ zurückgezahlt werden kann. Damit ist die Lohnsteuer von 300 Euro auf die 1000 Euro vollständig zurückerstattet.

 

Natürlich kann man jetzt die 125 Euro auch noch ansparen, wenn man sie bei sich selbst geliehen und nun übrig hat. Das hat aber nichts mit der Riesterförderung und den 1000 Euro Bruttoverdienst zu tun, sondern ist völlig anderes Geld aus einer anderen Quelle.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Stunden von krett:

Es soll auch ein Staatliches Angebot unter dem Dach des KENFO geben

Letztlich wird ja auch interessant sein:

 

- was wird genau diese Lösung den Anleger kosten? Schafft diese Lösung sowas wie die 0,10% des schwedischen AP7?

- welche Performance ist zu erwarten? („Seit seiner Auflage hat der Fonds eine Rendite von 4,8% jährlich nach kapital-gewichtetem Return-on-Investment (ROI) erzielt, in den vergangenen fünf Jahren von 4,6%.“)*

- welche AA wird dort eingesetzt? Kann man sich ja auf der HP schon ansehen

- die Insolvenzsicherung müsste nach meiner Laienmeinung ja die aller stärkste sein ggü. allem anderen
 

Diese Nuss könnte für andere private Anbieter extrem schwer zu knacken sein, sondern man sich mit dem aktiven Management des KENFO anfreunden kann.

 

*Quelle: https://www.boersen-zeitung.de/banken-finanzen/kenfo-liefert-mehr-rendite-als-noetig

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ohnePeil

Im Prinzip ist es dann nur bis 30 Euro im Monat wirklich rentabel, außer man ist sich sicher, dass im Rentenalter der Grenzsteuersatz unter 25% ist, oder?

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chirlu
vor 5 Minuten von ohnePeil:

Im Prinzip ist es dann nur bis 30 Euro im Monat wirklich rentabel, außer man ist sich sicher, dass im Rentenalter der Grenzsteuersatz unter 25% ist, oder?

 

Das kommt auf deinen jetzigen Steuersatz an. In den meisten Fällen ist die Höhe der Zulage vollkommen egal.

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Bolanger

Interessant finde ich auch, dass die Wechselkosten von Riester ins neue AV-Depot gedeckelt werden sollen. Es gibt ja noch eine hohe Anzahl von Riester-Verträgen, bei denen eine Überführung sinnvoll sein kann.  

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von Bolanger:

Interessant finde ich auch, dass die Wechselkosten von Riester ins neue AV-Depot gedeckelt werden sollen. Es gibt ja noch eine hohe Anzahl von Riester-Verträgen, bei denen eine Überführung sinnvoll sein kann.  

Das ist auch heute schon so. Die Anbieter dürfen für die Aufnahme von Geld nichts nehmen, und für die Abgabe von Geld maximal 150€ für den Vorgang abziehen. Diesen Wert haben bisher auch immer so gut wie alle Anbieter in die Verträge /Produktinformationsblätter reingeschrieben. Die Condor hatte im Nettotarif immer etwas weniger, ich glaube 90€

 

Das man für die Aufnahme nichts nehmen darf, war früher(bisher bei Riester 1.0) auch immer das Problem, dass das zum Rentenbeginn keiner mehr nehmen wollte. Weil man einfach kein Geld in Form von Einnahmen/Gebühren mehr reinholen konnte im ausreichenden Maße. Es sollte/musste immer noch eine Sparphase geben, um es für den aufnehmenden Anbieter attraktiv zu halten. Ob das auch jetzt ein Problem werden wird, kann ich noch nicht beurteilen.

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Bolanger

Hmmm... ich habe gerade in meinen Riester geschaut. Das steht:

 

"Kündigung wegen Vertragswechsel:  max. 150,00 Euro
Kündigung mit Auszahlung je 100 Euro des Gesamtdeckungskapitals multipliziert mit der restlichen Dauer der Grundphase:  0,40 Euro"

 

Ich vermute, dass die Auszahlung eine förderschödliche Auszahlung ist und der Vertragswechsel den Übertrag des Guthabens auf einen neuen Anbieter bzw. in das AV-Depot. Fein fein, nur weiß ich nicht, welcher Betrag tatsächlich föllig wird. Ich weiß nur, dass es max. 150 EUR sein sollen. Sowas könnte man doch bestimmt wegen Unbestimmtheit als nichtig verhandeln bzw. durchsetzen?! 

 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von Bolanger:

Ich vermute, dass die Auszahlung eine förderschödliche Auszahlung ist und der Vertragswechsel den Übertrag des Guthabens auf einen neuen Anbieter bzw. in das AV-Depot. Fein fein, nur weiß ich nicht, welcher Betrag tatsächlich föllig wird. Ich weiß nur, dass es max. 150 EUR sein sollen. Sowas könnte man doch bestimmt wegen Unbestimmtheit als nichtig verhandeln bzw. durchsetzen?! 

Ja genau, die Aufteilung hast du korrekt richtig verstanden.

 

Diese Begrifflichkeiten mit „Max“ benutzen Anbieter immer wieder. Ich finds furchtbar, weil es letztlich eine Unklarheit in sich birgt, die nicht sein müsste. Man könnte es zumindest versuchen, hier seinen Unmut kundzutun und kann „auf die Barrikaden gehen“ mit allerlei auch kostenloser Möglichkeiten. Klagen würde ich deshalb aber nicht. Dafür ist es zu gering.

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Bolanger

Also sind im Produktinformationsblatt die Gebühren für einen Vertragswechsel gar nicht eindeutig bestimmt und können quasi willkürlich bis zur Grenze von 150 EUR festgesetzt werden?  Oha Oha Oha... wenn ich drüber nachdenke, wie viel Ärger es für Banken vor ein paar Jahren mit dem sogenannten Widerrufsjoker bei Immobilienfinanzierungen gab, weil dort teilweise der Beginn der Widerrufsfrist zu waschig formuliert war, dann ist eine Formulierung wie "max 150 EUR" eigentlich sofort hinfällig. 

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satgar
vor 1 Minute von Bolanger:

Also sind im Produktinformationsblatt die Gebühren für einen Vertragswechsel gar nicht eindeutig bestimmt und können quasi willkürlich bis zur Grenze von 150 EUR festgesetzt werden?

Das ist bei dir so und manchen Anbietern. Es handhaben aber nicht alle so. Die Condor schreibt rein : es sind 90€. Punkt.

 

Ohne Max.

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krett
vor 15 Stunden von satgar:

Naja, es wird genauso berechnet werden wie in den aktuellen Kostenblättern bei Riester 1.0 über die Altersvorsorgestelle PIA und deren berechnungsvorgaben. Da war auch alles drin und man konnte die jährliche Effektivkostenquote als RIY ersehen. Also das fand ich bisher auch schon extrem ok und verständlich.

Hmm, vielleicht hast du recht, aber mein (subjektiver?) Eindruck ist, das es sich hier anders verhält. Eine einzige %-Zahl die vermutlich von vielen Anbietern (Neobrokern) als Werbeargument genutzt wird und in der alles enthalten ist.

Bei Riester: Ja, es gibt eine Effektivkostenquote, aber erst auf Seite 4 der Unterlagen, neben tausend anderen zahlen. Auch das in den ersten Jahren die Abschlusskosten abgezogen werden versteht so gut wie niemand, erst recht nicht, was das für die langfristige Rendite bedeutet.

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