Caveman8 vor 12 Stunden vor 24 Minuten von Bolanger: Noch kennen wir die Konditionen des AVD nicht. Daher ist diese Aussage sehr gewagt. *Kein Systemischer Vorteil durch die Zulagen (bei angenommen (Grenz-) Steuersatz über 33,3%) Klar wären bessere Konditionen bei einem Neobroker dann besser als eine Basisrente mit +xx% Gebühren dann im Vorteil. Neben den bereits genannten Vorteilen wie des Anbieterwechsels, Teilauszahlung usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 11 Stunden Hier gibts auch weitere Infos und Berechnungen zum Thema AV Depot : https://youtu.be/PANXpsGiY5c?is=45R6_uossxUoKeIf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
STSC vor 10 Stunden · bearbeitet vor 10 Stunden von STSC vor 2 Stunden von Bolanger: Noch kennen wir die Konditionen des AVD nicht. Daher ist diese Aussage sehr gewagt. Das kann man doch auch nicht wenn man die Konditionen kennt, da man nicht weiß wie der Grenzsteuersatz im Alter ist. Ist er im Alter genauso hoch wie jetzt kann man doch mit AVD nicht besser fahren wenn der Grenzsteuersatz jetzt größer 33,3% ist? Mit diesem hohen Satz werden auch die Gewinne besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 10 Stunden vor 29 Minuten von STSC: Ist er im Alter genauso hoch wie jetzt kann man doch mit AVD nicht besser fahren wenn der Grenzsteuersatz jetzt größer 33,3% ist? Wenn der Steuersatz im Alter gleich hoch ist, hat man keinen Vorteil durch die nachgelagerte Besteuerung, aber die Gewinne bleiben effektiv steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daniel24 vor 9 Stunden vor 57 Minuten von chirlu: Wenn der Steuersatz im Alter gleich hoch ist, hat man keinen Vorteil durch die nachgelagerte Besteuerung, aber die Gewinne bleiben effektiv steuerfrei. Die Aussage ist missverständlich. Ich eürde hier klar sagen, dass man hat einen Vorteil durch die nachgelagerte Besteuerung hat: die Gewinne bleiben dadurch steuerfrei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 8 Stunden vor 41 Minuten von Daniel24: Ich eürde hier klar sagen, dass man hat einen Vorteil durch die nachgelagerte Besteuerung hat: die Gewinne bleiben dadurch steuerfrei. Das ist aber unabhängig von der nachgelagerten Besteuerung. Man könnte bei nachgelagerter Besteuerung die Gewinne zusätzlich besteuern, genauso wie man umgekehrt bei normaler Anlage auf eine Besteuerung der Gewinne verzichten könnte (wie es früher, durch die einjährige Spekulationsfrist, ja weitgehend war). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger vor 4 Stunden Die Auszahlung der Gewinne ist aber nicht steuerfrei. Wäre schön, wenn man sie steuerfrei aufs Giro bekäme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 vor 1 Stunde 100€ netto = 58€, 50% Wertzuwachs = 87€, abzüglich 42% auf den Zuwachs = 74,82€ (man könnte auch die 26,38% nehmen, ändert nichts am Beispiel) 100€ brutto = 100€, 50% Wertzuwachs = 150€, abzüglich 42% = 87€ -> also exakt der Wert, als wäre der Gewinn bei einer netto Anlage unversteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Daniel24 vor 56 Minuten · bearbeitet vor 56 Minuten von Daniel24 Wie wäre es denn damit: Bei der nachgelagerten Besteuerung wird der dann gültige Steuersatz auch auf die aufgelaufenen Gewinne angewendet. Wenn der Steuersatz in Anspar- und Entnahmephase gleich ist, dann führt das zum gleichen Gesamtvermögen wie bei einem Ansparen aus dem Netto, bei dem keine Steuern auf die Erträge erhoben werden. (Und das ist für mich der Vorteil, der bei nachgelagerter Besteuerung automatisch entsteht, selbst wenn der Steuersatz gleich ist) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 16 Minuten vor 35 Minuten von Daniel24: der Vorteil, der bei nachgelagerter Besteuerung automatisch entsteht Eben nicht automatisch, sondern durch separate gesetzgeberische Entscheidung. Der Gesetzgeber könnte auch festlegen, dass auf die Gewinne zusätzlich Kapitalertragssteuer fällig wird. Möglicherweise fällt es dem Gesetzgeber aber politisch leichter, hier bei Steuerfreiheit zu bleiben; eben weil viele nicht verstehen, dass Steuerfreiheit vorliegt. (Und natürlich, weil es um Altersvorsorge geht.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag