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krett

Lindner-Rente (Reform der priv. Altersvorsorge 2024/25)

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Amnesty
vor 29 Minuten von satgar:

Sehe ich nicht so. Denn das hilft insbesondere Personen die wenig bis gar nichts wegsparen, überhaupt nicht. Da ist sowas wie eine Zulagengutschrift sinnvoll.

Wenn man es einfach machen will: Ist es sinnvoller, Menschen mit niedrigem Einkommen (bei denen die Rente evtl. ohnehin aufgestockt werden muss) Zuschüsse zu bezahlen, die teilweise bis vollständig an die Finanzindustrie fließen, damit sie selbst vorsorgen  oder sich die Kosten + Bürokratie zu sparen und für eine hinreichend hohe Mindestrente zu sorgen? 

Ich finde nicht, dass man beide Themen vermischen muss. 

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satgar
vor 1 Minute von Amnesty:

eine hinreichend hohe Mindestrente zu sorgen? 

Oh da bin ich ganz bei dir! Aber die haben wir halt leider nicht. Und damals, als Riester 1.0 eingeführt wurde, wurde Riester sogar auf die Grundsicherung voll angerechnet. Das ist dann erst später geändert worden. Also ich bin da ganz bei dir: ich würde eine Mindestrente der GRV absolut unterstützen. Glaube darüber hinaus aber dennoch, dass eine geförderte Altersvorsorge Sinn macht, die speziell für diesen Zweck gedacht und ist auch einem gewissen Korsett unterliegt, damit es nicht einfach verjubelt wird bei der nächstbesten Gelegenheit. Oder zumindest wenn (wie derzeit bei einer Kündigung), der Staat seine Förderung zurück bekommt. Den Einnahmeausfall eines vorher gewährten Sparerpauschbetrages, würde er nie "zurückbekommen".

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker

Alles, was man bräuchte, wäre ein Sonderkonto, auf dem während der Sparphase keine Steuern gezahlt werden. Den Sparerfreibetrag gibt es ja bereits.

Kein Insolvenzschutz, warum überhaupt?

Keine Vorgaben für die Verrentung!

Kein Preisdeckel für die Produkte. Ich weiß gar nicht, seit wann man Preise deckelt?

Und wer arm ist, der bleibt auch in der Rente arm. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.

 

Jede Steuererleichterung hilft bei der Altersvorsorge, egal an welcher Stelle diese Steuererleichterung kommt. Und wer sein Geld verprasst, der verprasst es eben. Es funktioniert doch absehbar ohnehin nicht, alle Menschen zur Vorsorge zu zwingen. Man sieht doch hier im Forum wie die Verträge förderschädlich aufgelöst oder ruhend gestellt werden.

 

Ist das irgendwie zu einfach, oder woran liegt es?

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chirlu
vor 30 Minuten von Schwachzocker:

Alles, was man bräuchte, wäre ein Sonderkonto, auf dem während der Sparphase keine Steuern gezahlt werden.

 

Fondsgebundene Rentenversicherung.

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Schwachzocker

Ich vergaß: ...und aus dem Brutto heraus sparen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Minuten von Schwachzocker:

Ich vergaß: ...und aus dem Brutto heraus sparen.

 

Dann Rürup oder bAV, aber das scheitert natürlich hieran:

vor 37 Minuten von Schwachzocker:

Keine Vorgaben für die Verrentung!

 

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Schwachzocker

...und an dem Beamtenstatus.

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Nachdenklich
vor 55 Minuten von Schwachzocker:

Alles, was man bräuchte, wäre ein Sonderkonto, auf dem während der Sparphase keine Steuern gezahlt werden. Den Sparerfreibetrag gibt es ja bereits.

Kein Insolvenzschutz, warum überhaupt?

Keine Vorgaben für die Verrentung!

Kein Preisdeckel für die Produkte. Ich weiß gar nicht, seit wann man Preise deckelt?

Und wer arm ist, der bleibt auch in der Rente arm. Ich kann es mir nicht anders vorstellen.

Hier stimmen wir mal überein.

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satgar
vor 57 Minuten von Schwachzocker:

...und an dem Beamtenstatus.

Für bAV ja, für Rürup nein.

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Schwachzocker

Ich finde, man sollte noch eine Krisenbremse einbauen.

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fgk
Zitat

Versicherer können solche Verluste über die Überschussbeteiligung dem Gesamtkollektiv anlasten“, erläutert Kleinlein.

Was für Möglichkeiten hat eine Versicherung denn da?

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Kratos
vor 1 Stunde von fgk:

Was für Möglichkeiten hat eine Versicherung denn da?

Ich zitiere die BaFin:

 

"Im deutschen Lebens-und Krankenversicherungsgeschäft sowie der UPR kann es vorkommen, dass die tatsächlichen Abschlusskosten des Neugeschäftes nicht bereits im ersten Versicherungsjahr kalkulatorisch gedeckt sind. In diesem Fall sind negative Abschlusskostenergebnisse zu verzeichnen. Diese reduzieren das versicherungstechnische Ergebnis und damit die zukünftige Überschussbeteiligung."

 

Und vielmehr ist es eigentlich auch nicht. Die Überschussbeteiligung soll zwar "verursachungsorientiert" sein, das bedeutet aber nicht, dass es nicht auch gewisse Querfinanzierungen geben kann.

 

 

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radler2
· bearbeitet von radler2

In einem Handelsblatt-Artikel wurde ein Überblick über das geplante Vorsorgedepot gegeben. Das stand erst mal nichts Neues drin. Allerdings bin ich über eine Passage gestolpert, deren Bedeutung ich nicht verstehe:

 

Da stand sinngemäß, daß der Zeitpunkt des Umstieg gut überlegt sein müsse. Wenn die Märkte schlecht stehen, würde man mit einem niedrigen Kapital starten.

 

Worauf zielt diese Überlegung ab? Angenommen man hat einen Riester-Fondssparplan (wie ich), der hauptsächlich in einen weltweit streuenden Aktienfond investiert (aktuell sogar zu 100%). Ist es da nicht vollkommen egal, wie der Markt steht? Wenn ich die Fondsanteile in das neue Vorsorgedepot überführe, ändert das doch nichts am Wert. Wenn man von dem teuren aktiven Fond in günstige Welt-ETFs wechselt, sollte der Wechsel doch sofort erfolgen, da die Wertentwicklung der alten aktiven Fonds und der ETF den selben Trend folgen sollten, aber man aufgrund der Kosten den aktiven Fond schlagen würde. 

 

Übersehe ich das was entscheidendes?

 

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satgar
vor einer Stunde von radler2:

Wenn ich die Fondsanteile in das neue Vorsorgedepot überführe, ändert das doch nichts am Wert

Du kannst die Anteile nicht übertragen. Du kannst nur Guthaben in Form von EUR übertragen. Es wird also alles verkauft und Anbieter A überweist das Guthaben an Anbieter B und dort werden neue Fonds gekauft.

 

Es ist aber, wie saidi von Finanztip immer schildert, trotzdem egal. Wenn das gerade schlecht steht, steht sowohl dein Fondssparplan schlecht, als auch die ETFs die du im neuen Altersvorsorgedepot wählen würdest. Man tauscht daher niedrige mit anderen niedrigen Kursen aus. Andersherum genauso: wird es zum hohen Kurs bei Anbieter A verkauft, muss man bei Anbieter B auch hohe Kurse für die dortigen ETFs bezahlen. So oder so, ist es völlig egal.

 

Es wäre doch gar nicht Sinn der Sache, deine aktiv gemanagten Fonds aus Fondssparplan alt zu behalten. Wieso sollte man das wollen, wenn es zukünftig reine Aktien EF Vorsorgedepots geben wird?

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radler2

Die alten Fonds will ich nicht behalten. Wenn die Umstellung via Verkauf vonstatten geht, soll mir das recht sein. Dann verstehe ich eben diesen Artikel noch weniger.

Wenn es sich um ein normales Depot handeln würde, könnte man mit der Steuer argumentieren. Nur wäre da die Schlußfolgerung genau umgekehrt. Damit wenig Steuer gezahlt werden muß, ist eine Umstellung in einer Tiefphase besser. Aber bei der Überführung ins Vorsorgedepot fallen ja keine Steuern an.

 

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satgar
vor 1 Minute von radler2:

Aber bei der Überführung ins Vorsorgedepot fallen ja keine Steuern an.

Genau. Von daher gibt es hier kein Problem oder diskussionswürdiges Thema. Es geht einfach von Alt zu Neuanbieter und dort dann in die neuen Wunschfonds, Thats it.

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Richie_Rich
· bearbeitet von Richie_Rich

Erstmal wird man sich vermutlich teuer vom alten Anbieter freikaufen müssen - oder freuen sich Anbieter, die ihre Kunden massiv in die Miese manövriert haben, wie Fairr darüber?

Und, wer als Kunde unter dem Garantiekapital rumdümpelt, will der überhaupt wechseln?

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Fondsanleger1966
Am 21.2.2026 um 10:38 von radler2:

Da stand sinngemäß, daß der Zeitpunkt des Umstieg gut überlegt sein müsse. Wenn die Märkte schlecht stehen, würde man mit einem niedrigen Kapital starten.

 

Worauf zielt diese Überlegung ab?

Das bezieht sich auf Produkte mit einer Garantie.

 

Die Bruttobeitragsgarantie im neuen Produkt entspricht dem Übertragungsbetrag. 20.000 € Übertragungsguthaben ergibt einen höheren Garantiebetrag als 10.000 €.

 

Außerdem gilt die Garantie des alten Produkts nur zum vereinbarten Rentenbeginn. Bei einer früheren Übertragung kann sie nicht geltend gemacht werden - selbst wenn der Übertragungswert unterhalb des Garantiebetrags liegt.

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radler2
vor 11 Stunden von Fondsanleger1966:

Das bezieht sich auf Produkte mit einer Garantie.

Ok, das ist nachvollziehbar. Mein Riestervertrag ist vergleichsweise gut gelaufen, aber ich will die Verrentung vermeiden. Die ist in meinem Fall nicht attraktiv. 

 

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ohnePeil
· bearbeitet von ohnePeil

Wäre es dann möglich, den Inhalt eines Riestervertrages zum ursprünglich angedachten Ende (also mit Garantie aber vor der Rente) in ein Lindner-Depot zu übertragen und dann (ggf. nach weiterer Einzahlung in den Vertrag) den Auszahlplan zu wählen?

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fgk

Grundsätzlich ja. Problematisch könnte es aber werden, einen Anbieter zu finden, wenn die Restlaufzeit sehr kurz ist.

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radler2

Du denkst an die Situation, daß das Guthaben des Riestervertrags zum angedachten Ende geringer ist als die eingezahlten Beiträge, oder? Ansonsten bräuchte es ja keine Garantie.

 

Laut Gesetz muß der Anbieter garantieren:

Zitat

in welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden

IMHO wird da nur was für die Leistungserbringung garantiert und nicht ein Guthaben zu einen bestimmten Zeitpunkt.

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