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krett

Lindner-Rente (Reform der priv. Altersvorsorge 2024/25)

Empfohlene Beiträge

satgar
Gerade eben von radler2:

Wenn man im Ruhestand niedrigere Steuern annimmt. Vermutlich hat er die  Rechnung mit den paar Tausend Euro bei unverändertem Steuersatz im Ruhestand gemacht. Sowas kann aber durchaus eintreten.

Da warten wir mal lieber das große Video ab wie mir scheint ^^

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fgk

Spielt aber keine Rolle, weil es dafür keine Mehrheit gibt, die das beschließen würde.

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Malwas
vor 5 Stunden von stagflation:

Das hat man ja schon probiert. Bei der Europrarente PEPP. Die Verwaltungskosten und Provisionen dürfen nicht mehr als ein Prozent der Beiträge eines Jahres betragen.

 

Ergebnis: die Versicherungswirtschaft bietet solche Produkte in Deutschland nicht an.

Nicht vergleichbar. Für PEPP gibt es vor allem in Deutschland keine steuerliche Förderung. Die EU hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, PEPP steuerlich mit bestehenden Altersvorsorgeprogrammen gleichzustellen, aber die deutschen Politiker haben sich nicht gerührt.

Raisin bietet seinen ETF Rürup auch mit unter 1% Effektivkosten laut Muster-Produktinformationsblätter an (sofern man günstige ETFs nimmt und keine Fonds mit 1,75% Kosten). Das ist nicht das Hindernis. Aber bei Rürup können sie eben mit Steuervorteilen werben, bei PEPP könnten sie das nicht.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 19 Stunden von radler2:

Ich denke, er hat folgende Vergleichsrechnung gemacht: die 5000 TEURO aus unversteuerten Einkommen im Vorsorgedepot angelegt und nachgelagert besteuert vs. 5000 Euro - Steuer angelegt und Kapitalertragssteuer abgezogen. Wenn da selbst bei 40 Jahre Anlagedauer nur eine paar Tausend Euros Vorteil  rauskommen, muß man sich überlegen, ob das attraktiv ist. Schließlich kann man über sein Kapital nicht frei verfügen. In meinem Fall sind es bis zur Auszahlung nur noch ein paar Jahre. Da wird das wohl kein attraktiver Deal sein.

Aus dem frischen Finanztip Newsletter:

 

Neu: Viel höhere Einzahlung möglich

Im neuen Entwurf geht jetzt noch mehr: Zusätzlich zu den geförderten 1.800 €/Jahr sollst Du nochmal 5.040 €/Jahr (= 420 € Monatssparplan) ungefördert einzahlen können.

Und: Du sollst auch noch einen zweiten Vertrag abschließen können. Der wird zwar nicht mehr gefördert, wenn Du mit dem ersten Vertrag schon die Förderung ausschöpfst. So kannst Du aber nochmal 6.840 € ins AV-Depot stecken. Denn genau so viel Einzahlung insgesamt ist pro Vertrag maximal möglich.

Heißt: Insgesamt sind 1.800 € + 5.040 €+ 6.840 € = 13.680 € Einzahlung pro Jahr möglich. Das entspricht einem stolzen Sparplan von 1.140 € pro Monat. Für die allermeisten Menschen sollte das locker genug für ihre komplette private Altersvorsorge sein. Du müsstest also nicht noch außerhalb des AV-Depots weiter einen ETF besparen.

Aber ist das überhaupt sinnvoll?

Schließlich werden „nur“ 1.800 € der 13.680 € gefördert. Solltest Du den großen ungeförderten Teil nicht besser weiter mit Deinem normalen Depot (z. B. beim Preis-Leistungs-Sieger Traders Place* in unserem Depotvergleich) in einen weltweiten Aktien-ETF investieren? Denn da kommst Du immerhin jederzeit ohne Nachteile an Dein Geld, falls nötig.

Anders beim AV-Depot: Du wirst es zwar vor der Auszahlphase (ab 65 Jahren geplant) kündigen können. Dann musst Du die Erträge aber mit der vollen Abgeltungssteuer versteuern – also ohne die übliche Teilfreistellung bei Aktien-ETFs. Diese steuerfreien 30 % gibt’s beim AV-Depot nicht. Und: Wie schon bei Riester musst Du bei einer Kündigung alle schon erhaltenen Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückzahlen.

AV-Depot: Keine Steuer in der Ansparphase

Der große Vorteil im AV-Depot ist aber: In der gesamten Ansparphase soll keine Abgeltungssteuer anfallen, also auch nicht auf die Vorabpauschalen.

Außerdem kannst Du jederzeit steuerfrei umschichten, also z. B. den ETF wechseln oder ein Rebalancing machen. Versteuern musst Du erst beim Auszahlen.

Keine Steuer = stärkerer Zinseszinseffekt

Heißt: Bis es ans Auszahlen geht, bringt Dir der Zinseszinseffekt umso mehr. Denn jeder Euro, den Du nicht als Vorabpauschale versteuern musst, kann sich weiter vermehren. Im Fachjargon heißt das: Steuerstundung.

Wie viel das allein ausmachen kann? Über 40 Jahre schon bei 1.800 € Jahreseinzahlung etwa 20.000 €, zeigt ein Beispiel in unserem Ratgeber zum AV-Depot.“


Aus Urheberrechts-Gründen will ich jetzt nicht alles kopieren. Es geht noch deutlich weiter.

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Schwachzocker
vor 4 Minuten von satgar:

...

Heißt: Insgesamt sind 1.800 € + 5.040 €+ 6.840 € = 13.680 € Einzahlung pro Jahr möglich. Das entspricht einem stolzen Sparplan von 1.140 € pro Monat. Für die allermeisten Menschen sollte das locker genug für ihre komplette private Altersvorsorge sein....

 

Sagen die einen auch, wer einen die 1140 Euro gibt? Die Reichen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 20 Minuten von Schwachzocker:

Sagen die einen auch, wer einen die 1140 Euro gibt? Die Reichen?

Na ich hoffe doch!

"Was unsere Rechnungen zeigen

Für geförderte Beiträge ist das AV-Depot genial. Bekommst Du auch noch Kinderzulagen, verstärkt sich dieser Effekt. Selbst mit noch immer recht hohen Kosten von 0,5 % p. a. – im Vergleich zu Welt-Aktien-ETFs, die oft nur bei 0,1-0,2 % p. a. liegen – lohnt es sich richtig.

Ob es sich für Dich auszahlt, auch ungeförderte Beiträge ins AV-Depot zu stecken, hängt stärker von den Kosten ab. Bei 0,5 % ist der Vorteil nur minimal.

Mit dem bisher geplanten Kostendeckel von 1,5 % lohnt es sich aber gar nicht: In unserem Beispiel wäre das normale ETF-Depot rund 21 % bzw. gut 140.000 € besser."

 

AV-Depot_0_5_vs_0_3_final.png

 

Quelle Finanztip

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Schwachzocker

Die Hoffnung würde ich als Strategie für die Altersvorsorge nicht unbedingt empfehlen. Die stirbt bekanntlich zwar zuletzt, aber sie stirbt.

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Sapine

Wie muss ich mir eine ungeförderte Einzahlung vorstellen? Aus dem Brutto oder aus dem Netto?

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satgar
· bearbeitet von satgar

https://www.finanztip.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot/?utm_source=email&utm_medium=newsletter&utm_campaign=nl-2026kw09

So wie ich das verstehe, stellt der ungeförderte Beitrag eine Einzahlung dar, die man derzeit mit einer Privatrentenversicherung vergleichen kann. Denn es gilt auch das Halbeinkünfteverfahren mit der hälftigen Gewinnbesteuern nach 12 Jahren Laufzeit. Also so, wie man es von der flexiblen Privatrentenversicherung schon kennt.

 

Man kann mit dem ungeförderten Anteil also so einzahlen wie in eine Privatrente, hat aber nicht den Versicherungsmantel drum herum und insbesondere seine Kosten von vielleicht mit ETFs und Nettotarif 0,50% je Jahr. Hat man einen sehr günstigen Broker und sehr günstigen ETF darin, wird die Effektivkostenquote des neuen ungeförderten Riesteranteils unter den 0,50% liegen und trotzdem aber den "Steuervorteil" analog einer Privatrente erhalten. So verstehe ich die Berechnung von Finanztip. Aber es muss halt idealerweise deutlich unter 0,50% sein, idealerweise sicherlich die Hälfte und weniger. 

 

Es würde dann zu einer wirklichen Privatrentenversicherung nur einen Unterschied geben: die Privatrente bietet die lebenslang Verrentung mit Rentenfaktor, und der ungeförderte Sparplan nur die Einmalauszahlung oder den Auszahlplan 65-85 Lebensjahr.

 

Mit 40 Jahren Laufzeit, 420 EUR mtl. Beitrag und UBS MSCI World TER 0,06% ist die Messlatte quasi die Alte Leipziger im Nettotarif zu einer Effektivkostenquote mit Fonds TER von 0,41% p.a. 

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Malwas
vor 2 Stunden von satgar:

Aus dem frischen Finanztip Newsletter:

 

[...]


Aus Urheberrechts-Gründen will ich jetzt nicht alles kopieren. Es geht noch deutlich weiter.

https://www.finanztip.de/newsletter/archiv/nl-2026kw09#teaser1

 

Neu ist das übrigens nicht, das Stand schon im Regierungsentwurf aus dem letzten Jahr:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Zitat

§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 AltZertG – neu –
Um missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden, wird im neugefassten § 1 Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 AltZertG bestimmt, dass die von den Altersvorsorgenden jährlich auf den Alters-
vorsorgevertrag eingezahlten Eigenbeiträge den Betrag von insgesamt 6 840 Euro nicht
übersteigen dürfen. Anderenfalls bestünde die Gefahr missbräuchlicher Steuergestaltun-
gen, indem die Steuerfreiheit, die für die in der Ansparphase eines Altersvorsorgevertrags
erzielten Erträge gilt, gezielt dazu genutzt wird, die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG zu
umgehen. Der Maximalbetrag von 6 840 Euro umfasst sowohl die bis zum Höchstbetrag
nach § 10a Absatz 1 EStG geförderten Eigenbeiträge als auch die den Höchstbetrag über-
steigenden, nicht geförderten Beiträge („Überzahlungen“). Dagegen bleiben bei der Ermitt-
lung des Maximalbetrages unter anderem die Altersvorsorgezulage oder die Einzahlungen
unberücksichtigt, die im Rahmen einer Kapitalübertragung oder zur Minderung der in das
Wohnförderkonto eingestellten Beträge geleistet werden.

 

Beim aktuellen Riester ist es so, dass Überzahlungen wie eine private Rentenversicherung versteuert wird. Aber Riester sind auch Rentenversicherungen. Dass das beim Altersvorsorgedepot genauso sein muss, lese ich da zumindest nicht raus.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 23 Minuten von Malwas:

Aber Riester sind auch Rentenversicherungen.

Nicht immer. Es gab ja auch jetzt schon Überzahlungen von Riester Fondssparplänen wie DWS, UI und Deka Bank. Auch dortige Überzahlungen waren ungefördert und wurden am Ende analog von Privatrentenversicherungen besteuert.

 

Das war bei Riester 1.0 nur nicht wirklich attraktiv, weil das ganze System der Beitragsgarantie und den Umschichtungsmechanismen unterlag (und über die dortigen aktiven Fonds auch zu teuer war). Jetzt kann man eine Überzahlung in einem 100% Aktien ETF vornehmen und für die Anlage das Halbeinkünfteverfahren analog einer Versicherung verwenden. Das macht den Unterschied.

Man wird mit dem Spitzen Bleistift rechnen müssen und auch überlegen müssen, welches Ziel man verfolgt:

 

Man hat bei dem ungeförderten Teil laut Finanztip ja eben keine Vorabpauschale und kann auch ohne steuerlichen Nachteil rebalancing machen. Am Ende wird dann einmalig als Beispiel mit Halbeinkünfteverfahren der hälftige Gewinn mit dem persönlichen Steuesatz versteuert.

 

Kündigt man während der Laufzeit, gibts allerdings keine Teilfreistellung von 30% und der komplette Gewinn wird mit der Abgeltungssteuer besteuert.

 

Lässt man es aber bis zum Ende laufen, scheint bei sehr niedrigen Kosten eben die ungeförderte Riester 2.0 Lösung im Vorteil zu sein (siehe Finanztip).

 

Stellt sich für mich noch die Frage: wie wird eigentlich der Auszahlplan von 65-85 besteuert? Der geförderte Teil hat ja 100% nachgelagerte Besteuerung der kompletten mtl. Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz.

 

Und der ungeförderte Teil im Sinne eines Auszahlplanes? Wenn das eine Privatrentenversicherung WÄRE, dann wäre solch ein Vorgehen eine „abgekürzte und zeitlich befristete Leibrente“. Da gibts dann ne Tabelle zu, wie das besteuert wird. Ob solch ein ungeförderter Riester 2.0 Auszahlplan auch unter diese Tabelle fiele?

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satgar

Mal kurz in die Diskussion geworfen, fällt mir folgendes Gedankenspiel ein:

 

ungeförderte Riester 2.0 Überzahlung hat im Kündigungsfall keine Teilfreistellung und vollen Abgeltungssteuerabzug

 

Geldmarktfonds haben generell keine Teilfreistellung. Sie unterliegen aber der Vorabpauschale bzw. der Besteuerung von Ausschüttung. 
 

Ein GMF also im ungeförderten Riester 2.0 Teil wäre daher doch interessant, oder hab ich nen Denkfehler?

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Malwas

Steht und fällt mit den Kosten. Grundsätzlich kann man das auch heute schon mit einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung machen. Keine Vorabpauschale bzw. Besteuerung der Ausschüttungen und gibt sogar 15% Teilfreistellung. Aber ich habe noch keine Versicherung gesehen, die so günstig wäre, dass sich das lohnen würde.

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satgar
Gerade eben von Malwas:

Steht und fällt mit den Kosten. Grundsätzlich kann man das auch heute schon mit einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung machen. Keine Vorabpauschale bzw. Besteuerung der Ausschüttungen und gibt sogar 15% Teilfreistellung. Aber ich habe noch keine Versicherung gesehen, die so günstig wäre, dass sich das lohnen würde.

Jetzt wo du es sagst, dass war sogar selbst mal meine Idee im Forum. stimmt!!

 

Da kann man aus einer Anlage im Depot ohne Teilfreistellung eine Anlage hinbekommen im Versicherungsmantel mit „plötzlich“ 15% Teilfreistellung. 
 

Die Kosten sind, wie auch hier bei meiner neuen Idee, der alles entscheidende Faktor.

Mit dem ODDO Money Market CR und 0,070% Kickback und somit 0,17% realer TER, 40 Jahren und 420€ mtl. Beitrag liegt beim Alte Leipziger Nettotarif die Effektivkostenquote insgesamt bei 0,57% p.a. (15% Teilfreistellung über den Mantel; volle Abgeltungssteuer wenn 12/62er Regel nicht eingehalten wird; Halbeinkünfteverfahren wenn die Regel eingehalten wird)

 

Gegenüber der normalen Anlage im ODDO ohne Teilfreistellung dürften die Kosten das nicht attraktiv machen. Könnte ich mir zumindest vorstellen. Man müsste es ausrechnen. Aber mir scheint es „zu viel Kostenaufschlag“.

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radler2
vor 5 Stunden von satgar:

So wie ich das verstehe, stellt der ungeförderte Beitrag eine Einzahlung dar, die man derzeit mit einer Privatrentenversicherung vergleichen kann. Denn es gilt auch das Halbeinkünfteverfahren mit der hälftigen Gewinnbesteuern nach 12 Jahren Laufzeit. Also so, wie man es von der flexiblen Privatrentenversicherung schon kennt.

Für mich nicht mehr relevant, da ich selbst beim spätest möglichen Auszahlungsbeginn die 12 Jahre nicht mehr erreichen kann. 

Ich werde dann nur meinen Riestervertrag in das Altersvorsorgdepot überführen und die 1800 Euro einzahlen.

Wie wird eigentlich der Auszahlungsplan gestaltet? Muß man zu Beginn in sichere Anlagen umschichten oder kann man die Depotzusammensetzung während das Auszahlungsphase selber bestimmen?

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BlueRasportmnu
6 hours ago, satgar said:

Aus dem frischen Finanztip Newsletter:

 

Neu: Viel höhere Einzahlung möglich

[..]

Und: Du sollst auch noch einen zweiten Vertrag abschließen können. Der wird zwar nicht mehr gefördert, wenn Du mit dem ersten Vertrag schon die Förderung ausschöpfst. So kannst Du aber nochmal 6.840 € ins AV-Depot stecken. Denn genau so viel Einzahlung insgesamt ist pro Vertrag maximal möglich.

Heißt: Insgesamt sind 1.800 € + 5.040 €+ 6.840 € = 13.680 € Einzahlung pro Jahr möglich.
 

[..]

Was ist bitte die Logik dahinter, dass man nur mit einem 2. Vertrag mehr (ungefördert) einzahlen kann? Das macht es nur komplizierter für den Nutzer. Einfach alles in einen und gut ist. Klingt bescheuert.  

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krett
· bearbeitet von krett
vor 24 Minuten von BlueRasportmnu:

Was ist bitte die Logik dahinter, dass man nur mit einem 2. Vertrag mehr (ungefördert) einzahlen kann? Das macht es nur komplizierter für den Nutzer. Einfach alles in einen und gut ist. Klingt bescheuert.  

Jupp, ist es auch. Ich würde raten das ist auf Druck irgendeiner Lobby da reingekommen. Damit man auch noch eine Versicherung zusätzlich zum ersten Vorsorgedepot machen kann oder so. 
 

Dürfte interessant werden, ob ich dann auch bei der Bank, bei der ich das erste Vorsorgedepot habe, einfach ein zweites Vorsorgedepot aufmachen kann. Praktisch 2in1, so könnte man die komplette Summe bei einem Anbieter verwalten.

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Malwas
vor 1 Stunde von satgar:

Mit dem ODDO Money Market CR und 0,070% Kickback und somit 0,17% realer TER, 40 Jahren und 420€ mtl. Beitrag liegt beim Alte Leipziger Nettotarif die Effektivkostenquote insgesamt bei 0,57% p.a. (15% Teilfreistellung über den Mantel; volle Abgeltungssteuer wenn 12/62er Regel nicht eingehalten wird; Halbeinkünfteverfahren wenn die Regel eingehalten wird)

Da kennst du dich deutlich besser aus als ich, aber sollte es mit HFR30 nicht noch etwas günstiger sein? Ist dann natürlich komplizierter mit dem Halbeinkünfteverfahren.

 

Um auch wieder die Brücke zurück zum Thema zu finden: Ein Aspekt, den ich mir erhoffe, ist vor allem auch mehr Transparenz bei den Angeboten. Versicherungen sind da leider sehr verbraucherunfreundlich. Wenn es nach ihnen geht, sie die einzigen, die überhaupt erfahren, welche Kostenmodelle es gibt auch die, die eine Provision für die Vermittlung bekommen und ein Eigeninteresse haben, dass der Kosument nicht erfährt, dass es etwas günstigeres gäbe. So ein Transparenzregister wie für PEPP wäre für die Konsumenten eine tolle Sache.

Auch ohne zentrales Register ist Transparenz bei Depot-Angeboten eigentlich kein Problem. Da gibt es viele öffentliche Vergleiche zwischen Anbietern, und wer zu viel für Provisionen/Affiliate ausgibt, und deshalb zu hohe Kosten hat, verliert schlichtweg den Online Wettbewerb. 

 

vor 3 Stunden von satgar:

Und der ungeförderte Teil im Sinne eines Auszahlplanes? Wenn das eine Privatrentenversicherung WÄRE, dann wäre solch ein Vorgehen eine „abgekürzte und zeitlich befristete Leibrente“. Da gibts dann ne Tabelle zu, wie das besteuert wird. Ob solch ein ungeförderter Riester 2.0 Auszahlplan auch unter diese Tabelle fiele?

Bin ich mir gar nicht so sicher. Aus meiner Sicht wären das eher Teilkündigungen. So wie Auszahlpläne vor der Verrentung, die aktuell auch schon von manchen Versicherern angeboten werden. 

 

vor 49 Minuten von radler2:

Wie wird eigentlich der Auszahlungsplan gestaltet? Muß man zu Beginn in sichere Anlagen umschichten oder kann man die Depotzusammensetzung während das Auszahlungsphase selber bestimmen?

Gefordert ist, dass man auch bei AV-Depot während der Auszahlung weiter frei anlegen kann. Aber soweit ich weiß, gibt es noch keine konkreten Regeln für die Anbieter.

Bei einem Standarddepot hast du sowieso keine Möglichkeit zu bestimmen, worin angelegt wird. Da wärst du dann vermutlich zu 100% in dem risikoärmeren Fonds investiert.

 

vor 5 Minuten von BlueRasportmnu:

Was ist bitte die Logik dahinter, dass man nur mit einem 2. Vertrag mehr (ungefördert) einzahlen kann? Das macht es nur komplizierter für den Nutzer. Einfach alles in einen und gut ist. Klingt bescheuert.  

Gibt keine Logik, ist ein Schlupfloch. Es werden höchstens noch 2 Verträge als Altersvorsorgevertrag behandelt, um zu verhindern, dass jemand zu viele Verträge abschließt und so für Verwaltungsaufwand und Kleinbetragsrenten sorgt. Für 2 Verträge kann es auch durchaus gute Gründe geben. Vielleicht hat man noch einen alten Vertrag mit guten Verrentungskonditionen, will aber neues Geld lieber in einem neuen und günstigeren Produkt ansparen.

Dazu kommt, dass die maximale Einzahlung pro Vertrag gedeckelt ist. Zusammengenommen führt das eben zu dem Ergebnis, dass man mit 2 Verträgen mehr einzahlen kann, als mit einem.

Um das Schlupfloch zu schließen, und eine maximale Einzahlung über alle Verträge zu gewährleisten, müsste ein Austausch zwischen den Anbietern stattfinden. Sonst kann ein Anbieter gar nicht wissen, was der Kunde bei einem anderen Anbieter eingezahlt hat, und die Zahlung dementsprechend auch nicht abweisen. Das würde zu deutlich mehr Verwaltungsaufwand führen.

 

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satgar
vor 28 Minuten von Malwas:

Da kennst du dich deutlich besser aus als ich, aber sollte es mit HFR30 nicht noch etwas günstiger sein? Ist dann natürlich komplizierter mit dem Halbeinkünfteverfahren.

Der HFR30 ist ja für einmalbeiträge gedacht. Deswegen hab ich den jetzt nicht benutzt. Sondern wollte es analog einer regelmäßigen Bespannung aufzeigen, wie man es mit Riester 2.0 machen würde.

vor 29 Minuten von Malwas:

Bin ich mir gar nicht so sicher. Aus meiner Sicht wären das eher Teilkündigungen. So wie Auszahlpläne vor der Verrentung, die aktuell auch schon von manchen Versicherern angeboten werden. 

Gute Frage, ich weiß es echt nicht. Vielleicht schreibt ja jemand anders noch was dazu. Aber deine Vermutung kann auch stimmen.

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poipoi

https://www.finanztip.de/daily/riesen-etf-steuervorteil-beim-neuen-altersvorsorge-depot/

 

Die bei Aktien-ETFs übliche Teilfreistellung von 30 % entfällt beim AV-Depot. Gewinne müssen also voll versteuert werden. Die Gebühren werden entscheiden, ob es sich lohnt oder nicht mit ungeförderten Beträgen mit diesem Depot vorzusorgen.

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satgar
vor 26 Minuten von poipoi:

https://www.finanztip.de/daily/riesen-etf-steuervorteil-beim-neuen-altersvorsorge-depot/

 

Die bei Aktien-ETFs übliche Teilfreistellung von 30 % entfällt beim AV-Depot. Gewinne müssen also voll versteuert werden. Die Gebühren werden entscheiden, ob es sich lohnt oder nicht mit ungeförderten Beträgen mit diesem Depot vorzusorgen.

Das haben wir doch weiter oben schon diskutiert bzw. damit angefangen ^^

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oktavian
Am 27.2.2026 um 18:44 von satgar:

Ein GMF also im ungeförderten Riester 2.0 Teil wäre daher doch interessant, oder hab ich nen Denkfehler?

Ja, das macht keinen Sinn. Der GMF bringt Liquidität auf die du aber nicht zugreifen kannst im Riester 2.0.  Das würde Sinn machen wenn man zum Ende beim Auszahlplan das Depot immer noch selbst managen dürfte??  Z.B. bei 40 Jahren bis Rente macht GMF keinen Sinn, aber später kann es durchaus Sinn machen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von oktavian:

Ja, das macht keinen Sinn. Der GMF bringt Liquidität auf die du aber nicht zugreifen kannst im Riester 2.0.  Das würde Sinn machen wenn man zum Ende beim Auszahlplan das Depot immer noch selbst managen dürfte??  Z.B. bei 40 Jahren bis Rente macht GMF keinen Sinn, aber später kann es durchaus Sinn machen.

Man kann es jederzeit kündigen. Es soll also einfach nur zum parken von risikoarmen Geld dienen. Dass das kein Notgroschen ist, klar. Aber es bietet genauso schnell Liquidität wie das auflösen eines Sparbuches oder Bausparvertrages. Deswegen halte ich den Einwurf für nicht gerechtfertigt.

 

Um das nochmal deutlich zu machen: im privaten Depot zahlst du auf alle ausgeschütteten Zinsen oder die Vorabpauschale Steuern.

 

Im Mantel von Riester 2.0 ungefördert, zahlst du das alles nicht. Und bei Kündigung wird halt die Abgeltungssteuer fällig.

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