Bolanger vor 1 Stunde · bearbeitet vor 1 Stunde von Bolanger vor 25 Minuten von Daniel24: Das ist der Punkt, über den ich in den Kommentaren hier auch regelmäßig stolpere: man muss natürlich den echten Netto-Aufwand beim AV Depot mit einer gleich hohen Investition in einen ETF Sparplan vergleichen, sonst macht der Vergleich keinen Sinn. D. h. entweder rechnet man beim AV Depot den Bruttoaufwand und steckt die Steuererstattung zusätzlich in den ETF Sparplan ODER man rechnet beim AV Depot den reinen Nettoaufwand und vergleicht mit einem gleich hohen ETF Sparplan. Das ist nach meinem Verständnis irreführend bzw. falsch. Wenn ich den Bruttoaufwand vor Steuern in AV-Depot schiebe, dann erhalte ich keine zusätzliche Steuererstattung. Welche Steuern sollen denn erstattet werden, wenn ich sie, da brutto, gar nicht erst gezahlt habe? Genau diesen Vergleich: Bruttoeinzahlung = netto plus Steuererstattung in AV-Depot, zzgl Förderung ggü. Zahlung ohne Förderung aus dem netto ins freie Depot habe ich aufgestellt. Bei der privaten Anlage interessiert mich erstmal nicht, wie die AV-Anbieter diese berechnen. Ich habe die Berechnung selbst durchgeführt bzw. bei Zinsen-berechnen rechnen lassen. Das Ergebnis pro AV-Depot war dabei überschaubar bis vernachlässigbar. man dürfte sich aber wohl darauf einigen können, dass individuell die Rechnung auch deutlich pro AV-Depot ausgehen könnte, z.B. wenn man noch die Kinderförderung dazu bekommt oder die Steuersätze in Anspar- und Auszahlungsphase von meiner einfachen Annahme abweichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio vor 1 Stunde vor 5 Minuten von Flapsch: Auf Phoenix läuft gerade zum Thema etwas. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der Kostendeckel auf 1% sinken, der Zuschuss auf 540 Euro im Jahr steigen und ein öffentliches Produkt angeboten werden. Es wurde mir aber noch nicht klar, ob das Kabinett dies vereinbart hat oder ob es aus einem Ausschuss kommt. Wird aber bestimmt zeitnah medial veröffentlicht. Ich glaube am Mittwoch tagt normalerweise der Finanzausschuss. Dann wird vielleicht wieder etwas veröffentlicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 1 Stunde vor 8 Minuten von chirlu: Ich habe es hier ausformuliert: Es kann jeder verstehen. Ob jeder es tut, liegt nicht allein in meiner Hand. Wie man an den weiteren Einlassungen hier fort folgend sehen kann, scheint das so einleuchtend oder klar eben nicht so zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flapsch vor 1 Stunde vor 14 Minuten von Malvolio: Ich glaube am Mittwoch tagt normalerweise der Finanzausschuss. Dann wird vielleicht wieder etwas veröffentlicht. Das kann sein, aber den Beitrag von eben kann man auch hier anschauen: https://www.phoenix.de/altersvorsorgereform-a-5186402.html?ref=aktuelles Freitag soll wohl der Bundestag über den finalen (?) Entwurf abstimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio vor 1 Stunde · bearbeitet vor 1 Stunde von Malvolio vor 29 Minuten von Flapsch: Das kann sein, aber den Beitrag von eben kann man auch hier anschauen: https://www.phoenix.de/altersvorsorgereform-a-5186402.html?ref=aktuelles Freitag soll wohl der Bundestag über den finalen (?) Entwurf abstimmen. Freitag um 9 Uhr ist die zweite und dritte Lesung des "Altersvorsorgereformgesetzes" im Bundestag. Bis dahin muss dann die Beschlussempfehlung bzw. der Bericht des Finanzausschusses bzw. Haushaltsausschusses vorliegen. In dieser Woche wird sich also noch etwas tun. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
underwood vor 40 Minuten Zitat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte einen ersten Reformentwurf der Riester-Rente vorgelegt, im Bundestag gab es daran noch einige Änderungen. So soll bei einem monatlichen Ansparbetrag von bis zu 30 Euro eine Grundzulage von 50 Cent pro angespartem Euro gezahlt werden. Für höhere Sparbeträge bis 150 Euro sind 25 Cent Grundzulage vorgesehen. Schon ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro soll es demnach den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr geben. Bereits am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Ab Januar 2027 sollen die neuen Vorsorgeverträge abgeschlossen werden können. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-03/reform-riester-rente-private-altersvorsorge-koalition-lars-klingbeil-spd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 37 Minuten vor einer Stunde von Bolanger: Wenn ich den Bruttoaufwand vor Steuern in AV-Depot schiebe, dann erhalte ich keine zusätzliche Steuererstattung. Welche Steuern sollen denn erstattet werden, wenn ich sie, da brutto, gar nicht erst gezahlt habe? Am 19.3.2026 um 17:02 von chirlu: Man zahlt Geld aus dem Brutto ein, das nicht besteuert wird. Der Unterschied ist rein verfahrensmäßig, dass die Steuerbefreiung bei der bAV (Entgeltumwandlung) direkt passiert, während bei Riester zunächst Lohnsteuer abgezogen und später wieder erstattet wird (teils als Zulage, teils in der Veranlagung). Die Bruttoeinzahlung bei Riester ist die Summe aus Eigenbeitrag und Zulage. Der restliche Betrag (übersteigende Steuererstattung) ist ein reiner Kredit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger vor 30 Minuten vor 5 Minuten von chirlu: während bei Riester zunächst Lohnsteuer abgezogen und später wieder erstattet wird (teils als Zulage, teils in der Veranlagung). Du bezeichnest also je nach Förderkonstellation eine Zulage von 175 EUR bei einer Einzahlung aus dem eigenen netto von 60 EUR als Erstattung einer Lohnsteuer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag