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Gast250105

Betriebliche Krankenversicherung Debeka

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von DomeSW:

 und anschließend findet im Leistungsfall , eine ausführliche Gesundheitsüberprüfung statt wie bei einer normalen BU oder Zahnversicherung.

 

Ist das überhaupt so? Oder ging es um folgende Bedingung (Quelle):

Zitat

Erstattet die bKV auch Rechnungen mit Behandlungsbeginn vor dem Versicherungsbeginn?

Nein. Wir können nur Leistungen für Behandlungen, die nach dem Versicherungsbeginn angefangen haben, erstatten. So sind z. B. eine laufende Zahnersatzbehandlung oder Physiotherapie nicht erstattungsfähig.

 

Die Debeka schreibt auf Ihrer Homepage:

Zitat

Führt die Debeka eine Gesundheitsprüfung durch?

Nein, der vom Arbeitgeber vereinbarte Versicherungsschutz gilt ohne Gesundheitsprüfung.

 

Schließt die Debeka Leistungen bei Vorerkrankungen aus?

Nein, der vom Arbeitgeber vereinbarte Versicherungsschutz gilt ohne Gesundheitsprüfung.

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chirlu
vor 30 Minuten von stagflation:

ging es um folgende Bedingung

 

Würde ich auch denken. Die Behandlung hat ja offenbar spätestens 2020 begonnen, vielleicht sogar noch früher.

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DomeSW
vor 10 Stunden von stagflation:

 

Ist das überhaupt so? Oder ging es um folgende Bedingung (Quelle):

 

Die Debeka schreibt auf Ihrer Homepage:

Ich habe einen Fragebogen bekommen, siehe Foto. 

 

Im Anschreiben steht auch noch folgender Satz

 

,, So können wir feststellen, wann bei Ihnen zum ersten Mal ein behandlungsbedürftiger Befund erhoben wurde. Denn nur wenn der Befund nach Beginn des Versicherungsschutzes festgestellt wurde, können Sie dafür wie vereinbart Leistungen erhalten.´´

 

Bei Abschluss habe ich den Vertreter extra gefragt gehabt, konkret zu meinem Fall. Du hast dir kein Angebot für ein Implantat geholt, sodass mit der Behandlung noch nicht begonnen wurde. So die Richtung. 

 

Gut, bei dem fehlenden Zahn könnte ich es noch verstehen, Zahn vorher raus.

 

Was ist aber bei bestehendem Bluthochdruck--> Herzinfarkt --> lange stationärer KH Aufenthalt. Es findet eine Leistungsprüfung statt und dann heißt es, Sie hatten Bluthochdruck Ursache vor Versicherungsbeginn.

 

Ich kenne mich in der Materie bisschen aus, aber unseren Mitarbeitern, wo einige bestimmt was haben, ob Herz, Rücken etc. kommen z.B. ins Krankenhaus lassen sich durch Chefarzt behandeln und sitzen nachher auf 10.000 Euro.

 

Da ist die Versicherung, das Risiko. Dann sollte eine Gesundheitsprüfung stattfinden, wie bei einer BU. Wo soll der Laie sowas erkennen können.

 

 

DEBEKA.png

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Gut, aber was erwartest Du? Private Versicherer, die freiwillige Versicherungen anbieten, müssen vermeiden, dass sie (zu viele) Versicherte ins Versichertenkollektiv bekommen, die übermäßig hohe Kosten verursachen. Das ist nicht nur aus Sicht des Versicherers sinnvoll, sondern auch, um die anderen Versicherten zu schützen.

 

Nimm folgenden Satz aus dem ersten Post (nicht von Dir):

Zitat

für unseren Betrieb wollen wir bei der Debeka eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. 

Speziell, da wir Inhaber aufgrund Alter und Vorerkrankungen etc. privat nicht möglich.

Das kann so nicht funktionieren, oder?

 

Zitat

Ich stelle mir vor, mein Mitarbeiter ( derjenige mit Herzproblem) hat die stationäre Zusatzversicherung und wird behandelt, anschließend tritt das ein, es kommt zur Leistungsprüfung. Er würde auf tausenden von Euros sitzen bleiben.

Auch das kann so nicht funktionieren.

 

Versicherer müssen versuchen, Menschen, die erwartbar hohe Kosten verursachen, aus dem Versichertenkollektiv fernzuhalten (oder Zusatzbeiträge verlangen oder Leistungsausschlüsse vereinbaren). Nicht nur wegen der Kosten, sondern auch, weil diese Menschen ein besonders hohes Interesse an solchen Versicherungen haben. Denn sie würden ja erwartbar mehr herausbekommen, als sie einzahlen.

 

Wenn ein Versicherer nicht gegensteuert, hat er schnell überdurchschnittlich viele überdurchschnittlich teure Versicherte. Und das ist der Albtraum jedes Versicherers. Anders sieht es bei Pflichtversicherungen aus - aber das ist ein anderes Thema.

 

Zitat

Bei Abschluss habe ich den Vertreter extra gefragt gehabt, konkret zu meinem Fall. Du hast dir kein Angebot für ein Implantat geholt, sodass mit der Behandlung noch nicht begonnen wurde. So die Richtung. 

Na komm, verkaufe Dich nicht unter Wert! Ich gehe davon aus, dass Du weißt, dass man sich solche Zusagen schriftlich geben lassen muss.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 21 Minuten von stagflation:

folgenden Satz aus dem ersten Post (nicht von Dir)

 

Doch, unterschiedliche Accounts, aber selbe Person.

 

vor einer Stunde von DomeSW:

,, So können wir feststellen, wann bei Ihnen zum ersten Mal ein behandlungsbedürftiger Befund erhoben wurde. Denn nur wenn der Befund nach Beginn des Versicherungsschutzes festgestellt wurde, können Sie dafür wie vereinbart Leistungen erhalten.´´

 

Grundsätzlich also wie vermutet – keine Gesundheitsprüfung, sondern Klärung der Frage, wann der Versicherungsfall begonnen hat. Das Thema hatten wir ja auch schon vor einem Jahr angesprochen (#6).

 

Im konkreten Fall: Sofern sich herausstellt, dass ursprünglich die zahnärztliche Meinung war, dass man die Lücke lassen kann, und sich später (nach Versicherungsbeginn) die Lage irgendwie verändert hat, so dass jetzt überraschend ein Implantat nötig wird – dann wird die Versicherung die Kosten übernehmen (müssen). Ich vermute aber mal, dass es eher nicht so abgelaufen ist.

 

Ist aber eh egal, denn:

vor 16 Stunden von DomeSW:

Wir haben es gekündigt.

 

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Turmalin

Ich kann die Bedenken von DomeSW schon irgendwie nachvollziehen, vielleicht jetzt nicht gerade für den fehlenden Zahn. Aber bei stationären Krankenhausaufenthalten, die nicht auf einem plötzlich eingetretenen Ereignis beruhen, sehe ich schon das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das wird dann aber nicht explizit die Zusatzversicherung der Debeka betreffen, sondern alle Krankenversicherungen mit entsprechenden Leistungen , die man nicht schon „ewig“ hat. Bei planbaren Eingriffen sollte man daher vielleicht vorab eine Leistungszusage einholen, wenn es möglich ist. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 5 Stunden von Turmalin:

Ich kann die Bedenken von DomeSW schon irgendwie nachvollziehen

 

Ja, da bin ich bei Dir!

 

Ich finde aber auch, dass es nichts bringt, auf die "bösen Versicherer" zu schimpfen. Sondern dass es wichtig ist, mitzudenken. Und zu überlegen, wie eine Versicherung funktioniert und was sie leisten kann - und was sie nicht leisten kann. Wenn man bei Vertragsabschluss das Gefühl hat: oh, interessant, da bekomme ich mehr raus, als ich einzahle - dann stimmt vermutlich etwas nicht.

 

Versicherungsverträge werden von den Versicherern geschrieben - und die wissen sehr genau, was sie dort reinschreiben. Im Gegensatz dazu verstehen Privatkunden die Vertragsklauseln häufig nicht. Schlimmer noch: sie sind häufig so von Werbung und Vertrieb eingelullt ("denn sind Sie XY versichert, sind sie voll und ganz gesichert"), dass sie noch nicht einmal verstehen, dass die Vertragstexte wichtig sind - und dass sie diese lesen und verstehen sollten, bevor sie unterschreiben.

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satgar
vor 29 Minuten von stagflation:

 

Ja, da bin ich bei Dir!

 

Ich finde aber auch, dass es nichts bringt, auf die "bösen Versicherer" zu schimpfen. Sondern dass es wichtig ist, mitzudenken. Und zu überlegen, wie eine Versicherung funktioniert und was sie leisten kann - und was sie nicht leisten kann. Wenn man bei Vertragsabschluss das Gefühl hat: oh, interessant, da bekomme ich mehr raus, als ich einzahle - dann stimmt vermutlich etwas nicht.

 

Versicherungsverträge werden von den Versicherern geschrieben - und die wissen sehr genau, was sie dort reinschreiben. Im Gegensatz dazu verstehen Privatkunden die Vertragsklauseln häufig nicht. Schlimmer noch: sie sind häufig so von Werbung und Vertrieb eingelullt ("denn sind Sie XY versichert, sind sie voll und ganz gesichert"), dass sie noch nicht einmal verstehen, dass die Vertragstexte wichtig sind - und dass sie diese lesen und verstehen sollten, bevor sie unterschreiben.

So richtig das auch alles ist: trotzdem darf man nicht vergessen, dass es bei diesen firmenverträgen, auch im Bereich von Firmen  BUs, es Regelungen gibt, dass Leute Versicherungsschutz bekommen können, die es mit üblichen Gesundheitsfragen nicht schaffen würden. Da wird dann anstelle eines Gesundheits-Fragenkatalogs nur nach einer Dienstobliegenheitserklärung gefragt. Die Versicherer rechtfertigen diese deutlich laschere Prüfung damit, dass ja ein großes Firmen Kollektiv versichert wird, in dem sich auch wieder Risiken ausgleichen. Es geht also durchaus, dass Firmenverträge mehr Leute aufnehmen, als diese privat erreichen könnten. 
 

Ich gehe hier, wie vielleicht Chirlu auch, eher von einem Missverständnis der Thematik aus.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Bei großen Unternehmen (z.B. Siemens oder Staat) kann das funktionieren. Mindestgröße 10 ist aber vermutlich zu niedrig.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 9 Minuten von stagflation:

Mindestgröße 10 ist aber vermutlich zu niedrig

Nein. Es gibt sogar schon Tarife ab 5 Leuten. Das ist aber eher selten. Ab 10 ist aber ne gängige Größe der bKV. Das geht in die Richtung von dem hier https://www.hallesche.de/geschaeftskunden/betriebliche-krankenversicherung/tarife-im-ueberblick

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stagflation

Es geht nicht darum, ob es das gibt - sondern ob die Rechnung aufgeht, dass der Versicherer keine faulen Eier ins Kollektiv bekommt. Und dafür sind Mindestgrößen von 5 oder 10 zu gering.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von stagflation:

Es geht nicht darum, ob es das gibt - sondern ob die Rechnung aufgeht, dass der Versicherer keine faulen Eier ins Kollektiv bekommt. Und dafür sind Mindestgrößen von 5 oder 10 zu gering.

Er kriegt ein par rein, gar keine Frage. Das wird bei solchen Modellen immer so sein. Trotzdem ist Dome hier nem Missverständnis aufgesessen. Und ohne das Gespräch zu suchen, hat er einfach gekündigt. Ich find das voreilig und mit Verlauf, etwas dumm. 


Die Tarife gibt es, sie funktionieren auch, sowohl für Kunden als auch Versicherer. Auch wenn sich dieser schlechte Risiken rein holt. Die Versicherer nehmen es in Kauf. Bei der Betriebs BU genauso.

 

Dome hätte sich seine Fragen vom Versicherer, gerne auch der Hauptverwaltung und schriftlich, erklären lassen können. Er hätte gemerkt, das er falsch liegt. 

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stagflation
vor 1 Minute von satgar:

Auch wenn sich dieser schlechte Risiken rein holt. Die Versicherer nehmen es in Kauf.

 

Da unterschätzt Du die Versicherer. Die rechnen sehr genau, was sie in Kauf nehmen und wie viel sie in Kauf nehmen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 23 Minuten von stagflation:

 

Da unterschätzt Du die Versicherer. Die rechnen sehr genau, was sie in Kauf nehmen und wie viel sie in Kauf nehmen.

Ich kann ja nur aus der Praxis schildern. Von daher. Es geht auf. Die Dinger werden täglich überall vermittelt in Betrieben.


Es ist hier ja eh zu spät und schon gekündigt, also längst egal. Deine Begründung, dass das aber nicht gehen könne, die stimmt halt nicht. Und das wollte ich ausräumen. Als Beispiel mal der Hallesche bkV Tarif für stationäre Leistungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, auch nicht für mitversicherte Familienangehörige. Und welche Ausschlüsse bestehen, wenn überhaupt, steht dort auch:

Infoblatt Hallesche.jpg

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 12 Minuten von satgar:

Ich kann ja nur aus der Praxis schildern. Von daher. Die Dinger werden täglich überall vermittelt in Betrieben.

 

Das glaube ich Dir - das habe ich auch nicht bestritten. Was ich sage ist, dass es bei sehr kleinen Firmen ein versicherungsmathematisches Problem mit Entmischung gibt - und dass man sich nicht wundern muss, wenn die Versicherer Gegenmaßnahmen ergreifen.

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satgar
Gerade eben von stagflation:

 

Das glaube ich Dir - das habe ich auch nicht bestritten. Was ich sage ist, dass es ein versicherungsmathematisches Problem mit Entmischung gibt - und dass man sich als Kunde nicht wundern muss, wenn die Versicherer Gegenmaßnahmen ergreifen.

Stimmt. Aber um die gehts hier ja gar nicht. Dome hat es mit seinen Zähnen und dem Mitarbeiter mit Herzproblemen nur ganz ganz falsch verstanden. Das sind keine Gegenmaßnahmen, sondern falsche Überlegungen von ihm selbst.

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stagflation

Ja, einverstanden. Aber das hätte er vermeiden können, wenn er überlegt hätte, wie eine Versicherung funktioniert.

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satgar
vor 7 Minuten von stagflation:

Ja, einverstanden. Aber das hätte er vermeiden können, wenn er überlegt hätte, wie eine Versicherung funktioniert.

Das Ergebnis darf nur nicht sein zu glauben: da nimmt ein Versicherer kranke Menschen? Das kann so nicht sein.

 

Und das sagtest du;-) Und das ist bei bKV halt falsch.

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stagflation

Ja, das war schlecht formuliert. Ich habe es geändert.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von stagflation:

Es geht nicht darum, ob es das gibt - sondern ob die Rechnung aufgeht, dass der Versicherer keine faulen Eier ins Kollektiv bekommt. Und dafür sind Mindestgrößen von 5 oder 10 zu gering.

 

Für den ganzen Tarif kann es schon aufgehen, auch wenn nicht unbedingt für jedes einzelne Kleinunternehmen. Im konkreten Fall des Debeka-Tarifs ist auch noch zu bedenken:

Am 19.10.2024 um 13:50 von chirlu:

Noch etwas, das es dem Versicherer leichter macht: Er kann davon ausgehen, einen Versicherten wieder loszuwerden, bevor der alt und damit (im Durchschnitt) teuer wird; denn sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, zum Beispiel durch Eintritt in den Ruhestand, ist auch die Versicherung beendet. Ebenso zum Beispiel bei einer Kündigung wegen krankheitsbedingtem Ausfall. Ein Recht, die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung selbst weiterzuführen, gibt es für die Versicherten nicht.

Das gilt natürlich nicht für alle Tarife in der betrieblichen Krankenversicherung, bei besseren gibt es typischerweise eine Weiterversicherungsmöglichkeit. So ein besserer Tarif wird natürlich in der Tendenz höhere Mindestgrößen verlangen oder andere Einschränkungen beim Zugang haben.

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satgar
vor 7 Minuten von chirlu:

Das gilt natürlich nicht für alle Tarife in der betrieblichen Krankenversicherung, bei besseren gibt es typischerweise eine Weiterversicherungsmöglichkeit. So ein besserer Tarif wird natürlich in der Tendenz höhere Mindestgrößen verlangen oder andere Einschränkungen beim Zugang haben.

Ist übrigens nen sehr wichtiger Punkt. ich würde immer nur Versicherer und Tarife wählen, die das ermöglichen.

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Turmalin
vor 14 Minuten von satgar:

Ist übrigens nen sehr wichtiger Punkt. ich würde immer nur Versicherer und Tarife wählen, die das ermöglichen.

Auf jeden Fall. Sonst steht beim Arbeitgeberwechsel ohne da und das persönliche Risiko hat sich verschlechtert. Dann lieber gleich privat versichern. 

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satgar
vor 14 Minuten von Turmalin:

Auf jeden Fall. Sonst steht beim Arbeitgeberwechsel ohne da und das persönliche Risiko hat sich verschlechtert. Dann lieber gleich privat versichern. 

Schlimmer ist noch: in Rente gehen. Weil dann gibts gar keinen Arbeitgeber mehr, der sowas bieten könnte. Wenn man also beim AG ausscheidet, sollte der Tarif immer vorsehen, dass man ihn privat behalten kann. 

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DomeSW

Viele Antworten zu dem Thema , danke erstmal .

 

Ich verstehe viele Sichtweisen und den Sinn einer Versicherung. Viele Forenteilnehmer haben sehr gutes Hintergrundwissen.

 

Es geht mir nicht in erster Linie, um meinen fehlenden Zahn ( wird auch selber gezahlt), sondern um den Versicherungsvertreter der sagt, bei 10 Leuten ist eine bKV möglich ohne Gesundheitsprüfung oder Ausschluss möglich . Das Kollektiv macht es möglich. Das Implantat wird bei dir auch übernommen werden, wichtig nur das Angebot für das Implantat muss nach Versicherungsabschluss eingeholt werden.

 

Kündigung ist zu Ende September , Vertragsende Ende Dezember. Es besteht die Möglichkeit, dass jeder Mitarbeiter seine Versicherung mitnimmt ( individuelles Angebot muss Debeka erstellen Alter etc. ) 

 

Ich als Arbeitgeber, darf und will meine Gesundheitshistorie der einzelnen Mitarbeiter nicht kennen.

 

Nach meiner Logik, müsste jeder Mitarbeiter einen Zahnstatus sowie Krankenakte wie bei einer BU zum Antrag mitschicken.  Wie ist mein Gesundheitszustand überhaupt ?  Was stehen für ICD-Codes drin.

 

Speziell stationäre Krankenzusatzversicherung , hier kann ich nicht immer eine  Zusage vorher einholen, bei manchen Sachen schon

z.B. Bsp.:  HWS- Syndrom in der Akte ca 2018--> jetzt steht OP an, Mitarbeiter cool  , Chefarzt und Einbettzimmer--> anschließend kommt der Fragenbogen --> Leistung wird verweigert, HWS Syndrom ist theoretisch von Kopf bis Becken z.B. --> Versicherung sagt, Grunderkrankung vorher und schon ist da Problem da.

 

Diese Diskussionen will ich vermeiden erst Recht, wenn ich meinen Mitarbeitern sowas anbiete und nachher gibt es Ärger.

 

 

Deswegen habe ich persönlich keine BU mehr abgeschlossen und die Idee war mit der bKV war sehr verlockend.

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DomeSW
vor 8 Stunden von satgar:

Ich kann ja nur aus der Praxis schildern. Von daher. Es geht auf. Die Dinger werden täglich überall vermittelt in Betrieben.


Es ist hier ja eh zu spät und schon gekündigt, also längst egal. Deine Begründung, dass das aber nicht gehen könne, die stimmt halt nicht. Und das wollte ich ausräumen. Als Beispiel mal der Hallesche bkV Tarif für stationäre Leistungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, auch nicht für mitversicherte Familienangehörige. Und welche Ausschlüsse bestehen, wenn überhaupt, steht dort auch:

Infoblatt Hallesche.jpg

die Hallesche bKV fand ich im Vergleich auch Top, weil Familienangehörige und  keine Bindung an GOÄ.

 

Dort  steht drin, nur angeratene oder bereits begonnen Krankenhausbehandlungen können nicht versichert werden.  Bedeutet dann,  Beispiel: dauerhafter hoher Blutdruck, Diabetes etc --> später Herzinfarkt oder Schlaganfall wird übernommen ?  nur zum Verständnis, da Erkrankung zwar vorher bestand, aber nicht im Krankenhaus behandelt werden müsste

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