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Gast250105

Betriebliche Krankenversicherung Debeka

Empfohlene Beiträge

satgar
vor 8 Stunden von DomeSW:

die Hallesche bKV fand ich im Vergleich auch Top, weil Familienangehörige und  keine Bindung an GOÄ.

 

Dort  steht drin, nur angeratene oder bereits begonnen Krankenhausbehandlungen können nicht versichert werden.  Bedeutet dann,  Beispiel: dauerhafter hoher Blutdruck, Diabetes etc --> später Herzinfarkt oder Schlaganfall wird übernommen ?  nur zum Verständnis, da Erkrankung zwar vorher bestand, aber nicht im Krankenhaus behandelt werden müsste

Genau. So oder so ähnlich sollte/müsste die Debeka Regelung (fairerweise) auch sein. 

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DomeSW
· bearbeitet von DomeSW

So meine Kostenübernahme von 2 Implantaen aus der bKV der Debeka wurde abgelehnt.

 

Begründung ( wie schon gedacht) , die beiden Zähne wurden vor Versicherungsbeginn gezogen.

 

Mein Debeka Vertreter äußerte mündlich und auf konkrete Nachfrage von mir schriftlich, in Beratungsgespräch und Abschluss dann folgendes: 

          Hallo Herr .....

         hier geht es weniger um die fehlenden Zähne, sondern vielmehr um den tatsächlichen Behandlungsstart .

 

          Als Start für die Behandlung gilt ein genehmigter Kostenvoranschlag . Sofern es diesen im abgefragten

 

        Korridor nicht gegeben hat sollte der Leistung nichts im Wege stehen .

 

Im Anhang habe ich das Ablehnungsschreiben der Debeka  beigefügt. 

 

Ich habe den Heil -und  Kostenplan der Implantate 5 Monate nach Versicherungsbeginn beim Arzt eingeholt.

 

Die Argumentation des Vertreter war und ist, dass durch das kollektiv, mindestens 10 Mitarbeiter , genau solche Fälle abgesichert sind. Ohne Gesundheitsfragen mit Vorerkrankungen aufgenommen zu werden bringt nichts, wenn im Anschluss eine Prüfung stattfindet.

 

Nach meiner jetzigen Recherche übernimmt nur die Allianz und Hallesche aus  der betrieblichen Krankenversicherung, Leistungen die bereits vor Versicherungsbeginn entstanden sind also auch Absicherung bei Vorerkrankungen und wie in meinem Fall Implantate. 

 

Wer hat eine Idee, was ich probieren kann ? 

debeka.JPG

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satgar

Bei einem Versicherungsvertreter muss sich der Versicherer jede Aussage des Vertreters als seine eigene Versicherer-Aussage zurechnen lassen. Vereinfacht gesprochen. Weil der Vertreter (so der name), ist Auge und Ohr des Versicherers vor Ort.

 

Du hast folgende Möglichkeiten, wenn du der Meinung bist, dass das nicht gut gelaufen ist:

 

1) Vorstandsbeschwerde an die Debeka richten

2) Beschwerde beim Versicherungsombudsmann der PKV einreichen

3) Beschwerde beim Aufsichtsorgan BaFin einreichen

4) klagen

 

Die Schritte 1-3 sind kostenlos und schmälern auch keine Aussichten auf Erfolg oder Misserfolg des Schrittes 4. Du kannst also alle kostenlosen Wege probieren.

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