GreatGatsby 12. Februar vor 7 Stunden von thorsten.neumann: Dann müsste das Depot bei einer Bank geführt werden, die langsam ist und nicht taggleich bucht. Der Verkaufsauftrag könnte ja auch erst kurz vor Börsenschluss erteilt werden. Ist dann eben die Frage, ob die Summen, die für eine Wegzugsbesteuerung maßgeblich sind, dann noch bedient werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thorsten.neumann 12. Februar vor 9 Minuten von GreatGatsby: Ist dann eben die Frage, ob die Summen, die für eine Wegzugsbesteuerung maßgeblich sind, dann noch bedient werden. Wenn es um Millionenwerte geht, wird das Depot doch üblicherweise bei Banken geführt, die auf Private Banking spezialisiert sind. Dort gibt es dann einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem vielleicht abgesprochen werden kann, dass der ETF-Verkauf vom Freitag erst am Montag gebucht wird. Die Bank steht ja im Wettbewerb und will sicher vermeiden, dass vor dem Verkauf das Depot noch zu einer anderen, flexibleren Bank übertragen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 12. Februar Irgendwie verstehe ich die Diskussion hier nicht. Nur weil man in ein Flugzeug steigt und irgendwohin fliegt, ist man doch noch lange nicht weggezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thorsten.neumann 12. Februar vor 5 Minuten von rotten.demin: Irgendwie verstehe ich die Diskussion hier nicht. Nur weil man in ein Flugzeug steigt und irgendwohin fliegt, ist man doch noch lange nicht weggezogen Die Idee ist wohl, aus der eigenen Wohnung bereits zuvor ausgezogen zu sein und die letzten Tage in Deutschland bis Samstag im Hotel zu verbringen. Dann führt der Flug tatsächlich zum Wegzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpapifo 14. Februar Am 13.2.2026 um 00:46 von rotten.demin: Irgendwie verstehe ich die Diskussion hier nicht. Nur weil man in ein Flugzeug steigt und irgendwohin fliegt, ist man doch noch lange nicht weggezogen Natürlich bedarf dies sorgfältiger Vorbereitung, aber möglich ist dies. Außerdem, wenn man tatsächlich nicht weggezogen ist, erübrigt sicht auch die Vermeidung der Wegzugssteuer, da diese dann schlicht nicht anfällt. Am 13.2.2026 um 01:03 von vanity: Cum-ex reloaded? Nein, das ist eine völlig legale Steuergestaltung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev 14. Februar Es gibt wohl eine 500.000-Euro-Grenze pro Fonds/ETF. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 14. Februar @dev: Nächste Woche wirst du uns wahrscheinlich als neueste Erkenntnis präsentieren, dass es bei den 500000 Euro um die Anschaffungskosten geht und nicht um den aktuellen Wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 14. Februar Na toll, es wird empfohlen, Fondsgewinne mit 26% Steuer zu verkaufen um dadurch eine Wegzugsbesteuerung von 28 % zu umgehen. Oder habe ich was falsch verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev 14. Februar vor 10 Minuten von chirlu: @dev: Nächste Woche wirst du uns wahrscheinlich als neueste Erkenntnis präsentieren, dass es bei den 500000 Euro um die Anschaffungskosten geht und nicht um den aktuellen Wert. Nö, aber ich verstehe das Problem nicht. Oder kennt ihr jemanden der in einem ETFs so viel investiert hat? Und der Trick vor dem Flug zu verkaufen, hebt die stillen Reserven. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bmi 14. Februar vor 3 Stunden von dev: Oder kennt ihr jemanden der in einem ETFs so viel investiert hat? Ja Immobilien verkauft und alles ins Pantoffel-Portfolio investiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thorsten.neumann 14. Februar vor 4 Stunden von Bolanger: Na toll, es wird empfohlen, Fondsgewinne mit 26% Steuer zu verkaufen um dadurch eine Wegzugsbesteuerung von 28 % zu umgehen. Oder habe ich was falsch verstanden? Auf den Veräußerungsgewinn soll keine Steuer anfallen, weil der Kaufpreis erst nach dem Wegzug zufließt. Im Zeitpunkt des Wegzugs würde man bei dem Modell nur eine Kaufpreisforderung haben, die nicht der Wegzugsbesteuerung unterliegt. vor 4 Stunden von chirlu: @dev: Nächste Woche wirst du uns wahrscheinlich als neueste Erkenntnis präsentieren, dass es bei den 500000 Euro um die Anschaffungskosten geht und nicht um den aktuellen Wert. Bei der Prüfung der Anschaffungskosten darf man nicht übersehen, dass es im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 zu einem fiktiven Verkauf aller Fondsanteile mit anschließendem fiktiven Neuerwerb kam. Die Finanzämter werden deshalb als Anschaffungskosten der Fondsanteile bestimmt den höheren Wert zum 1. Januar 2018 ansetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag