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tupel

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tupel
vor 21 Minuten von oktavian:

Da die Kosten ungedeckelt sind, erscheint es mir dann logisch nur diese 1752 ohne weitere Eigenleistung mitzunehmen.

Japp, so habe ich es auch angedacht.

Für mich war nur Entscheidend ob die Kosten ok sind oder es Sinn macht noch eine große Marktrecherche vorzunehmen.

Denn der Versicherer ist zwar der bevorzugte des AG, ich bin aber nicht auf diesen festgenagelt.

Bisher fühle ich mich aber bestätigt das die Kosten völlig ok sind und werde mir wohl einen Vergleich sparen. Viel günstiger wird es wohl nicht.

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Rotenstein
vor 59 Minuten von tupel:

Nein, der Betrag bis 1752€ wir rein von AG getragen. Alles darüber würde ich dazulegen müssen.

Wenn es keine Alternativen gibt, würde ich an deiner Stelle sicherstellen, dass wirklich der Arbeitgeber alles bezahlt, und du nicht am Ende doch etwas abgezogen bekommst - denn sonst könnte es trotz aller Versprechungen und Lockungen ("Zuschuss durch den Arbeitgeber!", "Steuerersparnis!") zu einem Minusgeschäft für dich kommen.  

 

Bei Begriffen wie "Entgeltumwandlung" würde ich hellhörig werden; du solltest prüfen, ob das Ganze nicht doch eine Auswirkung hat, etwa auf dein Netto oder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 9 Stunden von Rotenstein:

Bei Begriffen wie "Entgeltumwandlung" würde ich hellhörig werden; du solltest prüfen, ob das Ganze nicht doch eine Auswirkung hat, etwa auf dein Netto oder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 

Dass es Auswirkungen auf‘s Netto haben wird, steht fest. Wie @tupel erwähnt hat, wandelt er Teile seines Bruttogehalts um und erhält dafür einen Zuschuss des Arbeitgebers in selber Höhe, jedoch höchstens 1752 € p.a. 
Ein Zuschuss von 100% ist schon mal gut, aber natürlich wird er dadurch weniger Netto haben. Ob darüber hinaus noch Einbußen bei der gesetzlichen Rente entstehen, hängt davon ab, ob die umgewandelten Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen (die wird übrigens nächstes Jahr kräftig steigen).

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satgar
vor 16 Minuten von Cando:

Dass es Auswirkungen auf‘s Netto haben wird, steht fest. Wie @tupel erwähnt hat, wandelt er Teile seines Bruttogehalts um und erhält dafür einen Zuschuss des Arbeitgebers in selber Höhe, jedoch höchstens 1752 € p.a. 
Ein Zuschuss von 100% ist schon mal gut, aber natürlich wird er dadurch weniger Netto haben. Ob darüber hinaus noch Einbußen bei der gesetzlichen Rente entstehen, hängt davon ab, ob die umgewandelten Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen (die wird übrigens nächstes Jahr kräftig steigen).

Er hat doch gesagt, dass das genau nicht so ist. Er zahlt nichts selbst.

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Cando
vor 2 Stunden von satgar:

Er hat doch gesagt, dass das genau nicht so ist. Er zahlt nichts selbst.

Das habe ich anders verstanden. Schau Dir die Beiträge #21 und #23 nochmal an. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 14 Minuten von Cando:

Das habe ich anders verstanden. Schau Dir die Beiträge #21 und #23 nochmal an. 

Ich hatte ja extra nochmal nachgefragt. Er sagt, er tut nichts dazu. Deswegen auch sein Posting 26, der die vorherige Ausführung von oktavian nochmal bekräftigt: keine eigenleistung.

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Cando
· bearbeitet von Cando

Auch in #26 bezieht er sich nach meinem Verständnis nur darauf, keine weitere Eigenleistung erbringen zu wollen, d.h. nicht mehr als 1752 EUR p.a. einzuzahlen. Aber vielleicht kann @tupel hier nochmal für Klarstellung sorgen.

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satgar
vor 9 Stunden von Cando:

Auch in #26 bezieht er sich nach meinem Verständnis nur darauf, keine weitere Eigenleistung erbringen zu wollen, d.h. nicht mehr als 1752 EUR p.a. einzuzahlen. Aber vielleicht kann @tupel hier nochmal für Klarstellung sorgen.

Also ich hab das in Nummer 22 ja nochmal exakt nachgefragt und seine Antwort von 23 ist für mich eindeutig. Aber gut, wenn er nochmal antworten will.

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fgk

Die Sache ist doch klar: Er bekommt mehr Gehalt in der Höhe, in der er umwandelt, so daß er effektiv selber nichts bezahlen muß?

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tupel

Sorry, ich war mir selbst nicht sicher und habe jetzt nochmal angesehen.

Bis zu dem Betrag von 1752€ findet keine Entgeltumwandlung statt. Das wäre erst darüber hinaus (was nicht geplant ist) der Fall.

 

Hoffe es ist jetzt eindeutig :)

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Cando
vor 22 Stunden von tupel:

Sorry, ich war mir selbst nicht sicher und habe jetzt nochmal angesehen.

Bis zu dem Betrag von 1752€ findet keine Entgeltumwandlung statt. Das wäre erst darüber hinaus (was nicht geplant ist) der Fall.

 

Hoffe es ist jetzt eindeutig :)

Das ist eindeutig formuliert, aber mir kommt das in der Sache sehr merkwürdig vor. Ein derartiges Konzept habe ich bei einer Direktversicherung jedenfalls so noch nicht gesehen. Aber wenn Du Dir da sicher bist…

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satgar
vor 4 Stunden von Cando:

Das ist eindeutig formuliert, aber mir kommt das in der Sache sehr merkwürdig vor. Ein derartiges Konzept habe ich bei einer Direktversicherung jedenfalls so noch nicht gesehen. Aber wenn Du Dir da sicher bist…

Ich finde eine vollständig vom AG finanzierte Direktversicherung nicht ungewöhnlich. Ich hab auch eine mit 302 EUR mtl, Höchstbetrag nach 4% BBG GRV West, die allein der AG trägt. Ich wandle selbst keinerlei Gehalt um.

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