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Checkliste - werdende Eltern

Empfohlene Beiträge

stagflation
vor 1 Minute von Sapine:

Eine schwere dauerhafte Erkrankung/Beeinträchtigung eines Kindes kann der Ruin einer Familie sein. 

 

Ja. Allerdings völlig unabhängig davon, ob man eine Versicherung hat oder nicht...

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Sapine

Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn. (Reich-Ranicki)

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MatthiasHelberg
vor 25 Minuten von stagflation:

Von daher werden die Verträge derjenigen, die später einen gefahrlosen Beruf ergreifen, nicht ganz so preiswert werden, als wenn sie den Vertrag später abschließen, wenn sie ihren Beruf schon gewählt haben.

Man kann es, glaube ich, nicht deutlich genug sagen: Nicht als Kunde kann man bestimmen, wann man versichert wird. Das entscheiden die Versicherer.

Für viele Menschen ist das Zeitfenster, in dem sie sich gegen Berufsunfähigkeit & Co. absichern können, sehr schmal.

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stagflation
vor 3 Minuten von MatthiasHelberg:

Man kann es, glaube ich, nicht deutlich genug sagen: Nicht als Kunde kann man bestimmen, wann man versichert wird. Das entscheiden die Versicherer.

Für viele Menschen ist das Zeitfenster, in dem sie sich gegen Berufsunfähigkeit & Co. absichern können, sehr schmal.

 

Ja, das ist das "D" aus der AIDA Verkaufsformel: Druck ausüben. Macht schnell und überlegt nicht lange, sonst geht es nicht mehr.

 

Ich hatte bisher den Eindruck, dass Du ganz vernünftig bist - aber Deine letztes Posts zeigen mir, dass Du - zumindest heute - aus beruflichen Gründen hier bist.

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MatthiasHelberg
vor 2 Minuten von stagflation:

 

Ja, das ist das "D" aus der AIDA Verkaufsformel: Druck ausüben.

 

Wo sachliche Argumente ausgehen, wird es schnell polemisch.

 

Fast jede Woche muss ich Menschen, die sich oder ihr Kind absichern wollen und alles tun, um das zu erreichen, sagen, dass es aktuell nicht geht. Für viele platzt der Traum von einer finanziellen Absicherung. Das ist kein Spaß. Wenn ich in einer solchen Diskussion auf riskante Strategien (abwarten, kann man auch noch in 30 Jahren abschließen) hinweise, teile ich Praxiswissen. Jeder kann das nutzen. Niemand muss es.

 

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 15 Stunden von stagflation:

Berufsanfängern zwischen 25 und 30 empfiehlt man heute BU-Versicherungen mit BU-Renten von ca. 4.000 € / Monat und Kosten von ungefähr 2.000 € im Jahr. Wenn Dein Nachwuchs in diesem Alter sein wird, wird man ungefähr das Doppelte empfehlen - also eine BU-Rente über 8.000 € / Monat.

 

Natürlich, die Bruttorenten werden in 20-30 Jahren deutlich höher aussehen müssen. Es gibt aktuell auch keine Grenze nach oben in der BU-Option, denn die Vertragsbedingungen werden die dann bei Abschluss gültigen sein, nicht die heutigen.

 

vor 15 Stunden von stagflation:

Du willst bereits jetzt einen Vertrag abschließen. Du weißt aber gar nicht, wie die Situation in 25 oder 30 Jahren sein wird, wenn Dein Nachwuchs ins Berufsleben eintritt. Wahrscheinlich wird es dann bessere und preiswerte Verträge geben, als den, den Du jetzt abschließen willst.

Das ist der Knackpunkt. Wie gesagt, die Vertragsbedingungen in der Zukunft sind nicht bekannt und die aktuell gültigen bei der Nürnberger sind nicht "state of the art" aber spielen oben mit. Klar bin ich mit der Option hier an die Nürnberger gebunden, FALLS unser Kind dann anderweitig keine BU mehr bekommen würde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man sich natürlich die dann beste Versicherung am Markt aussuchen, und hat bis dahin halt die Kosten fürs "Offenhalten" der Option bezahlt, ist ok für mich.

 

vor 14 Stunden von MatthiasHelberg:

Manche Versicherer begrenzen Nachversicherungsmöglichkeiten, wenn man durch eine Wechsel-Option in die BU kommt. Dass es später überhaupt BU-Nachversicherungsmöglichkeiten gibt, geben die aktuellen Versicherungsbedingungen der Nürnberger Vermögensaufbau4Kids nicht her.

Das mag natürlich sein aber da müsste man sehr pessimistisch denken. Die Nürnberger will am Ende auch Einnahmen aus der BU haben. Wenn man dann nur absurd schlechte Vertragsbedingungen anbietet, wird da niemand die Option ziehen. In der Kundeninfo wird auch mit 6000€ möglicher BU Rente geworben, allerdings nicht explizit in den besonderen Bedingungen für die BU-Option.

 

vor 14 Stunden von MatthiasHelberg:

Es gibt auch Anbieter, bei denen man keine Gesundheitsfragen beantworten muss, das U-Heft reicht aus und man hat eine Option auf 1.500 Euro BU-Rente (mit Nachversicherungsmöglichkeiten).

Die Gesundheitsfragen kommen dann aber später (Baloise?) oder? Welchen Vorteil bietet dieser Weg?

 

vor 14 Stunden von MatthiasHelberg:

So oder so: Es macht immer Sinn, Versicherungsschutz für die Kinder zu dem Zeitpunkt zu realisieren, wenn er realisierbar ist.

So sehen wir das auch. Deshalb jetzt die Option sichern, für einen zumindest für uns kleinen Preis von 25€ / Monat. Daran werden wir nicht verarmen und das Geld ist auch nicht komplett weg sondern steckt zum Teil in einer FRV.

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MatthiasHelberg
· bearbeitet von MatthiasHelberg
vor 29 Minuten von intInvest:

Das mag natürlich sein aber da müsste man sehr pessimistisch denken.

Das hat nichts mit pessimistisch zu tun. Es ist einfach nicht ausgeschlossen. Die Option bezieht sich auf etwas in 10 Jahren, wie auch immer es dann aussehen wird.

 

vor 29 Minuten von intInvest:

Die Gesundheitsfragen kommen dann aber später (Baloise?) oder? Welchen Vorteil bietet dieser Weg?

Nein, wie ich sagte: Keine Gesundheitsfragen (außer einer, ob sich seit der letzten U-Untersuchung etwas geändert hat) bei Kleinkindern unter 3 Jahren. Der Vorteil liegt auf der Hand: Wo keine Frage gestellt wird, kann man sie auch nicht unvollständig oder falsch beantworten. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten des Versicherers, den Vertrag wegen einer Anzeigepflichtverletzung oder einer arglistigen Täuschung rechtlich anzugreifen.

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intInvest
vor 21 Minuten von MatthiasHelberg:

Nein, wie ich sagte: Keine Gesundheitsfragen (außer einer, ob sich seit der letzten U-Untersuchung etwas geändert hat) bei Kleinkindern unter 3 Jahren. Der Vorteil liegt auf der Hand: Wo keine Frage gestellt wird, kann man sie auch nicht unvollständig oder falsch beantworten. Damit reduzieren sich die Möglichkeiten des Versicherers, den Vertrag wegen einer Anzeigepflichtverletzung oder einer arglistigen Täuschung rechtlich anzugreifen.

Du kannst mir gerne hier oder per PM schreiben um welches Produkt es sich handelt : )

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MatthiasHelberg
vor 7 Minuten von intInvest:

Du kannst mir gerne hier oder per PM schreiben um welches Produkt es sich handelt : )

Das ist kein Geheimnis: Die Grundfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger. Die hat auch den Vorteil, dass es einen gewissen Schutz bereits ab Beginn gibt.

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intInvest
vor 5 Minuten von MatthiasHelberg:

Die Grundfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger

Ach doch die AL. Ja kenne ich und geht natürlich ab 6 Monaten (wo wir noch nicht sind). Ja ist mir bekannt und habe ich auch aufm Schirm : )

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satgar

Ich find die AL Grundfähigkeiten Lösung derzeit ab 6 Monaten die beste Lösung am Markt.

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intInvest

Hi zusammen,

 

kurze Frage in die Runde bezüglich Riester und Zulagen.

Aktuell habe ich einen Riester bei der Condor C70H und bekomme nur die normale Zulage von 175€.

 

Soweit mir bekannt, gibt es die Kinderzulage nur für denjenigen, der das Kindergeld bezieht. Das wäre aktuell meine Frau.

Sprich ich muss aktuell nichts tun, und die Kinderzulage wird bei der Steuer auch nicht automatisch abgezogen, nur weil wir ein Kind haben, korrekt?

 

Ob es sich wegen Elternzeit meiner Frau und Ehegattensplitting lohnen würde, das Kindergeld auf mich umzuschreiben um die Zulagen zu bekommen ist fraglich, müsste ich aber ausrechnen.

Vor der Elternzeit hatte ich auch mit Ehegattensplitting (erstmals für das Steuerjahr 2024) die volle steuerliche Förderung von 42% erhalten.

 

Jetzt in der Elternzeit müsste man rechnen ob durch den Wegfall des Einkommens die steuerliche Förderung auf unter 175€ + 300€ sinken würde. Falls ja würden sich die Zulagen mehr lohnen.

Oder ich pausiere die Beiträge komplett für die Dauer der Elternzeit, da ich hier nicht mehr auf die volle Förderung komme.

 

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chirlu

Sie hat offenbar keinen Riestervertrag, richtig?

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intInvest
vor 19 Minuten von chirlu:

Sie hat offenbar keinen Riestervertrag, richtig?

Korrekt.

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chirlu
vor einer Stunde von intInvest:
vor einer Stunde von chirlu:

Sie hat offenbar keinen Riestervertrag, richtig?

Korrekt.

 

Und das soll auch so bleiben? Denn sinnvoller wäre es natürlich, wenn sie 475 Euro Zulage für 60 Euro Beitrag bekäme.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von intInvest:

Korrekt.

Aber dann ist das doch so Quatsch. Dann möge sie dir die Kinderzulage überlassen. Wenn ihr verheiratete sein, kann der kindergeldberechtigte dem Ehegatten die Zulage überlassen.

 

Das wäre hier dringend zu machen, wenn sie die gar nicht selber nutzt.

 

Oder, so wie Chirlu schreibt. Aber im Moment verfällt die Kinderzulage ja. Das ist nicht so clever.

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chirlu
vor 39 Minuten von satgar:

Aber im Moment verfällt die Kinderzulage ja. Das ist nicht so clever.

 

Wenn der Steuervorteil groß genug ist, ist es völlig egal. Aber bei Geringverdienern nicht (zu denen sie jetzt offenbar zumindest vorübergehend gehören wird).

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intInvest
vor 2 Stunden von chirlu:

Denn sinnvoller wäre es natürlich, wenn sie 475 Euro Zulage für 60 Euro Beitrag bekäme.

Es zählt ja immer das Einkommen des Vorjahres korrekt? Damit sie die volle Zulage bekommt, muss sie eben 4% vom Vorjahresbrutto oder mind. 60€ einzahlen.

Das Vorjahresbrutto ist aber 2024 und damit noch in voller Höhe. Sprich wenn wir einen neuen Vertrag machen würden, dann doch erst 2026 oder? Sonst würde sie mehr als die 60€ einzahlen müssen.

 

2027 wird sie wieder arbeiten gehen, womit die 60€ wieder hinfällig wären.

Volle Förderung für 60€ würde es also nur für das Jahr 2026 geben, bitte korrigieren wenn ich falsch liege.

Hier wäre noch zu beachten, dass es bis Ende Mai 2025 Mutterschaftsgeld gab, sodass das Bruttojahreseinkommen 2026 auch nicht "0" ist.

 

vor 2 Stunden von satgar:

Das wäre hier dringend zu machen, wenn sie die gar nicht selber nutzt.

 

Oder, so wie Chirlu schreibt. Aber im Moment verfällt die Kinderzulage ja. Das ist nicht so clever.

Das müsste ich für das Steuerjahr 2025 konkret ausrechnen ob hier die Zulagen wirklich höher wären als die Steuerersparnis bei gemeinsamer Veranlagung.

 

Insgesamt sehe ich maximal das Jahr 2026 für sie als potentiell mögliches Riesterjahr, aber selbst da müsste ich kurz rechnen, denn die 60€ werdens nicht werden.

2027 wird wieder gearbeitet. So viel "abzugreifen" gibts hier also nicht.

 

Einziger Punkt ist aktuell ob für das Steuerjahr 2025 die Kinderzulagen auf mich geschrieben werden sollten, just in case wenn das die höhere Förderung wäre im Vergleich zur Steuerrückerstattung.

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satgar
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Wenn der Steuervorteil groß genug ist, ist es völlig egal. Aber bei Geringverdienern nicht (zu denen sie jetzt offenbar zumindest vorübergehend gehören wird).

Stimmt genau.

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intInvest

Ok muss mich selber korrigieren, dass mit den 60€ Sockelbeitrag war nicht korrekt von mir, das gilt direkt für mittelbar Förderberechtigte.

Damit könnte man für 2025 und 2026 die Zulagen bekommen. Bedingung ist aber weiterhin, dass ich die vollen 4%, und das sind bei mir die 2100€, selber einzahle.

 

Frage: Die Zulagen die meine Frau bekommen würde, würden bei gemeinsamer Veranlagung weiterhin gegen die Steuerersparnis gerechnet werden, korrekt?

 

Beispiel Jahr Steuerjahr 2025:

 

Ich: 2100€ Einzahlung, 175€ Zulage

Sie: 60€ Einzahlung, 475€ Zulage

 

Wir können bei gemeinsamer Veranlagung im Jahr 2026 dann 2160€ ansetzen und es würden dann von der potentiellen Steuerersparnis, 650€ an Zulagen abgezogen werden.

 

Die Zulagen werden ja immer für das vergangene Jahr beantragt, sprich Zulagen für 2025 werden in 2026 beantragt und für 2026 in 2027.

Das heißt, für 2 Jahre könnten wir das machen, 2025 und 2026 und in 2027 den Riester der Frau wieder beitragsfrei stellen.

 

Das heißt ich müsste jetzt noch kurzfristig einen guten maximal kostengünstigen Riester finden.

 

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satgar
vor 11 Minuten von intInvest:

Das heißt ich müsste jetzt noch kurzfristig einen guten maximal kostengünstigen Riester finden.

Z.B. gegen Honorar den HFR50 der Alte Leipziger.

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intInvest
vor 2 Minuten von satgar:

Z.B. gegen Honorar den HFR50 der Alte Leipziger.

Der günstige Vermittler ist mir natürlich bekannt, über den läuft auch meine Condor.

Bei den Verträgen gibt es ja Unterschiede mit Verwaltung p.a. oder Kosten pro Beitrag etc.

Da der hier angepeilte Riester nur geringe Einzahlungen haben wird, aber dann bis zur Rente läuft, wären sehr niedrige Verwaltungskosten p.a. denke ich am sinnvollsten?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Stunde von intInvest:

Der günstige Vermittler ist mir natürlich bekannt, über den läuft auch meine Condor.

Bei den Verträgen gibt es ja Unterschiede mit Verwaltung p.a. oder Kosten pro Beitrag etc.

Da der hier angepeilte Riester nur geringe Einzahlungen haben wird, aber dann bis zur Rente läuft, wären sehr niedrige Verwaltungskosten p.a. denke ich am sinnvollsten?

Klar. Besagte Vorgabe sollte aber jede Art von Vertrag haben, wenn man es jetzt mal genau nimmt ;). So viel Auswahl gibts bei Riester 1.0 ohnehin nicht mehr. Da kann man die nettotarife auch an einer Hand abzählen. Von daher, sollte man keine akademische Diskussion aus so einem Minivertrag dort machen. Aber klar: ein Vertrag der vielleicht schon sowas wie Stückkosten je Jahr von 24 oder 36€ (eine Art Grundgebühr) mit sich bringt, ist für einen Kleinstvertrag schädlicher als bei einer Einzahlung von 160,42€ mtl.

 

Der HFR50 berechnet nichts auf die Einzahlung und Beiträge und Zulagen, und hat keine Grundgebühr.

 

Er hat nur prozentuale Entnahmen aus dem Guthaben:

 

0,24% aus dem Zinsvermögen (sofern dort Guthaben liegt) -> Garantiezins dort 1,00% p.a.

0,6% aus dem Vermögen des Wertsicherungstopfes und der freien Fondsauswahl

 

Die TER des Wertsicherungsfonds liegt durch Kickback bei 0,54% effektiv. In der freien Fondsauswahl bietet sich der UBS MSCI World zu 0,06% p.a. an.

 

Die o.g. Kosten der AL selbst, kommen da dann jeweils drauf.

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chirlu
vor 5 Stunden von intInvest:

2027 wird sie wieder arbeiten gehen, womit die 60€ wieder hinfällig wären.

Volle Förderung für 60€ würde es also nur für das Jahr 2026 geben, bitte korrigieren wenn ich falsch liege.

 

Nach deiner Schilderung 2026 (basierend auf dem Verdienst 2025) und 2027 (basierend auf dem Verdienst 2026).

 

vor 4 Stunden von intInvest:

Die Zulagen werden ja immer für das vergangene Jahr beantragt, sprich Zulagen für 2025 werden in 2026 beantragt und für 2026 in 2027.

 

Da wirfst du, scheint mir, manches durcheinander. Wann man die Zulagen beantragt, ist relativ egal. Man kann es auch noch mehrere Jahre im nachhinein machen.

 

vor 5 Stunden von intInvest:

Hier wäre noch zu beachten, dass es bis Ende Mai 2025 Mutterschaftsgeld gab, sodass das Bruttojahreseinkommen 2026 auch nicht "0" ist.

 

Es muss nicht 0 sein, sondern unter 13375 Euro (= (175+300+60)/0,04) reicht, damit es nicht mehr als 60 Euro Eigenbeitrag werden.

 

vor 4 Stunden von intInvest:

Bedingung ist aber weiterhin, dass ich die vollen 4%, und das sind bei mir die 2100€, selber einzahle.

 

Nein, du hast nichts mit ihren Zulagen zu tun. Das wäre nur bei nur mittelbarer Zulagenberechtigung der Fall.

 

vor 4 Stunden von intInvest:

Die Zulagen die meine Frau bekommen würde, würden bei gemeinsamer Veranlagung weiterhin gegen die Steuerersparnis gerechnet werden, korrekt?

 

Ja. Aber 475 Euro Zulagen sind mehr als jede mögliche Steuerersparnis auf 535 Euro.

 

Wenn du auch einzahlst, sind wir bezüglich der Zulagen wieder am Ausgangspunkt:

vor 7 Stunden von chirlu:

Wenn der Steuervorteil groß genug ist, ist es völlig egal.

 

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intInvest
vor 12 Minuten von chirlu:

Da wirfst du, scheint mir, manches durcheinander. Wann man die Zulagen beantragt, ist relativ egal. Man kann es auch noch mehrere Jahre im nachhinein machen.

 

Das war nicht sauber ausgedrückt. Was ich damit meine ist, dass um z.B. die vollen Zulagen für 2025 zu bekommen, muss ich in 2025 entsprechend des Mindestbeitrag eingezahlt haben.

 

vor 14 Minuten von chirlu:

 

Es muss nicht 0 sein, sondern unter 13375 Euro (= (175+300+60)/0,04) reicht, damit es nicht mehr als 60 Euro Eigenbeitrag werden.

Korrekt. Es wird drüber liegen. Hab gerade nachgeschaut, laut letzter Abrechnung mit Mutterschaftsgeld etc. ist das Gesamtbrutto  ~ 20200€:

 

1. Davon 4% = 808€

2. Abzüglich Zulagen = 333€ Eigenbeitrag in 2026 für 475€ Förderung

 

 

vor 15 Minuten von chirlu:

Nein, du hast nichts mit ihren Zulagen zu tun. Das wäre nur bei nur mittelbarer Zulagenberechtigung der Fall.

Du hast recht. Ich habe mich von der mittelbaren Zulagenberechtigung verwirren lassen. Während der Elternzeit ist man unmittelbar zulagenberechtigt.

 

vor 16 Minuten von chirlu:

Ja. Aber 475 Euro Zulagen sind mehr als jede mögliche Steuerersparnis auf 535 Euro.

Das gilt, falls ich eben nicht mehr einzahle (pausiere), korrekt?

 

vor 18 Minuten von chirlu:

Wenn du auch einzahlst, sind wir bezüglich der Zulagen wieder am Ausgangspunkt:

Für 2026 und 2027 könnte ich entsprechend beitragsfrei stellen. Dann rentiert es sich natürlich mehr.

 

Bezüglich Timing soweit ich das jetzt wieder durchblicke:

 

Ein Riester macht für meine Frau erst ab Jahr 2026 Sinn, weil dann das Vorjahresbrutto 2025 herangezogen wird. Für 2026 werden Eigenbeiträge von ca. 333€ fällig für 475 Förderung.

Für 2027 werden 60€ Beiträge fällig für 475€ Förderung.

 

Gesamt ergibt das 393€ Eigenbeiträge für 950€ Förderung.

Genau genommen müsste man hier noch die Vermittlungsgebühr (~150€) für die Nettopolice abziehen.

 

Das heißt der Plan wäre:

 

1. Riester Mann für 2026 und 2027 beitragsfrei stellen

2. Riester Frau ab 2026 abschließen (evtl. auf die Jahressteuerbescheinigung warten um die korrekten Werte zu haben)

3. Riester Frau ab 2028 beitragsfrei stellen

4. Riester Mann ab 2028 wieder aktivieren und nach unten anpassen, da ich 2027 in Elternzeit gehe und entsprechend weniger brauchen werde für die volle Förderung -> Kinderzulagen an mich überschreiben damit nichts verschenkt wird. Wie macht man das am besten?

 

Frage: Wie ermittelt die Zulagenstelle, dass man sich in Elternzeit befindet, damit die unmittelbare Förderberechtigung anerkannt wird?

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