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intInvest

Checkliste - werdende Eltern

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chirlu
vor 1 Stunde von intInvest:

Während der Elternzeit ist man unmittelbar zulagenberechtigt.

 

Jein – es hängt nicht an der Elternzeit, sondern an den Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

vor 1 Stunde von intInvest:

Wie ermittelt die Zulagenstelle, dass man sich in Elternzeit befindet, damit die unmittelbare Förderberechtigung anerkannt wird?

 

Grundsätzlich beantragt man die Kindererziehungszeiten. Der Ampel-Entwurf zur Riesterreform hatte da Vereinfachungen vorgesehen, vielleicht wird das wieder aufgelegt.

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chirlu

Ja, das Gesamtbrutto ist irrelevant, es kommt vielmehr auf das RV-Brutto an. (Und fiktive Einzahlungen zählen auch nicht, wie für die Kindererziehungszeiten.)

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intInvest
Am 8.11.2025 um 21:17 von chirlu:

sondern an den Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

True. Danke für die Präzisierung.

 

Am 8.11.2025 um 21:17 von chirlu:

Grundsätzlich beantragt man die Kindererziehungszeiten.

Muss ich mir das wirklich so vorstellen, dass meine Frau die Kindererziehungszeiten explizit beantragen muss um die Zulagen für den Riester zu bekommen? Wird das nicht irgendwie automatisch erfasst weil ja auch Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Kindergeld bereits ausgezahlt werden? Dass ich als Vater dann vllt. tätig werden muss, um Zeiten anerkannt zu bekommen, ok. 
Für das Beantragen der Zulagen hat man 2 Jahre Zeit. Wenn meine Frau für das Riesterjahr 2026 die Zulagen in 2027 oder 2028 beantragen will, dann sind die Kindererziehungszeiten ja noch garnicht abgeschlossen. Beantrage ich dann nur die "bisherigen" Kindererziehungszeiten? Ich hab mir mal den Antrag V0800 angeschaut. Da gibt es die entsprechende Frage: "Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)? ja/nein Beginn und Ende"

Das Ende ist ja noch garnicht erreicht. Wird so ein Antrag dann überhaupt akzeptiert? Ist schon echt maximal umständlich.

 

Am 8.11.2025 um 21:42 von satgar:

Danke, das hilft sehr. Damit würde das Mutterschaftsgeld garnicht zählen und wir landen wieder bei 60€ für 2026. Im Zweifel den Vertrag etwas später in 2026 abschließen und die Lohnsteuerbescheinigung abwarten.

 

Am 8.11.2025 um 23:00 von chirlu:

Ja, das Gesamtbrutto ist irrelevant, es kommt vielmehr auf das RV-Brutto an. (Und fiktive Einzahlungen zählen auch nicht, wie für die Kindererziehungszeiten.)

Danke. Ich würde evtl. die Lohnsteuerbescheinigung 2025 und DEÜV-Meldung abwarten, dann kann ich es ja mit Sicherheit sagen.

 

 

 

Bezüglich konkretem Produkt. Ich habe mir ein paar Angebote berechnen lassen.

Bei der AL HFR50 fällt auf, dass die effektive Kostenquote mit 1,73% wirklich hoch ausfällt, trotz konkreter ETF Wahl. Ich kann mir das nur so erklären, dass hier trotzdem irgendein Durchschnitt der maximal möglichen Werte genommen wird.

 

Denn konkret sieht es ja so aus:

 

1. Sicherungsvermögen 0,24% p.a.

2. Wertsicherungsfonds AL Global Aktiv+ 1,34% p.a.

3. UBS MSCI World 0,06% p.a.

 

Dafür wird nichts pauschal von Zulagen oder Beiträgen abgezogen und auch keine monatliche Gebühr bei Beitragsfreistellung gerechnet. Das ist positiv.

 

@satgar

Du meintest ja folgendes zur HFR50:

 

Zitat

Er hat nur prozentuale Entnahmen aus dem Guthaben:

 

0,24% aus dem Zinsvermögen (sofern dort Guthaben liegt) -> Garantiezins dort 1,00% p.a.

0,6% aus dem Vermögen des Wertsicherungstopfes und der freien Fondsauswahl

 

Die TER des Wertsicherungsfonds liegt durch Kickback bei 0,54% effektiv. In der freien Fondsauswahl bietet sich der UBS MSCI World zu 0,06% p.a. an.

 

Die o.g. Kosten der AL selbst, kommen da dann jeweils drauf.

 

Wie kommst du auf die 0,6% aus dem Vermögen des Wertsicherungstopfes und der freien Fondsauswahl, das habe ich so in den Unterlagen nicht gefunden.

Und wo steht das bezüglich Kickbacks?

 

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satgar
vor 24 Minuten von intInvest:

Und wo steht das bezüglich Kickbacks?

Im Vorschlagsdokument. Nicht im PIB.

 

vor 25 Minuten von intInvest:

Wie kommst du auf die 0,6% aus dem Vermögen des Wertsicherungstopfes und der freien Fondsauswahl, das habe ich so in den Unterlagen nicht gefunden.

Das kann man nur als Experte bei den Kapitalkostengruppen heraus lesen, die du im PIB findest. Dort gibt je nach Fondsart verschiedene gruppen, die nicht zufälligerweise hinten immer eine X,60% haben. Diese 0,60% sind das, was die AL selbst nimmt. Weiß man aber auch nur, wenn man sich damit auskennt. 

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 35 Minuten von satgar:

Im Vorschlagsdokument. Nicht im PIB.

Ok gefunden, danke dafür, muss man wirklich danach suchen.

Das heißt, worst case zahle ich 0,6% für den Versicherungsmantel + 0,54% TER für den Wertsicherungsfonds (gesamtes Guthaben liegt im Wertsicherungsfonds ) ~ Worst case 1% p.a.

Geht so, aber besser wird wohl kaum gehen.

 

Mir fehlt gerade auch die Zeit/Lust die anderen Angebote auf genau meine Situation hin zu vergleichen.

 

Wenn jetzt hier keiner gegen die AL HFR50 aufschreit oder einen deutlich besseren Tipp hat, würde ich das mal anpeilen.

 

Zitat

Das kann man nur als Experte bei den Kapitalkostengruppen heraus lesen, die du im PIB findest. Dort gibt je nach Fondsart verschiedene gruppen, die nicht zufälligerweise hinten immer eine X,60% haben. Diese 0,60% sind das, was die AL selbst nimmt. Weiß man aber auch nur, wenn man sich damit auskennt.

Transparent ist anders.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Stunden von intInvest:

Ok gefunden, danke dafür, muss man wirklich danach suchen.

Das heißt, worst case zahle ich 0,6% für den Versicherungsmantel + 0,54% TER für den Wertsicherungsfonds (gesamtes Guthaben liegt im Wertsicherungsfonds ) ~ Worst case 1% p.a.

Geht so, aber besser wird wohl kaum gehen.

 

Mir fehlt gerade auch die Zeit/Lust die anderen Angebote auf genau meine Situation hin zu vergleichen.

 

Wenn jetzt hier keiner gegen die AL HFR50 aufschreit oder einen deutlich besseren Tipp hat, würde ich das mal anpeilen.

 

Transparent ist anders.

 

Der absolute Worst Case wäre, wenn der Versicherer bei seinen Umschichtungen alles in die Zinsen packt. Dann kostet es dort 0,24% Gebühr und brächte im schlimmsten Fall nur 1% Garantiezins. Der Reinertrag von 0,76%, das ist der absolute Worstcase, der für die Police eintreten kann.

 

Kostenseitig hast du natürlich recht. Liegt alles im Wertsicherungsfonds, ist das die teuerste Form. 0,54% zzgl. 0,60%, also 1,14% Kosten p.a., die der Wertsicherungsfonds durch seine Rendite dann rausreißen muss. Seit seiner Auflage im Jahr 2008 hat er 3,42 % mit seinen hauseigenen Kosten OHNE den Kickback gemacht. Mit Kickbacks liegt man also ca. bei 4% Entwicklung pro Jahr. Abzgl. dann der 0,60% der AL, verbleiben so in Topf 2 ca. 3,5% positive Rendite p.a. nach allen Kosten und inkl. der Kickbackgutschrift (in einer langfristigen Betrachtung seit 2008)

 

Wenn du ein Komplettangebot hast, findest du weit hinten eine Tabelle mit "Verlauf des Vertragsguthabens", in dem die AL exemplarisch aufzeigt, in welchem Topf das Geld liegt.

 

 

Und ja, transparent ist leider anders im PIB. Auch ist die AL die einzige Gesellschaft die mir einfällt, die überhaupt mit diesen dämlichen Kapitalkostengruppen arbeitet. Und dann auch noch "maximalwerte" benennt. Das ist richtig dämlich. Übrigens: in der Effektivkostenquote darf der Versicherer KEINE Kickbacks berücksichtigen. Die Quote ist daher mit dem vollen Kostensatz des Wertsicherungsfonds berechnet. Deswegen auch "so hoch".

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chirlu
vor 4 Stunden von intInvest:

Muss ich mir das wirklich so vorstellen, dass meine Frau die Kindererziehungszeiten explizit beantragen muss um die Zulagen für den Riester zu bekommen? Wird das nicht irgendwie automatisch erfasst weil ja auch Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Kindergeld bereits ausgezahlt werden? Dass ich als Vater dann vllt. tätig werden muss, um Zeiten anerkannt zu bekommen, ok. 
Für das Beantragen der Zulagen hat man 2 Jahre Zeit. Wenn meine Frau für das Riesterjahr 2026 die Zulagen in 2027 oder 2028 beantragen will, dann sind die Kindererziehungszeiten ja noch garnicht abgeschlossen. Beantrage ich dann nur die "bisherigen" Kindererziehungszeiten? Ich hab mir mal den Antrag V0800 angeschaut. Da gibt es die entsprechende Frage: "Haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)? ja/nein Beginn und Ende"
Das Ende ist ja noch garnicht erreicht. Wird so ein Antrag dann überhaupt akzeptiert? Ist schon echt maximal umständlich.

 

Man kann die Kindererziehungszeiten stückweise beantragen. Die Verfahrensvereinfachung, die ich im Kopf hatte, gilt aber tatsächlich schon (§ 10a Abs. 1a EStG):

Zitat

Steuerpflichtige, die eine Kinderzulage für ein Kind beantragen oder auf den Ehegatten übertragen haben, das im Beitragsjahr sein viertes Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten Kindergeld festgesetzt worden ist, stehen einem in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gleich, wenn eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nur auf Grund eines fehlenden oder noch nicht beschiedenen Antrags auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bislang nicht erfolgt ist. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige spätestens am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes die Kindererziehungszeiten beim zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Werden die Kindererziehungszeiten vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt, entfällt rückwirkend die Förderberechtigung nach Satz 1. Wurde das Kind am 1. Januar geboren, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf.

Ihr könnt also abwarten, bis die Kindererziehungszeit vorbei ist. Spätestens ein Jahr danach, genauer am Tag nach dem 4. Geburtstag, muss sie beantragt worden sein. Für die weiteren Berücksichtigungszeiten (bis zum 10. Geburtstag) muss man später noch einmal einen Antrag stellen. Die haben aber keinen Einfluss auf Riester.

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intInvest
Am 10.11.2025 um 12:38 von satgar:

Wenn du ein Komplettangebot hast, findest du weit hinten eine Tabelle mit "Verlauf des Vertragsguthabens", in dem die AL exemplarisch aufzeigt, in welchem Topf das Geld liegt.

Exemplarisch liegt das meiste Geld bis zum Ende im Wertsicherungsfonds. Mittelschlecht.

 

Am 10.11.2025 um 15:27 von chirlu:

Die Verfahrensvereinfachung, die ich im Kopf hatte, gilt aber tatsächlich schon (§ 10a Abs. 1a EStG):

Danke mal wieder für die sehr konkreten und kompetenten Hinweise.

 

Am 10.11.2025 um 15:27 von chirlu:

Ihr könnt also abwarten, bis die Kindererziehungszeit vorbei ist. Spätestens ein Jahr danach, genauer am Tag nach dem 4. Geburtstag, muss sie beantragt worden sein. Für die weiteren Berücksichtigungszeiten (bis zum 10. Geburtstag) muss man später noch einmal einen Antrag stellen. Die haben aber keinen Einfluss auf Riester.

Das erleichtert es auf jeden Fall erstmal. Lese ich es auch korrekt aus dem Text, dass es egal ist, wem gegenüber das Kindergeld festgesetzt worden ist? Aktuell wird das Kindergeld an meine Frau gezahlt. 2026 zahlt sie 60€ Mindestbeitrag ein und beantragt 2027 die Zulagen für das Kind. Die ZfA prüft ob für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird und zahlt die Zulagen aus. Wenn ich dann in Elternzeit gehe und später die Zulagen beantragen möchte, muss dann das Kindergeld auf mich laufen?

 

Zitat

 und für das gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten Kindergeld festgesetzt worden ist, stehen einem in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gleich

In diesem Fall wäre ich der Steuerpflichtige und gegenüber meiner Frau wurde aber Kindergeld festgesetzt. Ich würde das im ersten Moment so lesen, als könnte meine Frau weiterhin das Kindergeld ausgezahlt bekommen und ich würde die Kinderzulage trotzdem bekommen?

 

Danke für die ganzen sehr hilfreichen Informationen. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 44 Minuten von intInvest:

Exemplarisch liegt das meiste Geld bis zum Ende im Wertsicherungsfonds. Mittelschlecht.

Das siehst du jetzt so. Ich hab eine gleich gebaute HFR20 Betriebsrente der AL, wo das Konzept genau dasselbe ist. Ich bespare das seit dem 01.12.2019 und habe zum gestrigen Tage mal die Rendite ausgerechnet. 6,2% p.a., und das trotz auch dort 3/4 im Wertsicherungsfonds. 

 

Man darf einfach nicht vergessen: trotz 100% Garantie bildet man damit eine 100% Börsenanlage ab, wenn NICHTs über Zinsen bewirkt werden muss. Ich seh bei einem Produkt mit 100% Beitragsgarantie die Aufteilung als mehr als halb voll, und nicht als halb leer ;-). Man hat also eine Riesterrente, die per Mischfonds und Aktien-ETF die Anlage macht. Meiner Meinung nach, und ich kann es eben auch aus der Praxis beurteilen, funktioniert das sehr gut.

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chirlu
vor 4 Stunden von intInvest:

Lese ich es auch korrekt aus dem Text, dass es egal ist, wem gegenüber das Kindergeld festgesetzt worden ist?

 

Bei (nicht getrennten) miteinander verheirateten Eltern ja (§ 85 Abs. 2 EStG):

Zitat

Bei Eltern verschiedenen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) (…) wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. (…) Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.

 

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intInvest
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Bei (nicht getrennten) miteinander verheirateten Eltern ja (§ 85 Abs. 2 EStG):

 

Also doch auf Antrag BEIDER Eltern. Wenn ich die Zulagen dann haben möchte für meinen Vertrag (der Vertrag meiner Frau ruht zu diesem Zeitpunkt), müssen wir doch irgendwas "zusätzliches" ausfüllen? 

 

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chirlu
vor 35 Minuten von intInvest:

Wenn ich die Zulagen dann haben möchte für meinen Vertrag (der Vertrag meiner Frau ruht zu diesem Zeitpunkt), müssen wir doch irgendwas "zusätzliches" ausfüllen?

 

Na ja, den Zulagenantrag des Anbieters eben.

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intInvest
vor 4 Stunden von chirlu:

 

Na ja, den Zulagenantrag des Anbieters eben.

Wenns nur das ist, passt es. Dachte da kommt on top nochmal was drauf.

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