chirlu 9. März vor 3 Stunden von masterforever: Eine Bescheinigung gab es hierzu bisher von der Investitionsplattform nicht. Noch nicht oder grundsätzlich nicht? Wenn es keine deutsche Bank mit Steuerbescheinigung ist, bist du in Zeilen 12 und 15 von vornherein falsch. Dann musst du auf die Zeilen 18/19, 22, 25 schauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masterforever 13. März Ich versuche es nochmal besser darzustellen :). Es geht um ein Nachrangdarlehen (1.000 €), bei welchem das UN insolvent ist und kein Geld mehr zurückgezahlt wird. Das Insolvenzverfahren ist gestartet aber die Aussichten auf Rückzahlung sind quasi bei 0. Eine Verlustbescheinigung oder Steuerbescheid liegt nicht vor. Es handelt sich um eine deutsche Investitionsplattform (wiwin). Alle anderen Wertpapiergeschäfte liegen bei anderen Banken und werden auch entsprechend mittels Steuerbescheiden ausgewiesen und in der Steuer angegeben. Nun würde ich den Betrag aus der Insolvenz gerne in meiner Steuer angeben. Denn nach meinem Verständnis wird der Betrag (1.000 €) aus der Insolvenz von den Kapitalerträgen (2.500 €) abgezogen (= steuerpflichtige Kapitalerträge) Demnach: Steuerpflichtige Kapitalerträge = Kapitalerträge - FSA = 2.500 € - 1.000 € = 1.500 € - 1.000 € (Insolvenz) = 500 € Deshalb die Frage, wo ich dies eintragen muss. Vielen Dank nochmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 13. März · bearbeitet 13. März von stagflation vor einer Stunde von masterforever: Das Insolvenzverfahren ist gestartet aber die Aussichten auf Rückzahlung sind quasi bei 0. Bilanzierende Unternehmen können/müssen an dieser Stelle eine Wertberichtigung vornehmen. Ich weiß nicht, ob Privatanleger das auch können. Am besten einen Steuerberater fragen. Ansonsten Ende des Insolvenzverfahren abwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 13. März vor einer Stunde von masterforever: Deshalb die Frage, wo ich dies eintragen muss. Wurde aber schon beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masterforever 15. März So ganz verstanden habe ich es noch nicht. Ich möchte im Endeffekt die steuerpflichtigen Kapitalerträge mindern indem ich den Totalverlust aus dem Nachrangdarlehn (laufendes Insolvenzverfahren) gegenrechne. Allerdings habe ich von der Investitionsplattform weder eine Steuerbescheinigung für diese Investition, noch eine Verlustbescheinigung. Zudem kommen die Kapitalerträge fast ausschließlich von anderen Banken (i.d.R. Wertpapierveräußerungen). Nun verstehe ich Elster (siehe Auszug) so, dass Zeile 15 nur bei vorliegender Steuerbescheinigung anzuwenden sei. Zeile 24/25 scheiden aus, da es sich um ein inländisches Institut handelt. Nun verstehe ich euch so, dass ich den Verlust in Zeile 12 eintragen müsste, aber auch hier nur dann, wenn ich eine Verlustbescheinigung habe. Laut Bank reiche der Kontoauszug, der Darlehnsschein, etc. aus, um den Verlust in der Einkommenssteuer geltend zu machen. Könnt ihr mir das bitte nochmal erläutern, wo ich das nun eintragen muss, wenn ich keine Bescheinigung der Bank habe, bzw. welche Bescheinigungen ich einholen muss? Danke euch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 15. März vor 9 Minuten von masterforever: So ganz verstanden habe ich es noch nicht. Ich möchte im Endeffekt die steuerpflichtigen Kapitalerträge mindern indem ich den Totalverlust aus dem Nachrangdarlehn (laufendes Insolvenzverfahren) gegenrechne. .. Imho egal wo Du das dann eintragen musst: erst nach Ende des Insolvenzverfahrens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 15. März vor 1 Stunde von masterforever: Nun verstehe ich Elster (siehe Auszug) so, dass Zeile 15 nur bei vorliegender Steuerbescheinigung anzuwenden sei. Ja. vor 1 Stunde von masterforever: Zeile 24/25 scheiden aus, da es sich um ein inländisches Institut handelt. Nein. Inländisch oder ausländisch ist egal. (Nach deiner Beschreibung handelt es sich auch eher nicht um ein „Institut“, bei dem man an Kreditinstitut = Bank denkt. Ist aber für die Steuer ohne Belang.) vor einer Stunde von CorMaguire: erst nach Ende des Insolvenzverfahrens. Das hätte jedenfalls den Vorteil, dass die Sonderbehandlung von Totalverlusten bis dahin auch aus den Formularen verschwunden sein sollte. Dann muss man nicht mehr wochenlang überlegen, sondern kann es in 18 und 22 schreiben (oder wie immer die Nummern zu dem Zeitpunkt sein werden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 15. März Am 13.3.2025 um 11:22 von masterforever: Das Insolvenzverfahren ist gestartet aber die Aussichten auf Rückzahlung sind quasi bei 0. Privatanleger können keine Wertberichtigungen auf einen beizulegenden Wert vornehmen, weil sie nicht bilanzieren. Für Privatanleger gibt es nur zwei Zustände: Noch vorhanden (werthaltig), oder "Sache existiert nicht mehr" (Ausbuchung wegen Wertlosigkeit). So lange die Sache noch existiert, muss man sie erst verkaufen, um den Verlust zu realisieren bzw. auf die Endfälligkeit warten. Dein Problem ist, nicht zu wissen, wann man von einem Totalausfall sprechen kann. Bei einem inl. geführten Depot ist dafür die auszahlende Stelle (Deine Bank, Dein Broker) zuständig. Die Insolvenzeröffnung reicht nicht zur Feststellung der Wertlosigkeit. Besser wäre es gewesen, wenn das Insolvenzgericht die Eröffnung mangels Masse abgelehnt hätte (->Eine Gerichtsentscheidung, dass nichts mehr zu holen ist). Nun musst du warten, bis der Insolvenzverwalter gerichtlich feststellen lässt, dass Deine Forderung nicht aus der Insolvenzmasse bedient werden kann oder alternativ, zu welcher Quote noch etwas ausgekehrt wird. Das ist wichtig, weil es unterm Strich um das Steuerjahr geht, indem die Ausbuchung wegen Wertlosigkeit dann erfolgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masterforever 12. April · bearbeitet 12. April von masterforever Das zuständige Gericht hat den Insolvenzantrag in dieser Sache Ende 2024 mangels Masse abgelehnt. Demzufolge kann/möchte ich den Verlust in der Steuer berücksichtigen (steuerpflichtigen Kapitalerträge mindern indem ich den Totalverlust aus dem Nachrangdarlehn gegenrechne). Aber wo muss ich das nun eintragen (ich habe es leider noch nicht verstanden ), wenn ich keine Verlustbescheinigung der Bank habe? Danke euch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 12. April Hallo, Zitat Das zuständige Gericht hat den Insolvenzantrag in dieser Sache Ende 2024 mangels Masse abgelehnt. Trotzdem ist das Wertpapier aber noch in deinem Depot, oder? Zitat Demzufolge kann/möchte ich den Verlust in der Steuer berücksichtigen (steuerpflichtigen Kapitalerträge mindern indem ich den Totalverlust aus dem Nachrangdarlehn gegenrechne). Dann geht das imho nämlich nicht, siehe # 33. Also, werd' das Wertpapier endlich los (ausbuchen lassen, oder verkaufen). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 12. April vor 2 Minuten von reckoner: Trotzdem ist das Wertpapier aber noch in deinem Depot, oder? Es gibt kein Depot und keine Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masterforever 12. April vor 1 Minute von chirlu: Es gibt kein Depot und keine Bank. Korrekt. Es handelt sich auch nicht um Wertpapiere, sondern um ein Nachrangdarlehn. Aber wo muss ich den Totalverlust in der Steuererklärung eintragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 12. April · bearbeitet 12. April von reckoner Hallo, ok, hatte ich falsch in Erinnerung. Dann trägst du den Verlust einfach in Zeile 15 (Inland) oder 25 (Ausland) ein. EDIT: Korrigiert, siehe die nächsten Beiträge. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 12. April vor 30 Minuten von reckoner: Dann trägst du den Verlust einfach in Zeile 15 (Inland) oder 24 (Ausland) ein. Leider beides falsch (15, weil es nicht „dem Steuerabzug unterlegen“ hat und keine Steuerbescheinigung vorliegt; 24, weil es kein Termingeschäft ist). Richtig wäre 25. Oder alternativ 18/19 und 22, aber man muss es ja nicht so kompliziert machen, wenn es 25 noch gibt. Bei dem Stand waren wir vor einem Monat schon: Am 9.3.2025 um 13:16 von chirlu: Wenn es keine deutsche Bank mit Steuerbescheinigung ist, bist du in Zeilen 12 und 15 von vornherein falsch. Dann musst du auf die Zeilen 18/19, 22, 25 schauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 12. April · bearbeitet 12. April von reckoner Hallo, ja, sorry, ich war etwas zu schnell, und hab' mich bei Zeile 24 auch noch vertippt (natürlich meinte ich 25 - das Formular ist da aber auch etwas verschoben muss ich sagen). Richtig sollte Zeile 25 sein, egal ob In- oder Ausland. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag