brandmeiser Dezember 23, 2024 Kindern können bis zu 505 Euro p. Monat bzw. 6.060 Euro p.a. + 1.000 Sparerpauschbetrag jährlich Kapitalerträge (insgesamt 7.060 Euro) vereinnahmen und gleichzeitig in der Familienversicherung verbleiben. Ich haben für die Kinder bei der Bank jeweils eine Steuerfreistellungsbescheinigung hinterlegt (Gewinne aus Veräußerungen werden nicht sofort beim Verkauf verrechnet). Heute habe ich jeweils Verkäufe getätigt, um die Freibeträge auszuschöpfen. Dabei ist mir ein blöder Fehler unterlaufen. Die Kinder haben noch thesaurierende ETFs, welche keine Erträge unterjährig ausgeschüttet haben, aber Erträge in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Ich komme daher wahrscheinlich nur pro Kind ca. 700 Euro über die Freibeträge für die Familienversicherung. Den exakten Betrag kenne ich erst im März, wenn die Jahressteuerbescheinigung kommt. Wie auch immer, kann jemand einschätzen, wie man sich hier verhalten soll bzw. was der Impact ist. Muss ich jetzt jeweils für die Kinder die vollen Beträge einer Freiwilligenversicherung für das gesamte Jahr nachzahlen oder wie wird sowas üblicherweise behandelt? Sollte man die Krankenkasse aktiv anschreiben oder warten bis sich jemand meldet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ER EL Dezember 23, 2024 Ich würde sagen, am besten solltest du dieses Jahr noch Verluste generieren Vielleicht hilft dieses Thema: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
brandmeiser Dezember 23, 2024 Hallo, danke für die Antwort. Es gibt ja verschiedene Verrechnungstöpfe. Gewinne aus Aktien können nur mit Verlusten aus Aktien und nicht Zinsen oder Anleihen verrechnet werden. Ich habe "leider" keine Positionen welche negativ sind? Gibt es noch andere Ideen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 23, 2024 · bearbeitet Dezember 23, 2024 von chirlu vor 5 Minuten von brandmeiser: Gewinne aus Aktien können nur mit Verlusten aus Aktien und nicht Zinsen oder Anleihen verrechnet werden. Umgekehrt: Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Gewinne aus Aktien können aber mit allem verrechnet werden, zum Beispiel mit Verlusten aus Fonds aller Art. vor 5 Minuten von brandmeiser: Ich habe "leider" keine Positionen welche negativ sind? Gibt es noch andere Ideen? Eben noch Verluste schaffen durch Stückzinsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 24, 2024 Reicht die Zeit dafür noch? Es sind nur noch zwei Handelstage am 27.12. und 30.12. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Dezember 24, 2024 vor 30 Minuten von Sapine: Reicht die Zeit dafür noch? Es sind nur noch zwei Handelstage am 27.12. und 30.12. Die geeignete Anleihe vorausgesetzt duerfte es schon noch reichen, steuerlich entscheidend ist doch der Handelstag und nicht Valuta? Wurde hier schon mal diskutiert: https://www.wertpapier-forum.de/topic/41933-valuta-oder-ausf%C3%BChrungstag/ Die Frage ist eher, ob das Kapital des Kindes reicht. Mit der WKN 113514 sind es aktuell ca. 6% aufgelaufene Stueckzinsen, d.h. wenn man 800 Euro verschieben (700 + Puffer) muss, braucht man ca. 800/0.06 = 13333 Euro freies Kapital, das nicht in ETFs oder aehnlich gebunden ist. Hat man weniger, muss man riskantere Unternehmensanleihen mit Risiko kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 24, 2024 vor 6 Stunden von slowandsteady: entscheidend ist doch der Handelstag und nicht Valuta? Entscheidend ist der Buchungstag. Deshalb freie Entscheidung der Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter Dezember 27, 2024 Am 24.12.2024 um 09:05 von slowandsteady: Die Frage ist eher, ob das Kapital des Kindes reicht. Oder halte Aktienanleihen und einen PUT auf die Aktie noch kaufen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 2. November Hallo, dieser Thread passt eigentlich ganz gut zu meiner Frage bzw. meiner Idee. In 2025 dürfen Kinder Kapitalerträge von bis zu 12x535 EUR = 6420 EUR zzgl. 1000 EUR Pauschbetrag erzielen, ohne aus der Familienversicherung zu fallen. Nun habe ich z.B. hier gelesen, dass es bei Kapitalerträgen um die Regelmäßigkeit geht. Hier wird vom Spitzenverband der KVs klar gesagt, dass eine Einnahme regelmäßig ist, wenn sie mind. 1x pro Jahr kommt. Regelmäßige Dividendenausschüttungen werden ebenso angerechnet wie min. 1x jährliche Veräußerungsgewinne. Hat jemand Erfahrungen mit der Familienversicherung, wenn man die Veräußerungsgewinne nur alle 2 Jahre realisiert? Hier mein Beispiel bei regelmäßige Ausschüttungen, Zinsen etc. von 2000 EUR 1. Jahr: 2000 EUR Zinsen werden steuerfrei ausgezahlt, die Abgeltungsteuer für den Betrag über 1000 EUR holt man sich über die Günstigerprüfung der Einkommensteuer zurück 2. Jahr: 2000 EUR Zinsen liegen als regelmäßige Einkunft unter der Grenze. Zusätzlich realisiert man 9.000 EUR Kursgewinne. 1000 EUR bleiben steuerfrei, auf die verbliebenen 10.000 EUR zahlt man ebenso keine Steuern, weil unter Grundfreibetrag. 3. Jahr wie 1. Jahr, 4. Jahr wie 2. Jahr usw. Alternativ bekäme man jedes Jahr 2000 EUR Zinsen plus 5420 EUR Kursgewinne steuerfrei realisiert. Erstmal lohnt sich die Überlegung scheinbar nicht, da man mit jährlichen Kursgewinnen mehr realisieren kann als wenn man das nur alle 2 Jahre macht. Wenn man aber alle 2 Jahre höhere Kursgewinne realisiert, dann müsste man diese ggf. nur mit einem äußerst niedrigen Durchschnittsssteuersatz versteuern. Bei 20.000 EUR wäre das ein Durchschnittssteuersatz von 8-9%. Da könnte sich lohnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 2. November · bearbeitet 2. November von chirlu Aus dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands, das du selbst verlinkt hast: Zitat Bei schwankenden Einnahmen – wie bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch – ist für die Feststellung, ob das Gesamteinkommen „regelmäßig im Monat“ die Einkommensgrenze überschreitet, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 – B12 KR 3/99 R –, USK 2000-64). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 2. November · bearbeitet 2. November von mmusterm @Bolanger: Mir ist ein Einzelfall bekannt, wo im Rahmen des Corona-Crashes (ab 19.02.2020) ein Panikverkauf von Aktienbeständen stattfand, der (trotz Crash) zu einem hohen Veräußerungsgewinn aus Aktien geführt hat. Die zuständige KK hat im Folgejahr diesen Aktiengewinn als unregelmäßig nicht zu den Einnahmen gezählt, die für die Prüfung der Familienversicherungsgrenze gelten, obwohl der Aktiengewinn im EST-Bescheid auftauchte. Der Familienversicherte hat die Ausnahme vorsorglich bei der Abgabe des Fragebogens der KK "beantragt". Ob eine solche Ausnahme auch für Deine Idee gilt, nur alle 2 Jahre Veräußerungsgewinne zu realisieren, lässt sich aus diesem Einzelfall nicht (zwingend) ableiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 2. November Man müsste wissen, ob es tatsächlich eine Ausnahme war oder übliche Praxis. Leider finden sich zu diesem Thema nicht so viele belastbare Informationen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 2. November 28 minutes ago, Bolanger said: Ausnahme war oder übliche Praxis @Bolanger: Da es sich IMHO um einen "Graubereich" handelt, können viele Einzelfälle zwar ein besseres Gesamtbild erbringen, sind aber wertlos, um den Einzelfall zu prognostizieren. Und das Problem ist natürlich auch, dass man Deine "Idee" nicht einfach ausprobieren kann, um Erfahrung zu sammeln. Werden die 2-jährigen Aktiengewinne als "regelmässig" gesehen, ist der Schaden da und lässt sich nicht mehr nachträglich beheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag