Fetz Januar 15, 2025 · bearbeitet Januar 15, 2025 von Fetz Ich betrachte primär den Bruttowert, zB über PP. Parallel hab ich als Gegenkontrolle eine sehr einfach strukturierte Numbers-Tabelle, im wesentlichen nur die Asset-Größen. Und da lass ich zusätzlich eine Kalkulation laufen, in der ich jeweils nur 70% des Marktwertes verwende. Und auch mal mit/ohne Immo etc. Hab ich irgenwann mal so angelegt, müsste überprüfen ob ich das etwas hochschrauben müsste (vielen Dank 2024). Genauer brauche ich es nicht. Steuer und andere Abgaben ändern sich alle paar Jahre, und bei Bedarf kann ich ja auch andere Abzüge durchspielen. Aber Brutto fühlt sich am besten an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Januar 16, 2025 · bearbeitet Januar 16, 2025 von MeinNameIstHase vor 2 Stunden von oktavian: Der Verkehrswert ist doch, was man nach Verkaufskosten bekommt. Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken. vor 3 Stunden von geldvermehrer: Gibt es keine Wegzugssteuer etc.? Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen". vor 2 Stunden von oktavian: Da muss man sich einigen. Ist doch einstimmig. Besser ist es, aber ... Im Streitfall landet man vor Gericht und eine Zwangsversteigerung des geerbten Hauses wird angeordnet (siehe § 753 BGB: Teilung durch Verkauf). Das Gericht verteilt dann die Erlöse anteilig. Die Erbengemeinschaft macht eine einheitliche gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht. Wenn damit gedroht wird (§2042 BGB - Erbauseinandersetzung), dann ist man froh, wenn man sich auf Verkehrswerte überhaupt einigt. Ein Wertpapierdepot wird nach Stücken je Wertpapier geteilt und das Gericht interessiert sich nicht darum, wer jetzt die "besseren" Anschaffungskosten bekommt. Und die Bankangestellten .. unaufmerksam buchen die den Übertrag erst an den einen, dann den Rest an den zweiten (und tappen in die Fifo-Falle). Die müssten sonst ja in die Anschaffungshistorie schauen und den Übertrag portionsweise gestalten, was Mehrarbeit bedeutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kai_Eric Januar 16, 2025 Am 15.1.2025 um 06:59 von Hermann: Hallo, ich denke jeder hier hat irgendeine Form von Vermögensübersicht fürs eigene Vermögen. Einfach mal in die Runde gefragt: wie haltet ihr es mit der Kapitalertragssteuer (Deutschland) die ja sicherlich noch im Aktiendepot schlummert und eigentlich abgezogen werden muss vom Brutto-Wert des Depots. Berechnet ihr da für die Gewinne 25% pauschal, oder schätzt ihr euren Individuellen Steuersatz zum vermuteten Verkaufszeitpunkt nach aktueller Steuertabelle? Oder weil eh alles Glaskugel ist freut ihr euch über den Bruttowert? Für die Übersicht des Ist-Zustands nutze ich den Bruttowert. Für alles in die Zukunft gerichtete Planerische berücksichtige ich aber natürlich die nach derzeitigem Sachstand fälligen Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geldvermehrer Januar 16, 2025 vor 8 Stunden von MeinNameIstHase: Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen". Danke schön Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Januar 16, 2025 vor 8 Stunden von MeinNameIstHase: Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken. Genau das ist etwas zirkulär, wenn der Verkehrswert höher wäre, wenn der Verkäufer Makler und Notar zahlt. Daher würde ich das generell abziehen. Liquidationswert wäre das. Wenn ein Erbe den Wert höher sieht, muss man eben verhandeln. Du hast sicher Recht mit dem, was üblich ist. Entspricht nur nicht meinem Sinn für Fairness. Bei Immobilien gibt es für die Erbschaftssteuer meines Wissens auch immer Abschläge auf den Marktwert. Bei Aktien werden die latenten Steuern jedoch nicht abgezogen bei Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Ich würde immer zwei Werte ansetzen: Liquidationswert (Steuern gehen ab) und Wert bei bester Nutzung (z.B. Halten). Die Wahrheit liegt dann irgendwo dazwischen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 16, 2025 Hallo, Zitat aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt Was aber wieder zu Steuern führt - wir drehen uns im Kreis glaube ich. Zitat Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht. Auch darüber kann man sich auseinandersetzen. Für den einen haben die Gewinne dann eben mehr Wert als für den anderen, man einigt sich irgendwie auf die Mitte. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Januar 16, 2025 vor 2 Stunden von reckoner: Auch darüber kann man sich auseinandersetzen. Es gibt vieles, worüber man sich auseinander setzen kann. Bei der Bewertung von Vermögen spielt die persönl. Steuerbelastung aber keine Rolle, genauso wenig, wie individuelle Verwendungsbeschränkungen (z.B. bei GmbH-Beteiligungen mit Familienvorkaufsrechten). Was du nicht darfst/willst, macht dann halt ein anderer zum sog. Marktwert. Hier gings doch um die Frage, ob man Vermögen "brutto" oder "netto" im Überblick haben soll. Und ich habe Beispiele genannt, in der man das nicht freiwillig macht, sondern weil die Situation es einfach erforderlich macht. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist so ein Fall. Die müssen sich nicht einigen und dem Gericht ist die persönliche steuerliche Situation dann egal. Wer nicht in ein niedrig besteuertes Land wegzieht, hat mit § 2 AStG nichts am Hut. Und bei der Preisbildung an der Börse spielen Steuern vor allem bei den Cum-Ex-Betrügerein eine Rolle. Ansonsten aber nicht. Ich hab auch gleich zu Beginn darauf hingewiesen, dass man zwischen einer Vermögensbewertung und einer individuellen Vermögensplanung unterscheiden muss. Denn da bewertet man einzelne Zahlungsströme abgezinst auf den heutigen Tag wie bei einer Unternehmensbwertung nach dem Ertragswert oder ähnlich einer Investitionsrechnung. Die größte Stellschraube ist der Kapitalisierungszinssatz und dann selbstverständlich mit "Steuer". Aber mal knackig gesagt: Wenn ich mich arm rechnen will, dann kalkuliere ich bis ein Tag nach meinem Tod und lande per Definition bei null. Oder: Wer zieht bei seiner Vermögensaufstellung die kapialisierten Kosten für Gesundheit ab? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OttoKleinanleger Januar 16, 2025 Am 15.1.2025 um 06:59 von Hermann: Hallo, ich denke jeder hier hat irgendeine Form von Vermögensübersicht fürs eigene Vermögen. Einfach mal in die Runde gefragt: wie haltet ihr es mit der Kapitalertragssteuer (Deutschland) die ja sicherlich noch im Aktiendepot schlummert und eigentlich abgezogen werden muss vom Brutto-Wert des Depots. Berechnet ihr da für die Gewinne 25% pauschal, oder schätzt ihr euren Individuellen Steuersatz zum vermuteten Verkaufszeitpunkt nach aktueller Steuertabelle? Oder weil eh alles Glaskugel ist freut ihr euch über den Bruttowert? Kommt drauf an. In PortfolioPerformance weiß ich leider nicht wie ich die Steuer raus rechnen kann. In meiner Excel-Liste, wo ich am Jahresende zusammen zähle, da ziehe ich die Steuer für die Buchgewinne pi mal Daumen ab. Ich freue mich immer wenns beim Verkaufen nicht voll versteuert werden muss, ich mag mich aber nicht künstlich reicher rechnen, als ich bin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bufa 15. Februar Am 16.1.2025 um 12:19 von reckoner: Was aber wieder zu Steuern führt - wir drehen uns im Kreis glaube ich. Ja, aber das Problem tritt in der Regel tatsächlich "nur" für Deutsche Wertpapiere auf. In einem international breit aufgestellten Depot, fallen die dann (hoffentlich) nicht so stark ins Gewicht, um z.B. eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht Aufgrund von wesentlichem inländischen Interesse zu erzeugen. Notfalls muss man halt tatsächlich einen Teil vorher verkaufen und mit 25% - Soli - Vorabpauschale versteuern. Oder an (volljährige) Kinder verschenken, welche in Deutschland verbleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fin Donnerstag um 21:23 · bearbeitet Donnerstag um 21:25 von fin nettowert Depot brutto abzgl. fällige Steuern auf Verkaufsgewinne aktuelles Jahr abzgl. fällige Steuern auf Dividenden aktuelles Jahr abzgl. Steuern auf Verkaufsgewinne Vorjahre abzgl. Steuern auf Dividenden Vorjahre abzgl. Steuern auf potentielle Verkaufsgewinne nach aktuellem Stand Immo brutto (seehr konservativ geschätzt) >10a selbstgenutzt Renten 80% von Wert Sofortrente (eigentlich abzgl. pauschale Steuerannahme, aber da schlampere ich, da nur gering nach Abzügen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Samstag um 09:06 Am 15.1.2025 um 06:59 von Hermann: Hallo, ich denke jeder hier hat irgendeine Form von Vermögensübersicht fürs eigene Vermögen. Einfach mal in die Runde gefragt: wie haltet ihr es mit der Kapitalertragssteuer (Deutschland) die ja sicherlich noch im Aktiendepot schlummert und eigentlich abgezogen werden muss vom Brutto-Wert des Depots. Berechnet ihr da für die Gewinne 25% pauschal, oder schätzt ihr euren Individuellen Steuersatz zum vermuteten Verkaufszeitpunkt nach aktueller Steuertabelle? Oder weil eh alles Glaskugel ist freut ihr euch über den Bruttowert? Den Depotwert brutto, allerdings für mich völlig uninteressant, denn ich verkaufe nicht. Den Ertragswert des Portfolios netto, weil ich die Steuern eh abführen muss und außerdem keinen Menschen kenne, der sein Gehalt brutto verprasst (was nicht bedeutet, dass es diese Leute nicht gibt ). SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JohnGalt123 vor 4 Stunden Im Prinzip muss man immer Brutto rechnen. Dadurch erscheint das Vermögen bei hohen Gewinnen natürlich etwas zu hoch. Naja, im Alter kann man immer noch alles in Schweiz, Zypern, Dubai versilbern, wenn man dort eine Zeit lang hinzieht und alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Freut auch die Erben, denn die zahlen auch auf die latenten Steuern noch Erbschaftsteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Physics vor 3 Stunden Nettowerte. Ich möchte wissen, welches Vermögen zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung steht. In der Vermögensbilanz dann Brutto und gleichzeitig eine Abzugsposition für Steuer und SV (falls relevant). - Direktversicherung: Wenn davon noch Steuern und SV abgezogen werden, dann entsprechend berücksichtigen, da bei Auszahlung abzuführen - Riester: Bei geplanter Auflösung Versteuerung mit persönlichen Steuersatz zu 50%. Das habe ich bei mir enstprechend als Abzugsposition berücksichtigt - Depot: Gewinn lt. Ausweis je ISIN und entsprechnede Abzungsposition der hypothetischen Abgeltungssteuer inkl. Berücksichtigung Vorabpauschale (ohne Gold) - Rückkaufswerte der LV´s entwender ohne Abzug oder Halbeinkünfteverfahren - Renten abgezinst unter Berücksichtigung zukünftig erwartbarer Steuer und SV-Last Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag