smarttrader 11. Februar vor 39 Minuten von kopfsalat23: Beantwortet alles nicht die Frage. Egal ob bar oder unbar oder eigenes Konto. Du schreibst von einer Wohnung die "hoch defizitär" ist, wo landet dieses Defizit? Bei einer Firma geht das an die Substanz und die Eigenmittel und bei der folgenden Pleite zu Lasten der Kreditgeber und sonstigen Gläubiger, die ihre eingesetzten Mittel komplett verlieren. Wo landet dein Defizit? Welche Mittel sollen Gläubiger bei einer schuldenfreien ETW verlieren? Wir haben uns als Gläubiger dargestellt und 80% der Bewertung zu damaligen Konditionen angenommen. Diese Summe (Zins und Tilgung) ist aber nicht durch die Miete gedeckt und somit ist das ganze defizitär. Die nicht geltend gemachten Werbungskosten werden entsprechend ebenfalls beaufschlagt. Momentan entnehmen wir ca. 60% der nachdem oben genannten Verfahren ermittelten Summe und schreiben die anderen 40% als Verluste fort. Ich bin sicher das ein Gläubiger wie die Bank, sowas nicht akzeptieren würde und das Defizit aus unseren Privatvermögen bedient werden müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 12. Februar vor 16 Stunden von smarttrader: Welche Mittel sollen Gläubiger bei einer schuldenfreien ETW verlieren? eben keine vor 16 Stunden von smarttrader: Wir haben uns als Gläubiger dargestellt und 80% der Bewertung zu damaligen Konditionen angenommen. Diese Summe (Zins und Tilgung) ist aber nicht durch die Miete gedeckt und somit ist das ganze defizitär. Eben nicht, du hast den Gegenwert der Eigentumswohnung siehst du aber nicht so, wirst du auch nie so sehen, die Diskussion dreht sich in dem Punkt schon lange im Kreis. Würdest dich auch noch mit 30 vermieteten Eigentumswohnungen ärmer rechnen als jemand mit einem 10 000 Euro Depot Fühlt sich deine Frau auch so arm? Ihr müsstet euch eigentlich sofort irgendwo mit zb 3% Rendite einmieten und euch daran freuen, dass der Vermieter immer ärmer wird vor 16 Stunden von smarttrader: Die nicht geltend gemachten Werbungskosten werden entsprechend ebenfalls beaufschlagt. Momentan entnehmen wir ca. 60% der nachdem oben genannten Verfahren ermittelten Summe und schreiben die anderen 40% als Verluste fort. Ich bin sicher das ein Gläubiger wie die Bank, sowas nicht akzeptieren würde und das Defizit aus unseren Privatvermögen bedient werden müsste. Für eine wertlos gewordene Immobilie wäre das vielleicht noch denkbar. Es gibt genug Wohnungseigentümer (gewerbliche wie private) die weniger Mietrendite haben, und trotzdem vermieten, und weit nicht auf deine "defizitären Zahlen" kommen. Aber dein Messen mit zweierlei Maß wird sich nicht ändern ebenso wenig wie deine Geisterfahrerattitüde Willkommen in der Welt der armen ausgenutzten Schlucker ähhh Vermieter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein 12. Februar vor 24 Minuten von kopfsalat23: Willkommen in der Welt der armen ausgenutzten Schlucker ähhh Vermieter Zitat „Love it, change it or leave it“. Henry Ford Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 12. Februar · bearbeitet 12. Februar von Gasheizung Hilfe, was mache ich jetzt? Ich bin am Rande der Verzweiflung. Ich habe das Gespräch mit dem Vermieter gesucht und versucht, die Punkte sachlich zu erklären. Er hat betont, wie sehr er mich persönlich mag, aber dass er das Thema trotzdem juristisch klären muss. Er versteht die Argumente einfach nicht, denkt, dass es laut BGB völlig ausreichend sei, Angebotspreise aus dem Internet zu präsentieren. Außerdem habe der Mietspiegel keinerlei Relevanz. Was ist das?!?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maktaba 12. Februar Was soll das hier? Seit 13 Seiten die gleiche Diskussion. Anwalt übergeben, fertig. Und dann schonmal überlegen, ob Du nicht lieber ausziehen möchtest. Tür an Tür mit meinem Vermieter wohnen wird wohl in vielen Fällen keinen Rechtsstreit unbeschadet überleben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 12. Februar vor 18 Minuten von Gasheizung: Hilfe, was mache ich jetzt? Ich bin am Rande der Verzweiflung. Ich habe das Gespräch mit dem Vermieter gesucht und versucht, die Punkte sachlich zu erklären. Er hat betont, wie sehr er mich persönlich mag, aber dass er das Thema trotzdem juristisch klären muss. Er versteht die Argumente einfach nicht, denkt, dass es laut BGB völlig ausreichend sei, Angebotspreise aus dem Internet zu präsentieren. Außerdem habe der Mietspiegel keinerlei Relevanz. Was ist das?!?! Normales Verhalten. Ist bei euch im Mietvertrag explizit festgeschrieben das der örtliche Mietspiegel verbindlich ist ohne Abweichungen? Ich bezweifle das sehr, denn es wurde deiner Aussage nach zu Beginn eine vom Mietspiegel abweichende Miete gezahlt. Wie am Anfang aufgeführt, ist sein Summe mit etwas unter 11 Euro und eurer Historie nachzuvollziehen. Ich weiß das wir nur die 3 Vergleichsobjekte benötigen und nicht an den Mietspiegel gebunden sind. Ansonsten viel Spaß mit dem zerrütteten Verhältnis. Das soll besonders förderlich sein, das ihr Nachbarn seit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 12. Februar vor 12 Minuten von smarttrader: Ich weiß das wir nur die 3 Vergleichsobjekte benötigen und nicht an den Mietspiegel gebunden sind. Ok, bleiben wir dabei. Die gibt es nicht. Der Vermieter behauptet, dass er die auch nicht braucht. Er hat ja vor sechs Jahren das Bad saniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 12. Februar vor 18 Minuten von Gasheizung: Ok, bleiben wir dabei. Die gibt es nicht. Der Vermieter behauptet, dass er die auch nicht braucht. Da gibt's letztlich nur zwei Möglichkeiten: den Vermieter klagen und somit auflaufen zu lassen oder dem Vermieter etwas schenken, was ihm nicht so ohne weiteres zusteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein 12. Februar · bearbeitet 12. Februar von Jennerwein vor 3 Minuten von Cauchykriterium: Da gibt's letztlich nur zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 3: Mietvertrag kündigen und aus der DHH ausziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher 12. Februar · bearbeitet 12. Februar von finisher vor einer Stunde von Gasheizung: Hilfe, was mache ich jetzt? Ich bin am Rande der Verzweiflung. Ich habe das Gespräch mit dem Vermieter gesucht und versucht, die Punkte sachlich zu erklären. Er hat betont, wie sehr er mich persönlich mag, aber dass er das Thema trotzdem juristisch klären muss. Er versteht die Argumente einfach nicht, denkt, dass es laut BGB völlig ausreichend sei, Angebotspreise aus dem Internet zu präsentieren. Außerdem habe der Mietspiegel keinerlei Relevanz. Was ist das?!?! Verstehe nicht was das Problem ist. Es ist doch super gelaufen. Ich würde jetzt gar nichts mehr machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 12. Februar vor einer Stunde von Gasheizung: Er hat betont, wie sehr er mich persönlich mag, aber dass er das Thema trotzdem juristisch klären muss. Na gut, dann soll er das doch machen. Er wird sich ja vermutlich auch entsprechend beraten lassen und vermutlich dann auch erklärt bekommen, dass es mit einer Mieterhöhung so nichts werden wird. Warum also jetzt Panik schieben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 12. Februar vor 57 Minuten von Nostradamus: Na gut, dann soll er das doch machen. Er wird sich ja vermutlich auch entsprechend beraten lassen und vermutlich dann auch erklärt bekommen, dass es mit einer Mieterhöhung so nichts werden wird. Warum also jetzt Panik schieben? Das ist keine Panik, eher Mitleid, weil er unnötige Anwaltskosten generiert. Und Traurigkeit darüber, dass man sich nicht unbürokratisch einigen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 12. Februar Hast du ihm eigentlich irgendein Gegenangebot gemacht? Zb 3% Erhöhung einfach so, oder x Erhöhung gegen Verzicht auf weitere Erhöhungen für y Jahre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 12. Februar vor 11 Minuten von kopfsalat23: Hast du ihm eigentlich irgendein Gegenangebot gemacht? Zb 3% Erhöhung einfach so, oder x Erhöhung gegen Verzicht auf weitere Erhöhungen für y Jahre? Ja, mehrfach, er besteht auf 20%. Und nimmt noch nicht einmal zur Kenntnis, dass in meiner Stadt ab März eine Kappungsgrenze von 15% gilt. Wir schauen uns gemeinsam das BGB an, ich weise auf den Passus hin, dass sich die ortsübliche Vergleichsmiete auf die vergangenen sechs Jahre bezieht. Er meint, das stimme nicht und relevant seien die Preise für Neuvermietungen. Auf solch einem Niveau wird diskutiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 12. Februar In dem Fall kannst du ihn wohl leider nur anrennen lassen. Schon alleine wegen der neuen Grenze dürfte sein Wunsch wohl eher ein Traum sein. Ich würde für den Fall der Fälle deine Versuche zur gütlichen Einigung zumindest als Gedächtnisprotokoll dokumentieren. Und auch sonst schon mal Plan B entwickeln. Wollt ihr dauerhaft dort wohnen bleiben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 12. Februar vor 9 Minuten von kopfsalat23: Wollt ihr dauerhaft dort wohnen bleiben? Das war bisher der Plan. Ich hatte auch versucht herauszufinden, ob sie uns aus irgendeinem Grunde herausekeln wollen, aber da kam ich nicht weiter. Es wurde sogar noch gesagt, dass man keinesfalls Streit wolle. Mir ist das Verhalten rätselhaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 12. Februar vor 2 Stunden von Gasheizung: Ok, bleiben wir dabei. Die gibt es nicht. Der Vermieter behauptet, dass er die auch nicht braucht. Er hat ja vor sechs Jahren das Bad saniert. Moment, ich dachte er hätte dir sogar von Engel und Völkers einen Mietspiegel vorgelegt? So langsam wird es immer verwirrender. vor 6 Minuten von Gasheizung: Das war bisher der Plan. Ich hatte auch versucht herauszufinden, ob sie uns aus irgendeinem Grunde herausekeln wollen, aber da kam ich nicht weiter. Es wurde sogar noch gesagt, dass man keinesfalls Streit wolle. Mir ist das Verhalten rätselhaft. Ist doch nachvollziehbar. Ob das vor Gericht so leicht wird, stelle ich auch in Frage. Wenn du wirklich den ortsüblichen Mietspiegel bedienen musst, wird zumindest die damals überhöhte Miete anfechtbar sein. Als Vermieter kann ich seine Reaktion nachvollziehen, vermutlich hat der Vermieter auch damals die Engel und Völkers Preise genommen und jetzt ist die Basis nach 5 Jahren für euch nicht mehr akzeptabel. Kommt mal klar in eurer Welt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 12. Februar · bearbeitet 12. Februar von Gasheizung vor 12 Minuten von smarttrader: Moment, ich dachte er hätte dir sogar von Engel und Völkers einen Mietspiegel vorgelegt? So langsam wird es immer verwirrender. Wir waren uns doch einig, dass es drei konkrete Vergleichsangebote braucht. Oder die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Stadt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 13. Februar vor 6 Stunden von Gasheizung: Wir waren uns doch einig, dass es drei konkrete Vergleichsangebote braucht. Oder die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Stadt. Du bzw. ihr seid euch einig, ich sah die Mieterhöhung als gerechtfertigt. Und ich fand auch ein gemittelten Wert eines globalen Immobiliendienstleister auch fair. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 13. Februar vor 7 Stunden von Gasheizung: Das war bisher der Plan. Ich hatte auch versucht herauszufinden, ob sie uns aus irgendeinem Grunde herausekeln wollen, aber da kam ich nicht weiter. Es wurde sogar noch gesagt, dass man keinesfalls Streit wolle. Mir ist das Verhalten rätselhaft. Warum? Du hast Deine Rechtsposition durch anwaltlichen Rat absichern lassen. Kann Dein Vermieter doch dasselbe tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 13. Februar vor 11 Stunden von smarttrader: Ich weiß das wir nur die 3 Vergleichsobjekte benötigen und nicht an den Mietspiegel gebunden sind. Und ich weiß (jetzt), dass du auch keinerlei Ahnung von Mietrecht hast. Ein Mieterhöhungsverlangen formal gem. § 558a (2) S. 1 Nr. 4 BGB mit drei Vergleichsobjekte zu begründen, hilft nicht bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es hilft nur dabei, dass ein Mieterhöhungsverlangen nicht von vornherein aufgrund eines formalen Fehlers unwirksam wäre. Die Vergleichsmiete hingegen "wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart ... geändert worden sind" (vgl. § 558 BGB). Es liegt auf der Hand, dass man die Vergleichsmiete einer Gemeinde nicht durch willkürliche Auswahl von drei Vergleichsobjekten nachweisen kann. Kommt es diesbezüglich zum Dissens muss halt ein Gutachter ran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 13. Februar Vielleicht könnte smarti sich mal aus dem Thread raushalten. Die ständige Diskussion darum ob du das für angemessen hälst tut hier nichts zur Sache und lenkt nur den Fokus von der eigentlichen Fragestellung ab. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 13. Februar Ich würde den Vermieter auch ganz offiziell schriftlich fordern lassen, und das dann ablehnen wenn ich der Meinung wäre, dass sei gesetzlich nicht zulässig. Der Vermieter müsste dann klagen, was er ja auch beschreibt, dass er es juristisch klären lassen will. Ich hätte nun schon seit Anbeginn der Diskussion eine Rechtschutzversicherung mit Immobilienrecht für Mieter (Baustein §29 in den meisten Rechtschutzbedingungen) abgeschlossen, um schnellstmöglich aus den drei Monaten Wartezeit in Rechtschutz heraus zu kommen, um die Versicherung dann hoffentlich hier noch benutzen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 13. Februar vor 1 Stunde von t.klebi: Und ich weiß (jetzt), dass du auch keinerlei Ahnung von Mietrecht hast. Ein Mieterhöhungsverlangen formal gem. § 558a (2) S. 1 Nr. 4 BGB mit drei Vergleichsobjekte zu begründen, hilft nicht bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es hilft nur dabei, dass ein Mieterhöhungsverlangen nicht von vornherein aufgrund eines formalen Fehlers unwirksam wäre. Die Vergleichsmiete hingegen "wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart ... geändert worden sind" (vgl. § 558 BGB). Es liegt auf der Hand, dass man die Vergleichsmiete einer Gemeinde nicht durch willkürliche Auswahl von drei Vergleichsobjekten nachweisen kann. Kommt es diesbezüglich zum Dissens muss halt ein Gutachter ran. Dann halten wir fest, das es umgängliche Mieter sind und wir schleunigst die anwaltliche Vertretung ändern sollten. Bisher und ich wiederhole mich ungerne, war für jeden Mieter diese Verfahrensweise einvernehmlich und transparent. Wir bewegen uns ca. 20% oberhalb des Mietspiegels. Nicht jeder Mieter in der ostdeutschen Pampa oder anderswo. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher 13. Februar vor 28 Minuten von smarttrader: Bisher und ich wiederhole mich ungerne, war für jeden Mieter diese Verfahrensweise einvernehmlich und transparent. Wir bewegen uns ca. 20% oberhalb des Mietspiegels. Nicht jeder Mieter in der ostdeutschen Pampa oder anderswo. Dann sollten wir deine Mieter mal aufklären, wie blöd sie sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag