Jennerwein 19. Februar vor 3 Minuten von CorMaguire: Und schlägst Du ernsthaft statt dessen einen illegalen Weg vor? Nein. Ich schlage vor, auch als Vermieter die vorhandenen Rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ggf. zu nutzen. vor 6 Minuten von Nostradamus: Eigenbedarf muss halt auch tatsächlich bestehen Kein Zweifel, wenn man eine Eigenbedarfskündigung aussprechen will, muss dieser Eigenbedarf tatsächlich bestehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 19. Februar vor 36 Minuten von Jennerwein: Nein. Ich schlage vor, auch als Vermieter die vorhandenen Rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ggf. zu nutzen. Kein Zweifel, wenn man eine Eigenbedarfskündigung aussprechen will, muss dieser Eigenbedarf tatsächlich bestehen. Ja für letzeres hast Du ja schon Tipps gegeben: Zitat z.b. Trennung von der Lebensgefährtin / Ehefrau, man braucht also umgehend sauber getrennte Wohnverhältnisse. Oder Tochter will mit ihren Freund zusammen ziehen, Enkel sollen endlich bei ihrer Mutter leben können....... Wobei ersteres wohl inzwischen auch anders geht --> https://www.anwalt.de/rechtstipps/getrenntleben-der-eheleute-trotz-gemeinsamer-wohnung-225431.html Wie man das jeweils "anstrebt" (# 571) will ich mir jetzt nicht vorstellen. Aber so hat halt jede Familie ihre Eigenheiten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 19. Februar vor 59 Minuten von satgar: Finanztest rät: "Rechtsrat einholen. Lassen Sie sich unbedingt vom Mieterverein oder von einem auf die Vertretung von Mietern spezialisierten Anwalt beraten, bevor Sie auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Ob ein Mieterhöhungsverlangen formal wirksam ist, können Laien nicht zuverlässig beurteilen. Und wenn der Vermieter Ihnen ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen geschickt hat, ist es meist richtig, gar nicht zu antworten. Solange der Vermieter den Fehler nicht bemerkt, kann er ihn nämlich auch nicht korrigieren, und die Miete bleibt erst mal noch unverändert." Und auch: "Im Detail ist die Rechtslage vertrackt und für Laien undurchschaubar. Wer eine Erhöhung nicht akzeptieren will, sollte sich unbedingt von einem Mietrechtsspezialisten beraten lassen. Falsch zu reagieren, kann teuer werden. Stimmt der Mieter zu, gilt eine Mietererhöhung auch dann, wenn der Vermieter sie gar nicht verlangen durfte. Verweigert er dagegen die Zustimmung, obwohl die Mieterhöhung korrekt ist, kann der Vermieter klagen und der Mieter muss dann auch noch Gerichtskosten und Rechtsanwaltshonorare tragen." Ich zitier das hier alles Mal aus dem Online-Artikel, weiß immer gar nicht, ob man das so machen darf........:-/ Ich weiß halt schon, warum ich Mietrecht in meiner Rechtschutzversicherung mit drin hab. Und sei es nur mit dem Onlinetool der Auxilia, bei dem ich Schriftstücke hochladen kann um diese einer ersten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen (ohne, dass ich eine SB tragen muss und ohne, dass das als Schadenfall gewertet wird). Es beruhigt einfach, gewisse Angelegenheiten kurz mal anschauen lassen zu können, wenn man davon selbst keine Ahnung hat. Das hab ich mit ner Nebenkostenabrechnung schon so gemacht, mit einem Arbeitszeugnis und vielem mehr. Ein Beweis mehr, das ein vernünftiges Miteinander die beste Grundlage ist. Ich als Mieter hätte bei ersten Zweifeln an der Integrität des Gegenüber von mir aus gekündigt. Aber ein grundlegendes Problem wird auch hier wieder deutlich, die linkspopulistische Orientierung und Regierung der letzten Jahre. Warum hat der Vermieter nicht die gleichen Rechte? Die ganzen Auszüg elesen sich wieder sehr mieterfreundlich. Naja irgendwann wird die Politik mal wach, und schränkt die Mieterrechte ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 19. Februar · bearbeitet 19. Februar von Nostradamus vor 26 Minuten von smarttrader: Ich als Mieter hätte bei ersten Zweifeln an der Integrität des Gegenüber von mir aus gekündigt. Hätten Vernieter wohl gerne, dass die Mieter sofort abhauen, wenn es mal Reibungspunkte gibt. Bei mit braucht es jedenfalls einiges mehr als "erste Zweifel an der Integrität des Gegenübers", bevor ich meine Wohnung kündige. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 19. Februar Gerade eben von Nostradamus: Hätten Vernieter wohl gerne, dass die Mieter sofort abhauen, wenn es mal Reibungspunkte gibt. Bei mit braucht es jedenfalls einiges mehr als "erste Zweifel an der Integrität des Gegenübers" bevor ich meine Wohnung kündigen. Wenn dein Arbeitgeber dich bewusst benachteiligt würdest du mit den zusammenarbeiten wollen? Wenn du der Meinung bist der Vermieter will dir was schlechtes und zu Unrecht mehr Geld, möchtest du mit so einer Person weiter eine geschäftliche Beziehung führen? Ich für mich könnte meinen "Feind" nicht mehr riechen und immer schlechte Laune kriegen wenn ich daran denken würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 19. Februar · bearbeitet 19. Februar von Gasheizung Die Terminologie "Feind" ist völlig daneben. Ich habe gemäß Mietspiegel zuviel gezahlt, mehr sage ich nicht. Bei Vertragsschluss mit mir gab es halt diesen Preis, kurz vorher wurde auch etwas modernisiert. Es geht einzig darum, dass aktuell kein Spielraum für eine Erhöhung vorhanden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 19. Februar vor 35 Minuten von smarttrader: Wenn du der Meinung bist der Vermieter will dir was schlechtes und zu Unrecht mehr Geld, möchtest du mit so einer Person weiter eine geschäftliche Beziehung führen? Gehen wir davon aus, dass ich der Meinung bin (und rechtlich habe prüfen lassen), dass eine Mieterhöhung nicht angemessen ist. Dann wäre die Frage, ob der Vermieter bewusst zu Unrecht mehr Geld fordert oder ob er nicht weiß, dass er nicht im Recht ist. Das würde schon mal einen Unterschied auf der Beziehungsebene machen. Eventuell findet man das aber gar nicht heraus. Ob ich nun sofort die Wohnung kündige, nur weil der Vermieter nicht bekommt, was er gerne hätte? Nein, nicht unbedingt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar Ich hänge mich mal hier dran: Inzwischen ist das Mieterhöhungsverlangen meiner Vermieterin wie erwartet eingetroffen. Aber jetzt kommt es: Als Begründung wird sich auf den Mietpreisspiegel von Immoscout für meinen Ort berufen; dieser ist im Schreiben auch angehängt und entsprechende Zahlen daraus werden zur Begründung herangezogen. Meiner Auffassung nach (und schnell ergoogelt) ist das aber keine ausreichende Begründung für eine Mieterhöhung. Ich werde es sowieso noch vom Mieterverein prüfen lassen und dann entscheiden, aber sieht das hier jemand anders? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von CorMaguire vor 25 Minuten von Nostradamus: Ich hänge mich mal hier dran: Inzwischen ist das Mieterhöhungsverlangen meiner Vermieterin wie erwartet eingetroffen. Aber jetzt kommt es: Als Begründung wird sich auf den Mietpreisspiegel von Immoscout für meinen Ort berufen; dieser ist im Schreiben auch angehängt und entsprechende Zahlen daraus werden zur Begründung herangezogen. Meiner Auffassung nach (und schnell ergoogelt) ist das aber keine ausreichende Begründung für eine Mieterhöhung. Ich werde es sowieso noch vom Mieterverein prüfen lassen und dann entscheiden, aber sieht das hier jemand anders? Ich nicht. Könnte mir aber den einen oder anderen vorstellen Gibts denn von der Gemeinde einen Mietpreisspiegel? Dann wäre es toll wenn Du mal die Zahlen der Gemeinde für Deine Wohnung vs. die von Immoscout einstellen würdest. Oder falls Du das nicht willst die Differenz in %. Gerne auch erst nach der Auskunft vom Mieterverein. Bei einer mir bekannten Wohnung kommt der Mietspiegel der Gemeinde auf 8,10-10,5. Immoscout kommt auf 10,9-16,15. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar vor 10 Minuten von CorMaguire: Ich nicht. Könnte mir aber den einen oder anderen vorstellen Ja, ich befürchte es. ;-) vor 11 Minuten von CorMaguire: Gibts denn von der Gemeinde einen Mietpreisspiegel? Einen qualifizierten definitiv nicht. Und auch für den einfachen bin ich irgendwie zu blöd, mir da verlässliche Zahlen rauszugooglen, oder es gibt auch keinen solchen(?). Aber deshalb will ich mich beraten lassen, bevor ich mir da irgendwas ergoogle, was am Ende nicht stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von Gasheizung vor 2 Stunden von Nostradamus: Ich hänge mich mal hier dran: Inzwischen ist das Mieterhöhungsverlangen meiner Vermieterin wie erwartet eingetroffen. Aber jetzt kommt es: Als Begründung wird sich auf den Mietpreisspiegel von Immoscout für meinen Ort berufen; dieser ist im Schreiben auch angehängt und entsprechende Zahlen daraus werden zur Begründung herangezogen. Meiner Auffassung nach (und schnell ergoogelt) ist das aber keine ausreichende Begründung für eine Mieterhöhung. Ich werde es sowieso noch vom Mieterverein prüfen lassen und dann entscheiden, aber sieht das hier jemand anders? Genau wie bei mir. Ist das Absicht oder Unwissen? Dein Verlangen ist definitiv formell unbegründet, da bin ich absolut sicher. Zwei Gerichtsurteile könnten dir helfen (neben der Studie des BGB, §558 und §558a): AG München, Az: 472 C 23258/17 und AG Schleswig, 21 C 76/19. Ich bin ebenfalls jetzt sicher, dass ich auf mein Verlangen nicht schriftlich antworten werde. Außerdem gehe ich davon aus, dass der Vermieter nicht klagen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von Nostradamus vor 27 Minuten von Gasheizung: Ist das Absicht oder Unwissen? Bei meiner Vermieterin gehe ich einfach von einer Mischung aus Unwissenheit und Faulheit (sich richtig zu informieren) aus. Vielleicht ist eine frühere Mieterhöhung so auch schonmal problemlos durchgegangen und das ist nun ihr Erfahrungswert. vor 27 Minuten von Gasheizung: Zwei Gerichtsurteile könnten dir helfen (neben der Studie des BGB, §558 und §558a): AG München, Az: 472 C 23258/17 und AG Schleswig, 21 C 76/19. Danke, das erste Urteil ist mir mehrmals in anderen Artikeln aufgefallen. Der Unterschied zu deinem Fall ist, dass ich weiß, dass ich recht wenig Miete zahle. Gegen ein entsprechend gut begründetes Mieterhöhungsverlangen hätte ich also wohl nichts einzuwenden gehabt. Aber es muss nunmal begründet werden und die Begründung "Ich habe mit ein paar Vermietern in der Straße gesprochen und da zahlen die Mieter mehr" wäre halt meiner Meinung nach nicht viel besser im Vergleich zur tatsächlich erfolgten Begründung hier: "Ich hab den Wohnort mal bei Immoscout reingehauen und da werden mir höhere Zahlen ausgespuckt". Das ist beides nicht akzeptabel. vor 27 Minuten von Gasheizung: Ich bin ebenfalls jetzt sicher, dass ich auf mein Verlangen nicht schriftlich antworten werde. Außerdem gehe ich davon aus, dass der Vermieter nicht klagen wird. Es könnte bei mir auch drauf hinauslaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 22. Februar vor 6 Minuten von Nostradamus: Der Unterschied zu deinem Fall ist, dass ich weiß, dass ich recht wenig Miete zahle. Gegen ein entsprechend gut begründetes Mieterhöhungsverlangen hätte ich also wohl nichts einzuwenden gehabt. Dann kannst du sie ja darauf hinweisen. Irgendeinen Mietspiegel wird es doch sicher geben, notfalls einen aus einer vergleichbaren Gemeinde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von Nostradamus vor 11 Minuten von Gasheizung: Dann kannst du sie ja darauf hinweisen. Irgendeinen Mietspiegel wird es doch sicher geben, notfalls einen aus einer vergleichbaren Gemeinde. Früher hätte ich sie vermutlich einfach drauf hingewiesen, sie hätte evtl. nachgebessert und gut. Da das Verhältnis inzwischen jedoch aus mehreren Gründen ziemlich zerrüttet ist, habe ich die Kommunikation bereits auf das Notwendigste eingeschränkt, werde mich nun rechtlich beraten lassen und dann vielleicht gar nicht auf dieses Schreiben reagieren und sie wieder kommen lassen. Wie schon an mehreren Stellen in diesem Thread angesprochen, kann es halt für den Vermieter nicht so toll sein, es sich mit dem Mieter zu verscherzen...(andersrum auch nicht, schon klar). Und bevor wieder von jemandem drauf hingewiesen wird: Auszug ist eine der möglichen Optionen, die auch aus anderen Gründen auf der Optionsliste steht, aber es ist eben keine zwingende Notwendigkeit, das zu tun, nur weil man sich mit dem Vermieter nicht mehr so gut versteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 22. Februar Generell würde mich wirklich mal interessieren, wieviel von diesen Angebotspreisen realisiert wird. Die Wert in den offiziellen Mietspiegeln steigen aktuell gar nicht besonders stark an und da sind die vergangenen Jahre ja enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 22. Februar Von meiner Seite aus gibt es nichts zu sagen. Wir sind genau so bisher verfahren, 3 Wohnungen aus den Immoportalen und daraus die Begründung abgeleitet. Bisher wurde immer alles ohne Probleme akzeptiert. Ist auch für beide Seiten transparent und fair. Würde der Mieter umziehen wollen, müsste er den Umzug zahlen und Miete in den gängigen Portalen. Ach und hört doch auf zu sabbeln, mit einen nicht zugestimmten Mieterhöhungsbegehren, ist das Verhältnis nicht mehr störungsfrei und mind. 20% Abzug bei Verkauf an nicht Selbstnutzer. Irgendwie ist es dieses täglich grüßt das Murmeltier, ich schreibe und schreibe, es wird alles zerrissen und dann kommt ein Post mit genau dieser Handlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von Nostradamus vor 56 Minuten von Gasheizung: Generell würde mich wirklich mal interessieren, wieviel von diesen Angebotspreisen realisiert wird. Als Recherche-Startpunkt kann man zumindest auf Mieterbund-Seiten lesen, dass xx % der von ihnen geprüften Anträge zu hoch waren. vor 13 Minuten von smarttrader: Wir sind genau so bisher verfahren, 3 Wohnungen aus den Immoportalen und daraus die Begründung abgeleitet. Du liest aber wirklich nicht besonders gut, oder? Meine Vermieterin hat keine drei Vergleichswohnungen aufgeführt. vor 13 Minuten von smarttrader: Ach und hört doch auf zu sabbeln, mit einen nicht zugestimmten Mieterhöhungsbegehren, ist das Verhältnis nicht mehr störungsfrei Habe ich auch nicht behauptet. Das Verhältnis zu meiner Vermieterin ist nicht störungsfrei. Nur ist meine direkte Konsequenz daraus halt nicht der sofortige Auszug (als Wunsch jedes Vermieters bei der kleinsten Störung im Verhältnis). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 22. Februar vor 7 Minuten von Nostradamus: Du liest aber wirklich nicht besonders gut, oder? Meine Vermieterin hat keine drei Vergleichswohnungen aufgeführt. Smarttrader erhöht nicht nach §558, sondern nach §557. Das ist ein anderer Ansatz. Wir wissen überhaupt nicht, welche Wohnungen für welche Mieter er anbietet, das kann ein spezieller Markt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar vor 1 Stunde von Gasheizung: Smarttrader erhöht nicht nach §558, sondern nach §557. Das ist ein anderer Ansatz. Wir wissen überhaupt nicht, welche Wohnungen für welche Mieter er anbietet, das kann ein spezieller Markt sein. Meine Vermieterin hat sich ja nicht mal die Mühe gemacht, drei Vergleichswohnungen aus Immobilienportalen rauszusuchen. Auch dann wäre zu prüfen, wie das rechtlich einzuschätzen ist. Aber mit minimalstem Aufwand eine 20 %-ige Mieterhöhung durchdrücken zu wollen, ist schon sportlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von satgar Haltet uns auf jeden Fall auf dem Laufenden. Es ist spannend, hier gleich zwei Fälle zu sehen, und wie sich diese weiter entwickeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 22. Februar vor 15 Minuten von satgar: Haltet uns auf jeden Fall auf dem Laufenden. Es ist spannend, hier gleich zwei Fälle zu sehen, und wie sich diese weiter entwickeln. Werde ich! Ja, der Unterhaltungswert ist in diesem Thread wohl schon gegeben. ;-) Mal sehen, wieviel ich noch beitragen kann, denn meine Frau schaut schon nach Wohnungen (das Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungen würden wir nicht vergessen). Bei erfolgreicher Mieterhöhung zusammen mit dem angespannten Verhältnis zur Vermieterin (plus einiger weiterer Dinge) würde unsere aktuelle Wohnung noch weiter an Attraktivität einbüßen. Ich hingegen glaube eher, dass die Mieterhöhung nun erstmal durchgehen muss und dann kann man immer noch weitersehen. Schauen wir mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
50cent 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von 50cent Mich würde mal folgendes interessieren: angenommen, der Vermieter würde die Mieterhöhung mit dem qualifizierten Mietspiegel begründen und dabei die obere zulässige Spanne wählen. Würdet ihr das akzeptieren oder nicht? Welche konkreten Begründungen würdet ihr denn akzeptieren, dass ihr solch einer Mieterhöhung zustimmen würdet? Ich bin Vermieter und muss sagen, dass der Mittelwert der Spanne aus meiner subjektiven Sicht als Kapitalanleger indiskutabel ist. Da verkaufe ich die Wohnung lieber nach der 10-Jahres-Frist wieder, als dass ich mir den Stress der Vermietung mache. Ich halte mich jedoch an den Mietspiegel (innerhalb der Spanne, jedoch oberer Bereich), da ich das Gesetz so interpretiere, dass die Miete innerhalb dieser Spanne liegen muss. Nur bei einem Mieterwechsel würde ich die Miete über diese Spanne anpassen. Das wird aber nicht passieren, da mein Mieter, mit dem ich ein gutes Verhältnis habe, auch nicht blöd ist und weiß, dass er trotzdem vergleichsweise günstig wohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 23. Februar Es gibt ein Urteil des BGH, nach dem Abweichungen vom Mittelwert begründet werden müssen. Die entsprechenden Zuschläge dürfen nicht schon im Mietspiegel genannt sein. Also käme es auf die konkreten Begründungen an. In meinem Fall wäre ein Zuschlag für eine DHH denkbar. Mit dem alleine käme man allerdings nicht bis zum oberen Ende. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ananbt 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von ananbt vor 4 Stunden von Gasheizung: Es gibt ein Urteil des BGH, nach dem Abweichungen vom Mittelwert begründet werden müssen. Die entsprechenden Zuschläge dürfen nicht schon im Mietspiegel genannt sein. Also käme es auf die konkreten Begründungen an. In meinem Fall wäre ein Zuschlag für eine DHH denkbar. Mit dem alleine käme man allerdings nicht bis zum oberen Ende. Ich bin mir nicht sicher ich glaube du liegst hier falsch. Im Anhang findest du einen Mietspiegelrechner. https://www.bayreuth.de/rathaus-buergerservice/stadtverwaltung/referate-aemter/aemter-a-z/amt-fuer-soziales-integration-wohnen-und-inklusion/bayreuther-mietspiegel/ Am Ende kommt natürlich die durchschnittliche Miete raus. Zudem wird aufgezeigt, dass es die Möglichkeit einer +-21prozentigen Steigerung oder Minderung gibt. Alle Ausstattungsmerkmale inkl. der Verkehrslage sind bereits berücksichtigt. Edith: Hier die Erklärung zur Spannbreite: Die Miete einer konkreten Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne beläuft sich in Bayreuth auf ± 21 % um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Ich verstehe es so, dass sich der Vermieter frei in dieser Spanne bewegen kann. Alles andere ist ja schon berücksichtigt. Vll verstehe ich den Rechner aber auch falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von Gasheizung Siehe Urteil des BGH VIII ZR 227/10. Die Logik ist einfach: Das System der Spannen ergäbe keinen Sinn, wenn der Vermieter immer die obere Grenze nehmen könnte. Der Mieter könnte sich genauso gut immer auf die untere Grenze berufen. Daher ist der Mittelwert die Regel, alles andere bedarf einer Begründung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag