Zum Inhalt springen
Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

Empfohlene Beiträge

Gasheizung
vor 27 Minuten von Nostradamus:

Keine Meinung, aber spielt es für zukünftige Mieterhöhungen eine Rolle, gemäß welches Paragraphen du jetzt zustimmst?

Eventuell schon:

- Nach 558 würde man signalisieren, dass man die Rechnung geprüft hat und sie akzeptiert.

- Nach 557 würde man signalisieren, dass man aus Kulanz mitgeht und die Rechnung nicht oder nur rudimentär geprüft hat.

 

Man könnte auch einfach gar nicht schriftlich antworten, sondern einfach die neue Miete überweisen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gasheizung

Ich habe dem Vermieter jetzt ohne genauere Erklärungen mitgeteilt, dass ich das Kompromissangebot annehme und es für grundsätzlich fair ansehe. Das scheint mir aggregiert über die verschiedenen Meinungen auch die Stimmung hier im Thread gewesen zu sein. Danke für eure zahlreichen Beiträge! Ich habe viel über die Rechtslage und unterschiedliche Sichtweisen gelernt.

 

Das konkrete Thema ist jetzt erst einmal abgeschlossen und ich sehe keine gestörtes Verhältnis zum Vermieter. Allgemein könnte man hier aber noch weiter nachdenken. Die Preisfindung bei vermieteten Häusern ist anscheinend nicht trivial. Es könnte für alle Beteiligten besser sein, hier mehr Transparenz zu schaffen. Das könnte auch dazu beitragen, dass mehr Häuser vermietet werden. Mein Eindruck ist, dass viele potentielle Vermieter daran kein Interesse haben, dass es aber auf Mieterseite einen Markt dafür gibt. Ich verstehe die Sorge von Vermietern, dass man Mietnomaden bzw. vor allem solche Leute, die sich eigentlich kein Haus leisten können, anzieht. Vielleicht könnte man über erleichterte Kündigungsmöglichkeiten für solche Fällen nachdenken.

 

Ich selber erbe möglicherweise irgendwann mein Elternhaus. Sollten meine Kinder darin nicht wohnen wollen, hätte ich nicht grundsätzlich etwas gegen eine Vermietung. Aber mal schauen. Die Frage stellt sich aktuell nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kopfsalat23

 

Ich sehe hier eine Entscheidung die Ruhe reinbringt, tragbar ist und somit passt. 

 

Thema kann also vom Tisch, Gratulation dazu :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
Am 1.3.2025 um 19:34 von Nostradamus:

Ich sehe nun (nach Ablauf der Überlegensfrist) folgende Optionen für meine Vermieterin, die ich mit meiner Meinung nach absteigender Wahrscheinlichkeit aufliste:

1.) Schriftliche Mahnung senden

2.) Innerhalb von drei Monaten Klage einreichen

3.) Die Begründung nachbessern und ein neues Mieterhöhungsverlangen senden. Die Überlegensfrist beginnt dann entsprechend erneut

4.) Gar nichts machen

5.) Das Gespräch suchen

6.) Wegen Eigenbedarf kündigen

Ein kleines Update hierzu: Option Nr. 3 ist es geworden, mit anwaltlicher Hilfe. Das werde ich nun wieder entsprechend prüfen lassen. Wie haltbar sind eigentlich Vergleichswohnungen von Immoscout? Streng genommen sind das ja erstmal nur Angebotspreise und ob die Vermietung dann tatsächlich zu diesen Preisen stattfindet, weiß man erstmal nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 16 Minuten von Nostradamus:

Ein kleines Update hierzu: Option Nr. 3 ist es geworden, mit anwaltlicher Hilfe. Das werde ich nun wieder entsprechend prüfen lassen. Wie haltbar sind eigentlich Vergleichswohnungen von Immoscout? Streng genommen sind das ja erstmal nur Angebotspreise und ob die Vermietung dann tatsächlich zu diesen Preisen stattfindet, weiß man erstmal nicht.

Vorweg: ich hab keine Ahnung!

 

Aber ist es nicht so, dass bei Kauf und Verkauf üblicherweise gehandelt wird, und man deshalb Angebotspreise nicht für bare Münze nehmen kann.....aber bei Miete? Da kenn ich das aufgrund des angespannten Mietmarktes überall eigentlich nicht das man irgendwo eine Anfrage stellt und sagt: "für 1.300 EUR kalt find ich die Wohnung zu teuer, kommen Sie mir auf 1.100 EUR entgegen"

 

Will sagen: bei Immoscout wäre meine Meinung schon, dass beim Thema "Miete" das schon gut genutzt werden kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
vor 9 Minuten von Nostradamus:

Ein kleines Update hierzu: Option Nr. 3 ist es geworden, mit anwaltlicher Hilfe. Das werde ich nun wieder entsprechend prüfen lassen. Wie haltbar sind eigentlich Vergleichswohnungen von Immoscout? Streng genommen sind das ja erstmal nur Angebotspreise und ob die Vermietung dann tatsächlich zu diesen Preisen stattfindet, weiß man erstmal nicht.

Genau, das sind erstmal Angebote von Vermietern zur Neuvermietung. Was ja für Dich eh nicht zutrifft, Du wohnst ja schon da.

Außerdem musst Du die Wohnungen anhand der Angaben auch finden können also bei Mietwohnungen: Ort, Straße, Hausnummer, Geschoss, links, rechts, mitte ....

vor 3 Minuten von satgar:

... Da kenn ich das aufgrund des angespannten Mietmarktes überall eigentlich nicht das man irgendwo eine Anfrage stellt und sagt: "für 1.300 EUR kalt find ich die Wohnung zu teuer, kommen Sie mir auf 1.100 EUR entgegen"

 

Will sagen: bei Immoscout wäre meine Meinung schon, dass beim Thema "Miete" das schon gut genutzt werden kann.

Was würde Vermieter hindern irgendwelche Wohnungen zu irgendwelchen Preisen einzustellen?

 

Aber klar kommt auf den jeweiligen Mietmarkt an :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor einer Stunde von satgar:

Aber ist es nicht so, dass bei Kauf und Verkauf üblicherweise gehandelt wird, und man deshalb Angebotspreise nicht für bare Münze nehmen kann.....aber bei Miete? Da kenn ich das aufgrund des angespannten Mietmarktes überall eigentlich nicht das man irgendwo eine Anfrage stellt und sagt: "für 1.300 EUR kalt find ich die Wohnung zu teuer, kommen Sie mir auf 1.100 EUR entgegen"

Wohl war. Es kann aber passieren, dass ein Vermieter ein Angebot reinstellt und es dann zu dem gewünschten Preis nicht vermietet bekommt. Vermutlich passiert das in den meisten Fällen nicht bzw. vielleicht nur bei besonders teuren und exklusiven Wohnungen. Der Angebotspreis muss aber noch nicht zwangsläufig der Preis sein, zu dem die Wohnung dann auch vermietet wird, insofern habe ich da schon ein wenig Zweifel.

vor einer Stunde von CorMaguire:

Außerdem musst Du die Wohnungen anhand der Angaben auch finden können also bei Mietwohnungen: Ort, Straße, Hausnummer, Geschoss, links, rechts, mitte ....

Und das ist nämlich auch nicht der Fall, denn es stehen keine genauen Adressen mit dabei (es sei denn, es wird erwartet, dass ich mit den angegebenen Maklern ja Kontakt aufnehmen kann). Und über die Vergleichbarkeit der Wohnungen zu meiner Wohnung kann man evtl. auch diskutieren... So wasserdicht scheint mir das alles nicht zu sein, aber ich will hier gar nicht selbst versuchen, zum Experten zu werden, sondern lasse es halt prüfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader

Wie schon des öfteren geschrieben, verfahren wir immer so.

 

OK wir hätten bei einer Wohnung etwas mehr nehmen können, da hatte der Mieter halt Glück das es zu den Zeitpunkt nur günstigere Angebote existierten.

 

Risiko für beide Seiten, das ich als Vermieter als auch Mieter eingehe mit einem aktuellen IST Zustand bei den Inseraten.

 

Warum also dann das ganze Prozedere durch ziehen mit ggfls. Gutachter usw. . Hat der Mieter kein Interesse und ich als Vermieter auch nicht.

 

Lieber unkompliziert, transparent und ausreichend rechtssicher.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor einer Stunde von smarttrader:

Lieber unkompliziert, transparent und ausreichend rechtssicher.

Das werde ich halt klären lassen, wie rechtssicher das ist. Fakt ist ja: Wenn ich meine Wohnung jetzt bei Immoscout für einen sehr hohen Preis inseriere, dann steht die da erstmal so drin und kann auch als Vergleich herangezogen werden. Ich bin zwar weder der Vermieter und auch der Preis würde im Fall einer tatsächlichen Vermietung wohl kaum erzielt werden können. Aber drinstehen tut sie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Caveman8
vor 23 Stunden von satgar:

.....aber bei Miete? Da kenn ich das aufgrund des angespannten Mietmarktes überall eigentlich nicht das man irgendwo eine Anfrage stellt und sagt: "für 1.300 EUR kalt find ich die Wohnung zu teuer, kommen Sie mir auf 1.100 EUR entgegen"

 

Will sagen: bei Immoscout wäre meine Meinung schon, dass beim Thema "Miete" das schon gut genutzt werden kann.

Ich denke auch bei Miete dürfte Immoscout etwas verzerrt sein. Sicher nicht in dem Umfang der Kaufangebote aber vor Gericht vielleicht nicht belastbar genug. 
 

Wir haben bei unserer letzten Mietwohnung tatsächlich runtergehandelt. Es waren mehrere Interessenten im Rennen aber die Vermieter wollen unbedingt uns. Haben am Ende 15% weniger gezahlt als inseriert. 
Unsere „Traumwohnung“ dagegen war über ein Jahr inseriert und wurde in dem Zeitraum um fast 50% in der Miete gesenkt, bevor das Inserat verschwunden ist. 
Auch inserieren wir häufiger Wohnungen, die uns zum Kauf interessieren. Dort stellen wir absichtlich (zu) hohe Preise ein um zu sehen welche Miete man bei einem Invest tatsächlich bekommen kann. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 16 Minuten von Caveman8:

Auch inserieren wir häufiger Wohnungen, die uns zum Kauf interessieren. Dort stellen wir absichtlich (zu) hohe Preise ein um zu sehen welche Miete man bei einem Invest tatsächlich bekommen kann. 

Interessant; und man sieht auch an dem Beispiel: Wenn Wohnungen eingestellt werden können, die dem Inserenten vielleicht gar nicht gehören, wäre es ja Wahnsinn, sowas als rechtssicheren Vergleich anzuerkennen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Jennerwein

Wir halten uns bei Mieterhöhungen an den Verbraucherpreisindex.

Bei Neuvermietung wird ein Marktüblicher Mietzins vereinbart und alljährlich zum 01.01. gemäß Verbraucherpreisindex Wertgesichert. Dieses Vorgehen wird natürlich im Mietvertrag festgehalten.  Absolut simpel, transparent und fair. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
vor 3 Minuten von Jennerwein:

Wir halten uns bei Mieterhöhungen an den Verbraucherpreisindex.

Bei Neuvermietung wird ein Marktüblicher Mietzins vereinbart und alljährlich zum 01.01. gemäß Verbraucherpreisindex Wertgesichert. Dieses Vorgehen wird natürlich im Mietvertrag festgehalten.  Absolut simpel, transparent und fair. 

 

Also Index-Mietvertrag letztlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
vor 30 Minuten von Jennerwein:

... Bei Neuvermietung wird ein Marktüblicher Mietzins vereinbart und alljährlich zum 01.01. gemäß Verbraucherpreisindex Wertgesichert. Dieses Vorgehen wird natürlich im Mietvertrag festgehalten.  Absolut simpel, transparent und fair.

Simpel und transparent klar. Fair ist daran natürlich sonst nix :myop:

Bei Festgeld, Aktien und Anleihen gibts  auch keinen automatisiertem Inflationsausgleich, aber mit Mietern kann mans halt machen. Erst recht wenn der Mietmarkt eng ist :D

 

Gut wenn die Mieten schneller steigen als der Verbraucherpreisindex, kanns natürlich auch für die Mieter von Vorteil sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Weltportfolio22

Hier ein paar Infos zur Ermittlung der Miethöhe über Vergleichswohnungen: https://www.roedl.de/themen/fokus-immobilien/2024/februar/mieterhoehung-anhand-vergleichswohnungen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
poipoi
vor 42 Minuten von Weltportfolio22:

Hier ein paar Infos zur Ermittlung der Miethöhe über Vergleichswohnungen: https://www.roedl.de/themen/fokus-immobilien/2024/februar/mieterhoehung-anhand-vergleichswohnungen

Zitat

Überprüfbarkeit

Der Vermieter muss dem Mieter die Möglichkeit einräumen, sich über die Wohnungen zu informieren und zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Vergleichswohnungen handelt. Vergleichswohnungen müssen für den Mieter identifizierbar nachprüfbar sein. Neben der Angabe der genauen Anschrift sollte der Vermieter das Baujahr, die Lage, die Gesamtgröße, die Ausstattung und das Stockwerk angeben. Ist eine Wohnung nicht auffindbar, wäre die Mieterhöhung unwirksam. 

 

Puh, spannend im Lichte der Fata Morgana Angebote.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
vor 51 Minuten von poipoi:

Puh, spannend im Lichte der Fata Morgana Angebote.

Ich frage mich auch, wie hier das Aufführen von Vergleichswohnungen praktisch funktionieren soll. Muss der Vermieter den Aufwand leisten und durch die Straßen ziehen, um bei anderen Vermietern anzufragen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 14 Minuten von Nostradamus:

Ich frage mich auch, wie hier das Aufführen von Vergleichswohnungen praktisch funktionieren soll. Muss der Vermieter den Aufwand leisten und durch die Straßen ziehen, um bei anderen Vermietern anzufragen?

Nein. Vermieter- und Mietervereine führen Datenbanken und es soll Immobilienverwaltungsfirmen geben die solche Daten verkaufen (oder ihren Kunden vielleicht auch kostenlos geben).

Deswegen greifen sparsame Vermieter ja gerne auf Immoscout und Co. zurück :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
vor einer Stunde von CorMaguire:

Deswegen greifen sparsame Vermieter ja gerne auf Immoscout und Co. zurück :)

Ja, nur akzeptieren das die sparsamen Mieter halt nicht unbedingt. ;-) Ein bisschen mehr Arbeit wird man wohl reinstecken müssen, als da mal drei Minuten bei Immoscout zu gucken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 4 Stunden von CorMaguire:

 Erst recht wenn der Mietmarkt eng ist :D

Vergiss nicht, dass das harte Arbeit ist. Es ist ja kein "Zufall", dass zu wenig gebaut wird. In vielen Beratungs- und Entscheidungsgremien sitzen Grund- und Immobilienbesitzer. Die sorgen schon dafür, dass es kein Überangebot an Wohnungen gibt  - oder dass es immer neue Bauvorschriften gibt, die Bauen und Wohnen immer teurer machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein
vor 45 Minuten von stagflation:

Vergiss nicht, dass das harte Arbeit ist. Es ist ja kein "Zufall", dass zu wenig gebaut wird. In vielen Beratungs- und Entscheidungsgremien sitzen Grund- und Immobilienbesitzer.

Ich denke, das liegt eher am extrem Mieterfreundlichen Mietrecht. Manche lassen ihre Wohnimmos sogar lieber leer stehen, als sich mit Mietrecht auseinandersetzen zu müssen, und zahlen dafür  sogar Leerstandsabgabe.  

 

Die Leerstandsabgabe ist in Österreich eine Steuer, die fällig wird, wenn Wohnungen oder Häuser über längere Zeiträume nicht bewohnt werden. Sie soll dazu beitragen, leerstehenden Wohnraum effektiver zu nutzen. Die Abgabe ist in verschiedenen Bundesländern wie Steiermark, Tirol, Salzburg und Vorarlberg bereits eingeführt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 51 Minuten von Jennerwein:

Ich denke, das liegt eher am extrem Mieterfreundlichen Mietrecht. Manche lassen ihre Wohnimmos sogar lieber leer stehen, als sich mit Mietrecht auseinandersetzen zu müssen, und zahlen dafür  sogar Leerstandsabgabe.  

Das ist spekulativer Leerstand und die Lösung dafür dürfte nicht sein, das Mietrecht vermieterfreundlicher zu gestalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mmusterm
· bearbeitet von mmusterm

Ist schon traurig, wie in Deutschland das Grundgesetz des Marktes von Angebot und Nachfrage ausgehebelt ist.

Wie man es machen kann: Eigentumswohnung verwaltet von Verwalter X. Mieter möchte Miete erhöhen. Verwalter X fragen, welche vergleichbaren Wohnungen er selbst verwaltet. Verwalter gibt drei vergleichbare Wohnung bekannt (kostenlos, denn er möchte ja das Mehrfamilienhaus weiterhin verwalten).

 

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ich (als einfacher Privatvermieter) die drei Vergleichswohnungen SELBST ermitteln hätte können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nostradamus
vor 35 Minuten von mmusterm:

Eigentumswohnung verwaltet von Verwalter X. [...]

Also, du meinst, dass die Wohnungsverwaltung im Auftrag des Vermieters handelt. Dann hätte ich gedacht, dass die sich auch entsprechend um die Mieterhöhungen kümmern. Klar können die auch Wohnungen aus dem eigenen Bestand als Vergleichswohnungen heranziehen, im einfachsten Fall aus dem gleichen Gebäude.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
smarttrader
· bearbeitet von smarttrader
vor 4 Stunden von CorMaguire:

Nein. Vermieter- und Mietervereine führen Datenbanken und es soll Immobilienverwaltungsfirmen geben die solche Daten verkaufen (oder ihren Kunden vielleicht auch kostenlos geben).

Deswegen greifen sparsame Vermieter ja gerne auf Immoscout und Co. zurück :)

Unsere Verwaltung hat es kostenlos gemacht. Dauerte nicht mal einen Vormittag und es gab ein zu erzielenden Mietpreis im Vergleich zu gleichwertigen Wohnungen mit Zu- und Abschlägen gemäß Mietspiegel.

 

Die Differenz zu unserer ermittelten Miete war maximal 3%. So unfair kann der Vergleich über Immoscout usw. also nicht sein. Von daher die Frage was kostet der Anwalt und die Zeit, als am Ende evtl. 3% zu sparen oder als Vermieter zu wenig bekommen.

 

Und das Grundgesetz des Marktes sagt einfach aus, das es Schwachsinn ist Geld zu verlieren. Daher ist für mich klar Zins, Abtrag und nicht umlagefähige Kosten sind vom Nutzer zu tragen. Für mich sollte eine entsprechende Risikoprämie herauskommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...