Schlumich 13. Juni vor 6 Minuten von dimido: Es ist meines Verständnisses nach also lediglich zeitversetzt. Wenn ich z.B. in 2024 höhere Erträge hatte, die ich dann mit dem Steuerbescheid (oder Erträgnisaufstellung) im Frühjahr 2025 nachweise, gilt ab dem Folgemonat in 2025 der dann höhere Beitrag (nicht nachträglich, sondern nur für die Zukunft, so wie ich es herauslese). Wenn ich in 2025 dann wieder weniger Erträge habe, die ich dann wieder in 2026 mit dem Steuerbescheid (oder Erträgnisaufstellung) nachweise, wird dann auch erst ab diesem Monat in 2026 der Beitrag wieder gesenkt. Man möge mich gerne korrigieren wenn ich meine GKV missverstanden habe. So würde ich es auch verstehen. Ich habe für mich mitgenommen, dass - ohne weitere Einkommen - nicht mehr rückwirkend korrigiert wird, wohl aber jährlich der dann aktuelle Einkommenssteuerbescheid zur Verbeitrgung herangezogen wird. Würde, um das Beispiel von @Turmalin aufzugreifen bedeuten, dass die einmalig erfolgte hohe Ausschüttung im nächsten Jahr "wieder weg ist" in der Berechnung. Trotzdem ist dieses Prozedere, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, zumindest unschön. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 13. Juni · bearbeitet 13. Juni von Fondsanleger1966 vor 21 Minuten von dimido: Es ist meines Verständnisses nach also lediglich zeitversetzt. Wenn ich z.B. in 2024 höhere Erträge hatte, die ich dann mit dem Steuerbescheid (oder Erträgnisaufstellung) im Frühjahr 2025 nachweise, gilt ab dem Folgemonat in 2025 der dann höhere Beitrag (nicht nachträglich, sondern nur für die Zukunft, so wie ich es herauslese). Wenn ich in 2025 dann wieder weniger Erträge habe, die ich dann wieder in 2026 mit dem Steuerbescheid (oder Erträgnisaufstellung) nachweise, wird dann auch erst ab diesem Monat in 2026 der Beitrag wieder gesenkt. Man möge mich gerne korrigieren wenn ich meine GKV missverstanden habe. So ist es. Deshalb solltest Du zusehen, dass Du die EkStE 2025 in 2026 sehr schnell einreichst, während Du in 2025 nicht so zu hetzen brauchst. vor 46 Minuten von Turmalin: Wenn du in dem Jahr einmalig einen dicken Veräußerungsgewinn hattest oder eine Kapitalanlage mit Zinsansammlung fällig wurde, zahlst du dann ewig (zu) hohe Krankenversicherungsbeiträge? Nein, nur bis zum nächsten Steuerbescheid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido 13. Juni · bearbeitet 13. Juni von dimido vor 39 Minuten von Fondsanleger1966: Deshalb solltest Du zusehen, dass Du die EkStE 2025 in 2026 sehr schnell einreichst, während Du in 2025 nicht so zu hetzen brauchst. Mich betrifft es ja noch nicht, ich sammle aber schonmal Infos und Erfahrungsberichte für den Tag X. Denn wenn man vielleicht mal mit Abfindung aus dem Unternehmen ausscheidet, dann ein Dispositionsjahr einlegt, dann nochmal eine ALG1-Phase, dann eine Privatiersphase bevor es dann in die vorgezogene gesetzliche Rente + Betriebsrente geht, will ich vorher grob wissen auf was ich zu achten habe. Und nein, ich will nicht rumoptimieren um möglichst billig aus der Nummer rauszukommen. Das kann man mit beiden Varianten. Mir wäre aber eine vorläufige Festsetzung am Liebsten, bei der ich im jedem Jahr einfach das zahlen müsste was in dem aktuellen Jahr auch fällig ist. Mit Erstattung und Nachzahlung, so wie bei Steuern. Einfach und nachvollziehbar. Ich hatte damals bei meiner Nachfrage bei der GKV auch nach dem "Warum" gefragt und bekam nur als Antwort: Zitat Der zeitliche Versatz der Berücksichtigung von Kapitalerträgen ist somit weiterhin vom Gesetzgeber gewollt. Was der Gesetzgeber damit aber bezweckt oder welche Vorteile die GKV davon eventuell hat (vielleicht geringerer Verwaltungsaufwand?) blieb für mich aber leider weiter im Dunkeln. Schade. PS: vorsorgliches sorry for OT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 13. Juni vor 2 Minuten von dimido: Denn wenn man vielleicht mal mit Abfindung aus dem Unternehmen ausscheidet, Das ist ein eigenes Thema für die GKV. Aber da kenne ich mich nicht aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 13. Juni Kein Problem - ich habe dem Themenkomplex jetzt einen eigenen Faden gewidmet. Könnt ruhig weiter diskutieren. Evtl. verschiebt ein freundlicher Mod das noch in ein öffentliches Forum - aber auch kein Beinbruch wenn nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 13. Juni · bearbeitet 13. Juni von chirlu vor 4 Stunden von dimido: Wie kann es sein daß "die Rechtsgrundlagen es aber hergeben würden" aber gleichzeit gilt "Das steht nicht da" ? Es gibt ja eine ausführliche Erläuterung hinten im Dokument, welche Einnahmen wie behandelt werden sollen. Und da steht es eben nicht. vor 6 Stunden von Schlumich: Zumindest läuft das bei mir genau so ab (TKK). vor 2 Stunden von Frantek: Ich bin selber seit 2019 Privatier und auch in der TKK. Ihr meint TK (Techniker), oder? TKK scheint es nicht zu geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frantek 13. Juni vor 12 Minuten von chirlu: Es gibt ja eine ausführliche Erläuterung hinten im Dokument, welche Einnahmen wie behandelt werden sollen. Und da steht es eben nicht. Ihr meint TK (Techniker), oder? TKK scheint es nicht zu geben. Ja. Ist bei mir beruflich bedingt, da ich früher täglich damit zu tun hatte. Techniker Krankenkasse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 13. Juni vor 1 Stunde von chirlu: Ihr meint TK (Techniker), oder? TKK scheint es nicht zu geben. Nicht mehr - hat mal den Namen geändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag