cp03525 17. Februar · bearbeitet 17. Februar von cp03525 Ist es richtig, dass die Teilfreistellung von 30% von der Kapitalertragssteuer, nur für Fonds mit mindestens 51% Aktienanteil, jedoch nicht für die Aktie eines einzelnen Unternehmens gilt? Und falls das so ist, ist dann die Vorabbesteuerung der Einuzelwerte auch entsprechend höher? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Churgast 17. Februar · bearbeitet 17. Februar von Churgast vor 31 Minuten von cp03525: Ist es richtig, dass ... Ja. Die Teilfreistellung soll den Anleger dafür entschädigen, dass er die vom Fonds bezahlten Quellensteuern nicht mehr wie früher zurückfordern oder auf die Steuer anrechnen kann. Bei Einzelaktien gibt es das Problem nicht. Nutzniesser das ganzen sind Anleger mit Fonds für britische Aktien: keine Quellensteuer, aber trotzdem 30% Teilfreistellung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Illuminator 17. Februar Nutznießer sind insbesondere auch Mischfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil und bis zu 49 % Anleihenanteil. Dort werden auch die Zinsen Anleihen zu 30 % freigestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mark89 17. Februar vor 7 Stunden von cp03525: Und falls das so ist, ist dann die Vorabbesteuerung der Einuzelwerte auch entsprechend höher? Bei Einzelaktien gibt es keine Vorabpauschale, nur bei Fonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cp03525 20. Februar Am 17.2.2025 um 22:09 von mark89: Bei Einzelaktien gibt es keine Vorabpauschale, nur bei Fonds. Dann hätten Einzelwerte wenn sie lange gehalten werden ja doch noch einen Vorteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 20. Februar vor 1 Minute von cp03525: Dann hätten Einzelwerte wenn sie lange gehalten werden ja doch noch einen Vorteil. Die Vorabpauschale fällt nicht immer an. Es gibt sie schon einige Jahre, aber sie ist erst 2023 zum ersten mal angefallen. Für Aktien gibt es keine Teilfreistellung (siehe deine Fragestellung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cp03525 5. Mai Ich zahle also bei Einzelwerten beim Verkauf ca. 28 statt 20%wegen der fehlenden Teilfreistellung. Spate aber jedes Jahr die Verwaltungskosten eines ETF und die Vorabpauschale. Das müsste dann ja auf lange Sicht bei buy and hold für Einzelwerte sprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 5. Mai vor 13 Minuten von cp03525: Ich zahle also bei Einzelwerten beim Verkauf ca. 28 statt 20%wegen der fehlenden Teilfreistellung. Spate aber jedes Jahr die Verwaltungskosten eines ETF und die Vorabpauschale. Das müsste dann ja auf lange Sicht bei buy and hold für Einzelwerte sprechen. Ja, kauf doch sehr günstige Einzelwerte, am besten aus der Schweiz. Da zahlst du lediglich die doch sehr günstige Quellensteuer von nur 35%. LOL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 5. Mai · bearbeitet 5. Mai von reko vor 4 Stunden von SlowHand7: am besten aus der Schweiz. Da zahlst du lediglich die doch sehr günstige Quellensteuer von nur 35%. Meines Wissens müssen auch Fonds die ausländische Dividenden erhalten Quellensteuer abführen. Wie die Fondsgesellschaft Quellensteuer ohne Wohnsitzbescheinigung zurückholen kann ist mir schleierhaft. Jede zwischen geschaltete Firma kann potentiell auch eigene Steuern bezahlen, die dann sicher in der Kalkulation auch weitergereicht weden. Als deutscher Halter schweizer Aktien kann ich 20% Quellensteuer zurückholen oder von meiner Depotbank zurückholen lassen. 15% sind bei der deutschen Steuer anrechenbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag