AKC 9. März Hallo, ich wollte mal in die Runde fragen, ob sich jemand mit der Besteuerung von Abfindungen auskennt bzw. ob im unten beschriebenen Sachverhalt alles richtig gelaufen ist. Meine Frau hat grade einen über 1 Jahr lange Kündigungsschutzklage/Prozess hinter sich die mit einer Einigung und einer Abfindung von 20.000€ endete. Sie hat mittlerweile auch einen neuen Arbeitsplatz. Das Geld wurde nun ausbezahlt wobei von den 20.000€ ca. 7.000€ an Lohnsteuern einbehalten wurde. Also ca. 13k ausgezahlt wurden und 7k direkt als Lohnsteuer ans Finanzamt gegangen sind. Das entspricht ca. 35% der Gesamtsumme erscheint mir doch ein wenig hoch zumal ja auch keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. März vor 33 Minuten von AKC: Das Geld wurde nun ausbezahlt wobei von den 20.000€ ca. 7.000€ an Lohnsteuern einbehalten wurde. Also ca. 13k ausgezahlt wurden und 7k direkt als Lohnsteuer ans Finanzamt gegangen sind. Ja, kommt größenordnungsmäßig hin (abhängig u.a. von der Kirchensteuer). vor 33 Minuten von AKC: Das entspricht ca. 35% der Gesamtsumme erscheint mir doch ein wenig hoch zumal ja auch keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Das verstehe ich nicht. Gerade weil keine Beiträge zur Sozialversicherung einbehalten werden, ist die Steuer so hoch; sonst würden ja Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den steuerpflichtigen Betrag reduzieren. Was am Ende, in der Veranlagung, davon bleibt oder erstattet wird, ist eine andere Frage und hängt natürlich auch sehr davon ab, was bei euch (beiden) steuerlich sonst so los ist und was ihr gegebenenfalls noch unternehmt. Steuerberater aufsuchen und beraten lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 9. März · bearbeitet 9. März von stagflation Wenn es eine Kündigungsschutzklage/Prozess wird es vermutlich auch Anwaltsgebühren und evtl. weitere Kosten geben? Bei der Einkommensteuererklärung können diese als steuermindernde Ausgaben angegeben werden. Wenn Ihr nicht viel Ahnung von Steuern habt, ist es sinnvoll, einen Steuerberater aufzusuchen (wie @chirlu schon geschrieben hat). Ansonsten könnt Ihr Euch in das Thema Abfindungen einlesen und mit einem guten Steuerprogramm verschiedene Szenarien durchprobieren. Bis Ihr versteht, wie die Besteuerung funktioniert und bis Ihr Eure Steuern optimiert habt. Was die 35% betrifft: Durch den progressiven Einkommensteuertarif ist man recht schnell bei einem Grenzsteuersatz von 35%. Kommt also hin. Die Daumenregel ist, dass das zu versteuernde Einkommen in jedem Jahr ungefähr gleich hoch sein sollte. Wenn es Jahre gibt mit besonders hohem Einkommen (z.B. durch eine Abfindung) oder mit besonders niedrigem Einkommen (z.B. durch Arbeitslosigkeit), kann man versuchen, steuerrelevante Einnahmen und Ausgaben zwischen den Jahren zu verschieben, so dass man wieder auf möglichst gleich hohe zu versteuernde Einkommen kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Physics 10. März · bearbeitet 10. März von Chris75 vor 9 Stunden von AKC: Das entspricht ca. 35% der Gesamtsumme erscheint mir doch ein wenig hoch zumal ja auch keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Ab 2025 gab es hier eine Änderung. Die Fünftel-Regelung wird nicht mehr im Lohnsteuerabzug (also bei Auszahlung) vorgenommen, sondern muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Dort wird dann die Differenz entsprechend ausbezahlt. Ihr bekommt also nochmal etwas Steuer zurück. D.h. ganz normal über Elster die Einkommensteuerklärung im Folgejahr erklären. Dort die Rubrik "Arbeitslohn für mehrer Jahre" ausfüllen. In Elster dann noch prüfen, ob Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung mehr Gesamtsteuererstattung bringt (selten aber möglich). Einfach je 1x durchrechnen lassen und fertig. Edit: Hier kannst Du es mal durchrechnen https://www.online-tools.biz/abfindung/index/nklO1IOlYSjyHhKK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker 10. März Hier ein ganz vernünftiger Abfindungsrechner: https://der-privatier.com/abfindungsrechner/ Folgende Fragen können damit gerechnet werden: - Einzelveranlagung oder gemeinsame Veranlagung für 2024 - steuerl.Gestaltungsmöglichkeiten (RÜRUP oder evtl. Nachzahlungen in ges. RV) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 10. März Das passt tendenziell. Je nach dem wie hoch das zu versteuernde Einkommen ausfällt ergibt sich dann über die Steuererklärung für das Jahr 2025 eine Erstattung oder Belastung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 10. März vor 17 Stunden von AKC: Meine Frau hat grade einen über 1 Jahr lange Kündigungsschutzklage/Prozess hinter sich die mit einer Einigung und einer Abfindung von 20.000€ endete. Sie hat mittlerweile auch einen neuen Arbeitsplatz. Das Geld wurde nun ausbezahlt wobei von den 20.000€ ca. 7.000€ an Lohnsteuern einbehalten wurde. Also ca. 13k ausgezahlt wurden und 7k direkt als Lohnsteuer ans Finanzamt gegangen sind. "Hat gerade" und "hat mittlerweile neuen Arbeitsplatz" laufen parallel? Falls ja, muss die Auszahlung der Abfindung ja zwingend mit Lohnsteuerklasse VI versteuert worden sein, oder? Dann sind hohe Lohnsteuerabzüge an der Tagesordnung und es ist sowieso verpflichtend, eine Einkommensteuererklärung 2025 abzugeben. vor 7 Stunden von Chris75: D.h. ganz normal über Elster die Einkommensteuerklärung im Folgejahr erklären. Dort die Rubrik "Arbeitslohn für mehrer Jahre" ausfüllen. Mein Kenntnisstand: Es erfolgt zwar tatsächlich keine unterjährige Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren mehr, aber die Zusammenballung der Einkünfte wird elektronisch übermittelt und daher automatisch über die VaSt in die richtigen Formularfelder eingetragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. März · bearbeitet 10. März von chirlu vor 4 Minuten von t.klebi: Falls ja, muss die Auszahlung der Abfindung ja zwingend mit Lohnsteuerklasse VI versteuert worden sein, oder? Offenbar nicht, denn dann wären es mehr als 8000 Euro an Steuern gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 10. März vor 1 Minute von chirlu: Offenbar nicht, denn dann wären es mehr als 8000 Euro an Steuern gewesen. Kurz mal in einen Rechner eingeklopft und ohne SV und KiSt gerechnet: Summe Bezüge 20.000,00 EUR Lohnsteuer -7.868,33 EUR Solidaritätszuschlag -432,75 EUR Kirchensteuer 0,00 EUR Gesamtabzug Steuern -8.301,08 EUR Das dürfte noch unter Rundungsdifferenz laufen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 10. März Ja, das ist immer wieder das Problem. Die Fragesteller liefern nicht die alle notwendigen Informationen - und wir dürfen dann herumraten, was passiert sind könnte.... Irgendwie logisch, dass dann auch die Antworten nicht optimal sein können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 10. März vor 32 Minuten von stagflation: Ja, das ist immer wieder das Problem. Die Fragesteller liefern nicht die alle notwendigen Informationen - und wir dürfen dann herumraten, was passiert sind könnte.... Irgendwie logisch, dass dann auch die Antworten nicht optimal sein können. Si tacuisses, philosophus mansisses. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
*Teufel* 12. März Bei mir waren es 96,5k Abfindung und 36k Steuern plus 2k Soli weg.... 58k zum Schluß. Januar 25 Arbeitslosengeld Zeit Ab Februar neuer Job und da erwarte ich sogar noch ein Nachzahlungen... Weil ich jetzt vermutlich zu wenig Lohnsteuer für den neuen job anführe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag