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paukenhauke01

Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung HBV10: Fragen zum Raucherstatus

Empfohlene Beiträge

paukenhauke01
· bearbeitet von paukenhauke01

Hallo zusammen,

ich habe bei der Alten Leipziger die Berufsunfähigkeitsversicherung HBV10 abgeschlossen (als Nichtraucher was zum Zeitpunkt des Abschlusses der Wahrheit entsprach). Nun nutze ich seit ein paar Wochen einen Vaporizer zum Verdampfen von medizinischem Cannabis.

Fragen:

  • Muss ich eine Änderung am Raucherstatus überhaupt der AL für meine BU melden?
  • Gilt das Verdampfen von Cannabis (ohne Tabak) bei der AL überhaupt als Rauchen?

Danke für eure Antworten im Voraus.

 

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MatthiasHelberg

Cannabis-Konsum läuft nicht unter rauchen, sondern unter Drogen. So oder so, muss man beides nach Versicherungsbeginn nicht als Änderung anzeigen.

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Greenhorn_Berlin

Ich habe ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Alten Leipziger. Das war damals die einzige Versicherung, die mich überhaupt versichern wollte. Neulich habe ich festgestellt, dass die schon in fünf Jahren beendet ist, also 2030. So schnell vergeht die Zeit... (ich hoffe aber weiterhin, dass ich nie herausfinden muss, ob sie tatsächlich gezahlt hätte)

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MatthiasHelberg
Am 20.3.2025 um 15:27 von Greenhorn_Berlin:

(ich hoffe aber weiterhin, dass ich nie herausfinden muss, ob sie tatsächlich gezahlt hätte)

Warum sollte sie nicht?

 

Wenn man beim Abschluss aufgepasst hat und möglichst im Leistungsfall Unterstützung hat, sollte das unproblematisch sein. Das war es zumindest bisher bei unseren Kunden und der AL.

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Greenhorn_Berlin

Es gibt auch Juristen, die der Meinung sind, dass man sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohnehin sparen kann, weil sie sowieso niemals zahlen würde...

 

Ich erinnere mich noch, wie lange ich damals gesucht habe, bis mich überhaupt jemand versichern wollte. Ein besonders krasses Beispiel: In irgendeinem Angebot stand dann ganz am Ende und ganz klein gedruckt, dass man sich überall, wo "Berufsunfähigkeitsversicherung" steht, das Wort "Erwerbsunfähigkeitsversicherung" denken soll, und wo "berufsunfähig" steht, sollte man "erwerbsunfähig" lesen.

 

Mehrere Versicherungen sahen das Problem, dass ich ja berufsunfähig sein könnte, wenn ich keine Ideen für Filme mehr habe.

 

Und auch bei der Versicherung, die ich dann abgeschlossen habe, bin ich mir nicht komplett sicher, ob sie begriffen hat, was ich überhaupt mache.

 

Daher wäre es mir nach wie vor am liebsten, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt. In fünf Jahren läuft die Versicherung ohnehin aus, dann bin ich 57. Darüber hinaus, so wurde mir damals gesagt, würden die Beiträge explodieren.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 41 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Ich erinnere mich noch, wie lange ich damals gesucht habe, bis mich überhaupt jemand versichern wollte.

Das glaube ich gerne...

Andererseits: wenn du bzw. deine Gesundheit/Lebenssituation so sind, dass dich niemand versichern will: warum eigentlich aus Versicherersicht? Da sie ja

vor 41 Minuten von Greenhorn_Berlin:

sowieso niemals zahlen

wäre es doch ein gefundenes Fressen für sie.

 

vor 41 Minuten von Greenhorn_Berlin:

In irgendeinem Angebot stand dann ganz am Ende und ganz klein gedruckt, dass man sich überall, wo "Berufsunfähigkeitsversicherung" steht, das Wort "Erwerbsunfähigkeitsversicherung" denken soll, und wo "berufsunfähig" steht, sollte man "erwerbsunfähig" lesen.

Das zweifle ich stark an. oder deutlicher: ich glaube es nicht.

 

vor 41 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Mehrere Versicherungen sahen das Problem, dass ich ja berufsunfähig sein könnte, wenn ich keine Ideen für Filme mehr habe.

Auch das zweifle ich an.

 

vor 41 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Und auch bei der Versicherung, die ich dann abgeschlossen habe, bin ich mir nicht komplett sicher, ob sie begriffen hat, was ich überhaupt mache.

Zur funktionierenden Kommunikation gehören immer zwei Seiten. Vielleicht hast du es auch nicht ausreichend gut erklärt?

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MatthiasHelberg
vor 47 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Es gibt auch Juristen, die der Meinung sind, dass man sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohnehin sparen kann, weil sie sowieso niemals zahlen würde...

Das wird sich bestenfalls um selektive Wahrnehmung handeln. Wann suchen Leute schon Rechtsanwälte auf: In aller Regel, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Von den ganz normal anerkannten Leistungsfällen bekommen die nichts mit.

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Greenhorn_Berlin
vor 52 Minuten von odensee:

Das zweifle ich stark an. oder deutlicher: ich glaube es nicht.

 

Zur funktionierenden Kommunikation gehören immer zwei Seiten. Vielleicht hast du es auch nicht ausreichend gut erklärt?

Ich habe das Angebot von damals nicht aufgehoben. Aber ich habe mich total verschaukelt gefühlt. Das war ungefähr so, wie wenn man ein Angebot für den Kauf eines dunkelroten VW Käfer erhält, und dann im Begleitschreiben ganz nebenbei erwähnt wird, dass man überall das Wort "dunkelrot" gegen "hellblau" ersetzen soll.

 

Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nun mal ziemlich erheblich.

 

Und auch die Aussage, dass ich berufsunfähig sein könnte, wenn ich keine Ideen mehr habe, wurde mir genau so mitgeteilt. Das, was ich mache, gehört eben in den Bereich der künstlerisch-publizistischen Tätigkeiten. Konkret setzt sich das bei mir aus fünf bis sechs Berufsbildern zusammen, und mir war es wichtig, von dem Teil auszugehen, der die höchsten Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit stellt.

 

 

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MatthiasHelberg
vor 2 Stunden von Greenhorn_Berlin:

In irgendeinem Angebot stand dann ganz am Ende und ganz klein gedruckt, dass man sich überall, wo "Berufsunfähigkeitsversicherung" steht, das Wort "Erwerbsunfähigkeitsversicherung" denken soll, und wo "berufsunfähig" steht, sollte man "erwerbsunfähig" lesen.

 

Das war früher bei bestimmten Berufen üblich. Die Allianz hat das früher z.B. gern gemacht bei Schülern, Studenten und eben auch bei Künstlern.

 

Künstler sind auch heute noch schwer in der BU zu versichern. Daher der stete Tipp: Wenigstens bei den Kindern dafür sorgen, dass sie noch als Schüler eine BU bekommen. Die ist bezahlbar. Und bei einem laufenden Vertrag sind alle später ausgeübten Berufe automatisch versichert, ohne dass es deswegen teurer werden kann. Das gilt auch für künstlerische Berufe. 

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Greenhorn_Berlin

Huch, wie soll denn ein Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen? Er übt doch noch gar keinen Beruf aus. Oder ist "Schüler" oder "Student" ein Beruf? Und wenn dann jemand später als Stuntman tätig wird, ist das zum gleichen Beitrag mitversichert?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Huch, wie soll denn ein Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen? Er übt doch noch gar keinen Beruf aus. Oder ist "Schüler" oder "Student" ein Beruf? Und wenn dann jemand später als Stuntman tätig wird, ist das zum gleichen Beitrag mitversichert?

Ne Schüler BU ist überhaupt nichts neues mehr. Nicht mehr dem Schulalltag folgen zu können, ist heute schon fast normal geworden, das zu versichern. Mal als Hinweis: https://www.lv1871.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/schueler/

 

Zitat: "Schüler gelten in der Regel als berufsunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent nicht mehr am regulären Schulunterricht teilnehmen können. Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit von Schülern berücksichtigt die LV 1871 den konkreten Schulalltag, denn der Alltag von schulpflichtigen Kindern ist nicht mit dem eines berufstätigen Erwachsenen zu vergleichen. Dabei wird zum Beispiel geprüft, inwiefern Ihr Kind noch in der Lage ist dem Unterricht zu folgen oder seine Hausaufgaben zu bewältigen."

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Greenhorn_Berlin

Und wie soll da die Höhe der monatlichen Rente festgelegt werden, wenn jemand noch nie etwas verdient hat? Man weiß doch nicht mal, welchen Beruf er vielleicht ergriffen und welche Verdiensthöhen er erreicht hätte.

 

Mehr als SGB II wird da wohl nicht rauskommen, und dafür braucht man dann auch keine Versicherung...

 

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MatthiasHelberg
vor 13 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Huch, wie soll denn ein Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen? Er übt doch noch gar keinen Beruf aus. Oder ist "Schüler" oder "Student" ein Beruf? Und wenn dann jemand später als Stuntman tätig wird, ist das zum gleichen Beitrag mitversichert?

Das ist dem Umstand geschuldet, dass viele Leute, wenn sie in den Beruf starten, schon nicht mehr versicherbar sind. Deswegen geht die Tendenz seit Jahren zu immer früher möglichen Versicherungsschutz.

Gute Bedingungen definieren genau, dass die Tätigkeit als Student oder Schüler als Beruf gilt.

 

Und ja: Läuft der Vertrag erstmal, kann man Stuntman, Tiefseetaucher, Fallschirmspringer, Sprengmeister - und sogar Künstler ( :-) ) werden, ohne, dass sich deswegen die Beiträge erhöhen können.

vor 1 Minute von Greenhorn_Berlin:

Und wie soll da die Höhe der monatlichen Rente festgelegt werden, wenn jemand noch nie etwas verdient hat? Man weiß doch nicht mal, welchen Beruf er vielleicht ergriffen und welche Verdiensthöhen er erreicht hätte.

 

Mehr als SGB II wird da wohl nicht rauskommen, und dafür braucht man dann auch keine Versicherung...

 

 

Schüler bis 1.500, Studenten teilweise bis 2.000 Euro BU-Rente pro Monat.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von Greenhorn_Berlin:

Und wie soll da die Höhe der monatlichen Rente festgelegt werden, wenn jemand noch nie etwas verdient hat? Man weiß doch nicht mal, welchen Beruf er vielleicht ergriffen und welche Verdiensthöhen er erreicht hätte.

 

Mehr als SGB II wird da wohl nicht rauskommen, und dafür braucht man dann auch keine Versicherung...

 

Schüler darf man mit einem beliebigen Wert versichern, den man sich aussuchen kann. Dort hängt es nicht am jetzigen Verdienst (da nicht vorhanden), noch an zukünftigen Verdiensten (da unbekannt). Die Versicherer haben aber Höchstgrenzen. Manch einer erlaubt 1000 EUR...manch einer 1.500 EUR...usw.

 

Als Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern, ist nix mit Leistungen nach SGB 2. Da gibts auch kein Geld der gesetzlichen Rentenversicherung (also Erwerbsminderungsrente; die selbst Azubis meist nicht kriegen und Studenten auch nicht). Man könnte nur "Glück" haben, Geld von der Berufsgenossenschaft als Unfall auf dem Weg zur Schule oder in der Schule  zu haben. Oder Geld von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, wenn das Kind Pflegebedürftig wäre. Liegt allerdings weder "Arbeitsunfall" vor, noch Pflegebedürftigkeit, gibts staatlicherseits gar nichts.

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