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ppp

Ein Teil der Steuern von der Bonuszahlung zurückholen

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ppp

Hallo,
ich habe von meiner Firma einen Bonus ausgezahlt bekommen. Der Bruttobetrag beträgt ca. 1,2fache von meinem Bruttogehalt. Jemand meinte, dass ich ein Teil der Steuer für den Bonus wiederholen könnte. Kann mir da jemand beschreiben, wie das geht? Ich mache jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung mit :buhl Tax. Muss ich da ich für das Steuerjahr 2025 was anders machen als sonst?  

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TWP17

Bin kein Steuerberater, aber auf Basis deiner Informationen und der Erfahrung auf Basis meines jährlichen Bonus einmal jährlich als leitender Angestellter - Nein

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LongtermInvestor

Mach einfach wie jedes Jahr Deine Steuererklärung.

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market anomaly
vor 15 Stunden von Regenschauer:

Falls es sich bei deinem Bonus um außerordentliche Einkünfte handelt (~ Bonus für mehrere Jahre) könntest du von einer sachkundigen Person prüfen lassen, ob evtl. die Fünftelregelung Anwendung finden kann.

Siehe https://www.steuer-gonze.de/besteuerung-von-ausserordentlichen-einkuenften-nach-der-sogenannten-fuenftelregelung/


Bin leider auch von jährlichen Boni, grossen Aktienoptionsgewinnen und Steuerzahlungen betroffen :'( :(. Die Fünfrelregelung klingt erst einmal gut, bringt aber nichts wenn man generell im Spitzensteuersatz liegt… ausserdem nur in seltenen Fällen anwendbar. Ich leide mit euch, life is hard

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Castrock
· bearbeitet von Castrock

Sofern es sich um Einnahmen für mehrjährige Tätigkeit handelt und das wirklich außerordentliche Einkünfte nach 34 EStG sind  - dann greift die Fünftelregelung. Seit 2025 darf der AG diese nicht mehr direkt anwenden, sondern erst das FA im Rahmen des Steuerbescheids. Einfach im Steuerprogramm entsprechend angeben, bei Nachfrage erklären oder gleich Kommentar ergänzen. Mit Kommentar bei Steuererklärung hat’s bei mir immer problemlos geklappt.

 

Je nach Kirchensteuerstatus, Kirche und Bundesland/Bistum kannst du dir bei der Kirchensteuerstelle auch die Hälfte des Kirchensteuermehrbetrags durch die außerordentlichen Einkünfte erstatten lassen. Ist freiwillig durch die Kirche, aber meistens möglich. Das geht bis 4 oder 5 Jahre nachträglich, nachdem der Bescheid da ist. Habe das grade erst mit  dem Bescheid 2020 gemacht.

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