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TTT

Übertrag/Ausgleich von Verlusten und gezahlten Steuern zwischen 2 Brokern

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TTT
· bearbeitet von TTT

In den letzten Monaten habe ich durch "Aufräumarbeiten" an meinem Depot bei Broker A eine recht hohe Summe an Steuern auf Gewinne bezahlt. Die Verlusttöpfe dort also leer und die gezahlten Steuern hoch.

Bei Broker B habe durch die Kurseinbrüche der letzten Wochen einen "Verlustverrechnungstopf Sonstiges" von ca. -1000€ aufgebaut und könnte durch weitere Verkäufe mit anschließendem Wiederkauf den Topf noch deutlich weiter füllen. (Gebühren wären da niedrig, Spreads überschaubar)

Das Verkaufen+Kaufen über Broker A macht hingegen auf Grund dessen hohen Gebühren leider wenig Sinn.

 

Nun stellt sich mir die Frage, ob sich durch einen Verlusttopf bei Broker B irgendwie die gezahlten Steuern von A zurückholen lassen.

Geht da ggf. über die Steuererklärung für 2025 dann rückwirkend was?
Ein kompletter Depotübertrag von A zu B bringt wahrscheinlich ja nichts, da die Töpfe ja leer sind. Oder werden dabei auch die Daten zu den gezahlten Steuern übertragen, sodass Broker B das mit dem dortigen Verlusten gegenrechnen und gezahlte Steuern erstatten kann?

 

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PrivateBanker
· bearbeitet von PrivateBanker

Lösung: weitere Verluste bei B realisieren, Anfang Dezember 2025 (Frist bei Broker erfragen !!!) Verlustbescheinigung für 2025 beantragen. In Steuererklärung für 2025 in 2026 diese mit Gewinnen bei Broker A zur Verrechnung beantragen

 

2.Lösung: Depot von Broker B übertragen und schließen !! Bei Übertrag zu A Verlusttopf mit übertragen lassen !!

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chirlu
vor 8 Minuten von TTT:

Ein kompletter Depotübertrag von A zu B bringt wahrscheinlich ja nichts

 

Richtig. Wenn, musst du von B nach A übertragen.

 

vor 9 Minuten von TTT:

Geht da ggf. über die Steuererklärung für 2025 dann rückwirkend was?

 

Ja, wenn du bis 15. Dezember 2025 bei B eine Verlustbescheinigung beantragt hast. Aber darauf achten, dass du den Freibetrag in voller Höhe bei C ausnutzt.

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SlowHand7
vor 9 Minuten von TTT:

In den letzten Monaten habe ich durch "Aufräumarbeiten" an meinem Depot bei Broker A eine recht hohe Summe an Steuern auf Gewinne bezahlt. Die Verlusttöpfe dort also leer und die gezahlten Steuern hoch.

Bei Broker B habe durch die Kurseinbrüche der letzten Wochen einen "Verlustverrechnungstopf Sonstiges" von ca. -1000€ aufgebaut und könnte durch weitere Verkäufe mit anschließendem Wiederkauf den Topf noch deutlich weiter füllen. (Gebühren wären da niedrig, Spreads überschaubar)

 

Nun stellt sich mir die Frage, ob sich durch einen Verlusttopf bei Broker B irgendwie die gezahlten Steuern von A zurückholen lassen.

Geht da ggf. über die Steuererklärung für 2025 dann rückwirkend was?
 

Auf Banken-Ebene wäre die Lösung ein Gesamtübertrag mit Verlusttopf von B->A. Dann gäbe es Steuern zurück.

Aber das willst du ja nicht.

 

Abgesehen davon ist wohl davon abzuraten mit TR einen Depotübertrag zu machen.

Damit handelst du dir vermutlich erheblichen Ärger ein.

 

Also besser die Verlustbescheinigung beantragen und das dann nächstes Jahr in der Steuererklärung verrechnen.

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TTT
· bearbeitet von TTT

Vielen Dank für eure superschnellen Antworten!

 

Von dem Übertrag von B zu A würde ich eher absehen. Das Depot bei B möchte ich weiter nutzen und dann müsste ich ja alles von B zu A und wieder zurück zu B übertragen. Das wäre zwar sicher auch möglich aber dann wäre der Weg über die Steuererklärung wohl einfacher.

 

Noch eine Verständnisfrage zur Verlustbescheinigung:

Wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage, setzt der Broker meinen Topf auf 0€ und bescheinigt mir stattdessen dann den Verlust?

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SlowHand7
· bearbeitet von SlowHand7
vor 13 Minuten von TTT:

Noch eine Verständnisfrage zur Verlustbescheinigung:

Wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage, setzt der Broker meinen Topf auf 0€ und bescheinigt mir stattdessen dann den Verlust?

Das ist so richtig.

Die Frist dafür wurde oben genannt. Das eilt also nicht.

 

Wobei ich damit bei TR nicht bis zum letzten Tag warten würde.

Vielleicht besser 3 Monate vorher damit dort jemand aufwachen kann.    LOL

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TTT
· bearbeitet von TTT
vor 2 Stunden von SlowHand7:

Das ist so richtig.

Die Frist dafür wurde oben genannt. Das eilt also nicht.

 

Wobei ich damit bei TR nicht bis zum letzten Tag warten würde.

Vielleicht besser 3 Monate vorher damit dort jemand aufwachen kann.    LOL

Top, danke! TR ist für mich nicht relevant.

Eine letzte Frage dazu:

In der Steuerbescheinigung wird der Verlust dann in Zeile 12 ("Verluste ohne Aktienveräußerungen") ausgewiesen oder wie wird das in der Steuererklärung dann genau berücksichtigt?

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