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Hotzenplotz2

Kauf/Schenkung einer Immobilie über mehrere Jahre in der Familie

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LaRoth
vor 2 Stunden von Hotzenplotz2:

Kaufpreis

Damit es darüber nicht später zu Streitigkeit kommt: Gutachter. Kostet nicht so viel wie ein ordentlicher Familienzwist, auch wenn sie gerade sehr eng verbandelt sind. Vor allem wenn das Haus ggf. nichts mehr wert ist und es dann Grundstückswert abzüglich Abrisskosten ist.

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Turmalin
vor 17 Stunden von LaRoth:

Damit es darüber nicht später zu Streitigkeit kommt: Gutachter. Kostet nicht so viel wie ein ordentlicher Familienzwist, auch wenn sie gerade sehr eng verbandelt sind. Vor allem wenn das Haus ggf. nichts mehr wert ist und es dann Grundstückswert abzüglich Abrisskosten ist.

+1

Kennst du den Spruch: "Redet ihr noch miteinander, oder habt ihr schon geerbt?"?

Leider viel zu oft traurig, aber wahr. 
Daher gilt: Auch wenn das Verhältnis jetzt offen und kooperativ ist, ist es nicht weniger wichtig, alles sauber zu lösen. 
 

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PKW
vor 3 Stunden von Turmalin:

Kennst du den Spruch: "Redet ihr noch miteinander, oder habt ihr schon geerbt?"?

Bei uns heißt es: "Seid ihr noch einig oder habt ihr schon geteilt?"
und um eine Aussage des TE aufzugreifen

vor 23 Stunden von Hotzenplotz2:

Nach dieser Argumentation dürfte niemand an wen anders innerhalb der Familie verkaufen,

ja, sofern es um mehr geht, als um Omas alten Ford Fiesta.

Geschäfte innerhalb der Familie haben das Potential, den Familienfrieden zu zerstören. Wer es riskieren möchte ...

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Hotzenplotz2

Ok ich verspreche hoch und heilig allen Beteiligten Nahe zu legen auf gar keinen Fall irgendwas innerhalb der Familie zu verkaufen.

Angenommen die wollen das trotzdem unbedingt machen, was wären denn dann unter dieser wirklich wirren und abwegigen Annahme wenigstens die besten Optionen die es abseits des klassischen Verkaufs so gibt?

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maktaba
vor 2 Minuten von Hotzenplotz2:

Angenommen die wollen das trotzdem unbedingt machen, was wären denn dann unter dieser wirklich wirren und abwegigen Annahme wenigstens die besten Optionen die es abseits des klassischen Verkaufs so gibt?

Da würde ich meinen Steuerberater fragen.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT
Am 25.4.2025 um 20:32 von LaRoth:

Damit es darüber nicht später zu Streitigkeit kommt: Gutachter. Kostet nicht so viel wie ein ordentlicher Familienzwist, auch wenn sie gerade sehr eng verbandelt sind. Vor allem wenn das Haus ggf. nichts mehr wert ist und es dann Grundstückswert abzüglich Abrisskosten ist.

Am 26.4.2025 um 13:51 von Turmalin:

+1

Kennst du den Spruch: "Redet ihr noch miteinander, oder habt ihr schon geerbt?"?

Leider viel zu oft traurig, aber wahr. 
Daher gilt: Auch wenn das Verhältnis jetzt offen und kooperativ ist, ist es nicht weniger wichtig, alles sauber zu lösen. 
 

 

Kann da nur zustimmen, bekomme in der erweiterten Familie sowas gerade mit: Die Eltern sind verstorben und haben u.a. 3 Immobilien hinterlassen und seit 3 Jahren tobt jetzt der Streit. Das älteste Kind wurde zum Testamentvollstrecker ernannt und muss sich jetzt mit mehreren  Anwälten der anderen Geschwister rumschlagen. Natürlich wurden Gutachten über die Immoblien eingeholt, aber die Kinder, die Immoblien haben/behalten wollen, finden sie "natürlich" viel zu hoch bewertet und die, die keine wollen, meinen dass die Immobilien vieeeel mehr wert sind als in den Gutachten...

Es gibt zwar ein Testament, das ist aber leider nur sehr allgemein gehalten und regelt keine konkrete Verteilung.

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chirlu
vor 36 Minuten von ZfT:

Das älteste Kind wurde zum Testamentvollstrecker ernannt

 

Auch eine ganz dumme Idee. Wenn man einen Testamentsvollstrecker einsetzt, sollte der neutral sein, also nicht selbst Erbe.

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ZfT
vor einer Stunde von chirlu:

 

Auch eine ganz dumme Idee. Wenn man einen Testamentsvollstrecker einsetzt, sollte der neutral sein, also nicht selbst Erbe.

Da wird man nur keinen finden, wenn im Testament drin steht, dass der Testamentsvollstrecker keine Vergütung erhält.

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chirlu
vor 7 Minuten von ZfT:

Da wird man nur keinen finden, wenn im Testament drin steht, dass der Testamentsvollstrecker keine Vergütung erhält.

 

Tja, wenn man einen Testamentsvollstrecker für erforderlich hält, muss man wohl auch eine Vergütung vorsehen …

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